Freitag, Januar 20, 2017

Autark-Group: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben. Eile ist geboten!

Rückzahlungen werden aufgeschoben! Sollten Einzahlungen gestoppt werden? Schnelles Handeln ist gefragt! BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben.


Schlechte Nachrichten für Anleger der Autark –Group AG. Einem Bericht der Stiftung Warentest vom 12.01.2017 zufolge sollten Anleger die Einzahlungen stoppen. Hintergrund sollen z.B. die Ermittlungen mehrerer Staatsanwaltschaften sein, bei dem es um den Verdacht des Betrugs gehen soll, außerdem soll mit weiteren umfangreichen Ermittlungen zu rechnen sein, auch sollen unter anderem Teile des Anlegergeldes für private Zwecke verwandt worden sein.

Neben diversen weiteren Vorwürfen soll Anleger außerdem, die ihr Nachrangdarlehen fristgerecht zum Jahresende 2016 gekündigt haben, mitgeteilt worden sein, dass eine Rückzahlung erst Ende März 2017 statt finden würde.

Die Stiftung Warentest rät daher Anlegern der Autark-Group AG sogar dazu, ihre Einzahlungen zu stoppen.

In einer Pressemitteilung wurde den Anlegern sogar mitgeteilt, dass die Autark Invest AG vor kurzem aus Liechtenstein nach Deutschland übergesiedelt sein soll und im Rahmen eines Börsengangs mit der Autark Group AG verschmolzen sein soll, allerdings wird ein Sprecher der Bafin damit zitiert, dass der Bafin nicht bekannt sein soll, dass eine Verschmelzung der Autark Group AG in Berlin mit der Autark Invest AG in Liechtenstein aktuell tatsächlich beschlossen und vollzogen worden sei.

Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth „sind dies sehr beunruhigende Nachrichten für die Anleger und diese sollten alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, z.B. auch prüfen, ob ein reiner Einzahlungsstopp Sinn macht, oder ob nicht noch weitere Maßnahmen erforderlich sind.“ Der BSZ e.V. arbeitet hierbei mit namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien nicht nur in Berlin, sondern auch in Liechtenstein zusammen, so dass die Rechte der Anleger somit auch grenzüberschreitend gewahrt werden können.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „Autark Group“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autark Group anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autark Group kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                  www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Donnerstag, Januar 19, 2017

ALPHA PATENTFONDS: Information für Anleger

Der Alpha Patentfonds 1 wurde 2006 aufgelegt, im Jahre 2007 und 2008 folgten dann der Alpha Patentfonds 2 und der Alpha Patentfonds 3. Bei jedem dieser Fonds muss der Anleger den Totalverlust seiner Beteiligung befürchten.


In Betracht kommen jedoch Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und auch die Vermittler der Beteiligung. Die Beteiligung ist nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte nicht plausibel, der Prospekt ist irreführend und fehlerhaft.

Der Prospekt vermittelt den Eindruck, als würde sich die Fondsgesellschaft über Genussrechte am Gewinn einer Gesellschaft beteiligen, welche Patente erwirbt und veräußert. Dies ist jedoch tatsächlich nicht der Fall. Die Portfoliogesellschaft selbst erwirbt keine Patente, sie fungiert lediglich als „Maklerin“ für den Verkauf von Patenten. Gewinne soll diese Gesellschaft nur aus Provisionen erzielen welche sie aus den Patentverkäufen für die Patentinhaber vereinnahmt.

Darüber hinaus ist die Erfolgsprognose im Prospekt nicht nachvollziehbar und die Laufzeit der Beteiligung von anfangs 4 Jahren kann von der Kommanditistin einseitig auf bis zu 40 Jahre verlängert werden.

Diese Gründe sprechen nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte für eine Schadenersatzverpflichtung der Gründungsgesellschafter aber auch der Vermittler, welche die Mängel der Anlage im Rahmen der gebotenen Plausibilitätsprüfung hätten erkennen müssen.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror: Kein Mensch wird als Terrorist geboren!

Nachdem Terror auch in unserer Mitte ausgebrochen ist und  sich die Gesellschaft zusätzlich mit einer Welle von Hass und Gewalt konfrontiert sieht, verbreitet sich in der Bevölkerung Unsicherheit wie eine ansteckende Krankheit. Vergeblich warten die Menschen in dieser Situation auf staatliche Führung.


Nunmehr ist die Basis  gefordert das grundlegende menschliche Bedürfnis nach Sicherheit eindringlich einzufordern, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Das BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror lädt alle Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens  ein. Verantwortungsbewusste Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sind durchaus in der Lage, ein Zeichen der Solidarität gegen Gewalt und Terror zu setzen.

Der Ruf nach staatlichem Handeln und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Gewalt und Terror zu schützen, hat sich stets als große Illusion erwiesen.



Die terroristischen Attacken haben einen Teil der Bevölkerung alleine schon durch die umfassende Berichterstattung über die Anschläge psychologisch stark beeinflusst. Der politische Aktionismus ist daran nicht unbeteiligt.  Viele Menschen neigen dazu, die Möglichkeit selbst Opfer eines  Anschlags zu werden weit zu überschätzen. Diese Angst vor dem Terrorismus wird von politisch interessierter Seite leider noch verstärkt.

Terroristen benutzen Gewalt und Drohungen, um Angst unter der Bevölkerung zu verbreiten. Anschläge dienen meist auch dazu  den Menschen  zu demonstrieren, dass ihre Regierung keine Terrorakte verhindern kann. 

Allerdings wird kein Mensch als Terrorist geboren.

Die Ausgrenzung einer Gruppe innerhalb unserer Gesellschaft trägt mit dazu bei, dass sich Menschen radikalisieren. Auch Armut und Terrorismus sind nahe Verwandte.

Viele westliche Regierungen haben in der Vergangenheit Entscheidungen getroffen, die beinahe  um terroristische Reaktion  gebettelt haben. Auch Deutschland, als Exportweltmeister hat daran mitgewirkt. Da sich die Bürger vor Terror schützen wollen, verweigern die Menschen in vielen Ländern ihren Regierungen die weitere Gefolgschaft und wechseln zu anderen Parteien. Die noch an der macht befindlichen Parteien reagieren darauf mit Kriegsgeschrei anstatt mit dem notwendigen Verständnis und dokumentieren damit die Unfähigkeit, mit Konflikten rücksichtsvoll umzugehen. Eigentlich sollte es hinreichend bekannt sein, dass Konflikte zu unterdrücken anstatt ihr Anliegen zu unterstützen stets zu unschönen Ergebnissen geführt haben.

Es sind auch nicht nur die sogenannten rechtsextremen Parteien welche die vor dem Krieg in ihrem Heimatland  geflohenen Menschen in die Nähe des Terrorismus rückt. Auch Parteien die Regierungsverantwortung tragen schüren zum Teil diese Befürchtung. Dazu müssen dann Vorkommnisse wie  in Köln herhalten.  Ausgeblendet wird dabei meist, dass mangels rechtlich legaler Fluchtwege verzweifelte Menschen gezwungen sind den gefährlichen Weg über das Mittelmeer zu wagen und dabei zu Tausenden ertrinken. Die Regierung kann dann stolz verkünden, wie rückläufig die Flüchtlingszahlen sind.

Der Zweck des BSZ® e.V. Bündnisses gegen Gewalt und Terror ist es, alle Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus, Intoleranz,  Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens  aufzurufen.

Die Strategie des Bündnisses soll nicht durch ein "Gegen" bestimmt sein. Es geht um die Verwirklichung der Werteordnung des Grundgesetzes, eine tolerante, weltoffene Gesellschaft, um Sicherheit für alle Bürger, die Integration aller Bevölkerungsgruppen und friedliche Formen der Konfliktaustragung.

Ein grundsätzlicher Perspektivenwechsel in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik öffnet den Weg für den Abbau von Fremdenfeindlichkeit und rechtsradikaler Gesinnung in der Mitte der Gesellschaft. Strategien sollten nicht nur durch ein "Gegen" bestimmt sein.

Die ausufernde Überwachungspolitik der Regierung  wird von vielen Bürgern abgelehnt und ist mit ein Grund für jeden einzelnen Bürger aktiv zu werden.

Die Menschen wollen weder ihre Bürgerrechte verlieren noch sind sie mit einem weiteren Demokratieabbau einverstanden.

Terrorismus kann eine labile Gesellschaft durchaus in eine panikartige  Massenangst treiben, je belastbarer jedoch eine Gesellschaft ist, desto weniger wird sie sich durch den Terrorismus demoralisieren lassen.  Gesellschaftspolitische Veränderungen sind in den 70-er und 80-er Jahren nicht zuletzt durch die massenhaft verbreiteten Autoaufkleber politisch engagierter Bürger entstanden. Das BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror will diesen Erfolg  mit seinem neu geschaffenen Autoaufkleber der für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz wirbt, wiederholen.

Je mehr Autos mit solch einem Aufkleber mit dieser positiven gesellschaftspolitischen Aussage auf unseren Straßen fahren, umso schwieriger  wird es sein, Hass und Terror zu verbreiten und  die Moral und Willenskraft unserer Gesellschaft zu untergraben.

Machen Sie mit! Nutzen Sie Ihr Fahrzeug für dieses gesellschaftlich positive und dringend notwendige Statement!

Das BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror bezweckt mit dem Autoaufkleber unter dem Motto weltoffen, gewaltfrei und tolerant, quasi als Erkennungszeichen, dass sich spontan gleichgesinnte Bürger zu kleinen Aktionsgemeinschaften zusammenschließen und zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus, Intoleranz,  Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens eintreten.   

Empfehlen oder schenken Sie den BSZ-Autoaufkleber Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten.

So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.

Nicht zusehen..........aktiv mitmachen! 

Ab sofort kann jeder  seinen Mitmenschen mit einem BSZ – Aufkleber signalisieren, dass er für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht. Der BSZ- Aufkleber kann als 4-farbiger transparenter Aufkleber (15x10cm) gegen einen selbst zu bestimmenden Förderbetrag (mindestens 5.- Euro) bei dem BSZ e.V. bestellt werden. 

Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. 

Für Ihre Zuwendung unter dem Stichwort „Aufkleber“ können Sie den “bitte zahlen Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz. https://dieburgcity.wordpress.com/in-unterstuetzerliste-eintragen

Sie können unter dem Stichwort “BSZ Aufkleber” auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608     BIC: PBNKDEFF

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Bündnis gegen Gewalt und Terror
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810 

Farm Capital Management: Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Firma nicht mehr erreichbar. Ausschüttungen bleiben aus! Schnelles Handeln ist gefragt!


Betroffene Anleger der Farm Capital Management GmbH aus Kleve berichten davon, dass sie die Gesellschaft telefonisch nicht mehr erreichen können. In der Tat können die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB bestätigen, dass am 18.01.2017 die Ansage "Kein Anschluss unter dieser Nummer" lief.

Dies sind beunruhigende Nachrichten für die Anleger, deren Verträge zunächst von der AgroFinanz auf Farm Capital Management umgestellt wurden. So wurde den Anlegern auch in der Vergangenheit bereits mitgeteilt, dass die Ausschüttungen zunächst ausgesetzt werden.

So reißen die Hiobsbotschaften für die Anleger nicht ab, denn die BaFin hatte der damaligen Agrofinanz bereits die Rückabwicklung der Verträge aufgegeben und die weitere Tätigkeit untersagt wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz.

Daraufhin wurden Anleger von Farm Capital dann kontaktiert und diesen vorgeschlagen, ihre bisherigen Verträge zu kündigen und neue Verträge mit Farm Capital Management abzuschließen. Hierbei sollte u.a. in Ölpalmen investiert werden.

Nach Ansicht des BSZ e.V. sollten die aktuellen, besorgniserregenden Neuigkeiten Anleger von Farm Capital dazu bewegen, umgehend anwaltlichen Rat einzuholen. Alle rechtlichen Möglichkeiten sollten im jeweiligen Einzelfall geprüft werden wie z.B. fristlose Kündigung der Beteiligung, Arrestantrag, mögliche Haftung von Geschäftsführung aber auch Haftung von eventuellen Vermittlern der Anlage. Eile ist hierbei nach Ansicht von  der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner geboten, denn bei der Vollstreckung gilt immer das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Betroffene Anleger von Farm Capital Management können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Farm Capital Management“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Farm Capital Management anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Farm Capital Management kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Januar 18, 2017

Widerspruch von Lebensversicherungen auch bei gekündigten Policen möglich

Mit einer Reihe von Urteilen hat der Bundesgerichtshof den Verbrauchern beim Widerspruch von Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen den Rücken gestärkt.


Vielfach ist der Widerspruch auch dann noch möglich, wenn die Police bereits vorzeitig gekündigt wurde. „Durch den nachträglichen Widerspruch erhalten die Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich Geld von dem Versicherer zurückholen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Dass der Widerspruch einer gekündigten Lebensversicherung oder Rentenversicherung immer noch möglich ist, belegt ein Urteil des BGH vom 11. Mai 2016 (Az.: IV ZR 229/14). In dem Fall hatte eine Verbraucherin im Jahr 1998 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Im Juli 2009 kündigte sie die Police vorzeitig und erhielt vom Versicherer den Rückkaufswert. Etwa ein Jahr später erklärte die Frau den Widerspruch und verlangte vom Versicherungsunternehmen die geleisteten Prämien zurück. Der BGH gab ihr Recht. Denn die Verbraucherin hatte keine Widerspruchsbelehrung erhalten. Dadurch sei die Frist zum Widerspruch nie in Gang gesetzt worden, sodass die Police auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden konnte. Dem stehe auch nicht entgegen, wenn die Police bereits gekündigt wurde oder beide Parteien ihre Leistungen erbracht haben, so der BGH.

„Die Widerspruchsfrist wird dann nicht in Lauf gesetzt, wenn die Widerspruchsbelehrung fehlt oder nicht ordnungsgemäß ist. Ebenso muss der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen vollständig erhalten haben“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Anders als bei einer Kündigung erhält der Versicherungsnehmer bei einem erfolgreichen Widerspruch die geleisteten Versicherungsbeiträge vollständig zurück. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz kann der Versicherer einen Abschlag einbehalten. „Daher ist der Widerspruch in der Regel deutlich lukrativer als die Kündigung der Lebensversicherung. Der Unterschied kann schnell mehrere tausend Euro ausmachen“, so Rechtsanwältin Gaber.

Viele Lebens- bzw. Rentenversicherungen werden vorzeitig wieder gekündigt. Dabei zahlen die Verbraucher meistens drauf, da sie nur den Rückkaufswert erhalten. „Durch den nachträglichen Widerspruch besteht aber die Möglichkeit, sich die Differenz von den Versicherungsunternehmen wieder zurückzuholen“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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GERMAN PELLETS: SCHADENSERATZKLAGEN LAUFEN! WEITERE KLAGEN IN VORBEREITUNG!

Im Fall German Pellets haben vermutlich über 15.000 Anleger über 250 Mio. € verloren, die Insolvenzquote wird wohl voraussichtlich nur gering ausfallen.


Vor kurzem ist nun bekannt geworden (siehe z. B. Handelsblatt vom 21./22.12.2016) dass die von der Tochter von Peter Leibold gegründete Mitteldeutsche Pellets Vertriebs GmbH drei ehemalige Woodox-Werke in Sachsen und Sachsen-Anhalt übernehmen soll.

Die drei Pellets-Werke mit insgesamt 70 Mitarbeitern waren vor der Insolvenz von German Pellets indirekt mit German Pellets in Verbindung gestanden, German Pellets hatte die Woodox-Werke einst betrieben.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Für viele betroffene Anleger von German Pellets ist es eine unerträgliche Vorstellung, dass die Familie rund um Peter Leibold bereits jetzt wieder auf „Einkaufstour“ geht, während die Anleger hohen Verlusten ins Auge sehen müssen.“

Die Rechtsanwälte haben auch bereits im April 2016 erste Klagen gegen den geschäftsführenden Gesellschafter und Gründer des Unternehmens, Peter Leibold, eingereicht. Dr. Walter Späth dazu: „Die Emissionserlöse wurden unserer Ansicht nach vor allem als vollständig ungesicherte Darlehen an verbundene Unternehmen ausgekehrt und dürften in amerikanischen Unternehmen versickert sein, die formal nicht zur German Pellets-Gruppe gehören, jedenfalls keine direkten Töchter der German Pellets GmbH sind; die Gelder dürften somit dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen sein. Aus unserer Sicht liegen damit ggf. Prospektfehler und eventuell sogar Ansprüche aus unerlaubter Handlung vor.“

Die Rechtsanwälte haben außerdem Anhaltspunkte dafür gefunden, dass das Unternehmen nicht erst im Februar 2016 zahlungsunfähig und insolvenzreif war, sondern möglicherweise bereits ein Jahr zuvor, Anfang 2015. Auch hieraus könnten sich Ansprüche der Anleger ergeben.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen außerdem gerade, auch weitere Verantwortliche wie Familienmitglieder von Peter Leibold, Wirtschaftsprüfer oder die Emissionsbank ebenfalls in die Haftung zu nehmen.

Geschädigte Anleger von German Pellets sollten schnell handeln, da bei der Vollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Montag, Januar 16, 2017

ERSTE ODERFELDER: FORDERUNGEN ANMELDEN, SCHADENSERSATZANSPRÜCHE PRÜFEN LASSEN. ANWÄLTE INFORMIEREN!

Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hatte am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet, das Amtsgericht Chemnitz hatte auch am 02. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet.


Inzwischen können die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hierzu wurde den Anlegern eine Frist bis zum 07.03.2017 gesetzt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien empfehlen betroffenen Anlegern die form- und fristgerechte Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle, da zu hoffen ist, dass über das Insolvenzverfahren noch ein Teil des Geldes für die Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens gerettet werden kann.

Allerdings sollten die Anleger nicht zu große Hoffnungen haben, allein über das Insolvenzverfahren einen Großteil des angelegten Geldes zurück zu erhalten, denn schließlich wurde Anlegern schon vor Monaten eine Liste mit den damals angeblich vorhandenen Pfandgegenständen bekannt gegeben. Diese war jedoch erschreckend hinsichtlich des Werts der angeblich vorhandenen Pfandgegenstände, da die vorhandenen Pfandgegenstände deutlich weniger wert waren als die Gelder, die die einzelnen Anleger für die Beteiligung überwiesen hatten. Die Insolvenz kam damit nicht überraschend und Anleger sollten sich im Klaren sein, dass alleine über das Insolvenzverfahren eine vollständige Schadenskompensation nicht möglich sein wird.

Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten der Schadenskompensation offenhalten.

Hierzu könnte z.B. eine mögliche Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommen. So ist schon nicht sicher, ob nicht eventuell Betrug im Spiel war, so hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg schon vor einiger Zeit Ermittlungen aufgenommen.

Weiter sollte eine Haftung der jeweiligen Vermittler geprüft werden, denn diese schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth & Partner war die Beratung durch die jeweiligen Vermittler oftmals nicht anleger- und objektgerecht, so dass Anleger in vielen Fällen, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater/Vermitter geltend machen können.

Die Rechtsanwälte haben daher auch die ersten Klagen gegen Anlageberater/-vermittler, die Produkte der Ersten Oderfelder vermittelt haben, eingereicht.

Aber auch eine eventuelle Haftung des Treuhänders sollte geprüft werden. „Gerade die Einschaltung eines Treuhänders war ja für die Anleger ein wesentliches Sicherheitselement“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Späth. „Es stellt sich die Frage, ob der Treuhänder seinen Pflichten in ausreichendem Umfang nachgekommen ist.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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