Das „Abmahnrecht“ bietet eine Fülle von Möglichkeiten, Geld
auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen.
Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ
der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen. Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten
dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden
kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen
mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.
Wirtschaftlich schwachen Unternehmen, aber auch Vereinen,
wie zum Beispiel der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e. V., der überhaupt nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, wird von einem
völlig aus dem Ruder gelaufenen Abmahnunwesen, ein Maulkorb umgehängt
oder in die Insolvenz getrieben. Das neoliberale Gedankengut, dass
wirtschaftlich Schwache vor allem selbst Schuld sind, zeigt hier das wahre
Gesicht der neoliberalen Begriffshoheit von der sozialen Marktwirtschaft.
Große
Wirtschaftsstrafverfahren dauern in Deutschland nicht selten viele Jahre.
Mitunter können diese Verfahren überhaupt nicht eröffnet
werden, weil sie zwischenzeitlich verjährt sind. Wirtschaftsstarke
Großunternehmen, die den Staat um hohe Millionen Beträge geprellt haben, führen
ihr Geschäftsmodell einfach unbehelligt weiter.
Anders verhält es sich
bei Abmahnungen.
Da hat die Justiz die Kapazitäten um absolut zeitnah
zu arbeiten. Das Abmahnsystem läuft wie geschmiert. Da gibt es keine Hoffnung
auf Verjährung. Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern
ausschließlich der Erzielung von Gebühren.
- Wer
im Internet ein Paar Socken oder ein Paar Schuhe bestellt, bekommt die in
der Regel portofrei zugeschickt und kann sie ohne Angabe von Gründen
innerhalb 14 Tagen kostfrei an den Verkäufer zurück schicken und sich den
Kaufpreis erstatten lassen.
Für die Käufer sind
das ideale Bedingungen! Sollte man meinen.
Der Gesetzgeber sieht das komplett anders. Er sieht die
Qualität des Rechtsstaates erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen
Gesetzen und Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.
Das Ergebnis:
- Wer
heute ein Paar Socken im Internet verkaufen möchte, ist gut beraten, wenn
er vorher ein paar Semester Jura studiert hat. Denn wer nun glaubt, dass
der Gesetzgeber die Einhaltung der von ihm erlassenen Vorschriften selbst
überwacht und Verstöße selbst ahndet, hat noch nicht realisiert, dass die
Politik sich selbst nicht mehr an Regeln hält. Die Exekutive, also die
vollziehende Gewalt wurde hier in die Hände einer Abmahnindustrie gelegt.
Wie sich dies dann in der Praxis darstellt geben wir hier in
einem Auszug aus einer dem BSZ e.V. vorliegenden „Wettbewerbsrechtlichen
Abmahnung“ des „IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting
deutscher Online-Unternehmen e.V.“ wieder:
„Unsere gesetzliche verankerte Verbandsbefugnis zur
Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Wir sind
ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger
beruflicher Interessen im Sinne des § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG……..“ „Zum Beispiel haben folgende Gerichte unsere
Aktivlegitimation (Mitgliederzahl, personelle, sachliche und finanzielle
Ausstattung) bestätigt:“ Es folgen dann über 2 DIN a 4 Seiten aufgelistet 123
Gerichtsurteile mit Aktenzeichen.
Über den IDO Verband
hat am 29.05.2018 das Fernsehmagazin Frontal 21 berichtet:
Es wurde der Fall einer kleinen Händlerin aufgezeigt, die
einen Wollschal im Internet angeboten hatte. Frontal 21 berichtete, dass die
Händlerin bei den Angaben zur Textilmischung
"Wolle-Kaschmir-Mischung" angab. Damit hatte sie gegen das
Wettbewerbsgesetz verstoßen, denn richtig wäre die Angabe "50 Prozent Wolle,
50 Prozent Kaschmir" gewesen. Wegen dieses kleinen Fehlers aber ist sie
abgemahnt worden. Sie wehrte sich vor Gericht und bekam Recht, wegen
Geringfügigkeit ihres Vergehens.
Frontal 21 berichtet
weiter: „In vielen Fällen aber verlieren die Abgemahnten - selbst dann, wenn
sie vor Gericht ziehen.
Genau das nutzen fragwürdige Abmahnvereine, die wegen
Nichtigkeiten jedes Jahr Tausenden von Online-Händlern zunächst eine Abmahnung
schicken, mit Gebühren von rund 250 Euro. Darüber hinaus fordert der Abmahner
eine Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte muss sich per Unterschrift
verpflichten, einen solchen Wettbewerbsverstoß künftig zu unterlassen."
Einer aktuellen Studien zufolge hat bereits jedes zweite im Internet tätige Unternehmen eine Abmahnung erhalten, berichtet Frontal 21. Jeder fünfte Befragte hat es dabei mit dem IDO-Verband in Leverkusen zu tun bekommen, der als einer der aggressivsten Abmahnvereine allein im Jahr 2017 rund 7000 Abmahnungen an Kleinhändler des Internetportals DaWanda verschickte.
Einer aktuellen Studien zufolge hat bereits jedes zweite im Internet tätige Unternehmen eine Abmahnung erhalten, berichtet Frontal 21. Jeder fünfte Befragte hat es dabei mit dem IDO-Verband in Leverkusen zu tun bekommen, der als einer der aggressivsten Abmahnvereine allein im Jahr 2017 rund 7000 Abmahnungen an Kleinhändler des Internetportals DaWanda verschickte.
Das Frontal 21 Video „Vorsicht
Abmahnung! Wie Online-Händler ruiniert werden“ können Sie sich HIER ansehen,
Dass diese Abmahnvereine weitgehend unbehelligt zahllose
Kleinunternehmen abzocken können, können viele Betroffene nicht verstehen. Bei
dem BSZ e.V. beklagen sich immer wieder Abmahnopfer über die Gerichte, die
dieses Treiben mit entsprechenden Urteilen unterstützen. Natürlich alles nach
geltendem Recht und im Namen des Volkes.
Der BSZ e.V. hat in der Vergangenheit schon mehrmals die
Frage gestellt:
Ist Abmahnen
Rechtspflege oder doch nur Absahnen?
Das „Abmahnrecht“ bietet „Abmahnhaien“ eine Fülle von
Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen
zu schlagen. Der Missbrauch des Wettbewerbs- und Urheberrechts zur
Erzielung von Einkünften ist weit verbreitet aber nur schwer nachzuweisen.
Beispiel:
Ein Gewerbetreibender, ein Internethändler der Sportartikel
vertreibt stellt sich als Mandant für einen Rechtsanwalt zur Verfügung. Einer
von beiden durchforstet die Internetauftritte der Konkurrenten auf auch
geringfügigste Verstöße, die in Wirklichkeit keinen anderen Händler ernsthaft
beeinträchtigen, die aber nach den Buchstaben des Gesetzes unzulässig sind. Das
Anwaltsbüro gibt die Adresse des „Sünders“ in den Computer ein, und lässt
mittels Textbausteinen eine Abmahnung ausdrucken – und dazu eine
Gebührenrechnung für den Formbrief. In der Höhe nicht nach dem Aufwand sondern
nach dem Streitwert – und der ist, wen wundert es – meist recht hoch!
Die Abmahnanwälte
weisen die Behauptung, dass sie die Gebühren mit ihren Mandanten teilen empört
als haltlose Unterstellung zurück.
Wie sich aber aus aktuellen Massenabmahnfällen unschwer
erkennen lässt, dienen diese Massenabmahnungen sicherlich nicht der
Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren. Verschiedene
Quellen berichten dass in vielen Fällen den Auftraggebern der Abmahnung
keinerlei Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell
nicht zahlen kann. Wenn die Auftraggeber also nicht zahlen müssen, woraus soll
sich dann der Kostenerstattungsanspruch ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V.
Mitunter werden von
Abmahnanwälten sogar Gerichte missbraucht um an die Adressen von Abmahnopfern
zu gelangen.
Wobei natürlich auch die Frage erlaubt sein muss, wie
gründlich prüft ein Richter solch einen Antrag der immerhin bewirken soll
mehrere Tausend Adressen bekommen zu können?
Der Abgemahnte, will
er einen Prozeß vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr
versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts,
eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird.
So scheuen sich mittlerweile auch viele Anlegerschützer
frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen
auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige
Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ®
e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte,
die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“
Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger
ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“
Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der
Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn Klage erhoben oder eine einstweilige
Verfügung beantragt. Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die
passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem
Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten
fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den
Abmahnungen erhöhten Nachdruck.
Damit ist das Geschäft für den Abmahnverein bzw. den
Abmahnanwalt aber noch nicht gelaufen. Es gibt Vereine/Anwälte die Hunderte
manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für
diese Zeitgenossen der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird
täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies
der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000.- Euro für jeden einzelnen Verstoß
in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.
Ein
Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich.
Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der
erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und
Tor weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus
Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.
So lange Verbände und/oder Rechtsanwaltskanzleien
Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen
Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt man,
sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen
Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der
Dumme!
Man muss sich wirklich fragen, warum die Gerichte nicht prüfen
ob sie mit ihrer Tätigkeit eventuell ein unredliches Geschäftsmodell
unterstützen. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot
kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber
nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann,
wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der
Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des
Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen
öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die
Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines
Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen
zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit
Abmahnung und Gericht vorgehen kann.
Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Verbraucherschutz,
denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt,
sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt
aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der
Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach
meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine
gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt
werden sollte. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu
stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße
Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit
zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich
Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann
gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu
verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen
keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von
den Gerichten einfach durchgewinkt werden.
Es ist nicht zu
erkennen, dass es weniger Abmahnungen geben wird.
Im Gegenteil! Die EU hat mit der DSGVO
(Datenschutzgrundverordnung) ein Datenschuz-Monster geschaffen welches den
Abmahnvereinen und Abmahnanwälten über viele Jahre gute Einkommen garantiert. Die Angst vor dem Datenschutz-Monster ist
durchaus berechtigt, denn Existenz bedrohende Strafen und Schadenersatzklagen
sind möglich! Die DSGVO offenbart, welches Bild Brüssel von den EU-Bürgern hat.
Der BSZ e.V. fordert schon seit langem, der Geschäftemacherei mit dem Abmahnwesen einen Riegel vorzuschieben.
„Wenn die Abmahngebühren auf 50.- Euro gedeckelt würden und
die Vertragsstrafen in der Höhe realistischen Bedingungen entsprechend
angepasst würden und an die Staatskasse abzuführen wären, dann wäre der
Abmahnwahnsinn schlagartig beendet“ sagt Horst Roosen.
Am Rande erwähnt
Sowohl der IDO Interessenverband für das Rechts- und
Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen
e.V. als auch der Abmahnverein Deutsche
Umwelthilfe e.V. führen in ihren Vereinsnamen das Wort „deutsch“. Zufall? Wohl
kaum.
„Das Wort „deutsch“ im Vereinsnamen ist meiner Meinung nach zur
Täuschung geeignet, weil es der Allgemeinheit den Eindruck vermitteln könnte,
es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen gleichgelagerten
Vereine in Deutschland - was ja nicht zutrifft“, sagt Roosen. Es könnte
durchaus den Eindruck eines umfassenden
Repräsentationsanspruchs bewirken. Beim Vereinsnamen ist jede
"Hochstapelei" zu unterlassen, mit der die Öffentlichkeit durch einen
pompösen Namen über Art und Größe des Vereins getäuscht wird.
Der Rat des BSZ e.V.
Nehmen Sie eine Abmahnung nicht auf die leichte Schulter.
Prüfen Sie wer Sie abmahnt! Prüfen Sie ob die gemachten Vorwürfe Ihrer Meinung
nach gerechtfertigt sind. Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung nicht
voreilig. Denken Sie daran diese Erklärung behält Gültigkeit so lange Sie
leben. Wenn Sie glauben, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, oder von
einem der bekannten dubiosen Vereine kommt, stellen Sie Öffentlichkeit her.
Sind Sie Zwangsmitglied der IHK, bitten Sie dort um Hilfe. Informieren Sie
Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten. Beschweren Sie sich bei der Aufsicht
führenden Behörde des Abmahners. In krassen Fällen, können Sie die zuständige
Staatsanwaltschaft um Überprüfung ob hier eine strafbare Handlung vorliegt
bitten. Ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, müssen Sie ganz alleine
entscheiden. (Wenn ja, klären Sie vorab die Kosten).
Deutschland ist im Würgegriff der Abmahnindustrie gefangen,
die offensichtlich auch von Interessensgruppen und Konkurrenten unterstützt
wird die niemand kontrolliert.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort
„Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form,
sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und
trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.
Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button
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BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
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spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
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