Bisher gab es nur Vorermittlungen, nun ist es jedoch
amtlich: Mit Pressemitteilung vom 17.05.2018 hat die Staatsanwaltschaft München
I darüber informiert, dass offiziell Ermittlungen gegen Beschuldigte der
P&R-Gesellschaften aufgenommen wurden.
Bereits die Insolvenzverwalter hatten in ihrer
Pressemitteilung vom 17.05.2018 mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft München
I Ermittlungen aufgenommen habe und dieser Informationen zur Verfügung gestellt
werden würden.
Arbeitsgruppe
„Container“
Die Staatsanwaltschaft München I stellt sich auf ein
„Mammutverfahren“ ein. Es wurde die Arbeitsgruppe „Container“ gegründet. Diese
prüfe von Amts wegen hinsichtlich der Beschuldigten einen Bezug zu jedem
einzelnen Anleger. Die Beschuldigten hätten umfängliche Kooperationsbereitschaft
signalisiert.
1 Mio. Container nicht
da…
Manchmal werden auch unsere schlimmsten Erwartungen
übertroffen. Das ist zwar selten, aber es kommt vor – bei P&R war das der
Fall. Der Insolvenzverwalter Jaffé ist auch noch der Überbringer der
schlimmsten Erwartungen.
Insolvenzverwalter
Jaffé und Heinke informieren
Der Insolvenzverwalter hat in seiner Pressemitteilung vom
17.05.2018 mitgeteilt, dass laut Verträgen rund 1,6 Mio. Container an Anleger
verkauft wurden. Nach derzeitigem Kenntnisstand stünde diesen Verträgen jedoch
nur eine Containerflotte von rund 600.000 Containern gegenüber. Dieser
„Fehlbestand“ sei über Jahre aufgebaut worden.
- Das
bedeutet im Klartext: Es fehlt rund 1 Mio. Container und damit mehr als
die Hälfte.
- Insolvenzverwalter
Jaffé und Heinke bestätigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
Nahezu beiläufig wird erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft
München I die Ermittlungen aufgenommen hat.
Was heißt das für die
Anleger?
Erstens
hat dies natürlich Einfluss auf die Insolvenzquote. Nur das,
was tatsächlich an Containern da ist, kann verwertet werden. Je weniger
Container da sind, desto weniger können verwertet werden.
Zweitens
dürfte sich damit der Schaden für die Anleger letztlich
vergrößern, denn je geringer der Rückfluss aus der Insolvenz ist, desto größer
ist der Schaden insgesamt.
Drittens
sollten Anleger spätestens jetzt nicht mehr auf Aussagen des
Anlageberaters vertrauen, dass alles vielleicht nicht so schlimm werden würde.
Das Gegenteil ist der Fall. Mit dem sich nun abzeichnenden Verlust gibt
spätestens jetzt keinen Grund mehr, auf mögliche Ansprüche zu verzichten.
Natürlich war ein solches „System“ für den Anlageberater sicher nicht
erkennbar, doch im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung der Anlage hätten sich
zumindest berechtigte Fragen stellen können.
Wenn Sie bei der P&R-Gruppe finanziell engagiert sind, können
Sie sich jetzt umgehend zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anmelden. Übrigens:
Auch andere Anbieter von Direkt-Investments in Container können in absehbarer
Zeit in Schwierigkeiten geraten.
Wenn Sie beim Kauf auf
ein Eigentumszertifikat verzichtet haben, gehören Ihnen die Container nach
unserer Prüfung nicht!
Ohne klare Zuordnung von Containernummern zu den gekauften
Containern haben Sie kein Eigentum erworben.
- Sie
haben aber einen Anspruch auf Schadensersatz. Verlangen Sie die
Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.
Getäuschte Anleger
sollten daher zu Recht die Forderung nach Rückzahlung ihres Investments
erheben.
- Wie
das geht, können Sie als Fördermitglied der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Investments in einem Gespräch oder
Telefonat mit dem hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erfahren.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche
Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“ damit sie
keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen.
Sie wollen weiterhin
informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
gödd
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen