Deutsche Anleger verlieren so jedes Jahr viel Geld durch
windige Anlagemodelle und Falschberatung.
Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben, denen
offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu
maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele
Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu
viel Vertrauen entgegengebracht haben. „Die traurige Realität ist aber auch,
dass die meisten Menschen mehr Zeit in die Planung ihres Urlaubs investieren,
als sie bereit sind, mit der Prüfung geplanter Investitionen zu verbringen“,
sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Selbst bei gesicherten
und seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es
möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein könnte.
Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und
skeptischer Verbraucher. Deshalb ist Sorgfalt erforderlich. Schützen Sie sich
vor unseriösen Anlageberatern, denn die haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie
verfügen über Techniken und eine Überzeugungskraft, mit der sie ihre Kunden
dazu bringen, ohne große Prüfungen sofort Entscheidungen zu treffen. Auf oft
gestellte Fragen haben diese Herren gut einstudierte Antworten. Denken Sie
daran, es sind Profis, die ihnen da gegenüber sitzen. Anleger sollten sich
davor, hüten eine emotionale Entscheidung zu treffen.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
veröffentlicht seit 1998 auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.de und www.rechtsboerse.de Berichte und Meldungen von
Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen
hilft dem Verbraucher, seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler
verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die
Medien sind die BSZ® Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken
wertvoll und hilfreich.
- Die
Berichterstattung des BSZ® e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen
aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von
Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr
hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen
aufgenommen werden. Der BSZ® e.V. garantiert seinen Informanten absolute
Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben
Hohe Anwalts- und
Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden,
Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen.
Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private
Rechtsschutzversicherung sind betroffen.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt,
der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der
Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass
sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine
Privatinsolvenz zu riskieren. Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele
Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt
werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können.
Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung
letztlich Erfolg hat.
Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur
der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem BSZ e.V.
Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine
Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus
irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt. Da ist auch die Mahnung des
Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang
zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die
Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und
verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Die Gefahr vor Augen,
nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger
glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.
Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit
verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: „Alles unverbindlich und ohne
Risiko!“
Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben
möchten, führt der erste Weg dann oft in
eine solche Anwaltskanzlei. Nachdem man dort eine meist nicht unerhebliche
Summe für Anwaltsgebühren ausgegeben
hat, besteht die anwaltliche „Analyse“ mitunter in der lapidaren Nachricht,
dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege.
Oft sind das gerade die Kanzleien die durch ihr aufdringliches Marketingverhalten auffallen. Solchen
Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine
hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu
bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten
gegenüber erfolgreich einlösen können.
- Aus
diesen Gründen sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte
Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird
manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance
zum eigenen Profit begriffen.
Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte
Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche
Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein.
Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des
Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das
Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.
Ohne Eigeninitiative
und Zusammenschluss der Betroffenen ist
nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare
Schäden gibt.
Wir raten in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der
Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf
Umwege verzichten. So manches „Sonderangebot" entpuppt sich als
Verschwendung von Zeit und Geld. Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört
es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer
ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle
legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen
Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten
eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten. Betroffen waren auch Verfahren,
denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer
erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher
nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist
es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.
Der rechtliche Erfolg
basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die
Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in
diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten sind sehr
hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört auch der BSZ® e.V. Der BSZ®
e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein
der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes
Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt
stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze
schützt. Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so
wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.
Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und
Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland
sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der
anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen
des Kapitalmarktes.
Verständlicherweise
zögern viele geschädigte Kapitalanleger ihr Geld mit allen möglichen
rechtlichen Mitteln zurückzufordern. Aber jede Verzögerung reduziert die Chance
auf einen Erfolg.
Der BSZ e.V. bietet dank seines Netzwerks juristischer und
investigativer Partner betroffenen Anlegern den notwendigen methodischen Ansatz
zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ e.V.
sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen
bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu
bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. Netzwerks, wie
Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können und
wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle
rechtzeitig daran gehindert werden
Gelder zu verschieben , bevor der Fall entschieden ist.
Durch das Experten-Netzwerk des BSZ e.V. wird es keinem
Kapitalanlagebetrüger gelingen sich irgendwie außerhalb der Reichweite
gesetzlicher Rechtsmittel einzurichten. Der BSZ® e.V. ist einer der „aktivsten“
Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden
im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de
, www.kapitalanleger-echo.de
und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu neue Beiträge zu den Themen Anleger- und
Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle
Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen
aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl
einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!
Hochqualifizierte
Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte
Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den
führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland
gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Fördermitgliedschaft
beim BSZ e.V. entschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr
kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in
Höhe von 190 € netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer
Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem
Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der
Anmeldung zu einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet,
so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen
und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden
müssen.
BSZ® e.V. Premium
Es gibt jedoch auch Fälle, die sich für solche
Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr
speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende
Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit
wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium-
Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder
in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es
sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben
und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert
wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus
unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt" nicht zu leisten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
- Rechtsanwälte
die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen
einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die
Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite
Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Es ist nicht der
Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das
besorgen!
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist den Geldvernichtern das
Handwerk zu legen.
Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über
Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über
anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung
zu stellen, wir der Verein immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert. Der Streitwert ist dann in der Regel so
angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen
lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der
dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“,Aktien- und
Edelmetallhändler“, „Genossenschaften“, Immobilienunternehmen usw. zu finden.
- Viele
Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich
der Erzielung von Gebühren.
So war der BSZ e.V. auch im Jahr 2017 wieder von etlichen
Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die
vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.
Wir hoffen auf
finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt
Teilnehmern.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort
„Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich
gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur
Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Sie können den den PayPal Button
nutzen.
Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch
gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF
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