Mittwoch, Oktober 31, 2018

ICO der Envion AG – Ehemaliger Verwaltungsrat M. Woestmann spricht erstmals von Überschuldung.

Founder wollen Liquidationsverfahren abwenden. Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  
vertritt weitere Investoren vor dem LG Berlin.

Fast täglich melden sich weitere Investoren des Envion ICO bei dem BSZ e.V. die den Erwerb ihrer Envion-Token (EVN) rückabwickeln möchten. Vor dem LG Berlin wurden zwischenzeitlich weitere Klagen von Anlegern des Envion ICO auf Rückabwicklung eingereicht.

Die von der berichtenden Kanzlei vertretenen Anleger werfen den Verantwortlichen des ICO u.a. vor, über wesentliche Umstände des Envion ICO getäuscht worden zu sein, die für den Erwerb der Token für die Investoren eine entscheidende Rolle gespielt haben.

Sollte den Klagen stattgegeben werden, müssen die dortigen Beklagten neben dem im Rahmen des Envion ICO investierten Kapital, auch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten der Investoren sowie die in der Zwischenzeit angefallenen Zinsen erstatten. Die Klagen der Investoren sind auf Rückerstattung des Investments in Euro gerichtet. Bemessungsgrundlage ist dabei der Wert des Investments im Zeitpunkt des Erwerbs der Token.

In einem aktuellen Bericht der Berner Zeitung (BZ) aus der Schweiz, vom 26.10.2018, wurden nunmehr neue Vorwürfe bekannt, die von Seiten des Geschäftsführers der Trado GmbH, Herrn Michael Luckow, gegenüber dem ehemaligen Verwaltungsrat der Envion AG, Herrn Matthias Woestmann erhoben werden.

Nach Angaben der BZ unterbreitete der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG dem Geschäftsführer der Trado GmbH u.a. das Angebot, die Envion AG aufzulösen und den Anlegern ihr im Rahmen des ICO eingesetztes Kapital zum aktuellen Tageskurs in Kryptowährungen Ether & Bitcoin (ETH, BTC) zurück zu erstatten.

Die seit dem ICO eingetretenen, erheblichen Kursverluste von ETH und BTC sollten dabei in voller Höhe zu Lasten der Investoren gehen.

Die Erlöse aus dem ICO wurden von Seiten der Envion AG größtenteils zeitnah in den relativ stabilen US-Dollar (USD) gewechselt. Die erhebliche Kursdifferenz zwischen ETH und BTC zum USD, sollte dabei ausschließlich bei den Aktionären der Envion verbleiben und unter diesen aufgeteilt werden, so berichtet die BZ weiter.

Aufgrund dieser Konstruktion wäre bei den Aktionären der Envion ein zweistelliger Millionenbetrag verblieben.

Den Schaden hätten die Anleger zu tragen, da diese aufgrund des Erwerbs der EVN Token, gerade keine Aktionäre der Envion AG geworden sind, sondern durch den Erwerb der EVN Token lediglich ein tokenisiertes Genussrecht nach deutschem Recht erwerben sollten.

Der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG, Herr Woestmann, so zitiert die BZ den Geschäftsführer der Trado GmbH, Herrn Michael Luckow  weiter, hätte sodann vorgeschlagen, diesen Betrag „unter uns aufzuteilen“.

Dieser von der BZ berichtete Sachverhalt wird sicherlich auch Eingang in die gerichtlichen Verfahren gegen die Envion AG finden, erklärt die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

Sollten die Ausführungen der BZ stimmen, bestätigen sich die schlimmsten Vermutungen vieler Investoren, dass auf Seiten der Envion AG offenbar kein Interesse besteht, sich um die Belange der Investoren zu kümmern.

Der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG hat die von Seiten des Geschäftsführers der Trado GmbH erhobenen Vorwürfe gegenüber der BZ bereits zurückgewiesen.

Interessant ist dabei die Formulierung, die Woestmann gegenüber der BZ gewählt hat.

Er spricht nun erstmals von einer  „Überschuldung“ der Envion AG.

Wörtlich wird der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG von Seiten der BZ wie folgt zitiert:

„Die Vorstellung, dass ein überschuldetes Unternehmen aufgelöst und einen Großteil des Kapitals an die Aktionäre verteilt, ist völlig realitätsfern“.

Woher nun diese angebliche Überschuldung der Envion AG stammen soll, wird nicht erklärt.

Fest steht auch diesem neuen Artikel der BZ nur, dass eine der beiden Parteien offenbar die Unwahrheit sagt. Zur Beruhigung der Anleger führt ein solches Vorgehen sicherlich nicht.

Die Gründer wollen nunmehr offenbar die drohende Liquidation der Envion AG mit ungewissen Folgen für die Investoren doch noch abwenden.

Nach Information der BZ wurden nunmehr von Seiten der Gründer die fehlenden Informationen an die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA weitergeleitet, um die Liquidation in letzter Minute noch abzuwenden. Warum allerdings offenbar nur die Gründer und nicht die Envion AG selbst über diese -offenbar erforderlichen Informationen- verfügt, wird ebenfalls noch aufzuklären sein.

„Anleger sollten in jedem Fall handeln, um Zugriff auf die Vermögenswerte zu erhalten und die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche prüfen lassen“. Die mit der Führung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Envion betraute Kanzlei vertritt bereits zahlreiche Investoren des Envion ICO und hat auch schon entsprechende Schadensersatzklagen vor dem LG Berlin eingereicht hat.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Envion ICO wird durch eine hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 
  
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.





Dienstag, Oktober 30, 2018

P&R: Das „schwimmende Festgeld“ ist ein Containerdesaster, bei dem noch nicht einmal klar ist, wem die Container nun wirklich gehören.

Die Gläubigerversammlung am 17., 18. und 22.10.2018 in München haben Anlegern den Umfang der Zerstörung ihres Investments noch einmal deutlich vor Augen geführt. Angesichts der außerordentlich hohen Dimension des Schadens überrascht es, dass nur relativ wenig Anleger die Chance nutzten, sich selbst aus erster Quelle zu informieren, und von ihrem Recht über die Zukunft zu entscheiden, Gebrauch machten.

Dabei ist die Teilnahme an den P&R-Gläubigerversammlungen und die Entscheidungsteilhabe wichtig, denn es ging darum, wann und wie viel Geld es am Ende des Tages für die Containerinvestoren geben wird. Klar ist jedenfalls schon heute eines: Das Geld, das der Insolvenzverwalter einsammeln wird, wird bei weitem nicht ausreichen, um die milliardenschweren Verluste der P&R-Containerinvestoren abzudecken.

Was die Insolvenzverwalter berichteten

Mit Spannung wurde der Bericht der beiden Insolvenzverwalter in allen vier P&R-Gläubigerversammlungen von P&R-Containersparern entgegen genommen. Auch wenn nicht alles neu war und leider nicht alle Fragen der P&R-Anleger beantwortet wurden, lohnte sich die Teilnahme.

Als es um die Entwicklung der Containerbestände ging, wurde nicht auf das Schicksal der einzelnen vier P&R-Firmen abgestellt, sondern generell der Bestand und das Schicksal des „P&R-Konzerns“ dargestellt. Diese Darstellung war sicherlich als erster Schritt gedacht. Dennoch wäre es erforderlich gewesen, die Auswirkungen für den Anleger konkret für die einzelnen P&R-Firmen darzulegen.

Der Start des Containerchaos

Das Containerdesaster in der P&R-Gruppe nahm wohl bereits 2007 seinen Anfang. Ob schon vor diesem Zeitpunkt Unregelmäßigkeiten in dem Bestand der Transportboxen im P&R-Imperium bestanden, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Ausgeschlossen ist es aber nicht, da keine aussagekräftigen Unterlagen mehr für diesen Zeitraum vorliegen.

Auf der einen Seite wurden stets neue Containerinvestoren in das Geschäft mit aufgenommen, während auf der anderen Seite kaum Container zugekauft worden sind. Jedoch führte nicht nur der fehlende Zukauf von Containern zum Platzen des P&R-Finanzkonzepts. Vielmehr wurden zur Beschaffung von Liquidität zusätzlich – hauptsächlich in den Jahren 2009/2010 – auch Container verkauft. Auf Grund der Lehman-Pleite im Herbst 2008 folgte eine weltweite Rezession, die wiederum die Warenströme zum Erliegen brachte. Konsequenz war, dass nur eine geringe Anzahl von Containern vermietet werden konnte, wodurch zusätzlich hohe Standkosten verursacht wurden. Hinzu kam, dass zu diesem Zeitpunkt die Transportboxen auch nur weit unter Marktwert an den Mann gebracht werden konnten.
Ein weiteres Liquiditätsloch in 2016/2017 führte zu weiteren massiven Verkäufen von Containern.  Diese Defizite konnten mit scheinbarer Wirkung nach außen nur mit Rekordabsätzen im Verkauf von Containerbeteiligungen kaschiert werden. Das Delta zwischen den auf dem Papier an Anleger verkauften Containern zum real existierenden Bestand schaukelte sich so in Millionenhöhe: statt ca. 1,6 Millionen waren zum Beginn der Insolvenz 2018 tatsächlich nur noch 0,6 Millionen vorhanden.

Das System P&R ließ nach Ansicht der beiden Insolvenzverwalter den Mitarbeitern, die sich selbst am P&R-Containerinvestment bis kurz vor dem Insolvenzantrag beteiligten, keinen Einblick in diese massive Fehlentwicklung zu. Der Grund ist nach Ansicht der Insolvenzverwalter darin zu sehen, dass alles rund um die Anlegerbetreuung auf der einen Seite und die Verwaltung der Container auf der anderen Seite strikt getrennt war. Und das nicht nur organisatorisch, sondern auch örtlich.

Während die Anlegergewinnung in Deutschland und Österreich erfolgreich verlief und die Verwaltung in Grünwald bei München den Sitz hatte, war das Containermanagement – also die Vermietung – in der Schweiz angesiedelt. Dieser Abstand zwischen diesen beiden Unternehmenszentren wurde noch dadurch größer, als dass die EDV-Systeme nicht miteinander vernetzt waren. So wundert es dann nicht, dass die allermeisten Anleger gar keine „Eigentumszertifikate“ erhielten, nachdem sie ihr Vermögen in die Container gesteckt hatten. So war den deutschen anlegerbezogenen P&R-Unternehmen nicht bekannt, wieviel Container es wirklich gab, und die schweizerischen P&R-Mitarbeiter wussten nicht, wie hoch das Volumen der Anlegergelder war. Einziger Angelpunkt zwischen diesen beiden „Welten“ war der Unternehmensgründer Heinz Roth.

Nur so lässt sich erklären, dass der Insolvenzantrag erst 2018 erfolgte, obwohl nach den Angaben der Insolvenzverwalter die Insolvenzreife für das P&R-Unternehmensimperium bereits im Jahre 2010 vorlag.

Wem gehören die Container wirklich?

Die spannende Gretchenfrage, wer denn Eigentümer der Container sei, blieb im Endeffekt unbeantwortet. Der Insolvenzverwalter verfocht die Ansicht, dass die P&R-Anleger keine Eigentümer geworden sind. Und das auch dann, wenn der P&R-Containerinvestor ein Eigentumszertifikat in seinen Händen halten sollte. Ob diese Ansicht so richtig ist, ist alles andere als einfach zu beurteilen. Die Schwierigkeit der rechtlichen Zuordnung von Container zum individuellen Anleger ist alleine schon deshalb schwierig, weil nicht für jeden P&R-Investor ein bestimmter Container gekauft worden ist. Fehlt die Konkretisierung, welcher Container erworben worden ist, fehlt es nach deutschem Recht an einem wirksamen Eigentumsübergang – so auch die Lesart der beiden Insolvenzverwalter.

Eine weitere Problematik lauert in Form des anwendbaren Rechts für die Eigentumsfrage: Welches nationale Recht ist überhaupt anwendbar? Da die zu erwerbenden Container nicht (nur) in Deutschland erworben wurden, ist das Recht auf den Eigentumserwerb anwendbar, an dem sich die Blechboxen zum damaligen Zeitpunkt befanden. Mit anderen Worten: Befand sich zur Zeit (des vermeintlichen) Kaufgeschäfts der Container im Hafen von Rotterdam, so ist auf niederländisches Recht abzustellen. Kompliziert wird es, wenn sich der Container zum einem solchen Zeitpunkt auf hoher See befand; denn dann richtet sich der Eigentumserwerb nach dem Recht des Schiffes, auf dem sich dieser Container gerade befand.

Allein diese beiden Problemkreise führen vor Augen, dass die Eigentumsfrage nicht einfach zu beantworten ist. Im Regelfall dürfte es so sein, dass die P&R-Anleger Eigentum zumindest nicht nachweisen können. Im Einzelfall mag dies anders sein.

Kastrierte Gläubigerversammlung

Die Berichte der Insolvenzverwalter in den vier Gläubigerversammlungen machten deutlich, dass die Intransparenz in der P&R-Gruppe nicht einmal vor den eigenen Mitarbeitern Halt machte; denn diese investierten selbst noch zu späten Zeitpunkten hohe Summen in das System und glaubten an den wirtschaftlichen Erfolg des Containerinvestments.  Die Rede war – und das spiegelte das subjektive Gefühl der Sicherheit der P&R-Investoren wieder – von einem „schwimmenden Festgeld“.

Fragen der P&R-Containerinvestoren abgeschnitten

Aufgrund der Vielzahl an Fragen, die sich die Anleger und deren Anwälte in der P&R-Gläubigerversammlung natürlich stellten, war die Ankündigung des zuständigen Insolvenzrichters, die Redezeit auf eine Minute und inhaltlich auf eine Frage zu begrenzen, zwar nachvollziehbar. Angesichts des Umstandes, dass Milliardensummen zur Diskussion standen, empfanden viele Anleger und Anwälte die nur sehr eingeschränkten Möglichkeiten, Hintergründe zu erfahren und über die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren aufgeklärt zu werden, dennoch als sehr negativ.

Außerdem wurde die Rednerliste früh und ohne weitere Ankündigung geschlossen. Im Ergebnis bestand in den drei Gläubigerversammlungen am 17. und 18. Oktober 2018 nicht für jeden die Chance, sein Informationsbedürfnis zu befriedigen.

Als besonders bedauerlich wurde es empfunden, dass entscheidende Details hinsichtlich des Verhältnisses zur schweizerischen P&R-Gesellschaft nicht ausreichend offenbart wurden. Auf diesbezügliche Fragen wurde von Seiten der Insolvenzverwalter einfach damit abgetan, dass man – selbst auf nochmalige Nachfrage – keine Antwort geben wolle.

Welche Anleger müssen Gelder zurückzahlen?

Neben Fragen zur Insolvenz trieb Anleger die Furcht, bereits erhaltenes Geld aus dem P&R-Investment an die Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen. Das Unwort in diesem Zusammenhang hieß: Anfechtung.

Hier blieben die Insolvenzverwalter leider recht sibyllinisch. Eine konkrete Antwort, ob sie die in der letzten Phase vor der Insolvenz oder auch davor ausgezahlte Beträge zurückfordern oder den Anlegern belassen würden, gab es nicht.

Wer zwischen den Zeilen lesen konnte, merkte schnell: Wenn ein Insolvenzverwalter sagt, dass er verpflichtet sei, „alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“, so drängt sich der Gedanken geradezu auf, dass die Anleger wohl nicht verschont werden können. Da vermochte auch die Ansage der Insolvenzverwalter nicht trösten, dass sie für den Fall P&R noch keine klare Rechtsprechung gefunden hätten, die diese Frage beantwortet. Das bedeutet im Klartext: Die Insolvenzverwalter werden von den Anlegern Geld zurückverlangen.

Wie die Zukunft aussehen kann und wie nicht

Die Insolvenzverwalter wissen, dass wirklich nennenswerte Beträge aus der noch immer laufenden Vermietung der Container zu erzielen sind. Diese Vermietung läuft über die schweizerische P&R-Firma. Etwa € 10 Mio. sind bereits an die P&R-Firmen in Deutschland überwiesen worden und man rechnet mit etwa € 560 Mio. in den kommenden drei Jahren. In dieser Summe sind voraussichtliche Verwertungserlöse aus dem Verkauf von Containern mit enthalten. Wie diese Zahlungsströme auf die einzelnen deutschen P&R-Gesellschaften verteilt werden, konnte den Besuchern der Gläubigerversammlung noch nicht beantwortet werden. Insoweit kann es durchaus sein, dass spätere Gläubigerversammlungen über die Zuordnung abstimmen werden.

In dieses Szenario kontinuierlicher Geldflüsse mischt sich – wenn man den Berichten der Insolvenzverwalter genau zuhört – ein Wermutstropfen. Denn trotz bereits durchgeführter Maßnahmen zur möglichen Sicherung der Einnahmen scheint es Störungen im Verhältnis der deutschen zu dem schweizerischen Unternehmen zu geben. Ob diese so massiv aufgetreten sind bzw. werden, dass die Zahlströme gefährdet sind oder es Verzögerungen geben könnte, ließ sich aus den Auskünften der Insolvenzverwalter mit der erforderlichen Klarheit nicht erkennen. Bricht der Zustrom der Erträge aus der Schweiz ein, sieht es für die vier Insolvenzverfahren in Deutschland extrem bitter aus.

Koordinierte Verwertung

„Wirtschaft unabhängig vom Recht“ – unter dieser Überschrift kann man die Ausführungen der Insolvenzverwalter sehen, als es um die wirtschaftlich sinnvolle Behandlung des Containervolumens ging. Einen einzelnen Container im internationalen Containergeschäft zu vermieten oder ihn zu verkaufen, ist nach Ansicht der beiden Insolvenzverwalter so gut wie unmöglich, da in diesem Marktsegment regelmäßig nur mit Großbeständen von mehreren tausend Stücken gehandelt wird.

So bleibt den einzelnen Anlegern ohnehin bereits keine ökonomisch vernünftige Chance, die Container selbst zu managen und zu verkaufen. Bereits aus diesem Grund dürfte wohl kaum damit zu rechnen sein, dass Anleger – die sich als Eigentümer wähnen – Container an sich herausverlangen und selbst das Vermietungs- und Vermarktungsgeschäft betreiben werden.

Welche weiteren Chancen bestehen für Anleger

Wenn also so rasch mit nennenswerten Beträgen für die P&R-Geschädigten nicht zu rechnen ist, stellt sich die Frage, welche Alternativen zur Verfügung stehen, um möglichst schnell zu Geld zu kommen. Da mehr als ein Drittel der Anleger nach Angaben der Insolvenzverwaltung älter als 70 Jahre ist, ist dieser Punkt für viele Anleger sehr wichtig.

Wenn der Berater sichere Investments verkauft

In einer Umfrage, welche die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei im Frühjahr veranstaltet hat, stellten die Anwälte fest, dass bei rund einem Drittel ein Berater, eine Bank oder eine Sparkasse die P&R-Beteiligung empfohlen hat. Diese Personen, die auf den Rat Dritter vertraut haben, können ihren Verlust unter Umständen von eben diesen Empfehlungsgebern ersetzt bekommen. Ob und inwieweit dies bei dem einzelnen P&R-Investor der Fall ist, kann nicht über einen Kamm geschert werden. Der Grund dafür ist, dass nicht nur die Empfehlung selbst, sondern auch der Zeitpunkt und das Containerbeteiligungsprogramm variiert. Hieraus ergeben sich auch unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Die konkreten Möglichkeiten und wie die Voraussetzungen hierfür aussehen, sind am besten in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch mit den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten zu klären.

Was die BaFin leisten muss, um Anlegerschutz zu gewährleisten

Ob die Finanzaufsicht (= Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) einem Anleger den Schaden zu ersetzen hat, beurteilen die berichtenden Anwälte eher kritisch. Nach derzeit geltendem Recht sind die Aussichten, hier einen Erfolg zu erzielen, schlicht und einfach nicht gegeben. Eine andere Frage ist, ob ein Europäisches Gericht dieses Recht nach europäischen Vorgaben für unwirksam erklären könnte. Eine Prognose dazu können wir nicht abgeben, gehen aber davon aus, dass es sich in jedem Fall um ein sehr langwieriges Verfahren handeln dürfte. Dieser Aspekt ist – neben dem Kostenpunkt – schon allein ein Argument, diese Vorgehensweise für sich auszuschließen.

Aussicht Prüftermin – was ist das?

„Wird die von den Anlegern zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt?“ So lautet eine recht vielfach gestellte Frage. Zunächst verwunderte die Unsicherheit, die hier zu Tage trat. Schließlich hatten die Insolvenzverwalter hierzu im Vorfeld eigentlich klare Vorgaben gegeben.

Demnach war erwartet worden, dass zwar nicht die Rückkaufswerte, aber die Mieten jedoch vollständig festgestellt würden. Den Aussagen der Insolvenzverwalter ist nunmehr aber zu entnehmen, dass auch die bis Vertragsende ausstehenden Mieten bestritten werden sollen. Der Grund ist nach Angaben der Insolvenzverwalter die fehlende Abzinsung dieser zukünftigen Forderungen auf den Anmeldungszeitpunkt.

Im Ergebnis wird die Mehrzahl der Anleger daher nach den noch stattfindenden Prüfungsterminen ohne eine festgestellte Forderung dastehen. Die Insolvenzverwalter wollen dieses Problem nach eigenen Angaben lösen, indem sie den Anlegern einen Vergleichsvorschlag unterbreiten wollen. Die genaue Höhe ist derzeit aber noch gleichermaßen unbekannt wie die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen.

  • Fest steht damit allerdings, dass die Vordrucke zur Forderungsanmeldung für den Insolvenzverwalter lediglich ein Instrument waren, um eine Grundlage für eine Stimmenverteilung in den Gläubigerversammlungen zu schaffen. Verbindliche Aussagen zur anzuerkennenden Forderungshöhe beinhalteten sie demnach aber ganz offenbar nicht.

Aufgrund des Zeitdrucks und des Arbeitsumfangs könnte seitens der Anleger hierfür zwar ein gewisses Verständnis bestehen. Dies ändert jedoch nichts an dem Umstand, dass sich anwaltlich nicht vertretene Anleger aufgrund dieses Vorgehens in der Situation wiederfinden werden, dass sie das angekündigte Vergleichsangebot wohl ohne Wenn und Aber werden annehmen müssen.

Wie man erkennen kann: die Themen sind komplex! Viele Punkte, die in diesem Artikel nur angerissen werden können, sollten in einem individuellen Beratungsgespräch vertieft werde.  Deshalb lohnt es sich,  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R beizutreten.

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Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft  P&R Container  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Freitag, Oktober 26, 2018

Abgas-Skandal: Hilft nur noch beten? Die Offenbarung gibt es am Sonntag nach der Hessenwahl!

Cem Özdemir von den Grünen war Gast bei dem Diesel-Talk mit Maybrit Illner und brachte dort seine Dankbarkeit gegenüber dem Deutsche Umwelthilfe e.V. zum Ausdruck, weil der die Luftverschmutzung durch Dieselfahrzeuge vor die Gerichte bringe.

Die betroffenen Dieselfahrer werden  erstaunt zur Kenntnis genommen haben, dass die Grünen nicht daran glauben, dass sie durch eigenes parlamentarisches Wirken die Bundesregierung zum Handeln bewegen können. Stattdessen bedanken sie sich bei einem Abmahnverein, der der die Parlamentsarbeit in den Gerichtssaal verlagert.

Dieser Verein wird übrigens mit etlichen Millionen vom Bund aus dem Steueraufkommen seiner Bürger gesponsert. „Das versteht man nur, wenn man die „Grüne Brille“ auf der Nase hat“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. 

Es verwundert eigentlich nicht, wenn man sich klar macht, wie die vorwiegend grünen Umweltpolitiker der EU ticken. Sie denken, sie könnten einen Wandel des Klimas durch die Reduktion des CO 2-Austoßes aufhalten. Die Berichterstatterin des Umweltausschusses der EU, Miriam Dalli, hatte es im Frühjahr deutlich gesagt: “ Die Autoindustrie muss weg“!

Den Schaden haben nicht nur die Dieselfahrer die ein amtlich genehmigtes Auto fahren und nun einen erheblichen Wertverlust zu verzeichnen haben und darüber hinaus auch noch von Fahrverboten betroffen sind. Sondern auch die Arbeitnehmer in der Autoindustrie, die demnächst keinen Job mehr haben werden.

Den Deutsche Umwelthilfe e.V. wird niemand bremsen können, denn der Staat sitzt mit im Boot. Solange es sich die  Steuerzahler gefallen lassen, dass sie als sprudelnde Geldquelle den eigenen Untergang finanzieren und auf ihrem Wahlzettel mit ihrem Kreuz dazu auch noch ihre Zustimmung geben, hilft nur noch beten! Die Offenbarung gibt es am Sonntag nach der Hessenwahl!

***
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V. Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags.


Ein Kampf um Diesel und Wahl

Es hilft nur: Frieren gegen den Klimawandel. Aber das mag der grüne Oberbürgermeister von Stuttgart seiner Wählerklientel in bester Halbhöhenlage nicht zumuten.

Deutschlands Dieselfahrer haben eine mächtige Verbündete bekommen: Jetzt erklärt sich Angela Merkel schon solidarisch mit den Besitzern von Dieselfahrzeugen. Sie will Fahrverbote verhindern und dafür sogar das Bundesimmissionsschutzgesetz ändern. Nein, nicht die unsinnigen Grenzwerte, sondern nur irgendwie leichte Erhöhungen erlauben. So genau hat sie das nicht gesagt.

Endphase Wahlkampf in Hessen, da sagt man so leicht mal was dahin, wozu man in den letzten drei, vier Jahren nichts gesagt hat.

Können sich Dieselfahrer jetzt was dafür kaufen? Vermutlich nicht, erst einmal sollen sie ihre Kreuzchen bei der CDU machen, damit wird alles gut. Aber auch das vermutlich eher nicht. Die Grünen werden sich weiterhin als Verbotspartei gefallen.

Der grüne Verkehrsminister von Baden-Württemberg, Winfried Hermann, zum Beispiel stampft mit dem Fuß auf, wischt die heftige Kritik an der manipulativ aufgestellten Messstation am Neckartor beiseite und betont: Der Standort der Stickstoffdioxid-Messstelle am Neckartor wird nicht durch eine Bundesbehörde überprüft. Sein Sprecher: »Die Station steht richtig, wir sehen keine Notwendigkeit einer weiteren Prüfung.«

Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) wiederum betonte erstaunlicherweise, es sei doch klar, dass in Stuttgart keine Fahrverbote ausgesprochen würden, wenn man sich schon nah an der Einhaltung der Grenzwerte befände. »Da hätte es jetzt der Weisheit der Bundeskanzlerin nicht bedurft, so schlau waren wir schon selber.« Also eine Abfuhr für Fahrverbote vom Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg. Muss man noch erwähnen, dass der Chef der sogenannten »Deutschen Umwelthilfe«, Resch, Hausverbot in der Staatskanzlei in Stuttgart haben soll?

In Stuttgart assistieren währenddessen CDU-Parteifreunde bei Merkels Kampf gegen Fahrverbote und hängen Spruchbänder an die Fußgängerbrücke am Neckartor, Deutschlands Straße mit den angeblich tödlichsten NOx-Werten. Genau das Gleiche haben ein paar Monate vorher schon AfD-Vertreter getan. Deren verkehrspolitischer Sprecher, Dr. Dirk Spaniel, ist beglückt: »Wir freuen uns sehr, Mitstreiter gefunden zu haben, die unsere erstmalige Aktion im Mai dieses Jahres so gut fanden, dass sie dieselbe Veranstaltung kopiert haben. Die Autofahrer werden gestaunt haben, dass sich die CDU in Stuttgart sinnvollerweise gegen Fahrverbote ausspricht, während die regierende CDU-Fraktion im Landtag und im Bundestag diesen Unsinn letztlich herbeigeführt hat.«

In Hamburg haben sich die Luftmesswerte bisher nicht wesentlich verändert. Dies obwohl sich auch dort Grüne in ihrer Lieblingsdisziplin »Verbieten« gefallen.

Hamburgs grüner Umweltsenator, der selbst regelmäßig auf sein Ferienhaus auf Mallorca fliegt, hat einen Heidenspaß an der Symbolpolitik mit den beiden sinnlosen Fahrverboten in Hamburg, die Bevölkerung eher weniger und der »Umwelt« ist es ziemlich gleichgültig.

Denn – man kann es nicht oft genug betonen – für die Gesundheit ist gleichgültig, ob 30, 40 oder 50 µg/m3 Stickoxide in der Luft gemessen werden. Die ersten gesundheitlichen Auswirkungen werden bei viel höheren Konzentrationen nachgewiesen. Es müsste jedes Kochen mit Gas, jeder Kirchgang mit Kerzen und fast alle Shisha-Bars verboten werden. Dort sind dramatisch höhere NOx- und Feinstaub-Werte anzutreffen.

Fahrverbote hängen eher vom Parteibuch ab. Richter entscheiden, ob Grenzwerte überschritten sind, auch wenn die noch so veraltet sind, wie das der Stuttgarter Motorenforscher Prof. Michael Bargende schon vor langer Zeit monierte. Sie unterlassen, nach der Verhältnismäßigkeit zu fragen.

Zumindest müsste die Frage beantwortet werden, warum keine zeitlich befristeten Fahrverbote eingerichtet werden, die nur dann gelten, wenn tatsächlich die Luftwerte etwas höhere Anteile von Stickoxiden oder Feinstaub anzeigen. Die schwanken zeitlich recht stark.

dpa – Desinformationsagentur? – schießt im Wahlkampf ebenso aus vollen Rohren gegen alles, was nicht grün ist und verbreitete gerade eine Umfrage, nach der die Mehrheit mit Merkels Diesel-Kurs unzufrieden sei . Dabei gab die sich doch gerade so schön Mühe, den Frankfurtern und allen anderen von Fahrverbotsträumen geplagten Städten zu versichern, dass es mit ihr keine Fahrverbote geben wird.

YouGov hat die Umfrage mit peinlichen Suggestivfragen im Auftrag der dpa veranstaltet. In einem hat der hessische SPD-Spitzenkandidat Thorsten Schäfer-Gümbel vollkommen recht: Er wirft die Frage auf, wer denn in Frankfurt all die letzten Jahre regiert hat und verantwortlich für das Dieseldesaster in der Stadt ist: »Es ist absurd, wenn Grüne und CDU in Hessen jetzt die Problemlöser geben. Schwarz-Grün regiert seit fünf Jahren, ihr Luftreinhalteplan ist zerpflückt worden, das Ergebnis ist das härteste Urteil zu Fahrverboten bundesweit. Und die Grünen tun unbeteiligt.«

Mindestens kommunale Fahrzeuge und Busse hätten mit Filtertechnik ausgerüstet werden können. Geld hat die Stadt am Main ja scheinbar im Überfluss. In der kommenden kalten Jahreszeit dürften vor allem die Feinstaubwerte steigen. Ursache: die Heizungen. Immer mehr von grün gewollte und geförderte Pelletheizungen verbrennen Holz. Dabei entstehen erhebliche Mengen an Feinstaub, übrigens auch eine ganze Reihe von Dioxinen und natürlich Stickoxide in Hülle und Fülle.

Es hilft nur: Frieren gegen den Klimawandel. Aber das mag der grüne Oberbürgermeister von Stuttgart seiner Wählerklientel in bester Halbhöhenlage nicht zumuten. Obwohl er Kaminschnüffler versprochen hat, die kontrollieren sollen, ob ein Kamin dem grundsätzlichen Wärmebedarf oder nur dem Komfort dient.

UTR- Diesel-Paket

Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern die von Fahrverboten bedroht sind, in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seinen Vertrauensanwälten  eine kostenlose Erstberatung an..

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Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.

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Bank: Volksbank Heidelberg
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Dienstag, Oktober 23, 2018

VW- Musterfeststellungsklage: Viel Lärm um nichts?

DIE ANGEKÜNDIGTE MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE IM DIESEL-SKANDAL HAT MIT EINER SAMMELKLAGE WENIG GEMEINSAM: VIEL LÄRM UM NICHTS?

Drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Dieselmotoren führt der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC eine Musterfeststellungsklage durch. In dem Verfahren soll geklärt werden ob der VW-Konzern seine Kunden mit Software-Manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Wie bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es auch bei der Musterfeststellungsklage  eine Partei die gewinnt und eine die verliert. Auch „Recht bekommen“ ist ein wettbewerbsfähiger Prozess. „Wer individuell klagt hat sicherlich die größere Chance das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Denn was nützt eine Musterfeststellungsklage mit Tausenden Betroffenen, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?“, fragt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Positiv bei der geplanten Musterfeststellungsklage ist, dass für Verbraucher keine Kosten entstehen.

In verschiedenen Presseveröffentlichungen wurde gleich von „Sammelklage für VW-Besitzer“ gesprochen. Mehrere Tausend Betroffene sollen schon ihr Interesse an einer Teilnahme signalisiert haben.

Die betroffenen VW-Käufer wollen sicherlich von den beauftragten Rechtsanwälten wissen, wie ihre Chancen bei Teilnahme an der Musterfeststellungsklage zu bewerten sind.  Da die Anwälte aus wirtschaftlicher Sicht sicherlich an der Übernahme des Mandats, größtes Interesse haben, wird ihre Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite wird das gleiche Szenario zu beobachten sein.

Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich aber in vielen Fällen als reines Würfelspiel.

Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, seinen Mandanten genau erklären können, warum es trotz seiner guten Leistung, so und nicht anders gekommen ist. Denn die Leistung des Anwalts wird nicht schon alleine dadurch geschmälert, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt.  So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Musterfeststellungsklage: Viel Lärm um nichts?

Allerdings wird es für die Verbraucher durch die Einführung der Musterfeststellungsklage nicht wesentlich einfacher, ihre Ansprüche im Dieselskandal durchzusetzen, da der Gesetzgeber auch hohe Hürden eingebaut hat. Kritiker sprechen deshalb auch von einer Mogelpackung.

„Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist, dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“.

Nach Meinung  von BSZ e.V. Vertrauensanwälten sind Verbraucher aber auch künftig besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen. 

Geht das Verfahren gewonnen, kostet den Kläger das Verfahren auch nichts. Auf jeden Fall bekommen die betroffenen Geschädigten schneller eine Entscheidung und können etwa Ihren VW gegen einen anderen eintauschen.

  • Wird in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher gesprochen, sind diese damit noch lange nicht am Ziel.
  • Ihre Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in einem weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden.
  • Dadurch werden die Verfahren insgesamt in die Länge gezogen.
  • Kritiker bemängeln diesen bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich.
  • Dennoch wird das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten.

Was gewinnen die Verbraucher wenn sie sich zur  Musterfeststellungsklage anmelden?

  • Die Verjährung der Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen  können also abwarten, wie das Gericht entscheidet.

  • Die Richter entscheiden im Musterfeststellungsverfahren jedoch nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellen lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der zu Schadensersatzforderungen berechtigt.

  • Steht das fest, muss jeweils der individuelle Schaden benannt werden. Im Fall VW bedeutet das, alle Besitzer müssen ihren persönlichen Nutzungsersatz berechnen lassen und können erst dann den Hersteller verklagen.

Was gewinnen die Verbraucher also durch eine Musterfeststellungsklage?

Außer der Verjährungshemmung ehrlich gesagt gar nichts.

Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit abgas-manipulierten Diesel-Fahrzeugen.

Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom Kraftfahrt Bundesamt erhält.

Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte.

Also viel Lärm um nichts!

Nach Meinung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind alle Verbraucher - auf jeden Fall die VW-Käufer - besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Betroffene deren Ansprüche kostenlos und geben ihnen fundierte Entscheidungshilfen, auf die sie sich verlassen können.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte wollen Betroffene unterstützen – unabhängig davon, ob sie den Weg über ein Musterverfahren wählen oder von vornherein auf eine individuelle Klage setzen. Am Ende geht es darum, ihre Rechte im Dieselskandal durchzusetzen und inzwischen hat sich eine Vielzahl von Gerichten auf die Seite der Verbraucher gestellt.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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E-Mail: BSZ-ev@web.de 

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Sonntag, Oktober 21, 2018

Streitgenossenschaft - So sparen Mandanten bares Geld bei ihrer Rechtsverfolgung.

Viele Menschen scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, weil sie fürchten, der Besuch würde teuer werden.

,,Hierbei gibt es hinsichtlich anwaltlicher Abrechnungen auch viele falschen Vorurteile und viele Leute verzichten aus diesem Grund auch auf eine Durchsetzung ihrer berechtigten rechtlichen Interessen und verlieren so bares Geld“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Ein Weg aus solch einem Dilemma könnte für Rechtssuchende die sogenannte Streitgenossenschaft sein. ,,Streitgenossenschaft meint, dass mehrere Personen ihre Ansprüche gemeinsam geltend machen können, sofern es sich um gleichartige Ansprüche handelt, welche auf einem ähnlichen Sach- und Rechtsgrund basieren", erklärt Roosen.

Haben sich beispielsweise mehrere Personen zusammengeschlossen, um zu Unrecht berechnete Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge von der gleichen Bank zurückzufordern, können jene Bearbeitungsgebühren im Wege einer Streitgenossenschaft gemeinsam mit einer Klage zurückgefordert werden.

,,So können Mandanten unter Umständen eine Menge Geld sparen.", so der BSZ e.V. Vorstand.

Wenn nämlich beispielsweise zwei Mandanten in der gleichen Angelegenheit klagen wollen, wird vom Anwalt im Regelfall nicht zweimal die volle Gebühr erhoben, sondern nur einmal zuzüglich einer geringeren Erhöhungsgebühr.

Potentielle Mandanten sollten sich somit in ihrem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis umhören, ob nicht jemand ähnliche rechtliche Probleme hat, und ob man nicht gemeinsam einen Rechtsanwalt beauftragen sollte.

,,Wie in vielen Bereichen des Lebens empfiehlt es sich auch bei rechtlichen Problemen sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam seine Ansprüche durchzusetzen.", empfiehlt Roosen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaf /Streitgenossenschaft. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen ob die Vertretung im streitgenossenschaftlichen Klageverfahren möglich ist.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Oktober 17, 2018

Piccam, Piccor, Piccox: Neue Informationen für Geschädigte!

Was können die Geschädigten nun tun? Die BSZ e.V. Rechtsanwälte informieren.

Anleger des Picam-Unternehmensverbundes tappen weiterhin im Dunkeln, was mit ihrem Geld passiert ist, worauf der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht, der bereits zahlreiche Anleger der Picam-Gruppe vertritt, hinweist.

Positiv ist, dass die Staatsanwaltschaft seit einiger Zeit sehr engagiert wohl gegen mindestens 7 Beschuldigte ermittelt und auch die Staatsanwaltschaft/Polizei wohl inzwischen ca. 80-90 Mio. € sichergestellt hatte.

Nach Ansicht der berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist eine umgehende Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft sinnvoll, auch, um weitere Informationen zu erhalten, ob und wie die sichergestellten Gelder in einiger Zeit wieder an die Anleger ausgekehrt werden können.

Hierbei ist aber leider offensichtlich noch keineswegs sicher, wie die Gelder wieder ausgekehrt werden an die Geschädigten.

Es wäre es zwar möglich, dass  die Gelder aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderung auf EU-Ebene direkt an die Geschädigten gleichmäßig wieder ausbezahlt werden, dies ist jedoch noch keineswegs sicher, denn eine Rechtsanwältin hatte inzwischen mitgeteilt, dass ihr von der Staatsanwaltschaft vor kurzem mitgeteilt worden sein soll, dass doch jeder Geschädigte einen Titel, also einen Arrest oder ein Urteil, benötigen würde.

Hier sind Geschädigte also gut beraten, sich aktuell zu informieren oder eine qualifizierte Anwaltskanzlei einzuschalten,  um rechtzeitig auf die richtige Art und Weise reagieren zu können.

Anleger können weiter überprüfen lassen, z. B. im Wege der Vermittlerhaftung auch z. B. „Haftungsdächer“ in Anspruch zu nehmen.

In den Fokus rücken hierbei nach Ansicht der berichtenden Kanzlei auch die Haftpflichtversicherungen, ein Haftungsdach hat dabei nach Recherche dieser Rechtsanwälte auch eine Pflichtversicherung bei einer großen Versicherung, hier sollte überprüft werden, ob nicht eine Eintrittspflicht besteht.

Unter Umständen könnte hier sogar ein Direktanspruch nach § 115 VVG bestehen, was überprüft werden sollte, denn bei dieser Versicherung, einer großen deutschen Versicherung, besteht zumindestens kein Vollstreckungsrisiko.

Auch können Geschädigte überprüfen, ob sie nicht Ansprüche im Adhäsionsverfahren geltend machen können, bei dem zivilrechtliche Ansprüche kostengünstig auch im Strafverfahren geltend gemacht werden können.

Anleger haben daher mehrere Möglichkeiten der Schadenskompensation, die immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden müssen, und sollten daher umgehend qualifizierten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Eile ist hierbei nach Ansicht der Anwälte geboten, da unter Umständen bei diversen Vorgängen das Prioritätsprinzip gelten könnte.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist dabei seit dem Jahr 2002 und somit seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Fällen wie dem gegenwärtigen bei Piccam, Piccor etc. sehr vertraut.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft PICCOR/PICAM/PICOX anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft PICCOR/PICAM/PICOX kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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