Freitag, Dezember 07, 2018

Wie CO2-Gruselgeschichten zu einer Verschiebung des kollektiven Bewusstseins im Autoland Deutschland geführt haben.

Im Jahr 2007  warnte der Weltklimarat (IPCC) vor einem Abschmelzen der Gletscher im Himalaya, die bis zum Jahr 2035  sehr wahrscheinlich vollkommen verschwunden sein könnten. Diese Warnung beruhte tatsächlich auf nur mangelhaft belegten Schätzungen, sorgte aber für die notwendige Aufmerksamkeit.  Die Gletscher gibt es immer noch!

Wie ist das nun mit den Studien zur Erderwärmung?  Wissenschaftliche Erkenntnisse oder Prophezeiungen aus der Glaskugel? Bedroht der Diesel-Motor tatsächlich unsere Gesundheit und ist für tausende Tote verantwortlich? Ist die CO2 Produktion alleiniger Verursacher der vermuteten Erderwärmung?

Da sitzen die Grünen Politiker in Talkshows und erzählen tatsächlich vom „Null Emissions-Auto“.

Eine glatte Lüge! Denn auch die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge! Richtig ist dabei nur, dass aus dem Auspuff eines E-Autos keine Schadstoffe herauskommen. Tatsächlich können E-Autos in Bezug auf  Treibhausgasemissionen schlechter sein als Benziner oder Diesel. Der Unterschied liegt einfach darin, dass der Verursacher der Umweltverschmutzung nicht das Auto sondern das Kraftwerk ist.

Mit fragwürdigen Grenzwerten und Fahrverboten wird man ein so weitreichendes und komplexes Problem wie den Klimawandel nicht lösen.

Die Verbreitung gruseliger Untergangsszenarien schüren Angst und werden durch ständige Wiederholung schlussendlich als allgemein akzeptierte Tatsache bewertet  die zu  einer globalen Verschiebung des kollektiven Bewusstseins führen.

„Wer die Frage stellt, ob der Klimawandel auch ohne den Menschen auf der Erde stattfinden würde, und ob man das Problem auch lösen könnte, ohne die Wirtschaft zu ruinieren und die Menschen zu enteignen und zu entmündigen, wird sofort als Klima-Leugner gebrandmarkt“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der UTR |Umwelt|TechniK|Recht| e.V. möchte seinen Lesern den auf http://automotive-opinion.com am 06. Dezember  2018 veröffentlichten Beitrag zum Thema „NOX/NO2“ von Peter Groschupf nicht vorenthalten:
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Mobil in Deutschland e.V.: Der Irrsinn mit den Stickoxiden

Jeder Lungenfacharzt dürfte sich wundern, wie vehement der Abmahnverein „Deutsche Umwelthilfe“ darauf pocht, dass bei Überschreitung der durchschnittlich zulässigen 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter schwerwiegende Lungenkrankheiten oder ein früherer Tod drohen soll.

Die Abmahner der „Umwelthilfe e.V.“ pochen auf EU-Grenzwerte, die wissenschaftlich begründet sein sollen, aber rein ideologisch in EU-Recht gegossen wurden. Die „Umwelthilfe“e.V. scheint das Recht auf ihrer Seite zu haben. Tatsächlich surft sie lediglich, aber erfolgreich auf von Politikern willkürlich gesetzten Grenzwertregeln. Die einzuklagen ist juristisch keine Kunst, weil Richter nun mal an EU-Recht gebunden sind. Wie irrsinnig diese Regeln sein können, lässt sich ja nicht nur am Stickoxid festmachen. Erinnert sei nur an die Energie-Sparleuchten, die nun als Giftmüll entsorgt werden müssen und geoklimatisch null Vorteile gebracht haben.

Wie der Verein „Mobil in Deutschland“ nun in einer bemerkenswerten Pressemitteilung deutlich macht, sind die Grenzwerte für den Straßenverkehr ein Witz, nein Irrsinn. Der Wahnwitz hat ebenso Methode wie jener vom Menschen gemachten Klimawandel. Aber das ist einer anderen Geschichte vorbehalten.

In Deutschland sind 13 Millionen Diesel-Autos betroffen

Mobil in Deutschland warnt davor, die Mobilität von 13 Millionen Dieselfahrzeugen in Deutschland einzuschränken. Dass die Politik dies einfach so hinzunehmen scheint, ist bemerkenswert. Mobil in Deutschland sagt dazu: „Noch nie war die Luft in unseren Städten besser als heute. Das sagt sogar das Umweltbundesamt. Dennoch wird eine Stadt nach der anderen verklagt, weil sie die Grenzwerte für Stickstoffdioxid angeblich nicht einhalten. 40 Mikrogramm NOx pro Kubikmeter auf der Straße sollen gefährlich sein.

Gleichzeitig gelten am Arbeitsplatz (Innenraum) 60 Mikrogramm NOx/m3, in Fabrikhallen sind sogar 950 Mikrogramm NOx pro Kubikmeter Luft erlaubt. Eine Zigarette verursacht mehr als 200.000 Mikrogramm NOx/m3. In den USA gelten im Übrigen 100 Mikrogramm NOx pro Kubikmeter auf der Straße. Alles darunter wird als „beste Luftqualität“ bezeichnet. Doch in Deutschland werden Fahrverbote auferlegt und damit ein enormer Schaden für Autofahrer, die Umwelt, Wirtschaft und Industrie in Kauf genommen. Von dem Imageschaden mal ganz abgesehen. So etwas gibt es nur in Deutschland.“

Der Verein fordert in einer Petition an den Bundestag, die Grenzwerte anzupassen. Mittlerweile hat der Verein 20.000 Unterschriften gesammelt und will nach Erreichen der 50.000 den Bundestag auffordern, Fahrverbote zu verhindern.

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Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde! Wir wissen, dass unsere Zukunft davon abhängt, dass jeder von uns die Herausforderung annimmt und verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt handelt. Es geht darum, unser tägliches Leben so zu verändern, dass wir uns jeden Tag als Gast verhalten.

Die Gesellschaft ist sich zunehmend bewusst, dass Umweltproblemen  nicht allein von der Regierung gelöst werden können. Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Die Gesellschaft muss kollektiv ihre eigene Zukunft gestalten. Gast in einem intakten Ökosystem zu sein bedeutet, die ethischen Verantwortlichkeiten von Individuen, Organisationen, Ländern und Unternehmen durchzusetzen, um neue Formen der Solidarität zu schaffen, um alles Leben auf der Erde zu schützen.

Eines der Leitziele des Vereins UTR ist es,  Veränderungen in Haltung und Verhalten zu fördern und informierte Aktionen zum Schutz des Lebens auf der Erde zu fördern.

  • Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.


Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Übrigens…..

Der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| ist eine Non-Profit-Organisation und beschäftigt sich mit  Fragen des  Umweltschutzes mit dem Ziel des Aufbaus und der Erhaltung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele eines recht verstandenen Umweltschutzes auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V.

Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Experten und den Berichten engagierter Bürger. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

  • Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
Internet:


….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….



Dienstag, Dezember 04, 2018

Rückzahlung von Ausschüttungen - DS Rendite Fonds (Dr. Peters)

Aktuell werden Anleger von Dr. Peters Fonds auf Rückzahlung von Ausschüttungen mit der Begründung in Anspruch genommen, der Insolvenzverwalter könne Rückzahlung wegen Durchführung eines Innenausgleichs fordern.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt einige hundert Anleger bei Dr. Peters Fonds. Aktuell hat das OLG Hamburg angekündigt, Klagen eines Insolvenzverwalters zur Innenausgleichsthematik abzuweisen. Anleger müssen daher in dem Fall des DS Rendite Fonds Nr. 61 Ausschüttungen weder für Gläubiger noch für Zwecke des Innenausgleichs zurückzahlen.

Anleger, die aktuell von einem Insolvenzverwalter bei Dr. Peters auf Rückzahlung von Ausschüttungen in Anspruch genommen werden, sollten sich fachkundigen Rat einholen und dem Verwalter mitteilen, dass keine Rückzahlung geleistet wird.

Zögern Sie nicht, sich jetzt Rechtsrat einzuholen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zur Abwehr unberechtigter Forderungen.

Ihr Ansprechpartner ist BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und wird Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN (auch bereits bezahlter) durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Zögern Sie nicht und schließen Sie sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN an.  Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Die Anwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten zur Abwehr der Rückzahlungsforderung.

  • Zu den oben genannten Fallkonstellationen können Ihnen die berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte positive Nachrichten mitteilen.

Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.

Wichtig ist:

Wenn Sie  mit Mailings oder anderer Werbung  geworben werden: erkundigen Sie sich nach Erfolgen von den involvierten Anwälten. Lassen Sie sich Urteile zeigen, auf denen der Name des Anwalts zu ersehen ist. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen: Viele Mitbewerber haben keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden Urteile gegen Insolvenzverwalter. Manche  Mitbewerber werben mit von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteilen.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)


Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de