Sonntag, Oktober 29, 2017

Prosavus: „letzte Mahnung“ vom Insolvenzverwalter erhalten? Wichtig: Fristgerecht reagieren!

In Sachen Prosavus AG spitzt sich die Lage für die Anleger inzwischen zu. Nachdem der Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler bereits vor einiger Zeit erhaltene Ausschüttungen von den Anlegern zurückgefordert hatte, wird nun seit kurzem den Anlegern vom Insolvenzverwalter eine „Stellungnahme und letzte Mahnung“ versandt.

In mehreren den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten  (die bereits zahlreiche Prosavus-Anleger / Anleger der Infinus-Gruppe vertreten) vorliegenden Schreiben vom 24.10.2017 teilt der Insolvenzverwalter mit, dass diese geleisteten Ausschüttungen anfechtbar sein sollen und gemäß § 143 InsO der Insolvenzmasse zurückzugewähren sind, weiter, dass den Anlegern als Leistungsempfängern kein Anspruch auf die an diese geleisteten Ausschüttungen zugestanden habe, da die Insolvenzschuldnerin in den einzelnen Geschäftsjahren keine ausschüttungsfähigen Gewinne gem. §§ 3 und 3 ihrer Genussrechtsbedingungen erzielt haben soll.

In den, den Anwälten vorliegenden Schreiben, werden die Anleger letztmalig aufgefordert, die vom Insolvenzverwalter angeforderten Beträge zzgl. Zinsen bis spätestens 03.11.2017 auf dessen Anderkonto zu bezahlen.

Der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hierzu: „Damit wird es nun absolut ernst für betroffene Prosavus-Anleger, denn der Insolvenzverwalter weist selber in seinem Schreiben darauf hin, dass eine Verjährung nicht vor dem 31.12.2017 eintreten kann.“

Das bedeutet aber, dass Anleger, die nicht bezahlen werden, damit rechnen müssen, vom Insolvenzverwalter in den nächsten Wochen auf Rückzahlung verklagt zu werden, da dieser eventuell sogar dazu gezwungen sein könnte, Klage einzureichen, um die eventuell zum 31.12.2017 drohende Verjährung zu hemmen.

Sollte der Insolvenzverwalter mit seiner Klage Erfolg haben, so müssten die Anleger nicht nur die bisher geltend gemachten Beträge zgl. Zinsen, die sich summieren, bezahlen, sondern auch noch die Kosten für den Gegenanwalt.

Somit sollten sich Anleger fragen, wie sie reagieren sollen vorschnell zahlen oder nicht zahlen und Klage riskieren und dann eventuell mehr zahlen.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte sollte die Forderung des Insolvenzverwalters jedenfalls überprüft werden.

Soweit sich der Insolvenzverwalter z. B. darauf beruft, dass die Entnahmen nicht aus Gewinnen heraus erfolgt seien, ist bereits fraglich, ob diese Behauptung richtig ist und ob der Insolvenzverwalter sie beweisen kann. Selbst wenn sie richtig sein sollte, sollten Anleger prüfen, ob sie dann zur Rückzahlung verpflichtet wären.

Auch sollte nach Ansicht dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unbedingt geprüft werden, ob Anleger sich nicht auf den Einwand der „Entreicherung“ berufen können. In diversen Fällen, in denen Anleger das Geld wieder ausgegeben haben, könnte dieser Einwand eingreifen, was immer im jeweiligen Einzelfall anhand der einschlägigen BGH-Rechtsprechung überprüft werden sollte.

Auch sollte überprüft werden, ob nicht eventuell bei diversen Anlegern durch die „Ausschüttung“ eine steuerliche Mehrbelastung eingetreten ist, worauf sich Anleger ggf. ebenfalls berufen könnten.

Anlegern ist daher zu empfehlen, umgehend fachanwaltlichen Rat gegen die Rückforderung einzuholen, um fristgerecht reagieren zu können. Aufgrund der kurz gesetzten Frist sollen Anleger jedoch nochmals darauf hingewiesen werden, dass Eile geboten ist.

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Mittwoch, Oktober 25, 2017

Steueroptimierte Kapitalanlagen: Überraschende Post von Ihrem Finanzamt?

In den letzten Monaten melden sich viele Kapitalanleger bei dem BSZ e.V. die von  ihrem Finanzamt überraschend mit hohen Steuerforderungen konfrontiert werden.  In vielen Fällen handelt es sich hier um Anleger von Film- und Medienfonds und Schiffsfonds aber auch um Käufer sogenannter Schrottimmobilien.

Unter „Schrottimmobilien“ versteht man den Erwerb von Immobilien, welche sich finanziell nicht tragen, zu überhöhten Preisen und teilweise unter erheblichen Provisionszahlungen an die Vermittler, veräußert wurden.

Die Vermittler sorgten teils nach mehrstündigen Beratungsgesprächen nicht nur dafür, dass Anleger einen Notartermin wahrnehmen sollten, sondern in der Regel auch dafür, dass gleich eine „passende Finanzierung“ mit organisiert wurde. Einige Vertriebsmodelle gipfelten dann noch darin, dass man auch gleich die Verwalterverträge für eine neu erworbene „Steuersparimmobilie“ von den Vermittlern vorgelegt bekommen hat. Es handelte sich somit um ein „All Inklusive“ Paket vor dem Hintergrund des Steuersparens.

Anleger wurden in dem Glauben beraten, dass man mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung – gleich ob im Osten oder im Westen, Steuern sparen könnte und auch eine werthaltige Immobilie erworben habe. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Bei den finanzierenden Banken, den Notaren und vor allem den Vertrieben für solche „Steuersparimmobilien“ bestand daher immer eine gewisse Motivation, diese tatkräftig zu unterstützen.

Betroffene wurden mit dem Argument einer Steueroptimierung oft dahingehend beraten, eine Eigentumswohnung zu erwerben.

Hierzu wurde in vielen Fällen eine  Musterberechnung erstellt, aus welcher sich ergeben sollte, wie hoch denn die tatsächliche finanzielle Belastung nach einem Erwerb einer Eigentumswohnung unter Berücksichtigung von Mieteinahmen, Steuern etc. sein sollte. Ergebnis war meist, dass die monatliche Belastung durch die Finanzierung und den Erwerb der Eigentumswohnung gering sein sollte, mithin der Eindruck entstand, dass sich der Erwerb der Immobilie als keine große Mehrbelastung darstellt.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte die  bereits seit vielen Jahren geschädigte Anleger vertreten, welche über Vertriebe Steuersparimmobilien erworben haben, können bestätigten, dass in Wirklichkeit oft und systematisch wesentliche Punkte falsch oder nur unzureichend dargestellt werden, insbesondere was die Finanzierung und die tatsächliche Belastung durch den Erwerb einer derartigen Eigentumswohnung anbelangt.

Nicht selten werden Eigentumswohnungen über derartige Vertriebswege mit dem Argument angeboten, dass dieser – d.h. der Erwerb – auch noch steuerlich optimiert ist. Oft werden hier die §§ 7 i EStG (Einkommensteuergesetzt) genannt und erwähnt. Makaber an dieser Sache ist, dass nicht alle Eigentumswohnungen diese „stastliche Förderung“ auch erhalten. Berechnete daher der Vertrieb in seiner Musterberechnung die monatliche Belastung für die ersten ein oder zwei vollen Vermietungsjahre, so wurde den potentiellen Kunden regelrecht verschwiegen, dass die Förderungen ja längstens nach 10-12 Jahren wegfallen wird. Dann steigt ganz logisch die monatliche Belastung.

Nach den Grundsätzen des BGH ist ein Erwerber einer Immobilie aber beim Erwerb und im Rahmen einer Beratung über alle wesentlichen Umstände, insbesondere auch darüber, ob er die Immobilie auch in einigen Jahren noch finanzieren und halten kann, aufzuklären. War die Beratung falsch, stehen dem Erwerber möglicherweise Schadenersatzansprüche zu.

Haben zudem die finanzierenden Banken Kenntnis über die Vertriebsstrukturen und eine mögliche Falschberatung, kann auch hier in Erwägung gezogen werden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Lief die Beratung daher auch bei Ihnen so ab, dass man zunächst sehr lange „Beratungsgespräche“ führte, dann kurzfristig auf eine Entscheidung im Hinblick auf den Erwerb einer Eigentumswohnung drängte, letztendlich – in einigen Fällen noch am gleichen Abend – zu einem Notar fuhr und eine Wohnung kaufte und letztendlich auch wenige Tage/Wochen später die Finanzierung stand, ohne dass Sie „bewusst“ ein Darlehen bei einer Bank beantragt hatten, sollten  die möglichen Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht geprüft werden.

Anleger die in „Steueroptimierte Kapitalanlagen“, egal ob Immobilien, Film- Medien oder Schiffsfonds, investiert haben und nunmehr aus heiterem Himmel vollkommen überraschend von ihren Finanzämtern zu hohen Steuerzahlungen aufgefordert werden, sollten diese Bescheide von einem Fachanwalt für Steuerrecht prüfen lassen.

Viele BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzleien sind  seit vielen  Jahren auf die Beratung und Betreuung von Mandanten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und des Steuerrechts spezialisiert. Anhand einer fachkundigen Analyse prüfen sie Investitionen und Finanzierungen im Vorhinein und leisten individuellen Rechtsbeistand in allen Fragen zum Thema Finanzen und Steuern. Damit konnten in den letzten zwei Jahrzehnten Unternehmen und institutionelle Investoren aber auch Privatanleger ihre Rechte oft erfolgreich durchsetzen. Gerade bei Fragen zum Thema Steuern und Finanzen sind Sie in diesen speziellen BSZ® e.V. Anleger- und Steuerrechtskanzleien gut aufgehoben. Mit diesen Rechtsanwälten stehen Ihnen Fachanwälte für Steuerrecht fachkundig zur Seite. Sie schaffen Klarheit in allen steuerrechtlichen Fragen und bei intransparenten oder unverständlichen Geldanlagen, Grundschulden oder Bürgschaften sowie Bankgeschäften. Sie vertreten die Rechte ihrer Mandanten selbstverständlich gegenüber den Steuerbehörden und den Finanzgerichten sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen deutschlandweit.

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Dienstag, Oktober 10, 2017

Opalenburg Gesellschafterversammlung – wenig Transparenz

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG auf der Gesellschafterversammlung am 25.10.2017 in München.

Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG wurden mit Schreiben vom 06.10.2017 von der Opalenburg Vermögensmanagement AG zur ordentlichen Gesellschafterversammlung in München am 25.10.2017 eingeladen.

Die Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten an der Gesellschafterversammlung entweder selbst teilnehmen oder sich durch eine kompetente und vertretungsberechtigte Person vertreten lassen. Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte werden mehrere Anleger auf der Gesellschafterversammlung vertreten.

Auf der Gesellschafterversammlung sollen wichtige Beschlüsse gefasst werden, daher sollten sich Anleger, auch wenn sie mit ihrer Beteiligung schon „innerlich“ abgeschlossen haben darum kümmern, dass sie auf der Gesellschafterversammlung kompetent vertreten sind.

Die Tagesordnung sieht unter anderem einen Austausch der Treuhänderin vor. Diesem sollte nicht ungeprüft zugestimmt werden.

Ferner soll über eine Genehmigung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2016 sowie eine Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin Opalenburg Vermögensmanagement GmbH und der geschäftsführenden Kommanditistin Opalenburg Vermögensverwaltung AG für die Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 abgestimmt werden.

Anleger sollte ungeprüft keine Entlastung erteilen und eine Genehmigung der Jahresabschlüsse sollte ebenfalls nicht ungeprüft vorgenommen werden.

Unter TOP 14 sollen Anleger rückwirkend zum 01.07.2014 dem Abschluss eines Geschäftsführervertrages und zum 01.10.2016 eines Rahmenvergütungsvertrages mit der geschäftsführenden Kommanditistin OPALENBURG Vermögensverwaltung AG zustimmen. Zustimmen sollen Anleger hierbei, dass der OPALENBURG Vermögensverwaltung AG eine zeitabhängige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zugebilligt wird. Diese sieht vor, dass für die Leistung von 15 Minuten an Werktagen Montag bis Freitag netto € 62,50 sowie an Sonnabenden und Sonntagen € 87,50 netto gezahlt werden. Auf volle Stunden umgerechnet bedeutet dies einen stolzen Stundensatz von € 250,00 netto an Werktagen sowie von € 350,00 netto an Wochenendtagen.

Ungeachtet dessen, dass dies selbstverständlich deutlich billiger geht und man hier offensichtlich auf Kosten der Anleger eine erhebliche Vergütung haben möchte ist völlig unklar und damit intransparent, wer genau in welchem Umfang welche Leistungen erbracht haben will und über welchen Gesamtbetrag für die Vergangenheit Anleger eigentlich abstimmen sollen.

Durch die 15 – Minuten Taktung und die sich hieraus ergebenden Beträge von € 62,50 und € 87,50 wird dem flüchtig lesenden Anleger der Eindruck vermittelt, es handle sich hier um eine unbedeutende Position.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG daher, die Einladung zur Gesellschafterversammlung am 25.10.2017 ernst zu nehmen und den Termin wahrzunehmen oder sich kompetent vertreten zu lassen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg Vermögensverwaltung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg Vermögensverwaltung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Erfolg für Kunden der Provinzial Lebensversicherung: Rückabwicklung durch Widerspruch

 „Widerspruchsjoker“ bei Lebens- und Rentenversicherungen nutzen! Hilfe durch Fachmann bringt schnell bares Geld.

Holen Sie jetzt noch schnell das Maximum aus Ihrer Versicherung heraus. Versicherer haben oftmals auch die hierfür erforderlichen Anwaltskosten zu tragen.

Kunde erhält mehr als das Doppelte des Rückkaufswertes!

Wir berichteten bereits im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung der Clerical Medical von den finanziellen Vorteilen eines Widerspruchs. Jetzt gelang es der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  einen Widerspruch auch bei der Provinzial durchzusetzen.

Der Versicherungsnehmer erhielt sämtliche von ihm eingezahlten Beiträge zurück zuzüglich einer Verzinsung, die weit über dem liegt, was momentan üblicherweise auf dem Kapitalmarkt zu erreichen ist. Der von der Versicherung ausgewiesene Rückkaufswert bei Kündigung hingegen betrug weniger als die Hälfte dessen.

Widerspruch lohnt sich!

Versicherer können heute vielfach nicht mehr die anfangs prognostizierten Renditen erwirtschaften. Folge dessen ist, dass eine Lebensversicherung, die bei Abschluss noch als profitable Geldanlage galt, heute nicht mehr lohnenswert ist.

Durch den Widerspruch hingegen erhält der Versicherungsnehmer oftmals mehr, als bei vertragsgemäßem Ablauf der Versicherung oder bei Kündigung, da hierbei nur der Rückkaufswert ausbezahlt wird. Bei einem Widerspruch erhält der Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlten Beiträge zurück zuzüglich einer attraktiven Verzinsung. Lediglich ein geringer Betrag für den genossenen Versicherungsschutz (Todesfall, Berufsunfähigkeit o.Ä.) wird in Abzug gebracht.

Stellungnahme der hier berichtenden Rechtsanwälte:

Unsere Erfahrung zeigt, dass Versicherungsnehmer mit anwaltlicher Hilfe vielfach bereits im außergerichtlichen Bereich zu ihrem Ziel kommen. Ein gerichtliches Verfahren ist oftmals nicht notwendig.

Praxistipp

Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass es sich lohnt, gleich einen Fachmann hinzuzuziehen und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies erspart dem Versicherungsnehmer viel Zeit und Ärger.

Verfügen auch Sie über eine Lebens- oder Rentenversicherung aus dem betreffenden Zeitraum, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

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Montag, Oktober 09, 2017

Was erhoffen Sie sich von einer Kapitalanlage?

Es lohnt sich, selbst bei der Anlage von nur einem Euro, sicherzustellen, dass die Investition seriös und langfristig sicher ist. Wir müssen also, bevor wir investieren – und sei es nur einen Euro– gründliche Nachforschungen anstellen, damit wir unser hart verdientes Geld nicht einem unnötigen Risiko aussetzen oder einem Märchenerzähler aufsitzen.

Heute sind Millionen Menschen auf der Suche nach finanziellem Frieden und Wohlstand. Sie erhoffen sich von einer Kapitalanlage größtmögliche Sicherheit, lohnende Renditen und Steuervorteile.

Diese Situation machen sich Banken, Versicherungen, Finanzinstitute und Anlageberater zu Nutze und vernichten jedes Jahr private Vermögen in Milliardenhöhe.

Die Methoden dieser Leute im Kapitalanlagebereich werden immer dreister und die Schäden immer höher. Die Bandbreite der Varianten, über die so manche Finanzdienstleister inzwischen an das Geld der Anleger wollen, ist schier unendlich.

Achtung Falschinformation

Das Internet hat Verbrauchern scheinbar  umfassenden Zugang zu finanziellen Informationen und günstigen Möglichkeiten der Geldanlage verschafft.   Jedoch scheint  das Internet  mit eben solchen Informationen in einem nicht zu unterschätzenden Maße auch finanzielle Betrügereien zu fördern.  Dies führt dazu, dass Verbraucher sich bei ihrer Kapitalanlage oft in falscher Sicherheit wiegen.

Da werden zum Beispiel Aktien in Online-Rundschreiben, Internetforen und auf diversen Homepages  gefördert, Kurse hochgetrieben, Kasse gemacht und Aktien zum Absturz gebracht. Die Abkassierer sind in der Anonymität des weltweiten Netzes meist nicht zu fassen. Der Schlüsselfaktor warum dieser Internet Betrug so rasant wächst, begründet sich in der Unwissenheit der Investoren. Wenn Anleger ihre Investitionsentscheidungen nicht auf Grund der Internet-Gerüchteküche treffen würden, würden sie auch nicht reihenweise auf solche Anlagebetrügereien hereinfallen. 

Informationen über das Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind. Jedermann kann alle möglichen Informationen verbreiten. Es ist gefährlich eine Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz beruht. Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die Informationen genau sind, oder der Rat richtig ist.      

Auf eigenen Recherchen über eine Vielzahl von Quellen auch außerhalb des Internets sollte daher niemals verzichtet werden. Soweit der BSZ e.V. über entsprechende Informationen verfügt, stellt er diese seinen Fördermitgliedern gerne zur Verfügung.

Jahr für Jahr werden in Deutschland tausende von Anlegern mit mehr oder weniger seriösen Anlageprodukten um ihr Erspartes gebracht. Wer als Anleger durch eine fehlgeschlagene Kapitalanlage bereits viel Geld verloren hat, kann es sich ohne Rechtschutzversicherung häufig nicht leisten, zur Durchsetzung seiner Ansprüche die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dies hat nicht selten zur Folge, dass geschädigte Anleger gezwungen sind, darauf zu verzichten, ihre bestehenden Ansprüche durchzusetzen.

Hier will der BSZ e.V. Abhilfe schaffen!

Viele Privatanleger haben bereits verloren, in dem sie der angebotenen Kapitalanlage blind vertrauen. In den letzten Jahren haben zahlreiche Firmen das Anlegervertrauen durch überzogene Rendite- und Garantieversprechen und lückenhafte Risikoaufklärung bewusst missbraucht.

In vielen Fällen glauben die Investoren eine sichere und renditeträchtige Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge abgeschlossen zu haben. Dabei sitzen sie jedoch auf einer hochriskanten Unternehmensbeteiligung die zur Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist. Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust drohen.

Der BSZ e.V. wurde im Jahr  1998 gegründet, um Investoren auf diese Gefahren aufmerksam zu machen und um zu helfen, aus solchen Anlagen auszusteigen. Ein bereits entstandener Schaden soll gegenüber den jeweiligen Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Gute oder schlechte Kapitalanlage?

Eine konservative Anlage mit niedriger Verzinsung muss nicht automatisch besser oder sicherer sein als eine hoch verzinste vielleicht etwas spekulativ erscheinende Anlage. Es ist auch immer eine Frage des Risikos welches Sie bereit sind zu tragen. Wobei auch zu bedenken ist, dass sowohl Risikobereitschaft als auch Investitionen im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen sind.

Die Finanzdienstleister entwickeln ständig neue Produkte. Gerade für kleine Investoren werden ständig neue Produkte gestrickt. Dabei wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge denkbar ungeeignet sind, zu erliegen.

Die meisten Anleger  vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt „funktioniert“.  Aber nur so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden.   Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch wen? Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen? Ist ein Totalverlust möglich? Gibt es einen Insolvenzschutz? Welchen Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?

Was tun im Schadensfall? Wehren oder Resignieren?

Ihnen ist durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden? Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen!  Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern gegenüber keine Chancen haben?  Wenn Sie so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus,  auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!

In vielen  Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen.

Der BSZ e.V. organisiert über seine Interessengemeinschaften dieses gemeinsame, koordinierte Vorgehen für Anleger.  Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die im Bereich des Kapitalanlagerechts nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte dieser Kanzleien haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch etliche Vergleiche für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.

Der Vorstand des BSZ e.V.  ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Sollten Sie gute Erfahrungen mit Rechtsanwälten gemacht haben, oder als Rechtsanwalt an einer Zusammenarbeit mit dem BSZ e.V. interessiert sein, können Sie sich jederzeit an den Vorstand wenden.

Ihre Erfahrungen

Helfen Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre Erfahrung mitteilen, denn wer klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist.

Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch  für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist  eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist.

Der BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden für weitere Anleger verhindert werden Mit Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon jetzt.

Kritik ist immer gut!

Auch der BSZ e.V. ist trotz aller Recherche nicht vor Fehlern und Desinformation gefeit. Helfen Sie mit, dieses Informationsangebot zu optimieren und scheuen nicht davor, uns auf etwaige Fehler unserer Berichte hinzuweisen. Nur ein kontrollierter Anlegerschutz hat Bestand.

Wir bieten Ihnen darüber hinaus für Ihren Fallbericht die Möglichkeit  der kostenlosen Publikation auf dieser Website. Sie bleiben in jedem Fall anonym.

Zum Schluss die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

  • Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen.




Freitag, Oktober 06, 2017

Kapitalanlage gescheitert? Kein Geld für Anwalt und Gericht? Setzen Sie Ihren Anspruch doch einfach ohne eigenes finanzielles Risiko durch!

Sie wollen Ihren Anspruch aus einer Kapitalanlage geltend machen ohne eigene Mittel einsetzen zu müssen und  Sie möchten fallbezogen verlässlich wissen, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, dann können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an einen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen vorher individuell festgelegten Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. 

Außerdem wird dann die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.

Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

Wenn Sie sofort Geld benötigen können Sie Ihren Anspruch auch einem unserer Partner zum Kauf anbieten.



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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E-Mail:   bsz-ev@t-online.de





Donnerstag, Oktober 05, 2017

Verluste bei der Kapitalanlage durch miese Beratung?

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen.

Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können. Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen.

Etliche Beteiligungen an Schiffsfonds aber auch vielen anderen Kapitalanlagen sind in den vergangenen Jahren den Bach runtergegangen und die Anleger erlebten ein finanzielles Desaster. Oft genug wurde dabei aber auch die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.

Das kann wiederum zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen.

Oft stellt sich zum Beispiel später heraus, dass die Kosten für Vertrieb und Verwaltung schon mehr als 15 Prozent des investierten Kapitals des Anlegers betragen haben. Hohe Vertriebsprovisionen lassen Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage zu. Für den Anleger sind dies entscheidende Punkte, um sich an einer Kapitalanlage zu beteiligen. Außerdem muss der Anleger auch über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung zwingend aufgeklärt werden.

Bei vielen Geldanlagen wurden in den Beratungsgesprächen vielfach die Ansprüche an einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht erfüllt. Dazu gehört z.B. auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. Insbesondere muss bei Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds, Umweltfonds und ähnlichen Kapitalanlagen auch über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden. Die Erfahrung zeigt, dass dies oft nicht geschehen ist. Stattdessen wurden solche spekulativen Anlageprodukte vielfach als sicher und für die Altersvorsorge geeignet angepriesen. Bei einer derartigen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Berater müssen den von verschiedenen Fachpublikationen veröffentlichten Warnhinweisen auf unseriöse Praktiken Kenntnis nehmen und ihre Anleger darauf hinweisen!  Den enormen Risiken bis zum Totalverlust stehen oft äußerst fragwürdige Renditechancen gegenüber, die zudem mitunter durch saftige Gebühren zusätzlich reduziert werden.  Bei vielen Anlageskandalen mit tausenden Geschädigten, vermittelten manche  Berater ihren Kunden den Eindruck  es mit einer soliden und langfristigen Anlagestrategie und Anlageform die sich besonders zur Altersvorsorge eignet zu tun zu haben. Die Möglichkeit  eines Totalverlustrisikos wird bewusst verschwiegen  oder klein geredet. 

Dabei muss sich ein Berater vor der Vermittlung einer Kapitalanlage selbst über deren Wirtschaftlichkeit und Seriosität ausreichend informieren. Alleine an der Provisionshöhe die ihm für die Vermittlung einer Anlage zufließt  müssten die  Vermittler eigentlich merken, dass es dabei mitunter nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

Wenn das Anlegergeld verbrannt ist, mutiert so manch Anlageberater plötzlich zum Verbraucherschützer, verbündet sich mit Rechtsanwaltskanzleien, jammert dass man selbst betrogen worden sei, wolle aber alles mögliche tun um den geschädigten Anlegern zu helfen. Da gehen die Berater schon mal mit Kundenlisten hausieren um Interessengemeinschaften zu etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen. Beliebtes Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm den nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen könne.

Es ist lebensfremd anzunehmen,  dass Kleinanleger  Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können. Die Geschädigten die sich tagtäglich bei dem BSZ e. V. melden bestätigen diese These. 

Es ist kaum zu glauben, aber es werden immer noch Anlegergelder mit Schneebalsystemen eingesammelt. Bei den meisten Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am Anfang sehr viele Gelder herausgenommen werden. Nachher, wenn das läuft, entsteht das Problem, das Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld gebraucht, weil immer mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen wurden. Insofern ist es also sehr wahrscheinlich, dass der Anfang der Betrugssysteme stets einige Jahre zurückliegt."  Was einen natürlich überrascht, ist, dass solche Systeme oft über einen langen Zeitraum existieren können. Wenn da mal Fachleute auf die Konten schauen würden und mit den täglichen und monatlichen Auszügen abgleichen würden, würde dem Schwindel oft viel früher ein Ende bereitet.

Der BSZ® e.V. rät geschädigten Kapitalanlegern rechtzeitig alle geeignete Maßnahmen zu ergreifen und zwar gegen alle die sich ihnen als Anleger gegenüber möglicherweise Schadensersatzpflichtig gemacht haben! Viele Anleger halten zwar ein Vorgehen gegen Vermittler als nicht empfehlenswert. Der BSZ hält juristische Maßnahmen insbesondere gegen Anlagevermittler aufgrund der hierzu vielfach abgesicherten, komfortablen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs sowie den gewöhnlich vorliegenden Haftpflichtversicherungen der Vermittler für einen möglichen Weg, um Geschädigten zu Schadenersatz zu verhelfen.  Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen.  Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Nach Erfahrung des BSZ® e.V. ist es für Geschädigte immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst zu initiieren.

Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten und der Bündelung von Beweismaterial bewährt. Nur sollte man darauf achten wo man beitritt, damit man nicht den Bock zum Gärtner macht.

Die BSZ Interessengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite. Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung. 

Viele Ansprüche werden in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht mehr aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Unterliegt man im Verfahren, verliert man seine Forderung und hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man gewinnt, geht man leer aus, wenn der Gegenüber zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet man dann als sogenannter Zweitschuldner. Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, dem bleibt oft nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche, wenn die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Betroffenen nicht in Betracht kommt.

Der BSZ e.V. arbeitet mit Partnern  die Verfahren gegen liquide Schuldner finanzieren, die der Anspruchsinhaber nicht selbst führen kann oder will und deren Prozesskosten nicht durch eine Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe übernommen wird. Dabei werden sämtliche Kosten für die Rechtsanwälte, das Gericht und die Beweisaufnahme übernommen. Der Anspruchsinhaber trägt kein Prozesskostenrisiko Auch wenn der Prozess verloren gehen sollte, treffen den Kläger keine Prozesskosten. Schon die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen können aus einer Position der Stärke geführt werden.

Die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V. bieten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten Ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob  Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen  eventuell sofort zu ergreifen sind. Betroffene Anleger können Ihre Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchsetzen lassen.

Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.

Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, verfügt über ein   Netzwerk von Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften  in  Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Bevor eine Annahme eines Falles durch eine der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V. Solidargemeinschaft unentgeltlich.

Wird der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten übernommen!

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten  Sie der  „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen. Und wie folgt vorgehen:

Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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