Sie wollen Ihren Anspruch aus einer Kapitalanlage geltend
machen ohne eigene Mittel einsetzen zu müssen und Sie möchten fallbezogen verlässlich wissen,
welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, dann können
Sie wie folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V.
Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen
Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht
unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an einen der BSZ
e.V. Vertrauensanwälte, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen
sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung
verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen
besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit
der Versicherung abklären.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen vorher individuell festgelegten Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen
Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein
spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann
annehmen oder ablehnen kann.
Außerdem wird dann die
Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.
Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess
und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche
durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Sie beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie
eigenes Geld einsetzen.
Wenn Sie sofort Geld
benötigen können Sie Ihren Anspruch auch einem unserer Partner zum Kauf
anbieten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.sammelklagen.de
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