Die heutige Generation der Erblasser wird viel mehr Reichtum
hinterlassen als ihre Vorgänger. Hauptursache dafür sind unter Anderem
vor allem die steigenden Immobilienpreise. Das führt dazu, dass sich die
Schere zwischen arm und reich immer weiter öffnen wird. Denn das Erbe verbleibt
in der Regel in der eigenen Familie und somit wächst das Vermögen von
Generation zu Generation.
Eigentlich wäre es die Aufgabe des Staates die dadurch
entstehende Ungleichheit zu verhindern. Das tut er aber nicht oder er kann es
gar nicht mehr selbst entscheiden. Die soziale Gemeinschaft verliert dadurch
ihren Zusammenhalt und die moralische Empörung gegen die Reichen wird
erklärbar.
Wer in arme
Verhältnisse hineingeboren wurde, hat in unserer Gesellschaft wenige Chancen in
wohlhabende Kreise aufzusteigen.
Wer das Glück hatte in reiche Verhältnisse geboren zu sein,
der kann es kaum vermeiden immer reicher zu werden. Die „Reichen“ beerben sich
untereinander und häufen somit immer mehr Vermögen an. Die „Armen“ dagegen
haben nichts zu vererben. Sie bleiben arm.
Der „Arme“ dient also nur dem Zweck das eigene Vermögen zu
mehren. Er kann auch kaum der eigenen Gesellschaftsschicht als zugehörig
betrachtet werden und kann somit
vernachlässigt werden. „Wenn die
„Reichen“ die „Armen“ nur als billige Arbeitskraft akzeptieren die ihr Vermögen
vermehren dürfen, spaltet dies die Gesellschaft,“ sagt Horst Roosen, Vorstand
des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Initiator von
ad-infinitum.
Der Reiche mehrt sein
Vermögen in der Regel, nicht um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, sondern aus
Prinzip.
Viele geben ihr Vermögen auch nicht aus sondern tun alles
dafür um es zu vermehren. Dabei braucht unsere Wirtschaft den Konsum wie der Mensch Essen und
Trinken. Wenn die „Reichen“ immer mehr aufs Konto packen,
schwächen sie die Wirtschaft, senken die Umsätze, vernichten Arbeitsplätze und
spalten die Gesellschaft.
Einige „Reiche“ haben
mittlerweile auch erkannt, dass sie eigentlich zu viel haben.
Sie wären durchaus bereit einen sozialen Wandel zu
unterstützen. Von der Politik ist in dieser Hinsicht nichts zu erwarten. Die Initiative muss aus der Gesellschaft
selbst kommen.
- Da
einige „Reiche“ über den Tod hinaus ihr vollständiges Vermögen vor dem
Staat verbergen oder verschleiern möchten, ist es durchaus positiv zu
sehen, wenn das Finanzamt seine Nase auch in Sterbe- und Erbfälle steckt.
Man sagt, das
Finanzamt steckt seine Nase in wirklich alle Dinge, wenn es um´s Geld geht.
Das stimmt: auch beim Erben. Was alle interessiert: Wie bekommt das
Finanzamt Wind vom Erbfall und den hinterlassenen Vermögenswerten?
In jedem Fall bekommt die Finanzbehörde vom Todesfall
Kenntnis, weil deutsche Banken, Sparkassen und Versicherungen Guthaben melden
müssen. Auch Gerichte und Notare müssen eine Nachricht an den Fiskus geben.
Dabei kann natürlich auch Schwarzgeld aufgedeckt werden.
Wie das Finanzamt vom
Erbfall informiert wird
- Erben
müssen Erbschaft dem Finanzamt mitteilen
- Banken
und Sparkassen geben der Finanzbehörde Auskunft
- Gerichte
und Notare informieren den Fiskus
- Lebensversicherungen
geben Steuerbehörde Auskunft
Ein Todesfall betrifft
nicht nur die Familie und den Freundeskreis des Verstorbenen.
Auch das Finanzamt hat ein unmittelbares Interesse, vom
Sterbefall zu erfahren. Denn nur so kann sie ihre Aufgabe erfüllen, die
Steuerpflichten, die mit dem Erbfall zusammen hängen, zu prüfen. Die Optionen,
wie diese Information zum zuständigen Sachbearbeiter der Finanzbehörde
gelangen, sind vielfältig. Dabei wird nichts dem Zufall überlassen, denn ein
strukturiertes System von Vorschriften flankiert den Wissenshunger des Staates.
Eines ist jedenfalls sicher: Das Lesen der Todesanzeigen in den Zeitungen ist
nicht die Hauptquelle.
Erben und andere
Berechtigte aus dem Erbfall haben Anzeigepflicht
Grundsätzlich ist einmal jeder, der erbberechtigt ist,
verpflichtet, das Finanzamt darüber in Kenntnis zu setzen. Auf diese
Ehrlichkeit bauen die Finanzämter, zum großen Teil vollkommen zu Recht. Da die
Finanzbehörden nicht alleine auf die Steuerredlichkeit setzen, gibt es eine
große Anzahl an zusätzlichen Informationsquellen, die sehr zuverlässig das
Finanzamt in seiner Aufgabe, die Steuer rechtmäßig festzusetzen, unterstützen
müssen.
Kreditinstitute müssen
Guthaben dem Finanzamt bekannt geben
Viele Vermögenswerte – Sparkonten, Werpapierdepots – sammeln
sich auf Kundenkonten im Bankensektor an. Banken und Sparkassen müssen binnen
eines Monats nachdem sie von dem Todesfall erfahren haben, dem Finanzamt eine
Mitteilung zukommen lassen, wie sich die Vermögensverhältnisse in Bezug auf
Guthaben am Sterbedatum, gestaltet haben. Etwas übertrieben formuliert, mutiert
die Bank dann zur Filiale für das Finanzamt. Dass die Kreditinstitute von dem
Todesfall erfahren, ist nicht ungewöhnlich, denn vielfach werden sie durch die
Vorlage des Erbscheins davon informiert oder durch sonstige offizielle Quellen.
Beträge unter € 5.000,00 unterfallen nicht der Anzeigepflicht.
Hat ein Vermögender sein Geld einem Vermögensverwalter
anvertraut, damit es vermehrt wird, so hat auch diese Person eine klare
Bekanntgabepflicht wegen der Erbschaftsteuer. Im Regelfall erfährt der Erbe
nichts von diesem Informationsfluss.
Gerichte und Notare
dienen ebenfalls dem Fiskus
Die Liste derjenigen, die eine Meldung an das Finanzamt zu
machen haben, ist in dem Erbschaftsteuergesetz und der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
klar geregelt:
So haben Gerichte, Behörden, Beamte und Notare gegenüber dem
Fiskus die Pflicht, den Sterbefall zu melden und auch evtl. damit
zusammenhängende Transaktionen. So bleibt der Antrag auf Erbschein oder ein Europäisches
Nachlasszeugnis nicht verborgen, nur weil man dieses Antragsformular nicht beim
Nachlassgericht, sondern beim Notar einreicht. Das gleiche gilt auch für
Testamentsvollstreckerzeugnisse und beurkundete Auseinandersetzungen über
Erbengemeinschaften. Zu diesem Kreis der meldepflichtigen Behörden gehören
natürlich auch das Standesamt und das Nachlassgericht. Auch die Auslandsstellen
– also diplomatischen Vertretungen oder Konsulate – haben eine klar geregelte
Anzeigepflicht.
Versicherungen müssen
Auskunft geben
In vielen Fällen müssen sich auch Versicherungen offenbaren,
so z. B. Sterbekassen in vielen Einzelfällen.
Wichtig für Erben: den
Überblick gewinnen!
Das Raster der Informationsquellen ist eng und arbeitet für
die Finanzverwaltung zuverlässig, denn ein Verstoß der jeweils Betroffenen ist
regelmäßig mit Sanktionen beschwert. Für viele Familienangehörige und andere
Betroffene heißt es deshalb an dieser Stelle, sich mit den finanziellen
Gegebenheiten gewissenhaft auseinander zu setzen. Und zwar aus zwei Gründen
heraus, einmal um – wie hier dargestellt – steuerehrlich zu bleiben und zum
anderen, um anderen aus dem Erbfall Berechtigten gerecht zu werden.
- Es
wirkt nahezu grotesk wenn unverschämt hoch bezahlte Konzernbosse in Vermächtnissen ankündigen
mit ihren eingesammelten und erbeuteten Hunderten von Millionen Euro auch
etwas für die Armen der Gesellschaft
tun zu wollen und dann ein paar Alibi-Almosen verteilen lassen.
Dabei sind sie zu diesem Reichtum nur gekommen, weil sie Generationen von
Arbeitnehmern ausgebeutet haben um dann schlussendlich ihre Produktion in
einen Billigstandort zu verlagern.
Soziale Sicherheit für Arbeitnehmer sollte eigentlich als
Ausgleich zwischen Reichen und Armen dienen.
Tatsächlich ist es
mittlerweile aber so, das sogar die Lebenserwartung der Armen 7 Jahre geringer
ist als die der Reichen.
Die wachsende Ungleichheit könnte relativ schnell durch ein
verändertes Erbschaftsritual gebremst werden. Wenn Erbschaften oder
Teilerbschaften quasi als Helikoptererbe außerhalb der eigenen Familienbande
verteilt würden, könnte damit ein wirksamer sozialer Ausgleich und
zusätzliches Wirtschaftswachstum geschaffen werden.
Es ist an der Zeit laut darüber nachzudenken ob Erben und
Vererben tatsächlich nur eine private Familienangelegenheit ist? Die
öffentliche Diskussion über Reichtum, Privileg und persönliche Verantwortung
ist ja bereits eröffnet.
Die Helikoptererbschaften sind dann nicht der Rettung der
Welt oder einer persönlichen Stiftung gewidmet, sondern ganz pragmatisch für
die Realisierung von Projekten der Menschen die nicht in eine reiche Familie
hineingeboren wurden.
Eigene Ideen verwirklichen, der Gesellschaft einen Beitrag
leisten. Die Chancen, eine Erbschaft zu machen, waren nie größer als heute,
denn die Deutschen erben wie nie zuvor!
So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind,
haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen
geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben
vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten,
niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die
Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte
Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.
- Auch
Unternehmern die Ihr Lebenswerk in gute Hände geben möchten, bietet
ad-infinitum nicht nur die Vermittlung geeigneter Nachfolger, sondern auch
die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche Abwicklung. Dabei sind
viele Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zur Stiftung denkbar.
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und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
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angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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