Founder wollen Liquidationsverfahren abwenden. Die hier
berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
vertritt weitere Investoren vor dem LG Berlin.
Fast täglich melden sich weitere Investoren des Envion ICO
bei dem BSZ e.V. die den Erwerb ihrer Envion-Token (EVN) rückabwickeln möchten.
Vor dem LG Berlin wurden zwischenzeitlich weitere Klagen von Anlegern des
Envion ICO auf Rückabwicklung eingereicht.
Die von der berichtenden Kanzlei vertretenen Anleger werfen
den Verantwortlichen des ICO u.a. vor, über wesentliche Umstände des Envion ICO
getäuscht worden zu sein, die für den Erwerb der Token für die Investoren eine
entscheidende Rolle gespielt haben.
Sollte den Klagen stattgegeben werden, müssen die dortigen
Beklagten neben dem im Rahmen des Envion ICO investierten Kapital, auch die
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten der Investoren sowie die in der Zwischenzeit
angefallenen Zinsen erstatten. Die Klagen der Investoren sind auf
Rückerstattung des Investments in Euro gerichtet. Bemessungsgrundlage ist dabei
der Wert des Investments im Zeitpunkt des Erwerbs der Token.
In einem aktuellen Bericht der Berner Zeitung (BZ) aus der
Schweiz, vom 26.10.2018, wurden nunmehr neue Vorwürfe bekannt, die von Seiten
des Geschäftsführers der Trado GmbH, Herrn Michael Luckow, gegenüber dem
ehemaligen Verwaltungsrat der Envion AG, Herrn Matthias Woestmann erhoben
werden.
Nach Angaben der BZ unterbreitete der ehemalige
Verwaltungsrat der Envion AG dem Geschäftsführer der Trado GmbH u.a. das
Angebot, die Envion AG aufzulösen und den Anlegern ihr im Rahmen des ICO
eingesetztes Kapital zum aktuellen Tageskurs in Kryptowährungen Ether &
Bitcoin (ETH, BTC) zurück zu erstatten.
Die seit dem ICO eingetretenen, erheblichen Kursverluste von
ETH und BTC sollten dabei in voller Höhe zu Lasten der Investoren gehen.
Die Erlöse aus dem ICO wurden von Seiten der Envion AG
größtenteils zeitnah in den relativ stabilen US-Dollar (USD) gewechselt. Die
erhebliche Kursdifferenz zwischen ETH und BTC zum USD, sollte dabei
ausschließlich bei den Aktionären der Envion verbleiben und unter diesen
aufgeteilt werden, so berichtet die BZ weiter.
Aufgrund dieser Konstruktion wäre bei den Aktionären der
Envion ein zweistelliger Millionenbetrag verblieben.
Den Schaden hätten die Anleger zu tragen, da diese aufgrund
des Erwerbs der EVN Token, gerade keine Aktionäre der Envion AG geworden sind,
sondern durch den Erwerb der EVN Token lediglich ein tokenisiertes Genussrecht
nach deutschem Recht erwerben sollten.
Der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG, Herr Woestmann,
so zitiert die BZ den Geschäftsführer der Trado GmbH, Herrn Michael Luckow weiter, hätte sodann vorgeschlagen, diesen
Betrag „unter uns aufzuteilen“.
Dieser von der BZ berichtete Sachverhalt wird sicherlich
auch Eingang in die gerichtlichen Verfahren gegen die Envion AG finden, erklärt
die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.
Sollten die Ausführungen der BZ stimmen, bestätigen sich die
schlimmsten Vermutungen vieler Investoren, dass auf Seiten der Envion AG
offenbar kein Interesse besteht, sich um die Belange der Investoren zu kümmern.
Der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG hat die von
Seiten des Geschäftsführers der Trado GmbH erhobenen Vorwürfe gegenüber der BZ
bereits zurückgewiesen.
Interessant ist dabei die Formulierung, die Woestmann
gegenüber der BZ gewählt hat.
Er spricht nun erstmals von einer „Überschuldung“ der Envion AG.
Wörtlich wird der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG von
Seiten der BZ wie folgt zitiert:
„Die Vorstellung, dass ein überschuldetes Unternehmen
aufgelöst und einen Großteil des Kapitals an die Aktionäre verteilt, ist völlig
realitätsfern“.
Woher nun diese angebliche Überschuldung der Envion AG
stammen soll, wird nicht erklärt.
Fest steht auch diesem neuen Artikel der BZ nur, dass eine
der beiden Parteien offenbar die Unwahrheit sagt. Zur Beruhigung der Anleger
führt ein solches Vorgehen sicherlich nicht.
Die Gründer wollen nunmehr offenbar die drohende Liquidation
der Envion AG mit ungewissen Folgen für die Investoren doch noch abwenden.
Nach Information der BZ wurden nunmehr von Seiten der
Gründer die fehlenden Informationen an die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA
weitergeleitet, um die Liquidation in letzter Minute noch abzuwenden. Warum
allerdings offenbar nur die Gründer und nicht die Envion AG selbst über diese
-offenbar erforderlichen Informationen- verfügt, wird ebenfalls noch
aufzuklären sein.
„Anleger sollten in jedem Fall handeln, um Zugriff auf die
Vermögenswerte zu erhalten und die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche
prüfen lassen“. Die mit der Führung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Envion
betraute Kanzlei vertritt bereits zahlreiche Investoren des Envion ICO und hat
auch schon entsprechende Schadensersatzklagen vor dem LG Berlin eingereicht
hat.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Envion ICO wird durch
eine hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreut. Die Fachanwälte
dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen
Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen.
Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Wenn Sie finanziell bei Envion engagiert sind, schließen Sie
sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Envion an.
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bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.10.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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