Mittwoch, Mai 30, 2018

Sind Abmahnvereine und Abmahnanwälte Organe der öffentlichen Rechtspflege?

Das „Abmahnrecht“ bietet eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen.

Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen. Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.

Wirtschaftlich schwachen Unternehmen, aber auch Vereinen, wie zum Beispiel der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V., der überhaupt nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, wird von einem völlig aus dem Ruder gelaufenen  Abmahnunwesen, ein Maulkorb umgehängt oder in die Insolvenz getrieben. Das neoliberale Gedankengut, dass wirtschaftlich Schwache vor allem selbst Schuld sind, zeigt hier das wahre Gesicht der neoliberalen Begriffshoheit von der sozialen Marktwirtschaft.

Große Wirtschaftsstrafverfahren dauern in Deutschland nicht selten viele Jahre.

Mitunter können diese Verfahren überhaupt nicht eröffnet werden, weil sie zwischenzeitlich verjährt sind. Wirtschaftsstarke Großunternehmen, die den Staat um hohe Millionen Beträge geprellt haben, führen ihr Geschäftsmodell einfach unbehelligt weiter.

Anders verhält es sich bei Abmahnungen.

Da hat die Justiz die Kapazitäten um absolut zeitnah  zu arbeiten. Das Abmahnsystem läuft wie geschmiert. Da gibt es keine Hoffnung auf Verjährung. Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

  • Wer im Internet ein Paar Socken oder ein Paar Schuhe bestellt, bekommt die in der Regel portofrei zugeschickt und kann sie ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen kostfrei an den Verkäufer zurück schicken und sich den Kaufpreis erstatten lassen.

Für die Käufer sind das ideale Bedingungen! Sollte man meinen.

Der Gesetzgeber sieht das komplett anders. Er sieht die Qualität des Rechtsstaates erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.

Das Ergebnis:

  • Wer heute ein Paar Socken im Internet verkaufen möchte, ist gut beraten, wenn er vorher ein paar Semester Jura studiert hat. Denn wer nun glaubt, dass der Gesetzgeber die Einhaltung der von ihm erlassenen Vorschriften selbst überwacht und Verstöße selbst ahndet, hat noch nicht realisiert, dass die Politik sich selbst nicht mehr an Regeln hält. Die Exekutive, also die vollziehende Gewalt wurde hier in die Hände einer Abmahnindustrie gelegt.

Wie sich dies dann in der Praxis darstellt geben wir hier in einem Auszug aus einer dem BSZ e.V. vorliegenden „Wettbewerbsrechtlichen Abmahnung“ des „IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ wieder:

„Unsere gesetzliche verankerte Verbandsbefugnis zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Wir sind ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen im Sinne des § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG……..“  „Zum Beispiel haben folgende Gerichte unsere Aktivlegitimation (Mitgliederzahl, personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung) bestätigt:“ Es folgen dann über 2 DIN a 4 Seiten aufgelistet 123 Gerichtsurteile mit Aktenzeichen. 

Über den IDO Verband hat am 29.05.2018 das Fernsehmagazin Frontal 21 berichtet:

Es wurde der Fall einer kleinen Händlerin aufgezeigt, die einen Wollschal im Internet angeboten hatte. Frontal 21 berichtete, dass die Händlerin bei den Angaben zur Textilmischung "Wolle-Kaschmir-Mischung" angab. Damit hatte sie gegen das Wettbewerbsgesetz verstoßen, denn richtig wäre die Angabe "50 Prozent Wolle, 50 Prozent Kaschmir" gewesen. Wegen dieses kleinen Fehlers aber ist sie abgemahnt worden. Sie wehrte sich vor Gericht und bekam Recht, wegen Geringfügigkeit ihres Vergehens.

Frontal 21 berichtet weiter: „In vielen Fällen aber verlieren die Abgemahnten - selbst dann, wenn sie vor Gericht ziehen.

Genau das nutzen fragwürdige Abmahnvereine, die wegen Nichtigkeiten jedes Jahr Tausenden von Online-Händlern zunächst eine Abmahnung schicken, mit Gebühren von rund 250 Euro. Darüber hinaus fordert der Abmahner eine Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte muss sich per Unterschrift verpflichten, einen solchen Wettbewerbsverstoß künftig zu unterlassen."

Einer aktuellen Studien zufolge hat bereits jedes zweite im Internet tätige Unternehmen eine Abmahnung erhalten, berichtet Frontal 21. Jeder fünfte Befragte hat es dabei mit dem IDO-Verband in Leverkusen zu tun bekommen, der als einer der aggressivsten Abmahnvereine allein im Jahr 2017 rund 7000 Abmahnungen an Kleinhändler des Internetportals DaWanda verschickte.

Das Frontal 21 Video „Vorsicht Abmahnung! Wie Online-Händler ruiniert werden“ können Sie sich HIER ansehen,


Dass diese Abmahnvereine weitgehend unbehelligt zahllose Kleinunternehmen abzocken können, können viele Betroffene nicht verstehen. Bei dem BSZ e.V. beklagen sich immer wieder Abmahnopfer über die Gerichte, die dieses Treiben mit entsprechenden Urteilen unterstützen. Natürlich alles nach geltendem Recht und im Namen des Volkes.

Der BSZ e.V. hat in der Vergangenheit schon mehrmals die Frage gestellt:

Ist Abmahnen Rechtspflege oder doch nur Absahnen?

Das „Abmahnrecht“ bietet „Abmahnhaien“ eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen. Der Missbrauch des Wettbewerbs- und Urheberrechts  zur Erzielung von Einkünften ist weit verbreitet aber nur schwer nachzuweisen.

Beispiel:

Ein Gewerbetreibender, ein Internethändler der Sportartikel vertreibt stellt sich als Mandant für einen Rechtsanwalt zur Verfügung. Einer von beiden durchforstet die Internetauftritte der Konkurrenten auf auch geringfügigste Verstöße, die in Wirklichkeit keinen anderen Händler ernsthaft beeinträchtigen, die aber nach den Buchstaben des Gesetzes unzulässig sind. Das Anwaltsbüro gibt die Adresse des „Sünders“ in den Computer ein, und lässt mittels Textbausteinen eine Abmahnung ausdrucken – und dazu eine Gebührenrechnung für den Formbrief. In der Höhe nicht nach dem Aufwand sondern nach dem Streitwert – und der ist, wen wundert es – meist recht hoch!

Die Abmahnanwälte weisen die Behauptung, dass sie die Gebühren mit ihren Mandanten teilen empört als haltlose Unterstellung zurück.

Wie sich aber aus aktuellen Massenabmahnfällen unschwer erkennen lässt, dienen diese Massenabmahnungen sicherlich nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren. Verschiedene Quellen berichten dass in vielen Fällen den Auftraggebern der Abmahnung keinerlei Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell nicht zahlen kann. Wenn die Auftraggeber also nicht zahlen müssen, woraus soll sich dann der Kostenerstattungsanspruch ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V.

Mitunter werden von Abmahnanwälten sogar Gerichte missbraucht um an die Adressen von Abmahnopfern zu gelangen.

Wobei natürlich auch die Frage erlaubt sein muss, wie gründlich prüft ein Richter solch einen Antrag der immerhin bewirken soll mehrere Tausend Adressen bekommen zu können?

Der Abgemahnte, will er einen Prozeß vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird.  

So scheuen sich mittlerweile auch viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn  Klage erhoben oder eine einstweilige Verfügung beantragt. Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.

Damit ist das Geschäft für den Abmahnverein bzw. den Abmahnanwalt aber noch nicht gelaufen. Es gibt Vereine/Anwälte die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese Zeitgenossen der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000.- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.

Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich.

Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet.  Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.

So lange Verbände und/oder Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!

Man muss sich wirklich fragen, warum die Gerichte nicht prüfen ob sie mit ihrer Tätigkeit eventuell ein unredliches Geschäftsmodell unterstützen. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.
Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Es ist nicht zu erkennen, dass es weniger Abmahnungen geben wird.

Im Gegenteil! Die EU hat mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ein Datenschuz-Monster geschaffen welches den Abmahnvereinen und Abmahnanwälten über viele Jahre gute Einkommen garantiert.  Die Angst vor dem Datenschutz-Monster ist durchaus berechtigt, denn Existenz bedrohende Strafen und Schadenersatzklagen sind möglich! Die DSGVO offenbart, welches Bild Brüssel von den EU-Bürgern hat.

Der BSZ e.V. fordert schon seit langem, der Geschäftemacherei mit dem Abmahnwesen einen Riegel vorzuschieben.

„Wenn die Abmahngebühren auf 50.- Euro gedeckelt würden und die Vertragsstrafen in der Höhe realistischen Bedingungen entsprechend angepasst würden und an die Staatskasse abzuführen wären, dann wäre der Abmahnwahnsinn schlagartig beendet“ sagt Horst Roosen.

Am Rande erwähnt

Sowohl der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. als auch der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. führen in ihren Vereinsnamen das Wort „deutsch“. Zufall? Wohl kaum.

„Das Wort „deutsch“ im Vereinsnamen ist meiner Meinung nach zur Täuschung geeignet, weil es der Allgemeinheit den Eindruck vermitteln könnte, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen gleichgelagerten Vereine in Deutschland - was ja nicht zutrifft“, sagt Roosen. Es könnte durchaus den  Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs bewirken. Beim Vereinsnamen ist jede "Hochstapelei" zu unterlassen, mit der die Öffentlichkeit durch einen pompösen Namen über Art und Größe des Vereins getäuscht wird.

Der Rat des BSZ e.V.

Nehmen Sie eine Abmahnung nicht auf die leichte Schulter. Prüfen Sie wer Sie abmahnt! Prüfen Sie ob die gemachten Vorwürfe Ihrer Meinung nach gerechtfertigt sind. Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung nicht voreilig. Denken Sie daran diese Erklärung behält Gültigkeit so lange Sie leben. Wenn Sie glauben, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, oder von einem der bekannten dubiosen Vereine kommt, stellen Sie Öffentlichkeit her. Sind Sie Zwangsmitglied der IHK, bitten Sie dort um Hilfe. Informieren Sie Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten. Beschweren Sie sich bei der Aufsicht führenden Behörde des Abmahners. In krassen Fällen, können Sie die zuständige Staatsanwaltschaft um Überprüfung ob hier eine strafbare Handlung vorliegt bitten. Ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, müssen Sie ganz alleine entscheiden. (Wenn ja, klären Sie vorab die Kosten).

Deutschland ist im Würgegriff der Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessensgruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Dienstag, Mai 29, 2018

Der Abgas-Betrug ist einer der größten Branchenskandale und Verursacher höchster Schäden für Wirtschaft und Verbraucher.

Manipulation bei Daimler und BMW: Der Abgasbetrug ist kein VW-Skandal mehr!

Mit dem Rückruf von Mercedes-Transportern wird die Diesel-Affäre endgültig zum Branchenskandal: Nicht nur VW, auch Daimler und BMW haben Abschalteinrichtungen in ihren Motoren verbaut - und sind im Visier der Ermittler, heißt es am 25. 5. 2018 bei ntv.

Der Schritt des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) komme nicht nur überraschend. Er ist umso bedeutsamer, weil die Behörde nicht gerade als kritischer Wächter über die Autoindustrie gelte, schreibt Hannes Vogel auf dem Internetportal des TV-Senders ntv.. Und weiter: Von den jahrelangen Manipulationen bei VW will sie nichts gewusst haben. Bestenfalls hat das KBA sie einfach verpennt. Schlimmstenfalls hat es bewusst weggeschaut. Die Behörde stehe unter Kungelverdacht: Seit dem Auffliegen des Abgasbetrugs weigert sie sich, den Schriftverkehr mit VW zur Aufarbeitung des Skandals herauszurücken. Die deutsche Umwelthilfe e.V. bekam lediglich komplett geschwärzte Seiten zu sehen. Im April verdonnerte ein Gericht das KBA dazu, endlich Akteneinsicht zu gewähren.

Dass das KBA nun gegen Daimler aktiv wird zeige demnach, dass die Kontrolleure angesichts der Fakten nicht nur bei VW, sondern auch bei anderen Autoriesen kritischer hinsehen. Der angeordnete Rückruf des Vito ist womöglich nur die Spitze des Eisbergs. Denn laut einem "Spiegel"-Bericht prüft das KBA inzwischen auch die Massenmodelle des Konzerns.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, sollten Sie unbedingt jetzt handeln.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Die hiier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

Diese Anwälte sind Experten für Schadensersatz. Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie HIER.


Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Sonntag, Mai 20, 2018

P&R-Anleger: Falschmeldung? Nein, der Großteil der Container existiert nicht!

P&R-Skandal weitet sich aus – Eine Millionen Container existieren nicht – Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die P&R-Pleite weitet sich zu einem der größten Anlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik und zu einem Fall für die Staatsanwaltschaft aus. Nach einem Zwischenbericht des vorläufigen Insolvenzverwalters sind etwa eine Million der 1,6 Millionen an die Anleger verkauften Container überhaupt nicht vorhanden.

„Ein erheblicher Teil der Anleger-Gelder hat sich damit in Luft aufgelöst“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Zur Erinnerung:

Rund 54.000 Anleger hatten etwa 3,5 Milliarden Euro in die P&R-Container investiert. Befürchtungen, dass ein Teil der Container nicht vorhanden ist und frisches Anlegerkapital nur dazu verwendet wurde, die Mietzahlungen und Rückzahlungen an die Investoren zu realisieren, gab es schon länger. Das ganze Ausmaß wird aber erst durch einen Zwischenbericht der vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 17. Mai 2018 ersichtlich.

Demnach haben die vier deutschen P&R-Verwaltungsgesellschaften nach derzeitigem Stand rund 1,6 Millionen Container an die Anleger verkauft. Tatsächlich seien aber nur ca. 600.000 Container vorhanden. Diese enorme Differenz habe sich über Jahre hinweg aufgebaut. Schon 2010 habe die Differenz zwischen vorhandenen und verkauften Container rund 600.000 betragen. Wie es zu dieser Differenz kommen konnte, werde weiter geprüft und die Staatsanwaltschaft München I sei informiert, teilt die vorläufige Insolvenzverwaltung mit.

„Es wird immer offensichtlicher, dass sich die P&R-Gruppe schon seit Jahren in einer wirtschaftlichen Schieflage befand und es drängt sich zunehmend der Verdacht auf, dass Anlegergelder zweckentfremdet wurden“, so der hier berichtende Rechtsanwalt.

Durch die nicht vorhandenen Container wird sich auch die Insolvenzmasse weiter schmälern, d.h. die Insolvenzquote der Anleger wird deutlich geringer ausfallen.

Anleger müssen daher mehr denn je mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Neben den Forderungen zur Insolvenztabelle haben sie aber auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Forderungen können sich gegen die Anlagevermittler bzw. Berater richten, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Container-Direktinvestments aufgeklärt haben. Sie könnten sich angesichts der neuen Entwicklungen aber möglicherweise auch gegen die Unternehmensverantwortlichen, Wirtschaftsprüfer, etc. richten.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“  damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen.

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Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

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cllbbr

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Freitag, Mai 18, 2018

P&R Gesellschaften: Anleger haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Jetzt die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals verlangen.

Bisher gab es nur Vorermittlungen, nun ist es jedoch amtlich: Mit Pressemitteilung vom 17.05.2018 hat die Staatsanwaltschaft München I darüber informiert, dass offiziell Ermittlungen gegen Beschuldigte der P&R-Gesellschaften aufgenommen wurden.

Bereits die Insolvenzverwalter hatten in ihrer Pressemitteilung vom 17.05.2018 mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen aufgenommen habe und dieser Informationen zur Verfügung gestellt werden würden.

Arbeitsgruppe „Container“

Die Staatsanwaltschaft München I stellt sich auf ein „Mammutverfahren“ ein. Es wurde die Arbeitsgruppe „Container“ gegründet. Diese prüfe von Amts wegen hinsichtlich der Beschuldigten einen Bezug zu jedem einzelnen Anleger. Die Beschuldigten hätten umfängliche Kooperationsbereitschaft signalisiert.

1 Mio. Container nicht da…

Manchmal werden auch unsere schlimmsten Erwartungen übertroffen. Das ist zwar selten, aber es kommt vor – bei P&R war das der Fall. Der Insolvenzverwalter Jaffé ist auch noch der Überbringer der schlimmsten Erwartungen.

Insolvenzverwalter Jaffé und Heinke informieren

Der Insolvenzverwalter hat in seiner Pressemitteilung vom 17.05.2018 mitgeteilt, dass laut Verträgen rund 1,6 Mio. Container an Anleger verkauft wurden. Nach derzeitigem Kenntnisstand stünde diesen Verträgen jedoch nur eine Containerflotte von rund 600.000 Containern gegenüber. Dieser „Fehlbestand“ sei über Jahre aufgebaut worden.

  • Das bedeutet im Klartext: Es fehlt rund 1 Mio. Container und damit mehr als die Hälfte.
  • Insolvenzverwalter Jaffé und Heinke bestätigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Nahezu beiläufig wird erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen aufgenommen hat.

Was heißt das für die Anleger?

Erstens
hat dies natürlich Einfluss auf die Insolvenzquote. Nur das, was tatsächlich an Containern da ist, kann verwertet werden. Je weniger Container da sind, desto weniger können verwertet werden.

Zweitens
dürfte sich damit der Schaden für die Anleger letztlich vergrößern, denn je geringer der Rückfluss aus der Insolvenz ist, desto größer ist der Schaden insgesamt.

Drittens
sollten Anleger spätestens jetzt nicht mehr auf Aussagen des Anlageberaters vertrauen, dass alles vielleicht nicht so schlimm werden würde. Das Gegenteil ist der Fall. Mit dem sich nun abzeichnenden Verlust gibt spätestens jetzt keinen Grund mehr, auf mögliche Ansprüche zu verzichten. Natürlich war ein solches „System“ für den Anlageberater sicher nicht erkennbar, doch im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung der Anlage hätten sich zumindest berechtigte Fragen stellen können.

Wenn Sie bei der P&R-Gruppe finanziell engagiert sind, können Sie sich jetzt umgehend zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anmelden. Übrigens: Auch andere Anbieter von Direkt-Investments in Container können in absehbarer Zeit in Schwierigkeiten geraten.

Wenn Sie beim Kauf auf ein Eigentumszertifikat verzichtet haben, gehören Ihnen die Container nach unserer Prüfung nicht!

Ohne klare Zuordnung von Containernummern zu den gekauften Containern haben Sie kein Eigentum erworben.

  • Sie haben aber einen Anspruch auf Schadensersatz. Verlangen Sie die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.

Getäuschte Anleger sollten daher zu Recht die Forderung nach Rückzahlung ihres Investments erheben.

  • Wie das geht, können Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Investments in einem Gespräch oder Telefonat mit dem hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erfahren.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“  damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen.

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Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de



Montag, Mai 14, 2018

Die Insolvenzen der P&R Container-Investments bringen beinahe täglich neue Ungereimtheiten an den Tag.

Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten. Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren. Handeln Sie jetzt!

Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des Totalverlustes Ihres Investments.

Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.

Auch für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss sind diese Rechtsanwälte die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu   beinahe täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 12. 05.2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

Falsche Eigentumszertifikate. Teure P&R-Neucontainer sind teilweise uralt.

Rund 5.000 der 54.000 P&R-Anleger haben Eigentumszertifikate für die von ihnen erworbenen Standardboxen. Doch den mühsamen Check, was sich hinter den einzelnen Containernummern tatsächlich verbirgt, machte offenbar fast keiner. Sonst hätte viel früher auffallen müssen, dass viele der Zertifikate falsch sind.

Nummernsystem.

Eine Containernummer besteht aus vier Buchstaben und sieben Ziffern. Die ersten drei Buchstaben benennen den Halter der Box, der vierte Buchstabe die Art des Containers. Vergeben wird diese Buchstabenkombination vom 1933 gegründeten Bureau International des Containers et du Transport Intermodal in Paris. Wer den Halter eines Containers ermitteln will, kann das über das BIC Code Register tun. Die anschließenden Zahlen vergibt der Halter, in dem er seine Container einfach durchnummeriert. Allerdings stehen im dafür nur sechs Ziffern zur Verfügung, weil die siebte Zahl eine Prüfziffer ist. Die ganz großen Containermanagementgesellschaften haben deshalb mehrere Buchstabencodes für sich reserviert.

Wie viele dieser Zertifikate sind falsch?

Zertifikate mit den Buchstaben "LF" sollen eigentlich Neucontainer enthalten. Doch viele davon sind falsch.

P&R-Eigentumszertifikate.

Nicht einmal zehn Prozent der Anleger haben laut den vorläufigen Insolvenzverwaltern der Kanzlei Jaffé ein Eigentumszertifikat für ihre gekauften Container vorliegen. Das lag daran, dass P&R diese nur auf Anforderung übersandte. Allein das ist schon ungewöhnlich, weil die Zusendung eines Zertifikates vertrauensbildend wirkt und das ein Anbieter deshalb schon aus Marketinggründen tun sollte. Doch warum hat P&R auf diese relativ günstige Verkaufsförderungsmöglichkeit verzichtet?

Fehlende Prüfziffer.

Auffällig bei P&R ist nicht nur die Tatsache, dass Zertifikate erst auf Anforderung zur Verfügung gestellt wurden. Die Grünwalder Marktführer haben in den wenigen ausgestellten Zertifikaten neben den Buchstaben auch nur sechs Zahlen angegeben, so dass ein interessierter Anleger erst mühsam die Prüfziffer errechnen musste, um die einzelnen Container tracken zu können. Ein rechtlich interessanter Kniff, da die Nummer zwar eindeutig, aber trotzdem nicht vollständig war. Ob das verhindern sollte, dass sich Investoren zu sehr mit ihren Containern beschäftigten?

Nummerncheck.

Vor zwei Wochen hat investmentcheck Leserinnen und Leser dazu aufgefordert, vorliegende Zertifikate mit Informantenschutz zur Prüfung zu übersenden. Auf diese Art und Weise konnten 69 verschiedene Zertifikate mit hunderten von Containern geprüft werden. Besonders interessant war der Abgleich des tatsächlichen Alters mit den P&R-Angaben. Da die Gebrauchtcontainer von P&R typischer weise ohne Altersangabe verkauft wurden, waren Vergleiche nicht möglich. Anders bei den als neu deklarierten Boxen. Rund ein Drittel der Zertifikate sollte Neucontainer enthalten. Tatsächlich war das häufig ganz anders: P&R hat Neupreise kassiert, aber auf Anforderung nur Gebrauchtcontainer geliefert!

Beispiel 1.

Im Mai 2016 hat P&R mit dem Angebot 302 neue 20-Fuß Standard Stahl Container (ST 1632 G) [Wer weiß eigentlich, was diese Nummern auf den P&R Angebotsblättern bedeuten?] verkauft. Der Preis pro Box lag bei stolzen 2.070 Euro. Der Marktpreis von solchen Containern betrug im 1. Quartal 2016 allerdings nur 1.350 bis 1.400 US-Dollar pro CEU (Cost Equivalent Unit), was mit 1,10 US-Dollar/Euro umgerechnet einem Wert von 1.250 Euro entsprach (Quelle: Textainer Group Holdings Ltd., Investor Presentation, May 2016: Q1 2016 Industry Conditions). Doch damit nicht genug. Für den völlig überhöhten Preis hat P&R dem Anleger, dessen Zertifikat investmentcheck in Kopie vorliegt, einen im November 2013 von China International Marine hergestellten Container geliefert. Die als neu verkaufte Box war also schon Zweieinhalb Jahre alt.

Beispiel 2.

Im August 2012 verkaufte P&R mit dem Angebot 265 neue 40-Fuß High Cube Container (HC 1213 G) für 4.945 Euro pro Stück. Halter der Boxen auf diesem Zertifikat ist CAI International. Ein Teil der Container ist heute in deren Datenbank schon nicht mehr vorhanden. Die heute noch gefundenen Container sind im April 2000 von Tianjin Int’l Maritime Container in China produziert worden. Zum Zeitpunkt des Verkaufs, als sie eigentlich neu sein sollten, waren sie also schon zwölf Jahre alt.

Beispiel 3.

Das im Frühjahr 2014 verkaufte Containerpaket Nr. 282 sollte neue 40-Fuß High Cube Container enthalten. Der dafür aufgerufene Preis lag bei 3.980 Euro. Das von Heinz Roth erst nachträglich ausgestellte Zertifikat weißt Saeco als Halter aus. Und zu allem erstaunen sind die Container nicht 40-Fuß, sondern nur 20-Fuß groß.

Beispiel 4.

Ein anderes Problem zeigt sich bei dem Angebot 277 vom September 2013. Es enthielt neue 20-Fuß Standard Stahl Container (ST 1332 G) zum Preis von 2.570 Euro. Zur Vermietung hat P&R den Anleger zugesichert, dass diese Container bei Lieferung bereits vermietet seien. Doch bei einem Anleger, der sein Zertifikat erst einige Jahre nach dem ursprünglichen Kauf angefordert hat, konnte das nicht stimmen. Denn sein von Blue Sky Intermodal gemanagter Container wurde erst im November 2016 hergestellt. Diesen Container gab es zum Kaufzeitpunkt also noch nicht! Er konnte im September 2013 also auch noch nicht vermietet gewesen sein.

Loipfinger’s Meinung.

Welcher Geschäftsführer unterschreibt Eigentumszertifikate mit falschen Containernummern ohne Not? Das dürfte Urkundenfälschung sein. Und wenn ohnehin nicht einmal zehn Prozent der Anleger ein Zertifikat angefordert haben, dann lässt das dramatische Bestandsabweichungen befürchten. Den paar Anlegern hätte man doch neue Container zuordnen können müssen? Wen das schon nicht möglich war, dann ist der Bestand an Neutonnage verschwindend. Als alternative Erklärung bleibt nur eine gigantische Schlamperei. Aber zu Martin Ebben, Geschäftsführer der insolventen Gesellschaften seit Juni 2017, passt beides nicht. Voraussichtlich am kommenden Donnerstag werden wir mehr wissen. Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben angekündigt, eine neue Wasserstandsmeldung zu veröffentlichen. Vielleicht wissen wir dann, wie viele der 1,25 Millionen Container tatsächlich existieren und wie alt diese sind.

Service. Anleger mit Eigentumszertifikat können von investmentcheck ihre Containernummern checken lassen. Es gilt voller journalistischer Informantenschutz. Anfragen bitte an info@investmentcheck.de  richten.


Im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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