Freitag, Mai 18, 2018

P&R Gesellschaften: Anleger haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Jetzt die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals verlangen.

Bisher gab es nur Vorermittlungen, nun ist es jedoch amtlich: Mit Pressemitteilung vom 17.05.2018 hat die Staatsanwaltschaft München I darüber informiert, dass offiziell Ermittlungen gegen Beschuldigte der P&R-Gesellschaften aufgenommen wurden.

Bereits die Insolvenzverwalter hatten in ihrer Pressemitteilung vom 17.05.2018 mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen aufgenommen habe und dieser Informationen zur Verfügung gestellt werden würden.

Arbeitsgruppe „Container“

Die Staatsanwaltschaft München I stellt sich auf ein „Mammutverfahren“ ein. Es wurde die Arbeitsgruppe „Container“ gegründet. Diese prüfe von Amts wegen hinsichtlich der Beschuldigten einen Bezug zu jedem einzelnen Anleger. Die Beschuldigten hätten umfängliche Kooperationsbereitschaft signalisiert.

1 Mio. Container nicht da…

Manchmal werden auch unsere schlimmsten Erwartungen übertroffen. Das ist zwar selten, aber es kommt vor – bei P&R war das der Fall. Der Insolvenzverwalter Jaffé ist auch noch der Überbringer der schlimmsten Erwartungen.

Insolvenzverwalter Jaffé und Heinke informieren

Der Insolvenzverwalter hat in seiner Pressemitteilung vom 17.05.2018 mitgeteilt, dass laut Verträgen rund 1,6 Mio. Container an Anleger verkauft wurden. Nach derzeitigem Kenntnisstand stünde diesen Verträgen jedoch nur eine Containerflotte von rund 600.000 Containern gegenüber. Dieser „Fehlbestand“ sei über Jahre aufgebaut worden.

  • Das bedeutet im Klartext: Es fehlt rund 1 Mio. Container und damit mehr als die Hälfte.
  • Insolvenzverwalter Jaffé und Heinke bestätigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Nahezu beiläufig wird erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen aufgenommen hat.

Was heißt das für die Anleger?

Erstens
hat dies natürlich Einfluss auf die Insolvenzquote. Nur das, was tatsächlich an Containern da ist, kann verwertet werden. Je weniger Container da sind, desto weniger können verwertet werden.

Zweitens
dürfte sich damit der Schaden für die Anleger letztlich vergrößern, denn je geringer der Rückfluss aus der Insolvenz ist, desto größer ist der Schaden insgesamt.

Drittens
sollten Anleger spätestens jetzt nicht mehr auf Aussagen des Anlageberaters vertrauen, dass alles vielleicht nicht so schlimm werden würde. Das Gegenteil ist der Fall. Mit dem sich nun abzeichnenden Verlust gibt spätestens jetzt keinen Grund mehr, auf mögliche Ansprüche zu verzichten. Natürlich war ein solches „System“ für den Anlageberater sicher nicht erkennbar, doch im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung der Anlage hätten sich zumindest berechtigte Fragen stellen können.

Wenn Sie bei der P&R-Gruppe finanziell engagiert sind, können Sie sich jetzt umgehend zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anmelden. Übrigens: Auch andere Anbieter von Direkt-Investments in Container können in absehbarer Zeit in Schwierigkeiten geraten.

Wenn Sie beim Kauf auf ein Eigentumszertifikat verzichtet haben, gehören Ihnen die Container nach unserer Prüfung nicht!

Ohne klare Zuordnung von Containernummern zu den gekauften Containern haben Sie kein Eigentum erworben.

  • Sie haben aber einen Anspruch auf Schadensersatz. Verlangen Sie die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.

Getäuschte Anleger sollten daher zu Recht die Forderung nach Rückzahlung ihres Investments erheben.

  • Wie das geht, können Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Investments in einem Gespräch oder Telefonat mit dem hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erfahren.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“  damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Telefon: 06071-9816810
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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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