Das Deutsche Wirtschaftswunder nach dem Krieg beruht weitestgehend
auf der Automobilindustrie, die mit ihrem Qualitätsstandard „Made in Germany“,
Deutscher Ingenieurkunst und Zuverlässigkeit, die gesamte Deutsche Wirtschaft
in ungeahnte Höhen trug. Der Mercedes-Stern, die Audi-Ringe, das BMW und VW
Logo sind weltweit bekannter als die Deutsche Flagge.
Stabilität und Wohlstand wurde in Deutschland in erster
Linie durch die Autoindustrie und nicht durch die politischen Parteien
geschaffen. Es gibt keine andere Branche, die für Deutschland so wichtig ist
und daraus erklären sich auch die engen Beziehungen zwischen den politischen
Parteien und den Autoherstellern. Viele Politiker haben stets Lobbyarbeit für
die Autoindustrie geleistet.
An den politischen Parteien und der Autoindustrie ist der
Wandel aber offensichtlich abgeprallt. Die Zeiten als man Dinge auch etwas
außerhalb der Legalität regeln konnte, sind lange vorbei.
„Die Beamten können
nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“
Das konnte sich Hermann Höcherl Bundesminister des Inneren
1963 noch zu sagen trauen, 2018 lassen sich die Bürger das nicht mehr bieten.
Sowohl im In- als auch im Ausland fragen sich die Verbraucher
mittlerweile, ob sie den in Deutschland hergestellten Produkten noch vertrauen
können. Der Absatz von Dieselfahrzeugen ist dramatisch eingebrochen und
ausländische Marken erobern Marktanteile von ihren deutschen Konkurrenten.
Die deutschen Autokunden müssen jetzt die Erfahrung machen,
dass sich ihre Markentreue nicht auszahlt. Die Autobauer, lassen ihre
Kundschaft im Regen stehen und sind offensichtlich nur am eigenen Profit
interessiert.
„Leidtragende sind die betroffenen Kunden, auf die nun ein
Software-Update mit ungewissen Auswirkungen auf den Motor zukommt, und die den
Wertverlust bei ihren Fahrzeugen hinnehmen müssen“, sagt Horst Roosen, Vorstand
des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
***
Der aus dem
Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V.
Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist
Autor des folgenden Beitrags.
Diesel: Stillstand in
den Werkshallen – draußen Rückrufe, diesmal von Mercedes
Was an der Steuerungssoftware richtig oder falsch ist, wird
vielleicht in einem Gerichtsverfahren geklärt. Daimler-Chef Dieter Zetsche hat
immerhin als erster Autochef angekündigt, gegen den Rückruf Widerspruch
einzulegen.
In vielen Werkshallen der Autofabriken stehen die Bänder
still. Die Hersteller melden Lieferstopps vieler Modelle. Dafür werden immer
mehr Autos zurückgerufen. Warum eigentlich – das ist unklar.
Jetzt muss auch
Mercedes europaweit rund 700.000 Autos zurückrufen.
In Deutschland sollen es 280.000 Fahrzeuge sein. Angeblich
soll eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuer-Software eingebaut
sein. Das wirft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das die Aktion angeordnet hat,
dem Autohersteller vor.
Den Rückruf angekündigt hatte bereits Mitte Juni
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Damals war sogar von 774.000 Fahrzeugen
die Rede. Grund für den jetzt offiziell angekündigten Rückruf sind angeblich
unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung. Daimler dagegen
bestreitet die Illegalität der Software-Funktionen und will Widerspruch
einlegen.
Vor einiger Zeit gab
es bereits eine Rückruf-Aktion für den Mercedes Vito.
Dabei hatte Daimler erklärt: »Die Funktionen sind Teil eines
komplexen Abgasreinigungssystems, das eine robuste Abgasreinigung bei
unterschiedlichen Fahrbedingungen und über die Nutzungsdauer eines Fahrzeugs
sicherstellen soll. Für das Bestehen des maßgeblichen Test-Zyklus NEFZ sind die
in Frage stehenden spezifischen Programmierungen nicht erforderlich.«
Bei der jüngsten Rückrufaktion müssten, wie Daimler erklärt,
»nach der Rechtsansicht des KBA … bestimmte spezifische Kalibrierungen von
Funktionalitäten in der Motorsteuerung der Fahrzeuge geändert werden.« Das
dürfte vermutlich eine andere Strategie bei der AdBlue-Reinigung betreffen. Der
Harnstoff AdBlue soll wahrscheinlich häufiger in den Abgasstrang vor dem
SCR-Katalysator eingespritzt werden.
- Was
an der Steuerungssoftware richtig oder falsch ist, wird vielleicht in
einem Gerichtsverfahren geklärt. Daimler-Chef Dieter Zetsche hat immerhin
als erster Autochef angekündigt, gegen den Rückruf Widerspruch einzulegen.
Die Funktionen existieren tatsächlich, sie hätten jedoch
technische Gründe, sagt Mercedes, um den Motor zu schützen und seien daher
legal. Nicht jede in der Steuersoftware festgelegte Abschaltung oder
Verminderung der AdBlue-Einspritzung ist unzulässig. Der Fahrzeughersteller
darf aus Gründen des Motorschutzes die Adblue-Einspritzung und damit die
Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen reduzieren oder bei
Abgasrückführungs-Systemen die Rückführungsrate verringern.
Denn die chemische Fabrik unter dem Wagenboden arbeitet nur
bei bestimmten Temperaturen. Bei zu kaltem Katalysator kann zum Beispiel noch
kein AdBlue eingespritzt werden. Wird zu viel AdBlue eingespritzt, kann das
dazu führen, dass aus dem Auspuff Ammoniak herauskommt. Und das wäre nun
wirklich kritisch.
Es geht auch darum, dass die AdBlue-Tanks nicht zu groß
werden, das kostet Gewicht und damit wieder Treibstoff. Die Käufer sollten wohl
auch nicht zu oft mit AdBlue Problemen wie Nachtanken belästigt werden.
Eine solche Verhandlung wäre das erste Mal, dass öffentlich
darüber diskutiert wird, was in der Steuerung zum Schutz der aufwendigen
Motoren- und Abgastechnik notwendig ist, was darüber hinausgeht und was dabei
Betrug wäre. Das gab es bisher noch nicht.
- Autohersteller
wie VW haben bisher unter dem Druck amerikanischer Staatsanwälte und auf
den Rat ihrer Juristen nahezu alles zugegeben, was diese hören wollten.
Auf den Tisch kommen
könnte vielleicht auch die Frage nach der Rechtssicherheit.
Die Fahrzeuge waren zum Zeitpunkt des Kaufes rechtmäßig
zugelassene Autos. Nachrüstung, gar eine aufwendige und unsichere
Hardware-Nachrüstung verstößt gegen die Rechtssicherheit. Viele Besitzer müssen
bereits jetzt nach Software-Updates höheren Benzinverbrauch und teilweise
geringere Leistungen hinnehmen.
- Vielleicht
kann dann auch einmal die Frage näher erörtert werden: Gibt es denn einen
nachweisbaren Schaden? Wie weist man Tote durch Dieselabgase nach?
Auch nur halbwegs seriöse Belege für diese Behauptung gibt
es nicht. Und die ist immerhin Grundlage für maximalen Schaden bei Autoherstellern
und Besitzern. Vor allem Besitzer älterer Diesel haben einen erheblichen
Wertverlust zu tragen. Dabei stoßen ältere Dieselmotoren bis zur Euro 4 weniger
Stickoxide aus als neuere. Denn je höher die Brennraumtemperaturen im Inneren
des Motors sind, desto weniger CO2 blasen sie aus, aber umso mehr Stickoxide entstehen.
Erst bei Euro 6 d temp Fahrzeugen reduziert ein SCR-Katalysator diese
Stickoxide.
Bisher werfen nur NGOs
wie die Deutsche Umwelthilfe Fake News von 800.000 Erkrankten und Tausenden von
»vorzeitigen Toten« in den Raum.
- Aus
der EU phantasieren Kommissare von 400.000 Toten europaweit durch
schlechte Luft. Gerade erst wieder gibt der WDR dem DUH-Chef eine
Plattform, seine Schwindeleien zu verbreiten. Natürlich fragt der WDR-Mann
nicht kritisch nach und fordert Belege. Die gibt es nicht.
Die FDP-Politikerin Nicola Beer erklärt: »DUH-Angstkampagne
läuft auf vollen Touren!« Und twittert: »Durch Berechnungen von NOx auf Tote zu
schließen, ist wissenschaftlich unseriös. Feinstaub ist 1 Killer. Aber NO2 kein
Vorläufer von Feinstaub. NOx kann man Diesel anlasten – Feinstaub nicht.«
Ihr FDP-Kollege Holger Franke ergänzt: »Es gibt keine
Studie, welche 800.000 Erkrankungen durch Dieselabgase belegen kann. Die
Aussagen der Umwelthilfe sind plumpe populistische Panikmache. Es geht wohl
ausschließlich nur um die Verhinderung von individueller Mobilität.«
Sogar den Grünen wird offenbar etwas mulmig. Sie
beauftragten eine Studie, in der vor dem Verlust von 200.000 Arbeitsplätzen in
der Autobranche an China gewarnt wird, da die europäischen Hersteller
Forschung, Entwicklung und Fertigung vorrangig in Asien vorantreiben würden.
Das wundert den
einzigen Auto-Fachmann im Bundestag, den ehemaligen Daimler-Motorenentwickler
Dr. Dirk Spaniel, AfD:
»Es ist äußerst verwunderlich, dass sich die Grünen
plötzlich als Anwalt der Automobilindustrie berufen fühlen. CDU und SPD,
unterstützt von den Grünen, haben es zugelassen, dass in der EU
Verbrennungsmotoren für Premium-Automobile über absurde Grenzwerte, Fahrverbote
und drastischer Strafzahlungen mit allen politischen Mitteln abgeschafft
werden.« Dass die Chefs deutscher Automobilunternehmen mehr in China
investieren als hierzulande, liege erkennbar an den politischen
Rahmenbedingungen in Deutschland.
Spaniel weiter: »Es trägt geradezu planwirtschaftliche Züge,
wenn die Grünen nun fordern, die Automobilindustrie solle gefälligst in
Deutschland investieren. Die politischen und gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen müssen passen, damit die heimische Industrie bleibt und unser
aller Wohlstand sichert.«
Sogar die Arbeitnehmer
in der Autoindustrie sind besorgt.
Daimler-Betriebsratschef Michael Brecht traf sich vor kurzem
mit seinen Kollegen von VW und BMW mit der Umweltministerin Schulze (SPD).
Vermutlich versuchten sie der Germanistik- und Politstudentin (16 Semester) und
anschließende Parteikarrieristin, deutlich zu machen, dass es eine
Autoindustrie mit ein paar Millionen Angestellten gibt, die einen nicht
unwesentlichen Anteil zum Steueraufkommen beitragen. Wie deutlich sie wurden,
ist nicht überliefert. Immerhin verlieren Daimler-Aktien seit Jahresbeginn fast
30 Prozent an Wert. Diesel, US-Zölle und Rückrufe gehen ins Geld.
Der nächste GAU ist
bereits beschlossen:
Die neuen EU-Grenzwerte für Pkw sollen nach 2021 noch einmal
deutlich verschärft werden. Natürlich im Sinne der – na was wohl? – Gesundheit
und Umwelt. Die Forderungen lauten immer nur auf 30 prozentige oder 50
prozentige Reduzierung. Damit kann niemand etwas anfangen.
Man kann das auf den Verbrauch umrechnen, darunter kann sich
jeder eher etwas vorstellen. Der CO2 Ausstoß hängt direkt proportional mit dem
Kraftstoffverbrauch zusammen. Die EU hätte auch gleich sagen können: Die neuen
Autos dürfen nur 1,5 bis 2 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen. Nur: Mit solchen
Angaben würde das Absurde zu deutlich zutage treten. Jedermann würde den Unsinn
sofort erkennen.
Doch Svenja Schulze will zusätzlich Pläne übererfüllen. Sie
selbst kostet es ja nichts. Sie fordert einfach noch mal 50 Prozent weniger
Abgase bis 2030.
Das Fatale: Die Bundesregierung hat beschlossen, noch nicht
einmal diese Fragen zu erörtern und Widerspruch in Brüssel einzulegen.
***
Der Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht|
e.V. hilft betroffenen Auto-Besitzern:
Gerichte entscheiden im Diesel-Skandal in vielen Fällen
immer noch „im Namen des Volkes“ gegen das Volk!
Trotzdem: „Wenn in Ihrem Auto eine
illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten
Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen. Der
UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle außergerichtliche Hilfe
an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.
Der UTR e.V. verzichtet darauf ergangene Urteile in
irgendeiner Form zu kommentieren. Es trägt aber sicher erheblich mit dazu bei,
dass die Verbraucher ihr Vertrauen in die Gerichte immer mehr verlieren. Im
Namen des Volkes geht anders! Oder um es mit einem Altbundespräsidenten zu
sagen:“
Was ist das für ein Rechtsstaat in dem der rechtstreue
Bürger der Bescheuerte ist?“!
Die Besitzer von Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten,
von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten davon ausgehen,
dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den gesetzlichen
Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor dem Kauf darüber informiert,
dass in dem betreffenden Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut
ist, hätten sie dieses Auto niemals gekauft.
Die Autohersteller geben bei der Vermarktung ihrer Fahrzeuge
mit Dieselmotoren vor, auf Umweltfreundlichkeit, Sparsamkeit und Langlebigkeit
großen Wert zu legen. Aber die Wirklichkeit sieht völlig anders aus.
Die Kunden wurden massiv getäuscht und haben nun Fahrzeuge
auf dem Hof stehen die erhebliche Wertverluste zu verzeichnen haben.
Dazu kommen noch drohende Fahrverbote für Teilbereiche der
Innenstädte. Viele Kleintransportunternehmen, Kranken – und
Behinderten-Fahrdienste, sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Die Auto-
oder Leasing-Raten müssen weiterhin bedient werden. Bei Ende des Leasingvertrages
drohen hohe Nachzahlungen wegen erheblicher Wertverluste der Betrugs-Diesel.
Wenn Gesetze, Vorschriften und Regeln in unserem
„Rechtsstaat“ noch eine Rolle spielen, darf es unter keinen Umständen
sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto gekauft
haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder
mit der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden. Wo bleibt da sonst die
Rechtssicherheit und der Investitionsschutz?
Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf
einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet,
dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen
Mangel eines Fahrzeugs. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine
Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht
innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die
Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.
Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen
Vertrieb sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des
Fahrzeugs. Mit dem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neu- oder
Gebrauchtwagens, haben Sie ein mangelbehaftetes Fahrzeug erworben.
Die EU hatte schon 2007 eine Regelung erlassen, die Strafen
für illegale Abschalteinrichtungen fordert.
Wörtlich heißt es in der Verordnung 715/2007: „Die
Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“
Und auch die deutschen Gesetze sehen solche Sanktionen vor.
Ein Hersteller, der ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung in Verkehr bringt kann
je Fahrzeug mit bis zu 5000 Euro Bußgeld belegt werden. Aber die
Bundesregierung tut nichts dergleichen und hält weiter ihre schützende Hand
über die Autoindustrie.
Das Ergebnis:
Die Autohersteller täuschen und vertuscht weiter!
Die Konzerne bemühen sich nicht im Geringsten um eine
Wiedergutmachung des Schadens.
Die Gerichte entscheiden „im Namen des Volkes“ gegen das
Volk!
UTR-TIPP für
betroffene Dieselkäufer:
Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der
Vertrag unserer Meinung nach wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.
Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler
müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V.
wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen,
oder sogar hohe Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel
zu trennen.
Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation
mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto
zurück – Geld zurück –bundesweit-“.
„Wenn in Ihrem Auto
eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen
berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst
Roosen.
Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann
auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über
eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das
betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den
einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche
Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische
Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von
der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass
alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen
Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren
Durchführungsmaßnahmen verfügen.
Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung
vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im
Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden,
wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen
teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine
Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den
Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Bei Verstoß gegen § 27
Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer
Meinung nach nichtig.
Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder
technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige
Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch
noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher
Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht.
Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB
relevant.
Der UTR e.V. bietet
betroffenen Autobesitzern schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück –
Geld zurück – bundesweit“.
- Wer
einen berechtigten Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein
Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die
Express-Inkasso GmbH abtreten.
- Das
hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss.
Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung
aussagen.
- Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer
sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
- Im
Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld
als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
- Er
hat kein Kostenrisiko.
- Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision.
- Im
negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene, die einen
solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können per E-Mail,
Fax oder Post ihre Unterlagen einreichen.
EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
-Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682
Als Fördermitglied des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
können Sie mit einem von ihnen selbst zu bestimmenden einmaligen Förderbeitrag
unsere Aktion unterstützen.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
Bleiben Sie cool wenn Ihnen
Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Dieselmotor
vermiesen wollen. Früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!
…gesund und glücklich in einer
intakten Umwelt leben…
***
Empfohlen und unterstützt durch:
BSZ® Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V.