Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
verzeichnet in letzter Zeit immer wieder
Anfragen von geschädigten Kapitalanlegern, die von Firmen kontaktiert wurden welche
deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen. Die Masche,
bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die bereits anderen Betrügern zum
Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.
Der Kontakt erfolgt in der Regel via e-Mail oder Telefon. Es
wird Hilfe angeboten das verlorene Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen oder
die Aktien bzw. Beteiligungen aufzukaufen.
Die Betrüger sitzen meist in kurzfristig angemieteten Büros. Sie sind
darauf geschult, bereits betrogene Personen zu neuen Investments zu überreden.
Die am Telefon genannten Namen sind meist falsch. Spätestens nach 2 Monaten ist
das Büro wieder leer und die Masche wird an anderer Stelle fortgesetzt. Dieser kriminellen Vorgehensweise liegt die
aus den USA stammende Erkenntnis zugrunde, dass ein Anleger trotz erlittenem
Totalverlust zu einem erneuten Investment überredet werden kann. Das Opfer wird
nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen.
Mit den Adressen von
geschädigten Anlegern wird aus diesem Grunde ein reger Handel betrieben.
Von diesen Machenschaften ahnt der Anleger natürlich
nichts. Er ist dann in der Regel auch angenehm überrascht,
wenn er von einem angeblichen Broker einen Anruf erhält, der ihm ein nicht
abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und getäuscht,
dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen Übernahme
des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die einmalige
Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu erzielen. Oder aber es wir der Tausch der Aktien
angeboten, meist gegen solche bekannter Gesellschaften. Dieser Deal wird mit
Steuerabschreibung erklärt.
Bei Annahme des verlockend klingenden Angebots fordert der Anrufer
einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Sicherheit auf ein Bankkonto
einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll die Sicherheitsleistung
zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und eine Rückführung in der
Regel nicht mehr möglich.
- Es
wäre besser gewesen wenn sich der Anleger zunächst einmal die Frage
gestellt hätte, warum sollte jemand versuchen, ihm zu helfen, indem erhebliche
Beträge für wertlose Firmenbeteiligungen gezahlt werden sollen? Da hilft
auch im Nachhinein die Feststellung, dass der Anrufer einen so sympathischen
und fachkundigen Eindruck gemacht hat nicht mehr weiter.
Man sollte nie
vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.
Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter eventuell der
werblichen Unterstützung durch
Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe
und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das
Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen
Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden
natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen
mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen
„Finanzberatern“ massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine
kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für
welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater
das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.
Als Anleger sollte man sich
nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier
im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der
beste Schutz: Misstrauen!
Wenn Ihnen jemand
"Ihr Geld in sechs Monaten verdoppeln will", denken Sie daran,
wenn es zu gut klingt um wahr zu sein, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass
Sie ihr Geld verlieren.
Der beste Schutz davor Opfer eines Anlagebetruges zu werden
ist es, Fragen zu stellen. Und zwar so lange bis es Ihnen leicht fällt „Nein“
zu sagen! Haben Sie es bemerkt? Sonst ist es umgekehrt. Der „Berater“ fragt
Sie, - denn er will Sie ja gerade davon abhalten Fragen zu stellen. Der Unterschied zwischen einem seriösen
Anlageberater und einem Betrüger ist, dass renommierte Unternehmen Ihnen
empfehlen, Fragen zu stellen, um so viele Informationen wie möglich zu
erhalten, damit auch die Risiken klar
werden und Sie sich voll und ganz mit
Ihrer Investitionsentscheidung auseinandersetzen können.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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