Mittwoch, November 29, 2017

So holen Sie Ihr Geld zurück!

Deutsche Anleger verlieren so jedes Jahr viel Geld durch windige Anlagemodelle und Falschberatung.

Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben, denen offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu viel Vertrauen entgegengebracht haben. „Die traurige Realität ist aber auch, dass die meisten Menschen mehr Zeit in die Planung ihres Urlaubs investieren, als sie bereit sind, mit der Prüfung geplanter Investitionen zu verbringen“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Selbst bei gesicherten und seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein könnte.

Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher. Deshalb ist Sorgfalt erforderlich. Schützen Sie sich vor unseriösen Anlageberatern, denn die haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie verfügen über Techniken und eine Überzeugungskraft, mit der sie ihre Kunden dazu bringen, ohne große Prüfungen sofort Entscheidungen zu treffen. Auf oft gestellte Fragen haben diese Herren gut einstudierte Antworten. Denken Sie daran, es sind Profis, die ihnen da gegenüber sitzen. Anleger sollten sich davor, hüten eine emotionale Entscheidung zu treffen.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit 1998 auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.de und www.rechtsboerse.de  Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher, seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ® Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

  • Die Berichterstattung des BSZ® e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ® e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben

Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen.

Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren. Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem BSZ e.V. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt. Da ist auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.

Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: „Alles unverbindlich und ohne Risiko!“

Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben möchten, führt  der erste Weg dann oft in eine solche Anwaltskanzlei. Nachdem man dort eine meist nicht unerhebliche Summe für  Anwaltsgebühren ausgegeben hat, besteht die anwaltliche „Analyse“ mitunter in der lapidaren Nachricht, dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege. Oft sind das gerade die Kanzleien die durch ihr aufdringliches   Marketingverhalten auffallen. Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen  können.

  • Aus diesen Gründen sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.

Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss  der Betroffenen ist nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt.

Wir raten in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten. So manches „Sonderangebot" entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten. Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.

Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten sind sehr hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien  sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes.

Verständlicherweise zögern viele geschädigte Kapitalanleger ihr Geld mit allen möglichen rechtlichen Mitteln zurückzufordern. Aber jede Verzögerung reduziert die Chance auf einen Erfolg. 

Der BSZ e.V. bietet dank seines Netzwerks juristischer und investigativer Partner betroffenen Anlegern den notwendigen methodischen Ansatz zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ e.V.  sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. Netzwerks, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können und wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle  rechtzeitig daran gehindert werden  Gelder zu verschieben , bevor der Fall entschieden ist.

Durch das Experten-Netzwerk des BSZ e.V. wird es keinem Kapitalanlagebetrüger gelingen sich irgendwie außerhalb der Reichweite gesetzlicher Rechtsmittel einzurichten. Der BSZ® e.V. ist einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de , www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu   neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte

Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Fördermitgliedschaft beim BSZ e.V. entschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 € netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

BSZ® e.V. Premium

Es gibt jedoch auch Fälle, die sich für solche Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt" nicht zu leisten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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  • Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de



Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! 

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Geldvernichtern  das Handwerk zu legen.

Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, wir der Verein immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert.  Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“,Aktien- und Edelmetallhändler“, „Genossenschaften“, Immobilienunternehmen usw.  zu finden.

  • Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

So war der BSZ e.V. auch im Jahr 2017 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Sie können den den PayPal Button nutzen.

Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
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