Donnerstag, August 30, 2018

P&R Insolvenzverfahren: Der 29. August, der 14. September. Was P&R-Anleger darüber wissen sollten!

Der 29. August 2018 ist keine Frist, die P&R-Anleger beachten müssen. Denn in den Eröffnungsbeschlüssen zum P&R-Insolvenzverfahren teilte das Insolvenzgericht München mit, dass Anleger ihre Forderungen bis zum 14.09.2018 anmelden sollten - und das allein ist entscheidend.

Den wenigsten Anlegern ist bekannt, dass sie ihre Forderungen auch nach diesem Zeitpunkt noch anmelden können.

Wer also erst später seine Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet, kommt nicht zu spät. Dennoch empfiehlt es sich diese Frist einzuhalten. Anderenfalls kann Ihnen nicht garantiert werden, dass Sie auf der Gläubigerversammlung Ihr Stimmrecht ausüben können. Auch wird Ihnen das Insolvenzgericht München für eine verspätete Anmeldung zusätzlich 20,00 € in Rechnung stellen.

  • Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei wird für P&R-Direktinvestoren, die sie beauftragt haben, im Rahmen ihres Insolvenzmonitoring nicht nur einfach die Forderung anmelden.

Dieses geschieht auf der Grundlage sicherer Informationsbasis in mehreren Stufen.

So ist es nicht allein damit getan, die Gläubigerversammlung zu besuchen und davon zu berichten. Nach der Auswertung der Informationen sorgen diese Anwälte für eine optimierte und faktenbasierte Anmeldung Ihrer Forderung. Hier geht es im Endeffekt darum, Sie als P&R-Anleger in eine gute Position zu bringen.

Zwar ist es nachvollziehbar, dass der Insolvenzverwalter bei einer Masse von rund 80.000 Forderungsanmeldungen möglichst frühzeitig die Unterlagen der P&R-Investoren vorliegen hat. Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hätte ein einfaches „Bitte“ ohne Androhung vermeintlicher Konsequenzen die Anleger genauer über die Verbindlichkeit dieser Frist informiert.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erläutern Ihnen, wie Sie Ihre Forderungen in der richtigen Höhe und mit korrekter Begründung zur Insolvenztabelle anmelden, damit Sie im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen und Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz von Vertrieb und Anlagevermittlern verlangen können.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

  • Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Mittwoch, August 29, 2018

Viele reiche Menschen versuchen im Erbfall das Finanzamt an der Nase herum zu führen.

Die heutige Generation der Erblasser wird viel mehr Reichtum hinterlassen als ihre Vorgänger. Hauptursache dafür sind unter Anderem   vor allem die steigenden Immobilienpreise. Das führt dazu, dass sich die Schere zwischen arm und reich immer weiter öffnen wird. Denn das Erbe verbleibt in der Regel in der eigenen Familie und somit wächst das Vermögen von Generation zu Generation.

Eigentlich wäre es die Aufgabe des Staates die dadurch entstehende Ungleichheit zu verhindern. Das tut er aber nicht oder er kann es gar nicht mehr selbst entscheiden. Die soziale Gemeinschaft verliert dadurch ihren Zusammenhalt und die moralische Empörung gegen die Reichen wird erklärbar.

Wer in arme Verhältnisse hineingeboren wurde, hat in unserer Gesellschaft wenige Chancen in wohlhabende Kreise aufzusteigen. 

Wer das Glück hatte in reiche Verhältnisse geboren zu sein, der kann es kaum vermeiden immer reicher zu werden. Die „Reichen“ beerben sich untereinander und häufen somit immer mehr Vermögen an. Die „Armen“ dagegen haben nichts zu vererben. Sie bleiben arm.

Der „Arme“ dient also nur dem Zweck das eigene Vermögen zu mehren. Er kann auch kaum der eigenen Gesellschaftsschicht als zugehörig betrachtet werden  und kann somit vernachlässigt werden.  „Wenn die „Reichen“ die „Armen“ nur als billige Arbeitskraft akzeptieren die ihr Vermögen vermehren dürfen, spaltet dies die Gesellschaft,“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Initiator von ad-infinitum.   

Der Reiche mehrt sein Vermögen in der Regel, nicht um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, sondern aus Prinzip.

Viele geben ihr Vermögen auch nicht aus sondern tun alles dafür um es zu vermehren. Dabei braucht unsere Wirtschaft  den Konsum wie der Mensch Essen und Trinken.  Wenn  die „Reichen“ immer mehr aufs Konto packen, schwächen sie die Wirtschaft, senken die Umsätze, vernichten Arbeitsplätze und spalten die Gesellschaft. 

Einige „Reiche“ haben mittlerweile auch erkannt, dass sie eigentlich zu viel haben.

Sie wären durchaus bereit einen sozialen Wandel zu unterstützen. Von der Politik ist in dieser Hinsicht nichts zu erwarten.  Die Initiative muss aus der Gesellschaft selbst kommen.

  • Da einige „Reiche“ über den Tod hinaus ihr vollständiges Vermögen vor dem Staat verbergen oder verschleiern möchten, ist es durchaus positiv zu sehen, wenn das Finanzamt seine Nase auch in Sterbe- und Erbfälle steckt.

Man sagt, das Finanzamt steckt seine Nase in wirklich alle Dinge, wenn es um´s Geld geht.

Das stimmt: auch beim Erben.  Was alle interessiert: Wie bekommt das Finanzamt Wind vom Erbfall und den hinterlassenen Vermögenswerten?

In jedem Fall bekommt die Finanzbehörde vom Todesfall Kenntnis, weil deutsche Banken, Sparkassen und Versicherungen Guthaben melden müssen. Auch Gerichte und Notare müssen eine Nachricht an den Fiskus geben. Dabei kann natürlich auch Schwarzgeld aufgedeckt werden.

Wie das Finanzamt vom Erbfall informiert wird

  • Erben müssen Erbschaft dem Finanzamt mitteilen
  • Banken und Sparkassen geben der Finanzbehörde Auskunft
  • Gerichte und Notare informieren den Fiskus
  • Lebensversicherungen geben Steuerbehörde Auskunft

Ein Todesfall betrifft nicht nur die Familie und den Freundeskreis des Verstorbenen.

Auch das Finanzamt hat ein unmittelbares Interesse, vom Sterbefall zu erfahren. Denn nur so kann sie ihre Aufgabe erfüllen, die Steuerpflichten, die mit dem Erbfall zusammen hängen, zu prüfen. Die Optionen, wie diese Information zum zuständigen Sachbearbeiter der Finanzbehörde gelangen, sind vielfältig. Dabei wird nichts dem Zufall überlassen, denn ein strukturiertes System von Vorschriften flankiert den Wissenshunger des Staates. Eines ist jedenfalls sicher: Das Lesen der Todesanzeigen in den Zeitungen ist nicht die Hauptquelle.

Erben und andere Berechtigte aus dem Erbfall haben Anzeigepflicht

Grundsätzlich ist einmal jeder, der erbberechtigt ist, verpflichtet, das Finanzamt darüber in Kenntnis zu setzen. Auf diese Ehrlichkeit bauen die Finanzämter, zum großen Teil vollkommen zu Recht. Da die Finanzbehörden nicht alleine auf die Steuerredlichkeit setzen, gibt es eine große Anzahl an zusätzlichen Informationsquellen, die sehr zuverlässig das Finanzamt in seiner Aufgabe, die Steuer rechtmäßig festzusetzen, unterstützen müssen.

Kreditinstitute müssen Guthaben dem Finanzamt bekannt geben

Viele Vermögenswerte – Sparkonten, Werpapierdepots – sammeln sich auf Kundenkonten im Bankensektor an. Banken und Sparkassen müssen binnen eines Monats nachdem sie von dem Todesfall erfahren haben, dem Finanzamt eine Mitteilung zukommen lassen, wie sich die Vermögensverhältnisse in Bezug auf Guthaben am Sterbedatum, gestaltet haben. Etwas übertrieben formuliert, mutiert die Bank dann zur Filiale für das Finanzamt. Dass die Kreditinstitute von dem Todesfall erfahren, ist nicht ungewöhnlich, denn vielfach werden sie durch die Vorlage des Erbscheins davon informiert oder durch sonstige offizielle Quellen. Beträge unter € 5.000,00 unterfallen nicht der Anzeigepflicht.

Hat ein Vermögender sein Geld einem Vermögensverwalter anvertraut, damit es vermehrt wird, so hat auch diese Person eine klare Bekanntgabepflicht wegen der Erbschaftsteuer. Im Regelfall erfährt der Erbe nichts von diesem Informationsfluss.

Gerichte und Notare dienen ebenfalls dem Fiskus

Die Liste derjenigen, die eine Meldung an das Finanzamt zu machen haben, ist in dem Erbschaftsteuergesetz und der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung klar geregelt:

So haben Gerichte, Behörden, Beamte und Notare gegenüber dem Fiskus die Pflicht, den Sterbefall zu melden und auch evtl. damit zusammenhängende Transaktionen. So bleibt der Antrag auf Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis nicht verborgen, nur weil man dieses Antragsformular nicht beim Nachlassgericht, sondern beim Notar einreicht. Das gleiche gilt auch für Testamentsvollstreckerzeugnisse und beurkundete Auseinandersetzungen über Erbengemeinschaften. Zu diesem Kreis der meldepflichtigen Behörden gehören natürlich auch das Standesamt und das Nachlassgericht. Auch die Auslandsstellen – also diplomatischen Vertretungen oder Konsulate – haben eine klar geregelte Anzeigepflicht.

Versicherungen müssen Auskunft geben

In vielen Fällen müssen sich auch Versicherungen offenbaren, so z. B. Sterbekassen in vielen Einzelfällen.

Wichtig für Erben: den Überblick gewinnen!

Das Raster der Informationsquellen ist eng und arbeitet für die Finanzverwaltung zuverlässig, denn ein Verstoß der jeweils Betroffenen ist regelmäßig mit Sanktionen beschwert. Für viele Familienangehörige und andere Betroffene heißt es deshalb an dieser Stelle, sich mit den finanziellen Gegebenheiten gewissenhaft auseinander zu setzen. Und zwar aus zwei Gründen heraus, einmal um – wie hier dargestellt – steuerehrlich zu bleiben und zum anderen, um anderen aus dem Erbfall Berechtigten gerecht zu werden.

  • Es wirkt nahezu grotesk wenn unverschämt hoch bezahlte  Konzernbosse in Vermächtnissen ankündigen mit ihren eingesammelten und erbeuteten Hunderten von Millionen Euro auch etwas für die Armen der Gesellschaft  tun zu wollen und dann ein paar Alibi-Almosen verteilen lassen. Dabei sind sie zu diesem Reichtum nur gekommen, weil sie Generationen von Arbeitnehmern ausgebeutet haben um dann schlussendlich ihre Produktion in einen Billigstandort zu verlagern.

Soziale Sicherheit für Arbeitnehmer sollte eigentlich als Ausgleich zwischen Reichen und Armen dienen.

Tatsächlich ist es mittlerweile aber so, das sogar die Lebenserwartung der Armen 7 Jahre geringer ist als die der Reichen.

Die wachsende Ungleichheit könnte relativ schnell durch ein verändertes Erbschaftsritual gebremst werden. Wenn Erbschaften oder Teilerbschaften quasi als Helikoptererbe außerhalb der eigenen Familienbande verteilt würden, könnte damit ein wirksamer sozialer Ausgleich  und zusätzliches Wirtschaftswachstum geschaffen werden.

Es ist an der Zeit laut darüber nachzudenken ob Erben und Vererben tatsächlich nur eine private Familienangelegenheit ist? Die öffentliche Diskussion über Reichtum, Privileg und persönliche Verantwortung ist ja bereits eröffnet.

Die Helikoptererbschaften sind dann nicht der Rettung der Welt oder einer persönlichen Stiftung gewidmet, sondern ganz pragmatisch für die Realisierung von Projekten der Menschen die nicht in eine reiche Familie hineingeboren wurden.

Eigene Ideen verwirklichen, der Gesellschaft einen Beitrag leisten. Die Chancen, eine Erbschaft zu machen, waren nie größer als heute, denn die Deutschen erben wie nie zuvor!

So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind, haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten, niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.

  • Auch Unternehmern die Ihr Lebenswerk in gute Hände geben möchten, bietet ad-infinitum nicht nur die Vermittlung geeigneter Nachfolger, sondern auch die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche Abwicklung. Dabei sind viele Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zur Stiftung denkbar.

Auch Sie wollen sich zu Ihren   erbrechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte und Fachanwälte für Erbrecht so wie Fachanwälte für Steuerrecht  beraten lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

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Dienstag, August 28, 2018

Vom "Kdf-Wagen" zum VW-Käfer: Damals klagten die KdF-Sparer gegen VW. Heute sind es die Diesel-Besitzer.

Ferdinand Porsche konnte mit massiver Unterstützung der NSDAP bereits 1935 die ersten luftgekühlten Prototypen des Volkswagen (KDF-Wagen) vorstellen. Nach Parteivorstellung sollte das Auto nicht mehr als 1.000 Reichsmark kosten und Platz für drei Erwachsene und ein Kind bieten.

Die Partei bewarb das Auto mit dem Slogan: „5 Mark die Woche musst du sparen, willst du im eigenen Wagen fahren! “

Das Interesse der Bevölkerung an diesem Ratensparplan war groß. Insgesamt sparten 336.668 Deutsche für diesen Zweck 280 Millionen Reichsmark an.

Nach dem Krieg verloren die Anrechtsscheine im Wert von über 280 Millionen Reichsmark, die von etwa 340.000 Personen erworben worden waren, ihren Wert. Eine Vielzahl von Sparern versuchte ab 1948 ihre Ansprüche mit juristischen Mitteln durchzusetzen. 1961 endeten die Prozesse  mit dem Vergleichs-Angebot der Volkswagenwerk AG, den KdF-Sparern einen Rabatt von 600 DM beim Kauf eines Fahrzeuges zu gewähren, was knapp einem Sechstel des Neupreises entsprach. Wer sich keinen neuen Wagen kaufen wollte oder konnte, erhielt 100 DM ausbezahlt.

Die Sparer haben damals den Versprechungen der Partei geglaubt und waren am Ende die Dummen.

Die Parteien des Rechtsstaats Deutschland kungeln mit der Autoindustrie und lassen die betroffenen Autobesitzer im Regen stehen.

  • Die Amerikaner haben Trump und der soll angeblich die politische und wirtschaftliche Ordnung bedrohen. Immerhin wurden aber die amerikanischen Betrugs-Diesel-Käufer großzügig entschädigt.

  • Die Deutschen haben auch schmutzige Diesel, eine Autokanzlerin und einen Rechtsstaat der die Betrüger belohnt und die Betrogenen bestraft.

Es ist nicht nur die Autoindustrie sondern auch die politischen Parteien die unglaubliches Vertrauen verspielt haben. Die Autokäufer wenden sich verstärkt ausländischen Fahrzeugherstellern zu. Die deutschen Wähler bedanken sich damit, dass sie die Volks- zu Splitterparteien schrumpfen lassen.

  • Die unsägliche Verquickung des Abgasbetrugs mit der Luftverschmutzung durch interessierte Kreise wird dazu benutzt die Stimmung in der Gesellschaft zu manipulieren. Und in der Tat, Autos werden zum Umweltfeind.

So ist es möglich geworden, dass die Städte München, Stammsitz von BMW, und Stuttgart, Stammsitz von Mercedes, über Fahrverbote reden.

UTR-TIPP für betroffene Dieselkäufer:

Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag unserer Meinung nach wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar hohe Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen.

Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  schnelle außergerichtliche  Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft  und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer Meinung nach nichtig.

Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.

Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – bundesweit“.

  • Wer einen berechtigten Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten.

  • Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

  • Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Er hat kein Kostenrisiko.
  • Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision.

  • Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können per  E-Mail, Fax oder Post  ihre Unterlagen einreichen.

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
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Telefon: 06071-9816813
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Als Fördermitglied des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. können Sie mit einem von ihnen selbst zu bestimmenden einmaligen Förderbeitrag unsere Aktion unterstützen.


Sie können aber auch gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen:
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Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Dieselmotor  vermiesen wollen. Früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!
…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…
***
Empfohlen und unterstützt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.






Montag, August 27, 2018

Schadensersatz für Anleger des TIV Trendinvest Umweltfonds erstritten.

Bereits in den Jahren 2015 und 2016 hat das Landgericht Berlin verschiedenen von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Schadensersatz zugesprochen.

Diese positive Entwicklung hat sich fortgesetzt. So wurde nunmehr auch einem Anleger, der in Genussrechte der TIV Cleantech Finance GmbH und den TIV Umweltfonds Wasser 2 investiert hatte, Schadensersatz vom LG Berlin zugesprochen.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger vor Abschluss einer Kapitalanlage über alle Risiken und entscheidungserheblichen Umstände der gewählten Anlage aufzuklären. Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich beweisen, dass eine solche Aufklärung unterblieben ist oder dass die Anlage im Falle einer Anlageberatung nicht für die Anlageziele des Anlegers geeignet ist, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.

  • Im Obsiegensfall erhält der Anleger dann das in die Beteiligung investierte Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und überträgt dem Gegner die wertlos gewordene Anlage.

  • Neben den Anlageberatern ist auch die Treuhänderin zu einer richtigen Aufklärung verpflichtet.

Vor dem Hintergrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung empfiehlt es sich, den eigenen Fall überprüfen zu lassen.

Für betroffene Anleger, die dies alles in geeignete anwaltliche Hände legen wollen, übernehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies gerne. Die Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen und das weitere Vorgehen, erfahren BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft TIV Trendinvest in einer kostenlosen Erstberatung.

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Diesel-Skandal: Crashen die politischen Parteien zusammen mit der Autoindustrie die deutsche Wirtschaft?

Das Deutsche Wirtschaftswunder nach dem Krieg beruht weitestgehend auf der Automobilindustrie, die mit ihrem Qualitätsstandard „Made in Germany“, Deutscher Ingenieurkunst und Zuverlässigkeit, die gesamte Deutsche Wirtschaft in ungeahnte Höhen trug. Der Mercedes-Stern, die Audi-Ringe, das BMW und VW Logo sind weltweit bekannter als die Deutsche Flagge.

Stabilität und Wohlstand wurde in Deutschland in erster Linie durch die Autoindustrie und nicht durch die politischen Parteien geschaffen. Es gibt keine andere Branche, die für Deutschland so wichtig ist und daraus erklären sich auch die engen Beziehungen zwischen den politischen Parteien und den Autoherstellern. Viele Politiker haben stets Lobbyarbeit für die Autoindustrie geleistet.  

An den politischen Parteien und der Autoindustrie ist der Wandel aber offensichtlich abgeprallt. Die Zeiten als man Dinge auch etwas außerhalb der Legalität regeln konnte, sind lange vorbei. 

„Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“

Das konnte sich Hermann Höcherl Bundesminister des Inneren 1963 noch zu sagen trauen, 2018 lassen sich die Bürger das nicht mehr bieten.

Sowohl im In- als auch im Ausland fragen sich die Verbraucher mittlerweile, ob sie den in Deutschland hergestellten Produkten noch vertrauen können. Der Absatz von Dieselfahrzeugen ist dramatisch eingebrochen und ausländische Marken erobern Marktanteile von ihren deutschen Konkurrenten.

Die deutschen Autokunden müssen jetzt die Erfahrung machen, dass sich ihre Markentreue nicht auszahlt. Die Autobauer, lassen ihre Kundschaft im Regen stehen und sind offensichtlich nur am eigenen Profit interessiert.  

„Leidtragende sind die betroffenen Kunden, auf die nun ein Software-Update mit ungewissen Auswirkungen auf den Motor zukommt, und die den Wertverlust bei ihren Fahrzeugen hinnehmen müssen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

***
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V. Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags.

Diesel: Stillstand in den Werkshallen – draußen Rückrufe, diesmal von Mercedes

Was an der Steuerungssoftware richtig oder falsch ist, wird vielleicht in einem Gerichtsverfahren geklärt. Daimler-Chef Dieter Zetsche hat immerhin als erster Autochef angekündigt, gegen den Rückruf Widerspruch einzulegen.

In vielen Werkshallen der Autofabriken stehen die Bänder still. Die Hersteller melden Lieferstopps vieler Modelle. Dafür werden immer mehr Autos zurückgerufen. Warum eigentlich – das ist unklar.

Jetzt muss auch Mercedes europaweit rund 700.000 Autos zurückrufen.

In Deutschland sollen es 280.000 Fahrzeuge sein. Angeblich soll eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuer-Software eingebaut sein. Das wirft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das die Aktion angeordnet hat, dem Autohersteller vor.

Den Rückruf angekündigt hatte bereits Mitte Juni Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Damals war sogar von 774.000 Fahrzeugen die Rede. Grund für den jetzt offiziell angekündigten Rückruf sind angeblich unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung. Daimler dagegen bestreitet die Illegalität der Software-Funktionen und will Widerspruch einlegen.

Vor einiger Zeit gab es bereits eine Rückruf-Aktion für den Mercedes Vito.

Dabei hatte Daimler erklärt: »Die Funktionen sind Teil eines komplexen Abgasreinigungssystems, das eine robuste Abgasreinigung bei unterschiedlichen Fahrbedingungen und über die Nutzungsdauer eines Fahrzeugs sicherstellen soll. Für das Bestehen des maßgeblichen Test-Zyklus NEFZ sind die in Frage stehenden spezifischen Programmierungen nicht erforderlich.«

Bei der jüngsten Rückrufaktion müssten, wie Daimler erklärt, »nach der Rechtsansicht des KBA … bestimmte spezifische Kalibrierungen von Funktionalitäten in der Motorsteuerung der Fahrzeuge geändert werden.« Das dürfte vermutlich eine andere Strategie bei der AdBlue-Reinigung betreffen. Der Harnstoff AdBlue soll wahrscheinlich häufiger in den Abgasstrang vor dem SCR-Katalysator eingespritzt werden.

  • Was an der Steuerungssoftware richtig oder falsch ist, wird vielleicht in einem Gerichtsverfahren geklärt. Daimler-Chef Dieter Zetsche hat immerhin als erster Autochef angekündigt, gegen den Rückruf Widerspruch einzulegen.

Die Funktionen existieren tatsächlich, sie hätten jedoch technische Gründe, sagt Mercedes, um den Motor zu schützen und seien daher legal. Nicht jede in der Steuersoftware festgelegte Abschaltung oder Verminderung der AdBlue-Einspritzung ist unzulässig. Der Fahrzeughersteller darf aus Gründen des Motorschutzes die Adblue-Einspritzung und damit die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen reduzieren oder bei Abgasrückführungs-Systemen die Rückführungsrate verringern.

Denn die chemische Fabrik unter dem Wagenboden arbeitet nur bei bestimmten Temperaturen. Bei zu kaltem Katalysator kann zum Beispiel noch kein AdBlue eingespritzt werden. Wird zu viel AdBlue eingespritzt, kann das dazu führen, dass aus dem Auspuff Ammoniak herauskommt. Und das wäre nun wirklich kritisch.

Es geht auch darum, dass die AdBlue-Tanks nicht zu groß werden, das kostet Gewicht und damit wieder Treibstoff. Die Käufer sollten wohl auch nicht zu oft mit AdBlue Problemen wie Nachtanken belästigt werden.

Eine solche Verhandlung wäre das erste Mal, dass öffentlich darüber diskutiert wird, was in der Steuerung zum Schutz der aufwendigen Motoren- und Abgastechnik notwendig ist, was darüber hinausgeht und was dabei Betrug wäre. Das gab es bisher noch nicht.

  • Autohersteller wie VW haben bisher unter dem Druck amerikanischer Staatsanwälte und auf den Rat ihrer Juristen nahezu alles zugegeben, was diese hören wollten.

Auf den Tisch kommen könnte vielleicht auch die Frage nach der Rechtssicherheit.

Die Fahrzeuge waren zum Zeitpunkt des Kaufes rechtmäßig zugelassene Autos. Nachrüstung, gar eine aufwendige und unsichere Hardware-Nachrüstung verstößt gegen die Rechtssicherheit. Viele Besitzer müssen bereits jetzt nach Software-Updates höheren Benzinverbrauch und teilweise geringere Leistungen hinnehmen.

  • Vielleicht kann dann auch einmal die Frage näher erörtert werden: Gibt es denn einen nachweisbaren Schaden? Wie weist man Tote durch Dieselabgase nach?

Auch nur halbwegs seriöse Belege für diese Behauptung gibt es nicht. Und die ist immerhin Grundlage für maximalen Schaden bei Autoherstellern und Besitzern. Vor allem Besitzer älterer Diesel haben einen erheblichen Wertverlust zu tragen. Dabei stoßen ältere Dieselmotoren bis zur Euro 4 weniger Stickoxide aus als neuere. Denn je höher die Brennraumtemperaturen im Inneren des Motors sind, desto weniger CO2 blasen sie aus, aber umso mehr Stickoxide entstehen. Erst bei Euro 6 d temp Fahrzeugen reduziert ein SCR-Katalysator diese Stickoxide.

Bisher werfen nur NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe Fake News von 800.000 Erkrankten und Tausenden von »vorzeitigen Toten« in den Raum.

  • Aus der EU phantasieren Kommissare von 400.000 Toten europaweit durch schlechte Luft. Gerade erst wieder gibt der WDR dem DUH-Chef eine Plattform, seine Schwindeleien zu verbreiten. Natürlich fragt der WDR-Mann nicht kritisch nach und fordert Belege. Die gibt es nicht.

Die FDP-Politikerin Nicola Beer erklärt: »DUH-Angstkampagne läuft auf vollen Touren!« Und twittert: »Durch Berechnungen von NOx auf Tote zu schließen, ist wissenschaftlich unseriös. Feinstaub ist 1 Killer. Aber NO2 kein Vorläufer von Feinstaub. NOx kann man Diesel anlasten – Feinstaub nicht.«

Ihr FDP-Kollege Holger Franke ergänzt: »Es gibt keine Studie, welche 800.000 Erkrankungen durch Dieselabgase belegen kann. Die Aussagen der Umwelthilfe sind plumpe populistische Panikmache. Es geht wohl ausschließlich nur um die Verhinderung von individueller Mobilität.«

Sogar den Grünen wird offenbar etwas mulmig. Sie beauftragten eine Studie, in der vor dem Verlust von 200.000 Arbeitsplätzen in der Autobranche an China gewarnt wird, da die europäischen Hersteller Forschung, Entwicklung und Fertigung vorrangig in Asien vorantreiben würden.

Das wundert den einzigen Auto-Fachmann im Bundestag, den ehemaligen Daimler-Motorenentwickler Dr. Dirk Spaniel, AfD:

»Es ist äußerst verwunderlich, dass sich die Grünen plötzlich als Anwalt der Automobilindustrie berufen fühlen. CDU und SPD, unterstützt von den Grünen, haben es zugelassen, dass in der EU Verbrennungsmotoren für Premium-Automobile über absurde Grenzwerte, Fahrverbote und drastischer Strafzahlungen mit allen politischen Mitteln abgeschafft werden.« Dass die Chefs deutscher Automobilunternehmen mehr in China investieren als hierzulande, liege erkennbar an den politischen Rahmenbedingungen in Deutschland.

Spaniel weiter: »Es trägt geradezu planwirtschaftliche Züge, wenn die Grünen nun fordern, die Automobilindustrie solle gefälligst in Deutschland investieren. Die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen passen, damit die heimische Industrie bleibt und unser aller Wohlstand sichert.«

Sogar die Arbeitnehmer in der Autoindustrie sind besorgt.

Daimler-Betriebsratschef Michael Brecht traf sich vor kurzem mit seinen Kollegen von VW und BMW mit der Umweltministerin Schulze (SPD). Vermutlich versuchten sie der Germanistik- und Politstudentin (16 Semester) und anschließende Parteikarrieristin, deutlich zu machen, dass es eine Autoindustrie mit ein paar Millionen Angestellten gibt, die einen nicht unwesentlichen Anteil zum Steueraufkommen beitragen. Wie deutlich sie wurden, ist nicht überliefert. Immerhin verlieren Daimler-Aktien seit Jahresbeginn fast 30 Prozent an Wert. Diesel, US-Zölle und Rückrufe gehen ins Geld.

Der nächste GAU ist bereits beschlossen:

Die neuen EU-Grenzwerte für Pkw sollen nach 2021 noch einmal deutlich verschärft werden. Natürlich im Sinne der – na was wohl? – Gesundheit und Umwelt. Die Forderungen lauten immer nur auf 30 prozentige oder 50 prozentige Reduzierung. Damit kann niemand etwas anfangen.

Man kann das auf den Verbrauch umrechnen, darunter kann sich jeder eher etwas vorstellen. Der CO2 Ausstoß hängt direkt proportional mit dem Kraftstoffverbrauch zusammen. Die EU hätte auch gleich sagen können: Die neuen Autos dürfen nur 1,5 bis 2 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen. Nur: Mit solchen Angaben würde das Absurde zu deutlich zutage treten. Jedermann würde den Unsinn sofort erkennen.

Doch Svenja Schulze will zusätzlich Pläne übererfüllen. Sie selbst kostet es ja nichts. Sie fordert einfach noch mal 50 Prozent weniger Abgase bis 2030.

Das Fatale: Die Bundesregierung hat beschlossen, noch nicht einmal diese Fragen zu erörtern und Widerspruch in Brüssel einzulegen.

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Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. hilft betroffenen Auto-Besitzern:

Gerichte entscheiden im Diesel-Skandal in vielen Fällen immer noch „im Namen des Volkes“ gegen das Volk!

Trotzdem: „Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen. Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle außergerichtliche  Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

Der UTR e.V. verzichtet darauf ergangene Urteile in irgendeiner Form zu kommentieren. Es trägt aber sicher erheblich mit dazu bei, dass die Verbraucher ihr Vertrauen in die Gerichte immer mehr verlieren. Im Namen des Volkes geht anders! Oder um es mit einem Altbundespräsidenten zu sagen:“
Was ist das für ein Rechtsstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“!

Die Besitzer von Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten davon ausgehen, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den gesetzlichen Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor dem Kauf darüber informiert, dass in dem betreffenden Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, hätten sie dieses Auto niemals gekauft.

Die Autohersteller geben bei der Vermarktung ihrer Fahrzeuge mit Dieselmotoren vor, auf Umweltfreundlichkeit, Sparsamkeit und Langlebigkeit großen Wert zu legen. Aber die Wirklichkeit sieht völlig anders aus.

Die Kunden wurden massiv getäuscht und haben nun Fahrzeuge auf dem Hof stehen die erhebliche Wertverluste zu verzeichnen haben.

Dazu kommen noch drohende Fahrverbote für Teilbereiche der Innenstädte. Viele Kleintransportunternehmen, Kranken – und Behinderten-Fahrdienste, sehen sich in ihrer Existenz bedroht.  Die Auto- oder Leasing-Raten müssen weiterhin bedient werden. Bei Ende des Leasingvertrages drohen hohe Nachzahlungen wegen erheblicher Wertverluste der Betrugs-Diesel.

Wenn Gesetze, Vorschriften und Regeln in unserem „Rechtsstaat“  noch eine Rolle spielen, darf es unter keinen Umständen sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto  gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden. Wo bleibt da sonst die Rechtssicherheit und der Investitionsschutz?

Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet, dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen Mangel eines Fahrzeugs. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.

Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des Fahrzeugs. Mit dem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neu- oder Gebrauchtwagens, haben Sie ein mangelbehaftetes Fahrzeug erworben.

Die EU hatte schon 2007 eine Regelung erlassen, die Strafen für illegale Abschalteinrichtungen fordert.

Wörtlich heißt es in der Verordnung 715/2007: „Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“

Und auch die deutschen Gesetze sehen solche Sanktionen vor. Ein Hersteller, der ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung in Verkehr bringt kann je Fahrzeug mit bis zu 5000 Euro Bußgeld belegt werden. Aber die Bundesregierung tut nichts dergleichen und hält weiter ihre schützende Hand über die Autoindustrie.

Das Ergebnis:

Die Autohersteller täuschen und vertuscht weiter!
Die Konzerne bemühen sich nicht im Geringsten um eine Wiedergutmachung des Schadens.
Die Gerichte entscheiden „im Namen des Volkes“ gegen das Volk!

UTR-TIPP für betroffene Dieselkäufer:
Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag unserer Meinung nach wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar hohe Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen.

Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  schnelle außergerichtliche  Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft  und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer Meinung nach nichtig.

Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.

Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – bundesweit“.

  • Wer einen berechtigten Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten.

  • Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

  • Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Er hat kein Kostenrisiko.
  • Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision.

  • Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können per  E-Mail, Fax oder Post  ihre Unterlagen einreichen.

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682

Als Fördermitglied des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. können Sie mit einem von ihnen selbst zu bestimmenden einmaligen Förderbeitrag unsere Aktion unterstützen.


Sie können aber auch gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Dieselmotor  vermiesen wollen. Früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!
…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…
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Empfohlen und unterstützt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.