Mittwoch, November 29, 2017

So holen Sie Ihr Geld zurück!

Deutsche Anleger verlieren so jedes Jahr viel Geld durch windige Anlagemodelle und Falschberatung.

Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben, denen offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu viel Vertrauen entgegengebracht haben. „Die traurige Realität ist aber auch, dass die meisten Menschen mehr Zeit in die Planung ihres Urlaubs investieren, als sie bereit sind, mit der Prüfung geplanter Investitionen zu verbringen“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Selbst bei gesicherten und seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein könnte.

Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher. Deshalb ist Sorgfalt erforderlich. Schützen Sie sich vor unseriösen Anlageberatern, denn die haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie verfügen über Techniken und eine Überzeugungskraft, mit der sie ihre Kunden dazu bringen, ohne große Prüfungen sofort Entscheidungen zu treffen. Auf oft gestellte Fragen haben diese Herren gut einstudierte Antworten. Denken Sie daran, es sind Profis, die ihnen da gegenüber sitzen. Anleger sollten sich davor, hüten eine emotionale Entscheidung zu treffen.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit 1998 auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.de und www.rechtsboerse.de  Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher, seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ® Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

  • Die Berichterstattung des BSZ® e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ® e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben

Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen.

Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren. Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem BSZ e.V. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt. Da ist auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.

Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: „Alles unverbindlich und ohne Risiko!“

Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben möchten, führt  der erste Weg dann oft in eine solche Anwaltskanzlei. Nachdem man dort eine meist nicht unerhebliche Summe für  Anwaltsgebühren ausgegeben hat, besteht die anwaltliche „Analyse“ mitunter in der lapidaren Nachricht, dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege. Oft sind das gerade die Kanzleien die durch ihr aufdringliches   Marketingverhalten auffallen. Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen  können.

  • Aus diesen Gründen sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.

Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss  der Betroffenen ist nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt.

Wir raten in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten. So manches „Sonderangebot" entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten. Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.

Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten sind sehr hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien  sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes.

Verständlicherweise zögern viele geschädigte Kapitalanleger ihr Geld mit allen möglichen rechtlichen Mitteln zurückzufordern. Aber jede Verzögerung reduziert die Chance auf einen Erfolg. 

Der BSZ e.V. bietet dank seines Netzwerks juristischer und investigativer Partner betroffenen Anlegern den notwendigen methodischen Ansatz zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ e.V.  sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. Netzwerks, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können und wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle  rechtzeitig daran gehindert werden  Gelder zu verschieben , bevor der Fall entschieden ist.

Durch das Experten-Netzwerk des BSZ e.V. wird es keinem Kapitalanlagebetrüger gelingen sich irgendwie außerhalb der Reichweite gesetzlicher Rechtsmittel einzurichten. Der BSZ® e.V. ist einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de , www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu   neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte

Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Fördermitgliedschaft beim BSZ e.V. entschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 € netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

BSZ® e.V. Premium

Es gibt jedoch auch Fälle, die sich für solche Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt" nicht zu leisten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! 

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Geldvernichtern  das Handwerk zu legen.

Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, wir der Verein immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert.  Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“,Aktien- und Edelmetallhändler“, „Genossenschaften“, Immobilienunternehmen usw.  zu finden.

  • Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

So war der BSZ e.V. auch im Jahr 2017 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Sie können den den PayPal Button nutzen.

Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

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Montag, November 27, 2017

Geschädigte Kapitalanleger werden nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. verzeichnet in letzter Zeit  immer wieder Anfragen von geschädigten Kapitalanlegern, die von Firmen kontaktiert wurden welche deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen. Die Masche, bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“,  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.

Der Kontakt erfolgt in der Regel via e-Mail oder Telefon. Es wird Hilfe angeboten das verlorene Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen oder die Aktien bzw. Beteiligungen aufzukaufen.  Die Betrüger sitzen meist in kurzfristig angemieteten Büros. Sie sind darauf geschult, bereits betrogene Personen zu neuen Investments zu überreden. Die am Telefon genannten Namen sind meist falsch. Spätestens nach 2 Monaten ist das Büro wieder leer und die Masche wird an anderer Stelle fortgesetzt.  Dieser kriminellen Vorgehensweise liegt die aus den USA stammende Erkenntnis zugrunde, dass ein Anleger trotz erlittenem Totalverlust zu einem erneuten Investment überredet werden kann. Das Opfer wird nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen.

Mit den Adressen von geschädigten Anlegern wird aus diesem Grunde ein reger Handel betrieben.

Von diesen Machenschaften ahnt der Anleger natürlich nichts.  Er ist  dann in der Regel auch angenehm überrascht, wenn er von einem angeblichen Broker einen Anruf erhält, der ihm ein nicht abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und getäuscht, dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen Übernahme des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die einmalige Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu erzielen.  Oder aber es wir der Tausch der Aktien angeboten, meist gegen solche bekannter Gesellschaften. Dieser Deal wird mit Steuerabschreibung erklärt.

Bei Annahme des verlockend klingenden Angebots fordert der Anrufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Sicherheit auf ein Bankkonto einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll die Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und eine Rückführung in der Regel nicht mehr möglich.

  • Es wäre besser gewesen wenn sich der Anleger zunächst einmal die Frage gestellt hätte, warum sollte jemand versuchen, ihm zu helfen, indem erhebliche Beträge für wertlose Firmenbeteiligungen gezahlt werden sollen? Da hilft auch im Nachhinein die Feststellung, dass der Anrufer einen so sympathischen und fachkundigen Eindruck gemacht hat nicht mehr weiter.

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.

Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter eventuell der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen „Finanzberatern“ massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.

Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!

Wenn Ihnen  jemand  "Ihr Geld in sechs Monaten verdoppeln will", denken Sie daran, wenn es zu gut klingt um wahr zu sein, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie ihr Geld verlieren.

Der beste Schutz davor Opfer eines Anlagebetruges zu werden ist es, Fragen zu stellen. Und zwar so lange bis es Ihnen leicht fällt „Nein“ zu sagen! Haben Sie es bemerkt? Sonst ist es umgekehrt. Der „Berater“ fragt Sie, - denn er will Sie ja gerade davon abhalten Fragen zu stellen.  Der Unterschied zwischen einem seriösen Anlageberater und einem Betrüger ist, dass renommierte Unternehmen Ihnen empfehlen, Fragen zu stellen, um so viele Informationen wie möglich zu erhalten, damit auch die  Risiken klar werden und Sie sich voll und ganz  mit Ihrer Investitionsentscheidung auseinandersetzen können. 

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, November 21, 2017

MBB Clean Energy AG: Anleihegläubiger können schon jetzt Geld zurück erhalten

  • Oberlandesgericht München entscheidet zu Gunsten von Investoren
  • Geld beim Treuhänder steht Anleihegläubigern zu
  • Forderungen können bereits jetzt durchgesetzt werden

Eine positive Entwicklung für Anleihegläubiger: Inzwischen ist es klar, dass Geldgeber der MBB Clean Energy AG für die 6,25 % Anleihe 2013/2019 (WKN A1TM7P / ISIN DE000A1TM1P0) wenigstens einen Teil ihres Geldes sofort zurück erhalten können. Das Urteil des Oberlandesgericht München (OLG München), das den Anlegern, die ihr Geld in Schuldverschreibungen investierten, Recht gibt, ist inzwischen endgültig. Das Münchener Gericht spricht den Investoren ohne Wenn und Aber rund 15 % des Investments zu.

Ursprünglich wollte die inzwischen insolvente MBB Clean Energy AG insgesamt 800 Mio. Euro von Anlegern einsammeln: Zuerst 300 Mio. Euro von Privatinvestoren, dann im weiteren Schritt 500 Mio. Euro von so genannten institutionellen Investoren. Das gelang dem Unternehmen jedoch nicht, denn von Privatanlegern erhielt MBB Clean Energy AG nur etwa 12,9 Mo. Euro und die Profi-Geldgeber verweigerten sich vollständig.

Klarer Sieg für Anleger vor Gericht

Ein Lichtblick für die privaten Anleger grundsätzlicher Art bringt das inzwischen rechtskräftig gewordene Urteil des OLG München, denn es spricht einem Anleger zumindest rund 15 % seines Investments zu. Der Grund für diese Entscheidung des Gerichts ist, dass der Treuhänder zu Unrecht ein Teil des Geldes an die MBB Clean Energy AG überwiesen hat. Ein zweiter Grund ist, dass zu Gunsten der Anleger ein weiterer Teilbetrag verpfändet worden ist und noch auf dem Konto der Bank liegt. Es befanden sich laut Gerichtsurteil zum damaligen Zeitpunkt etwa 860.000 Euro auf dem Bankkonto.

Ausdrücklich formulieren die Richter des OLG München, dass der Anleihegläubiger in diesem Fall nicht durch das Insolvenzverfahren gehindert ist, den Treuhänder in Anspruch zu nehmen. Das sieht der Insolvenzverwalter Klaus E. Breithaupt genauso. In der Gläubigerversammlung am 15. November 2017 erklärte er eindeutig, dass er für die insolvente MBB Clean Energy AG keinen Anspruch auf dieses Geld erheben werde. Mit anderen Worten: Es steht weiterhin für die Anleger unangetastet zur Verfügung.

Stellungnahme der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei

Eine ausgesprochen positive Entwicklung für die Anleihegläubiger. Schon jetzt können Gelder zurück verlangt werden.

Die Entscheidung ist allerdings auch noch aus einem zweiten Aspekt für die Forderungsinhaber aus der Schuldverschreibung sehr wichtig, wenn Sie möglichst viel aus dem Insolvenzfall der MBB Clean Energy AG herausholen wollen. Denn der Insolvenzverwalter hat bereits in der Gläubigerversammlung erklärt, dass er die Forderung der Anleihegläubiger nicht so wie angemeldet anerkennen will. Der Grund dafür tritt – wenn man das Urteil des OLG München zur Hand nimmt – offen zu Tage: Insolvenzverwalter Breithaupt geht davon aus, dass die Anleger sich „ihr Geld“ natürlich vom Treuhänder holen werden und hat deshalb die Forderung bestritten.

Praxistipp der Rechtsanwälte

Es lohnt sich für die Geldgeber, die ihr Geld über den Treuhänder der MBB Clean Energy AG zur Verfügung gestellt haben, ihre Forderung zu stellen. Denn zum einen bekommen sie Rückenwind vom Gericht und zum anderen ist zumindest ein Teil des Geldes auf dem Konto hinterlegt. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Anleger, wenn es darum geht, die formalen Hürden zu überwinden, um diesen Anspruch gegen den Treuhänder durchzusetzen.

Geld für Anleger liegt auf Treuhandkonto

Da das Geld liquide beim Treuhänder der MBB Clean Energy AG hinterlegt ist, lohnt es sich für Anleger schon aktiv zu werden. Sie müssen folglich nicht bis zum Ende des Insolvenzverfahrens warten.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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  • Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de





Montag, November 13, 2017

„Gewinne oder Verliere ich meinen Prozess?“ Verloren ….. weil der Anwalt gepfuscht hat?

Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben.

Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...

„Gewinne oder Verliere ich meinen Prozess?“ Diese Frage stellen Rechtsuchende ihrem Anwalt.

Immer wieder werben Rechtsanwälte damit, dass ihre Kanzlei in irgendeiner Liste als eine zu den zehn besten Kanzleien für ein bestimmtes Rechtsgebiet benannt werde. So weit so gut. Aber was hilft eine solche Aussage dem Mandanten? Hat der Mandant hier größere Chancen einen Rechtstreit vor Gericht zu gewinnen?

Bei jedem Rechtstreit werden die Karten neu gemischt und vergangene – wenn auch eventuell gewonnene- Schlachten zählen nicht mehr, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

  • Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu beobachten.

Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel.

Ob die zu den in einer  Bewertungsliste10 besten Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden.

  • Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen. Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Wer zum Anwalt geht, sollte wissen, dass der Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist ungefragt auf die Höhe der Anwaltsgebühren hinzuweisen.

Die Hinweispflicht des Rechtsanwalts bezieht sich nur auf die Bemessung der Gebühren nach dem Gegenstandswert. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. (Urteil vom 24.05.2007  - IX ZR 89/06).

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts führt zunächst zu einem Gebührenanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten. Der Rechtsanwalt hat nämlich auch schon vor Entfaltung einer konkreten Tätigkeit einen Anspruch auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen (Kostenvorschuss). Daher ist es Gang und Gäbe, dass Rechtsanwälte Vorschussrechnungen gegenüber Ihren Auftraggebern erlassen.

Immer mehr Mandanten beklagen sich über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte. Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.

Da einige Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre Mandanten oft ein Risiko. 

Auch das Alleinvertretungsprivileg der Anwälte wirkt sich schädlich auf die Qualität der Rechtsfindung aus, da jeglicher Leistungsdruck auf die Anwälte entfällt. Wegen der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis noch mal die Schludrigkeit anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig geboten wird.

Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. skizziert ein paar alltägliche Beispiele.

An erster Stelle der Beschwerden stehen Kommunikationsprobleme. (Anwalt ist nicht erreichbar, Anwalt ruft nicht zurück, Sekretärin wimmelt mich immer ab, Anwalt lässt sich verleugnen usw.

Überraschend dicht gefolgt von Kompetenzproblemen. (Anwalt kennt sich im Fall nicht aus, kennt bereits ergangene Urteile nicht, kann oder will die realen Chancen nicht einschätzen.

Durchgehend wird auch die Gebührenrechnung bemängelt bzw. nicht verstanden. Warum der Anwalt als selbständiger Dienstleister, einen besonderen Berufsschutz genießt und dadurch Einkommensprivilegien wie kein anderer Berufsstand hat, bleibt Außenstehenden verschlossen. Zumal der Anwalt keine hoheitlichen Aufgaben ausführt. Er ist nichts anderes als ein Dienstleister im freien Wettbewerb des Marktes. Im System einer freien Marktwirtschaft ist eine Berechtigung zu staatlicher Festsetzung von Anwaltsgebühren jedenfalls so wenig begründbar, wie zugunsten des Bäckers der Brotpreis staatlich vorgeschrieben werden darf. Wer den Dienstleister Anwalt beansprucht, der soll mit diesem frei eine Honorarregelung treffen können, fordert der BSZ® e.V. Die guten Anwälte werden dabei möglicherweise noch höhere Honorare bekommen, doch Wettbewerb fördert andererseits nur die Qualität des Rechtssystems. Das muss nicht notwendig eine stete Benachteiligung der weniger Zahlungskräftigen sein, denn nicht immer sind - wie in jedem Beruf! - die Teuersten zugleich die Beste

Besuchen Sie einmal als Zuhörer ein Zivilgerichtsverfahren. Da erklären Anwälte sogar offen, eben erst vom Kollegen die Akten erhalten zu haben und daher könnten sie zur Sache eigentlich nichts sagen. Teilweise werden dann nur Passagen aus den Schriftsätzen nochmals vorgelesen. Damit ist eine Partei eigentlich nicht vertreten, aber die Richter haben immer Verständnis für die 'überlasteten' Anwälte. Der Mandant merkt es ja schließlich nicht und bleibt trotzdem honorarpflichtig.

Der fachliche 'Murks' vieler Anwaltsschriftsätze hat seinen Grund allerdings auch in dem Bemühen nicht weniger Anwälte, beide Parteien später zu einem Vergleich zu 'nötigen'. Der 'clevere' Anwalt macht in dem Fall zwar dem Mandanten die Erfolgsaussicht seiner Klage deutlich genug, um von ihm das Mandat zur Klage zu erhalten, danach aber will er ihn durch oft schwammigen oder unvollständigen Prozessvortrag schließlich dazu bewegen, einen Vergleich abzuschließen.

Auch muss ein Mandant die «hartnäckige Bummelei» eines Rechtsanwalts nicht tatenlos hinnehmen.

Nach einem Urteil des Saarländischen Anwaltsgerichtshofs Saarbrücken stellt dies eine Verletzung beruflicher Pflichten dar.

  • Selbstverständlich machen Anwälte auch Fehler. Ob sie ihre Mandanten darüber informieren steht allerdings auf einem anderen Blatt. Das Eingeständnis einen Fehler begangen zu haben fällt so manchem Juristen doch erheblich schwer.

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Vom eigenen Anwalt Geschädigte sollten sich nicht von der Tatsache beeindrucken lassen, dass der Anwalt einen besonderen Berufsschutz genießt, und die Durchsetzung eines Anspruchs schwierig sein kann.   Die strengen Sorgfaltsanforderungen für die anwaltliche Tätigkeit führen aber auch dazu, dass der  Anwalt laufend der Gefahr ausgesetzt ist, schadensauslösende Sorgfaltspflichtverletzungen zu begehen, und dadurch wiederum seinem Mandanten bei schuldhafter Pflichtverletzung aus dem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag haftet.

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.  Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt  sind zwar sehr hoch - so muss der Mandant  z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.

Das ursprüngliche Leitbild eines Rechtsanwalts war, dass er jeden Fall bearbeiten können sollte. Es sollte keine Rolle spielen, ob es z. B. um eine familienrechtliche Streitigkeit oder um einen Arzthaftungsfall ging. Dies mag früher möglich gewesen sein, obwohl auch das schon in Zweifel gezogen werden kann.

Heutzutage ist dies jedoch illusorisch. Jeder sollte immer zum bestmöglichen Rechtsanwalt gehen. Bei Ärzten ist dies schon seit Jahrzehnten gang und gäbe, nur bei Rechtsanwälten ist es häufig so, dass man mit jeder Art von Problem zu „seinem“ Anwalt geht. Ob dieser dafür prädestiniert ist oder nicht. Es ist nur möglich auf einigen wenigen Rechtsgebieten sich Spezialkenntnisse anzueignen und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Es wäre in einem solchen Fall die Pflicht des Anwalts, zu erkennen und es seinem potentiellen Mandanten auch zu sagen, dass er einen Fall nicht optimal wird bearbeiten können wird und das an ihn herangetragene Mandat daher ablehnen. Dies machen jedoch die wenigsten.

Viele Anwälte befürchten, dass sie einen Mandanten, wenn sie diesen einmal zu einem Kollegen wegen eines Falles geschickt haben, nie wieder sehen werden.

Wirtschaftliche Zwänge oder die Aussicht auf schnell und einfach verdientes Geld, mögen den einen oder anderen Rechtsanwalt  dazu bewogen haben, ein Mandat anzunehmen, was er besser abgelehnt hätte. Daher sollte das Motto beherzigt werden: „Schuster bleib bei Deinen Leisten“. Vorsicht ist auch geboten bei einem sogenannten „Wald-und-Wiesen-Anwalt“ der jedes an ihn herangetragene Mandat annimmt.

Von einem Rechtsanwalt wird nicht nur verlangt, dass er besondere Kenntnisse von einem speziellen Rechtsgebiet hat, sondern auch, dass er sich mit den allgemeinen Vorschriften bestens auskennt, die für alle besonderen Rechtsgebiete gelten. Hierunter fallen vor allem Form- und Fristvorschriften.

So muss z. B. eine Klage- oder eine Berufungsschrift von einem Rechtsanwalt im Original unter- schrieben und an das zuständige Gericht rechtzeitig übermittelt werden. Bei einer zu begründenden Berufung reicht es jedoch nicht aus, lediglich hineinzuschreiben, dass das erstinstanzliche Urteil falsch sei, sondern die Berufungsbegründung muss sämtliche tragenden Argumente des angegriffenen Urteils thematisieren. Wenn also ein klageabweisendes Urteil auf zwei Begründungen gestützt wird (z. B. die behauptete Pflichtverletzung wurde bereits nicht ausreichend substantiiert behauptet und die behaupteten Ansprüche sind (absolut und/oder relativ) verjährt, dann müssen in der Berufungsschrift alle diese Punkte angegriffen werden. Wenn dies nicht erfolgt, liegt ein Anwaltsfehler vor.

Auch kommt es vor, dass Rechtsanwälte in der mündlichen Verhandlung vom Gericht auf einen bestimmten, für diesen Rechtsanwalt, negativen aber von ihm noch nicht – ausreichend – thematisierten Aspekt angesprochen werden, weshalb die Klage wohl abzuweisen sei.

In einem solchen Fall, versuchen manche Rechtsanwälte zu argumentieren, dass sie von diesem Punkt überrascht sind, und hierzu im Rahmen eines vom Gericht zu gewährenden Schriftsatznachlasses noch vortragen wollen. Wenn ihnen dann kein Schriftsatznachlass gewährt wird, so liegt dies nicht an einem kaltherzigen Richter, sondern kann darin begründet sein, dass der gegnerische Rechtsanwalt in seinen Schriftsätzen, bereits „den Finger in die Wunde gelegt“ hatte. In solchen Fällen bedarf es u. U. keines weiteren – gerichtlichen – Hinweises.

  • Aus diesen Gründen wurden Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht geschaffen. Der Fachanwalt muss 120 Theoriestunden und 120 Fälle aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Rechtsanwaltskammer einreichen, die dann die Kenntnisse prüft. Es sind 15 Stunden pro Jahr Fortbildungen zu absolvieren.

Der Anwalt muss seinen Mandanten umfassend und erschöpfend belehren und hat ihn über mögliche wirtschaftliche Gefahren aufzuklären, erklärt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

  • Hauptpflicht des Rechtsanwalts ist die allgemeine und umfassende Beratung und Belehrung des Mandanten. Dieser darf darauf vertrauen, dass er über die maßgeblichen Gesichtspunkte und Umstände, die für sein ferneres Verhalten entscheidend werden können, eingehend beraten wird. Dem Mandanten sind die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und die damit jeweils verbundenen Risiken aufzuzeigen. Es ist dann Sache des Mandanten zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen (Verhandlung mit dem Gegner, Klage usw.) ergriffen werden.

  • Haben Gerichte in einer Rechtsfrage unterschiedlich entschieden, so muss auch hierüber aufgeklärt werden. Der Rechtsanwalt muss seinem Mandanten immer empfehlen, den „sicheren Weg“ einzuschlagen. Wird dieser sichere Weg nicht gewählt, ist der Rechtsanwalt zur Vermeidung von Haftungsrisiken gezwungen, seinen Mandanten hierauf ausdrücklich (schriftlich) hinzuweisen. Das Prinzip des sichersten Weges ist so zu verstehen, dass der Anwalt von mehreren in Betracht kommenden Maßnahmen diejenigen zu treffen hat, welche drohende Nachteile am ehesten vermeiden. Sind dabei mehrere Möglichkeiten gegeben, so hat er diejenige zu wählen, die dieses Ziel am sichersten und gefahrlosesten erreicht.

Jeder Anwalt haftet für Schäden, die durch einen Fehler bei seiner Tätigkeit entstehen.

Aber Achtung, selbst wenn der Anwalt einen Fehler begeht und die Klage verloren geht, heißt das noch nicht, dass der Anwalt die Klagesumme bezahlen muss. Wenn der Fehler z.B. darin besteht, dass zu Unrecht die Erfolgsaussichten bejaht wurden, dann besteht der Schaden nicht im verlorenen Prozess sondern im geführten Prozess. Also muss der Anwalt ggf. nur die Kosten des Verfahrens ersetzen.

Wenn der Anwalt einen Fehler begeht und allein aus diesem Grund ein ungünstiges Urteil ergeht, kann der Prozess durch ein Rechtsmittel ggf. immer noch gerettet werden. Der Anwalt haftet aber für einen Schaden erst dann, wenn dieser endgültig eintritt. Vorher muss versucht werden, den Prozess noch zu retten.

Sofern allerdings der Prozess auch aus anderen Gründen verloren worden wäre, ohne dass den Anwalt insoweit ein Verschulden trifft, fehlt es an jedem Schaden aus dem Anwaltsfehler und es besteht somit kein Anspruch gegen den Anwalt.

  • Die Hinweispflicht beinhaltet, dass der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem  deshalb ein Regressanspruch zusteht. Dabei muss der Anwalt seinen Mandanten auch über den Beginn der Verjährungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufklären.

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Betroffene Mandanten können für die Prüfung von Ansprüchen aus Anwaltsfehlern durch  BSZ e.V. Vertrauensanwälte der Interessengemeinschaft ,,Anwaltshaftung“ beitreten.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen  Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung anschließen.

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Rechtsanwalt geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen? Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage.

  • Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, November 10, 2017

Hilfe für Anleger bei zweifelhaften Kapitalanlagen. Der BSZ® e.V. als Wachhund am Anlagemarkt!

Sind Sie geschädigt durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken? Dann ergreifen Sie die richtigen Schritte, um nicht zum Opfer zu werden.

Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen.  Andere schreiben Briefe an die BaFin und beschweren sich über einen Anlageberater oder einen Anlageverlust. Aber auch die BaFin ist kein Ersatz für die Beauftragung eines Anwalts.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung.

  • Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

  • Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V.  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung, um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen, was passiert ist.

Wenn Kapitalanlagen einen fulminanten Sturzflug hinlegen und Anleger ihr Geldverlieren, stellt sich die Frage: Wer hat  das Geld jetzt?

Wo steckt das Geld? Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt?  Was ist mit dem Geld geschehen? Taucht es irgendwann wieder auf? Wohl gemerkt, wir sprechen nicht über Buchgeld, sondern über real eingezahlte Euros.

Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst? Nein, es hängt mit dem impliziten und expliziten Wert des Geldes zusammen wodurch  für die Anleger die Wahrnehmung  meist vernebelt wird. Das nutz die Finanzbranche gnadenlos beim Verkauf ihrer Anlageprodukte zu Lasten der Anleger aus.  

  • Ein Teil Ihres verlorenen Vermögens haben beim Vertragsschluss die Verkäufer der Wertpapiere erhalten, die Banken, Anwälte, auch der Staat über die Steuern. In nicht wenigen Fällen haben auch die Hersteller teuerster Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch Immobilienhändler davon profitiert. Der Löwenanteil Ihres Geldes landet oft aber in den Waschmaschinen der Initiatoren der Anlage.

Diejenigen, die jetzt über ihr Geld verfügen, beherrschen das Programm der Waschmaschine.

Da verschwindet kein Geldschein, wie Ihre Socken, so einfach in der Waschmaschine. Aber gewaschen muss Ihr Geld werden, das zeigen aktuell auch die Skandale um die Panama Papers und die Paradise Papers.

Der wichtigste Schritt, um Ihren Fall zu einem positiven Ende zu bringen, ist es, den richtigen Anwalt zu beauftragen. Erwarten Sie nicht, dass Sie dies erreichen werden, indem sie einfach in das Telefonbuch schauen oder im Internet suchen.  Das wird nicht reichen! Eine Entscheidung für einen bestimmten Rechtsanwalt allein auf der Grundlage der Empfehlung eines Bekannten zu treffen ist heikel.  Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Der Kampf des BSZ e.V. gegen Initiatoren dubioser Kapitalanlagen hört nie auf, weil jedes Jahr neue Produkte entwickelt werden, mit denen Kapitalanleger erneut geschröpft werden und um ihre Ersparnisse gebracht werden.

Der BSZ®  e.V. soll Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen schützen und Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen beobachten. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten

Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen. Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.

  • Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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