Mittwoch, Oktober 31, 2018

ICO der Envion AG – Ehemaliger Verwaltungsrat M. Woestmann spricht erstmals von Überschuldung.

Founder wollen Liquidationsverfahren abwenden. Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  
vertritt weitere Investoren vor dem LG Berlin.

Fast täglich melden sich weitere Investoren des Envion ICO bei dem BSZ e.V. die den Erwerb ihrer Envion-Token (EVN) rückabwickeln möchten. Vor dem LG Berlin wurden zwischenzeitlich weitere Klagen von Anlegern des Envion ICO auf Rückabwicklung eingereicht.

Die von der berichtenden Kanzlei vertretenen Anleger werfen den Verantwortlichen des ICO u.a. vor, über wesentliche Umstände des Envion ICO getäuscht worden zu sein, die für den Erwerb der Token für die Investoren eine entscheidende Rolle gespielt haben.

Sollte den Klagen stattgegeben werden, müssen die dortigen Beklagten neben dem im Rahmen des Envion ICO investierten Kapital, auch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten der Investoren sowie die in der Zwischenzeit angefallenen Zinsen erstatten. Die Klagen der Investoren sind auf Rückerstattung des Investments in Euro gerichtet. Bemessungsgrundlage ist dabei der Wert des Investments im Zeitpunkt des Erwerbs der Token.

In einem aktuellen Bericht der Berner Zeitung (BZ) aus der Schweiz, vom 26.10.2018, wurden nunmehr neue Vorwürfe bekannt, die von Seiten des Geschäftsführers der Trado GmbH, Herrn Michael Luckow, gegenüber dem ehemaligen Verwaltungsrat der Envion AG, Herrn Matthias Woestmann erhoben werden.

Nach Angaben der BZ unterbreitete der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG dem Geschäftsführer der Trado GmbH u.a. das Angebot, die Envion AG aufzulösen und den Anlegern ihr im Rahmen des ICO eingesetztes Kapital zum aktuellen Tageskurs in Kryptowährungen Ether & Bitcoin (ETH, BTC) zurück zu erstatten.

Die seit dem ICO eingetretenen, erheblichen Kursverluste von ETH und BTC sollten dabei in voller Höhe zu Lasten der Investoren gehen.

Die Erlöse aus dem ICO wurden von Seiten der Envion AG größtenteils zeitnah in den relativ stabilen US-Dollar (USD) gewechselt. Die erhebliche Kursdifferenz zwischen ETH und BTC zum USD, sollte dabei ausschließlich bei den Aktionären der Envion verbleiben und unter diesen aufgeteilt werden, so berichtet die BZ weiter.

Aufgrund dieser Konstruktion wäre bei den Aktionären der Envion ein zweistelliger Millionenbetrag verblieben.

Den Schaden hätten die Anleger zu tragen, da diese aufgrund des Erwerbs der EVN Token, gerade keine Aktionäre der Envion AG geworden sind, sondern durch den Erwerb der EVN Token lediglich ein tokenisiertes Genussrecht nach deutschem Recht erwerben sollten.

Der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG, Herr Woestmann, so zitiert die BZ den Geschäftsführer der Trado GmbH, Herrn Michael Luckow  weiter, hätte sodann vorgeschlagen, diesen Betrag „unter uns aufzuteilen“.

Dieser von der BZ berichtete Sachverhalt wird sicherlich auch Eingang in die gerichtlichen Verfahren gegen die Envion AG finden, erklärt die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

Sollten die Ausführungen der BZ stimmen, bestätigen sich die schlimmsten Vermutungen vieler Investoren, dass auf Seiten der Envion AG offenbar kein Interesse besteht, sich um die Belange der Investoren zu kümmern.

Der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG hat die von Seiten des Geschäftsführers der Trado GmbH erhobenen Vorwürfe gegenüber der BZ bereits zurückgewiesen.

Interessant ist dabei die Formulierung, die Woestmann gegenüber der BZ gewählt hat.

Er spricht nun erstmals von einer  „Überschuldung“ der Envion AG.

Wörtlich wird der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG von Seiten der BZ wie folgt zitiert:

„Die Vorstellung, dass ein überschuldetes Unternehmen aufgelöst und einen Großteil des Kapitals an die Aktionäre verteilt, ist völlig realitätsfern“.

Woher nun diese angebliche Überschuldung der Envion AG stammen soll, wird nicht erklärt.

Fest steht auch diesem neuen Artikel der BZ nur, dass eine der beiden Parteien offenbar die Unwahrheit sagt. Zur Beruhigung der Anleger führt ein solches Vorgehen sicherlich nicht.

Die Gründer wollen nunmehr offenbar die drohende Liquidation der Envion AG mit ungewissen Folgen für die Investoren doch noch abwenden.

Nach Information der BZ wurden nunmehr von Seiten der Gründer die fehlenden Informationen an die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA weitergeleitet, um die Liquidation in letzter Minute noch abzuwenden. Warum allerdings offenbar nur die Gründer und nicht die Envion AG selbst über diese -offenbar erforderlichen Informationen- verfügt, wird ebenfalls noch aufzuklären sein.

„Anleger sollten in jedem Fall handeln, um Zugriff auf die Vermögenswerte zu erhalten und die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche prüfen lassen“. Die mit der Führung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Envion betraute Kanzlei vertritt bereits zahlreiche Investoren des Envion ICO und hat auch schon entsprechende Schadensersatzklagen vor dem LG Berlin eingereicht hat.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Envion ICO wird durch eine hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 
  
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.





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