Samstag, April 28, 2018

Nächster Schock für P&R Anleger – P&R-Transport Container GmbH ist insolvent

Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 26. April eröffnet – Geld aller P&R-Anleger steht jetzt im Feuer. Nächster Schock für P&R-Anleger. Auch die P&R-Transport Container GmbH hat Insolvenz beantragt. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 26. April 2018 am Amtsgericht München eröffnet (Az.: 1542 IN 1127/18).

Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters Jaffé hat darüber hinaus auch die P&R AG Insolvenzantrag gestellt. Als Dachgesellschaft war sie für die Geschäftsabwicklung mit den Anlegern zuständig.

Nach der Insolvenz der P&R-Transport Container GmbH müssen nun alle Anleger der vier P&R-Vertriebsgesellschaften um ihr Geld zittern.

Von der aktuellen Pleite sind rund 15.000 Anleger betroffen, die überwiegend im Jahr 2017 ca. 390 Millionen Euro bei der P&R-Transport Container GmbH investiert haben. Die Schadenssumme könnte damit auf knapp vier Milliarden Euro steigen und damit wäre wohl eine der größten Anlageskandale der jüngeren Geschichte perfekt.

Die P&R-Transport Container GmbH unterlag zwar schon strengeren Regularien als ihre Schwestergesellschaften und sollte eigentlich auch unabhängig von ihnen sein. Das war sie aber offenbar nicht. Schon nach der Insolvenz der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH Mitte März machte sie bekannt, dass sie offene Forderungen gegen diese Gesellschaften hat und es daher fraglich sei, ob sie die Ansprüche ihrer Anleger noch ordnungsgemäß erfüllen kann.

Wie das Handelsblatt berichtet, lässt zudem eine Passage im Angebot Nr. 5005 aufhorchen, wonach die P&R-Transport Container GmbH offene Forderungen gegenüber der der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH hat. Die Forderungen sollen rund 320 Millionen Euro betragen haben. In etwa der gleichen Höhe hatte sie aber auch Verbindlichkeiten gegenüber der der P&R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in der Schweiz. Von einer Insolvenz dieser Gesellschaft ist nichts bekannt.

„Es drängt sich immer mehr der Verdacht auf, dass P&R Gelder bei neuen Anlegern eingesammelt hat um Ansprüche aus älteren Verträgen zu erfüllen. So etwas nennt man Schneeballsystem.“, sagt  der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Anleger aller insolventen P&R-Gesellschaften geht es nun darum, ihr Vermögen zu schützen.

Forderungen zur Insolvenztabelle können erst angemeldet werden, wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind. Das ist aber bisher noch nicht absehbar. Zudem müssen die Anleger auch im Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten rechnen. Allerdings können sie schon jetzt mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater und Vermittler geltend machen. Diese können entstanden sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über ihre Risiken und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt wurden.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de


Freitag, April 20, 2018

Haben Sie mehr als 10 000.- Euro angelegt? Dann ergreifen Sie die richtigen Schritte um nicht zum Opfer zu werden.

Sind Sie geschädigt durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken?
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Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solidarservice bietet einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt. Die BSZ e.V. Fachanwälte beginnen diesen Prozess mit einer für die Mitglieder der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlosen Erstberatung und der Durchführung erster außergerichtlicher Schritte.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, einer auf Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierten Prozessfinanzierungsgesellschaft, ausgewählten Rechtsanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

  • Am Ende ist oft eine solche Vorgehensweise wesentlich günstiger, als ein vermeintlich ,,billiges" Angebot zur Rechtsvertretung. Entscheidend ist nämlich der Erfolg, der unseres Erachtens meist nur mit den besten Anwälten erzielt werden kann."

Bitte, beachten Sie, dass die BSZ Anwälte Spezialisten sind, die sich durch intensive Befassung mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht ein großes know how erarbeitet haben.

Wenn man bedenkt, dass solche Rechtsanwälte nicht kostenlos arbeiten oder ihre Dienste billig anbieten können, muss man das Angebot über die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice als sehr empfehlenswert einstufen. Bei dem BSZ Vertrauensanwalt geht es auch nicht um ,,billig", sondern hier soll im Vordergrund stehen eine hoch qualifizierte Beratung und Begleitung eines nicht selten umfangreichen Mandates, welches von zahlreichen ,,normalen" Rechtsanwälten in der Regel so gar nicht angenommen wird, weil diese darauf nicht spezialisiert sind und oft selbst an Spezialisten verweisen. Gleichzeitig kann und wird eine kosteneffiziente Verfahrensweise verfolgt.

Um eine vertrauliche Überprüfung Ihres Falls zu vereinbaren, können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice hier beantragen.

Direkter Link zum Aufnahmeantrag

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Sonntag, April 15, 2018

BSZ® e.V. feiert Geburtstag! 20 Jahre aktiver Anlegerschutz! An Geburtstagen macht man Geschenke, besonders an Runden.

Am 15.4.1998 wurde der BSZ e.V. in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Dieburg eingetragen.  „Wir können also an diesem Sonntag 20 Jahre BSZ e.V. feiern“, freut sich Vereinsvorstand Horst Roosen.

Der BSZ e.V. trägt seit nunmehr 20 Jahren mit seiner Tätigkeit und Berichterstattung zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland  bei.


Der BSZ e.V. ist seit 1998 die Stimme der Kleinanleger und vertritt deren Interessen durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit und durch praktische Hilfe über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Kleinanleger haben nicht wie die Big-Player am Finanzmarkt, die Möglichkeit den Markt und die Aktienkurse zu beeinflussen und benötigen daher tatkräftige Unterstützung. 

Kleinanleger verlieren jedes Jahr durch miese Finanzprodukte, falsche oder unvollständige Anlageberatung und schlussendlich in vielen Fällen auch noch in der juristischen Aufarbeitung Milliarden von Euro.

Die Bürger sind angehalten für Ihr Alter vor zu sorgen, da die staatliche Rente keinen ausreichenden Lebensunterhalt mehr garantieren kann. Aber die vom Staat geförderten Anlagemodelle wie z. B. die Riester-Rente erfüllen  die Erwartungen bei weitem nicht. Lediglich für die Finanzvertriebe war und ist die Riester-Rente ein super Geschäft.  

Die Angst vor Altersarmut treibt die Bürger in teilweise abenteuerliche Finanzprodukte.

Auch bei den Finanzinstituten scheint der Profit wichtiger, als die für den jeweiligen Kunden maßgeschneiderte passende Kapitalanlage zu erarbeiten. Die enge Verflechtung zwischen Politik und Finanzindustrie scheint die Ursache dafür zu sein, dass es keinen angemessenen Anlegerschutz in Deutschland gibt. Nach jeder größeren spektakulären Anlagenpleite beschwört die Politik zwar stets die Priorität des Anlegerschutzes aber die Realität zeigt ein anderes Bild. Jedes Jahr verlieren Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro aufgrund eines weit verbreiteten Fehlverhaltens der Finanzanbieter.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.

Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Viele Anleger haben überhaupt kein Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden auch diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft.  Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger auch dann Millionen von Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.

Den ausgebeuteten Anlegern wird durch ständige Wiederholung eingebläut kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen.

Dass ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den Taschen anderer Leute zu finden ist, wird unterschlagen.  Dass die Anlegerschützer nichts anders im Sinn haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken wird durch ständige Wiederholung zum Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner Unfug!

Der BSZ® konnte schon viele Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als absoluter Volltreffer erwiesen haben und viel Schaden von Anlegern abgewendet haben. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.

Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. „Kapitalanlegerecho“www.kapitalanleger-echo.de   und auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.de   und www.rechtsboerse.de   neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!! Der BSZ® ist somit auch einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Der BSZ vermittelt den Kontakt mit  hochspezialisierten Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wie eine aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz den Anlegerschutz aushebelt und dem BSZ e.V. in finanzielle Bedrängnis bringt.

Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde und wird durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden.

Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der Anlagebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.

Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen!  Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

  • Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.


Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit Abmahnungen zu überziehen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“ ,Aktien- oder Edelmetallhändler“  zu finden.

Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

Verschiedene Quellen berichten dass in vielen Fällen den Auftraggebern der Abmahnung keinerlei Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell nicht zahlen kann. Wenn die Auftraggeber also nicht zahlen müssen, woraus soll sich dann der Kostenerstattungsanspruch ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V.

Der Abmahnanwalt tippt die Adresse des Abzumahnenden in seinen PC, lässt eine als Formbrief gespeicherte Abmahnung  ausdrucken – und dazu eine Gebührenrechnung für diesen Brief oft weit über Tausend Euro. Völlig legal, denn Anwaltsgebühren berechnen sich nicht nach Aufwand, sondern nach Streitwert und der wird in Abmahnsachen  oft mit mehr als 100 000.- Euro angesetzt.

Die beteiligten Rechtsanwälte weisen die Unterstellung, dass Sie Gebühren mit ihrem Mandanten teilen, empört zurück, denn dies wäre eine massive Standeswidrigkeit.

  • Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn  Klage erhoben oder eine einstweilige Verfügung beantragt.

Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.

Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei aber noch nicht gelaufen.

Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.

Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich.

Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.

Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell.

Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich.

Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.

So lange Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen an Anlegerschützer wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Aber welcher Berufsstand ist in unserer Regierung überdurchschnittlich stark vertreten? Natürlich die Juristen!!

  • Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die all zu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient.

Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.

  • Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

 „Der Verbraucher schließt definitionsgemäß uns alle ein. Sie sind die größte Wirtschaftsgruppe, die von fast allen öffentlichen und privaten wirtschaftlichen Entscheidungen betroffen ist, doch sind sie die einzige wichtige Gruppe, deren Ansichten oft nicht gehört werden." (John F. Kennedy)

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewßtsein e.V. macht zu seinem runden Geburtstag auch auf die   Spannungen in der Gesellschaft, wachsende soziale Ungleichheit, steigenden Populismus und Nationalismus in der Politik und den technologische Wandel welcher zu einer erheblichen Unsicherheit in der Bevölkerung beiträgt aufmerksam.   

  • „Egoismus, Gier, Gleichgültigkeit und Unwissenheit das ist der Humus auf dem Ungleichheit prächtig gedeiht, der wir unbedingt wieder mit mehr Dialog und Solidarität begegnen sollten“ sagt Horst Roosen.

Der kreative Kreislauf des Geldes stellt das Wohlergehen und die Gesundheit  der Gesellschaft insbesondere durch verstärkte Investitionen in Umweltprodukte in den Fokus seiner Bemühungen.  

An Geburtstagen gibt es Geschenke, besonders an Runden.

Der BSZ® e.V. nimmt keine steuerlichen Privilegien in Anspruch, er nimmt keine Steuergelder entgegen und er kassiert keine Provisionen, aus diesem Grunde  ist er zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Geburtstagsgabe“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden.


Sie können unter dem Stichwort "Geburtstagsgabe" auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten, seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Freitag, April 13, 2018

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Fonds-Information: "Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH & Co. KG“

• Zweitmarktfonds in der Krise
• Nachschüsse für Restrukturierungmaßnahmen
• Anleger müssen mit Totalverlust rechnen

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.

Mit dem genannten Fonds konnten sich Anleger an der „Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH & Co. KG“ beteiligen. Es handelt sich um einen sogenannten Zweitmarktfonds. Die Gesellschaft beteiligte sich via Portfolio an einer Vielzahl von Schiffsgesellschaften. Den Anlegern wurde durch die Darstellung der Konzeption eine besondere Sicherheit suggeriert. Verstärkt wurde diese Annahme durch vermeintlich besondere und sicherheitsorientierte Auswahlkriterien.

Anlegern wurde bisher lediglich 2,46 Prozent (Daten aus Procompare) ihrer Beteiligung ausgeschüttet. Durch die Restrukturierung wurde zudem fleißig weiteres Kapital bei den Anlegern eingesammelt. Seit der ersten und einzigen Ausschüttung haben die Anleger wegen Liquiditätsengpässen bis heute keine weiteren Ausschüttungen erhalten. Prognostiziert wurde dagegen ein Gesamtrückfluss von 165 Prozent bis zum Ende des Jahres 2018.

Dieses Ziel wird die Gesellschaft definitiv nicht erreichen. Sie hat sich verspekuliert.

Bei einer Liquidation der Gesellschaft dürfte zudem fraglich sein, ob die Anleger überhaupt noch etwas erhalten oder möglicherweise einen Totalverlust erleiden.

In Anbetracht dessen, dass die Beteiligung im Jahr 2008 aufgelegt wurde und unmittelbarer Bezug zum Schiffsmarkt bestand, hätte seinerzeit bereits erkannt sein müssen, dass der Erfolg ausbleiben würde.

Der negative Effekt wurde verschlimmert, weil der Schwerpunkt des Portfolios überwiegend auf Containerschiffen lag. Zum einen widersprach das der angeblich breiten Streuung und zum anderen war zum Zeitpunkt der Konzeptionsaufstellung absehbar, dass besonders dieser Schiffsmarktbereich von den Folgen der Überkapazitäten betroffen sein wird.

  • Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger, die die Beteiligungsgesellschaft „Nordcapital Schiffsportfolio 4“ gezeichnet haben. Nicht nur gegen die beratenden Banken, sondern auch gegen die sogenannten Gründungsgesellschafter des Fonds, wegen fehlerhafter Prospektangaben.

Die diesen Rechtsanwälten bekannten Zeichnungsempfehlungen der Banken erfolgten ab 2008, also zu einem Zeitpunkt, als auch das Charterratenniveau wegen der angewachsenen Übertonnage seinen steilen Sinkflug begann. Es war bereits klar absehbar, dass sich die Charterraten so schnell nicht wieder erholen werden. Im Gegenteil, sie mussten weiter fallen.

Gleichwohl wurde in zahlreichen den Rechtsanwälten bekannten Beratungssituationen behauptet, die Beteiligung „Nordcapital Schiffsportfolio 4“ sei ein solides, sicheres Investment, das darüber hinaus attraktive Renditen verspreche.

Nicht die Rede war von den zahlreichen konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, von der Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, den hohen Weichkosten der Beteiligung, die nicht werthaltig in das Schiff flossen, oder der Tatsache, dass hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an den Vertrieb flossen, um dieses Investment „in den Markt zu drücken“.

So ließen die beratenden Banken ihre Kunden sehenden Auges in einen zusammenbrechenden Markt investieren.

Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation. Für das „Schiffsportfolio“ wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit völlig unrealistischen Einnahmen kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der Investition hingewiesen.
Prospektfehler, wie die hier beschriebenen, ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.

  • Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was das Kostenrisiko deutlich verringert. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  haben für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren können.

  • Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an dem von uns initiierten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

Die Anwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund der nachgewiesenen Expertise dieser Rechtsanwälte haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in verschiedenen Verfahren aus dem Kreis ihrer Mandanten ausgewählt.

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren unwiderruflich alle Ansprüche.

Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Fördermitglieder der BSZ e.V Interessengemeinschaft Schiffsfonds/„Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH & Co. KG“  im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ „Nordcapital Schiffsportfolio 4 GmbH & Co. KG“ durch die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei einem Schiffsfonds engagiert sind oder sich mit der Aufforderung zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen konfrontiert sehen, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ an.   

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Die Interessengemeinschaft Schiffsfonds wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de








Donnerstag, April 12, 2018

Zertifikate: Die Kostenstruktur bei Zertifikaten ist oft völlig intransparent.

Zertifikate sind „künstliche" Finanzprodukte. Es sind im Grunde Schuldverschreibungen, die über derivative Komponenten verfügen, so dass ihre Wertentwicklung von der Wertentwicklung anderer Finanzprodukte abhängt. Im Prinzip sind die meisten Zertifikate nichts anderes als Wetten.

Anleger erwerben einen entsprechenden Beleg in Form eines Zertifikates vom Emittenten, das wiederum in Bezug zu sogenannten Basiswerten steht. Basiswerte können etwa Aktien sein oder Rohstoffe oder auch Kombinationswerte wie Aktienindizes und festverzinsliche Wertpapiere. Vereinfacht gesagt, erwerben Anleger einen Berechtigungsschein, der sie von der Wertentwicklung des Basiswertes profitieren lässt, ohne dass sie die Aktie, den Rohstoff oder das entsprechende Papier direkt kaufen müssen.

Die Kostenstruktur bei Zertifikaten ist oft völlig intransparent.

Wie bei anderen Anlageprodukten auch gibt es bei Zertifikaten Kosten, die letztlich vom Anleger getragen werden. Ihre Höhe erschließt sich oft nicht unmittelbar. Anders als bei Investmentfonds gibt es bei Zertifikaten keine Verpflichtung des Emittenten zum Ausweis der voraussichtlichen oder tatsächlich angefallenen Kosten.

Das Risiko bei Zertifikaten:

Eine Garantie ist nur so viel wert ist, wie die Kreditwürdigkeit des Emittenten. Wird eine Bank insolvent – so wie Lehman Brothers – ist die Garantie wertlos, das investierte Geld komplett verloren. Zertifikate unterliegen auch nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.

Schließlich bieten Zertifikate den Verkäufern die Möglichkeit, Anlegerschutzvorschriften zu umgehen. Dabei werden dann Anlageformen als Basiswerte verwertet, die im normalen Vertrieb strikten Vorschriften unterliegen, weil sie als hoch riskant oder sogar als „toxisch“ gelten.

  • Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  begutachten Ihre Zertifikate und bewerten Chancen und Risiken einer Rückabwicklung des Kaufs.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. – Interessengemeinschaft  bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft.

  • Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  ist der Rechtsweg die beste Option. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. bereits viele Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der von Ihnen gewünschten Interessengemeinschaft beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer der BSZ e.V. Interessengemeinschaften anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de




Mittwoch, April 11, 2018

Bei dem Versuch aus Geld Geld zu machen verlieren viele Anleger ihre Ersparnisse.

Der beste Kapitalanlageschutz ist ein wehrhafter Anleger! – Wehren! - Nicht Jammern!

Aus Geld Geld zu machen ist ein komplexes Unterfangen mit vielen wenn und aber und in seiner Entwicklung kaum sicher vorhersehbar. Mit komplexen Entscheidungen die eine schier unübersehbare Menge von Variablen beinhalten sind die Anleger überfordert. Also wird die Entscheidung ausschließlich nach Faustregeln getroffen. Zinsen realistisch, Berater ist freundlich und macht einen kompetenten Eindruck, Produkt hört sich gut an, Arbeitskollege findet es auch gut. Also Ja!

Ausgeblendet wird, dass die schönsten Pläne scheitern können, auch am Markt gut positionierte Unternehmen plötzlich zusammenbrechen können. Falls dies doch kritisch hinterfragt wird, hat der geschulte Berater noch sein Ass im Ärmel: Das Angebot mit Kapitalschutz und fester Rendite! Mit diesem Argument und dem ständig wiederkehrenden Wort "sicher" im Anlageprospekt werden sogar windige Schneeballsysteme an die Frau und den Mann gebracht. Das passt wunderbar in das Anlegerbedürfnis nach einfachen Regeln und Sicherheit.

Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Täglich werden auf der Internetseite des BSZ e.V. www.fachanwalt-hotline.eu  neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Der BSZ® e.V. hat für geschädigte Anleger einen Anleger Notruf - quasi als „Erste-Hilfe-Station“ -  eingerichtet. Wer Verluste bei einer Kapitalanlage - hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter – erlitten hat oder  befürchtet, kann unter der Rufnummer 06071 -981 681 0 ausführliche schriftliche Empfehlungen zur Einleitung der richtigen Schritte anfordern. 

Der BSZ e.V. und die mit ihm verbundenen Partner  sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie gegebenenfalls das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen. Prinzipiell gilt: Gelingt der Gesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Prozesskostenfinanzierers! Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die Prozessfinanzierungsgesellschaft  für den Kunden Gelder beitreiben, so erhält sie das prozentuell vereinbarte Erfolgshonorar vom einbringlich gemachten Betrag.

Der BSZ® ist somit seit 20 Jahren einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Auch in diesem Jahr gibt es viel für den BSZ® e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. – Interessengemeinschaft  bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft.

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  ist der Rechtsweg die beste Option. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer der BSZ e.V. Interessengemeinschaften anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de