Mittwoch, September 27, 2017

Zocken Anwälte tatsächlich verzweifelte Anleger ab?

In fast regelmäßigen Abständen erscheinen in Wirtschaftsblättern und großen Tageszeitungen Beiträge die sich mit der Arbeit von Anlegerschutzanwälten und Anlegerschutzvereinen befassen.

Jetzt wieder am 27. September 2017 in „Focus Money Online“.  „GRAUER KAPITALMARKT - Anwälte zocken verzweifelte Anleger ab. http://www.focus.de/finanzen/experten/grauer-kapitalmarkt-anwaelte-zocken-verzweifelte-anleger-ab_id_7637250.html

Der Autor dieses Beitrags, FOCUS-Online-Experte Wolf Brandes stellt fest: „Dubiose Anwälte kontaktieren gezielt Anleger, die am Grauen Kapitalmarkt Geld verloren haben und machen ihnen falsche Hoffnungen. Am Ende sind die Anleger doppelt geschädigt: durch die Verluste ihrer Beteiligung und hohe Anwaltsrechnungen.“

Dazu Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv: „Statt den Sumpf des Grauen Kapitalmarkts an den Pranger zu stellen, wird ein seit Jahren eingeübtes Ritual wiederholt, denn Wiederholung macht Meinung!“  

Der arme Anleger klammert sich an jeden Strohalm in der Hoffnung, doch noch einen Teil des Geldes zurückzubekommen.

Angegriffen werden dann die Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine die mit den betroffenen Anlegern via Internet oder auch Mailing Kontakt aufnehmen.

Der Focus-Beitrag fährt fort: „Teuer zahlen für nutzlose Informationen“. „Am Anfang steht oft das Angebot einer kostenfreien Erstprüfung oder Information. Hängt der Fisch am Haken, folgen komplizierte Vereinbarungen oder ein Hausbesuch, bei dem Kanzleien oder Anlegerschützer sich Vollmachten erteilen lassen, und später eine Rechnung. Die betroffenen Verbraucher sind meist überrascht und verärgert, da sie von einem kostenfreien Angebot ausgegangen sind.“

Der Autor des Focus-Beitrags, Wolf Brandes ist übrigens Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen mit dem Schwerpunkt Grauer Kapitalmarkt. Er schreibt weiter: „Den Verbraucherzentralen liegen Beschwerden aus zehn Bundesländern zu mehreren Kanzleien und „Anlegerschutzvereinen“ vor, die gezielt Verbraucher ansprechen, wenn diese am beispielsweise mit Geschlossenen Immobilienfonds oder Schiffsbeteiligungen Verluste erlitten haben. Sie bieten meist an, die Geschädigten in Insolvenzverfahren zu vertreten; oder sie stellen in Aussicht, Schadensersatzansprüche noch durchsetzen oder einen laufenden Anlagevertrag aufheben zu können. Sie suggerieren Dringlichkeit und setzen Fristen. Sie bauen sachlich nicht begründeten Zeitdruck auf. Argumentiert wird etwa damit, dass nicht klar sei, wie lange die Gegenseite bereit sei, sich außergerichtlich zu einigen. Sie verweisen auch darauf, dass Schadensersatzansprüche verjähren. Und sie haken auch nach, wenn die Angeschriebenen nicht reagieren. Zwischen den vermeintlich unabhängigen Schutzvereinen und einschlägigen Kanzleien bestehen dabei zum Teil personelle Überschneidungen. Die selbsternannten Anlegerschützer kontaktieren ungefragt die geschädigten Anleger. Deren Namen und Adressdaten sind leicht zu beschaffen: Bei insolventen Unternehmen können sie Einsicht in die Gläubigerverzeichnisse der Insolvenzgerichte nehmen. Sind Anleger Kommanditisten einer Gesellschaft, dann finden sich die Adressen im Handelsregister.“

Weiter im Focus-Bericht: „Handeln in moralischer Grauzone“. Manche Hilfsangebote sind auch schlicht sinnlos und überflüssig. Etwa wenn Anwälte Anträge auf Güteverfahren stellen, obwohl der Vertragsschluss schon längst verjährt ist und damit sowieso keinerlei Ansprüche mehr bestehen. Verschwindend geringe Erfolgsaussichten oder bereits eingetretene Verjährung: Wenn Anwälte hier Mandate akquirieren, agieren sie zumindest in einer moralischen Grauzone. Nicht selten entsteht also der Eindruck, dass manche Kanzleien und Schutzvereine Klienten gewinnen wollen, die wenig Arbeit machen, aber ordentlich Geld einbringen. Die Fälle können als Massenverfahren und mit Standardschreiben bearbeitet werden. Ob Aussicht auf Erfolg im Interesse des geschädigten Anlegers besteht, ist nicht von Belang. Ein lukratives Geschäft, bei dem der Anleger zusätzlich zum Verlust seines Kapitals am Ende noch saftige Anwaltsrechnungen zu verschmerzen hat.“

Bei dem BSZ fragt man sich wem eine solche Berichterstattung hilft und was der Autor dieses Beitrags für ein Bild von Rechtsanwälten hat die ja immerhin ein Organ der öffentlichen Rechtspflege sind.

Die Finanzunternehmen freuen sich natürlich, wenn die geprellten Anleger die Füße still halten. Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  vertreten durch seinen Vorstand Horst Roosen  stellt fest, dass vor allem die Macher der Massenmedien sich zunehmend scheuen, das kriminelle Abkassieren der Finanzbranche  bei Kleinanlegern  auch nur zu erwähnen, um ja nicht als “wirtschaftsfeindlich” oder gar “rechtspopulistisch” zu erscheinen. So hat sich nach unserer Wahrnehmung eine überwiegend unkritische Haltung gegenüber der in den letzten Jahrzehnten praktizierten Anlegerschutzpolitik durchgesetzt.

Richtig ist, dass es Anwaltskanzleien und andere Institutionen gibt, die „Informationsschreiben“ an Anleger schicken. Die Empfänger sind sicher nicht so naiv um zu glauben, dass ihnen damit selbstlose kostenlose Hilfe angeboten würde.  In der Regel wissen die angeschriebenen Anleger, dass sie keinen Schaden erleiden, wenn sie ein solches „Informationsrundschreiben“  unbeachtet lassen sagt Horst Roosen vom BSZ e.V. Die Anleger wissen, dass sie diese Post nahtlos einreihen können in die sonst noch im Briefkasten  vorzufindenden Werbeschreiben. Einige Empfänger befassen sich damit, andere wiederum öffnen direkt die blaue Tonne.

Unhaltbar und politisch unverantwortlich ist allerdings, dass bis heute ein halbwegs geregelter, ,weißer' Finanzmarkt und ein fast unregulierter Grauer Kapitalmarkt nebeneinander bestehen. Daran haben bis heute alle gesetzgeberischen Maßnahmen nichts geändert.

Bei dem BSZ e.V. hält man nichts davon jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft zu regulieren. Die Sparer werden auf der einen Seite ständig damit konfrontiert Vorsorge für das Alter zu treffen. Auf der anderen Seite hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Zins auf 0% Prozent gesenkt. Mit Zinsen können die Sparer in absehbarer Zeit also nicht rechnen. Die Bringschuld für die Anleger liegt hier eindeutig bei der Regierung. „Die Rente ist sicher!“ „Jeder kann mit Riester vorsorgen“! Alles Seifenblasen!! 

Wo sind die mutigen Journalisten und Finanzwächter die dafür sorgen, dass die Verstrickung von Finanzunternehmen und Politik an die Öffentlichkeit kommt?

Im Gegensatz zu einigen Verbraucherschützern glaubt man bei dem BSZ e.V. nicht, dass die miese Zinssituation für Anleger ein Anreiz darstellt ihr Geld in spekulative Anlagen zu stecken.

Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Ein besserer Verbraucherschutz, davon ist man bei dem BSZ e.V. überzeugt, ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen.

Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten seit 1998 bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de  , www.kapitalanleger-echo.de  und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule und beherrschen die Methoden der Diffamierung bestens. Die Kriegskassen sind mit dem Anlegergeld gut gefüllt, so dass man sich teure Anwälte leisten kann.

Für den BSZ e.V. stellt sich die spannende Frag:" Kann man Anleger tatsächlich vor Kapitalverlust schützen?"

Jeder möchte bei seiner Geldanlage selbstverständlich die höchstmögliche Rendite bei Ausschluss aller Risiken erzielen, sonst bleibt es unterm Kopfkissen. Jedoch und das wird meist ausgeblendet, ist dies ein höchstgefährliches Unterfangen. Es kann gestohlen werden, es kann bei einem Brand vernichtet werden. Räuber können es bei einem Überfall erbeuten. Und was ganz sicher ist es verzehrt sich selbst, Jahr für Jahr ist der Batzen weniger wert. Also doch Risiko!

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen "Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt.

Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat. Da kommen die Geldanlageangebote "garantiert ohne Risiko" doch gerade recht.  Kann das stimmen? Mit dem Geld der Investoren soll ja ein noch größerer Vermögenswert geschaffen werden. Aus diesem neuen Vermögenswert soll das investierte Kapital und der Gewinnanteil zurückbezahlt werden. Egal wie das Investment genannt wird, egal was der Anlageberater verspricht, das Grundmuster bleibt immer das gleiche. Mit dem Geld der Investoren wird versucht neues Vermögen aufzubauen  und diese Aktivität kann nicht ohne Risiko durchgeführt werden.

Das Risiko kann darin liegen, dass die versprochene Rendite wesentlich niedriger ausfällt. Es kann aber auch sein, dass das gesamte eingesetzte Kapital verloren geht. Es kann sogar sein, dass Nachschüsse zu erbringen sind oder der Fiskus auch noch Ansprüche anmeldet. Es kann aber auch sein, dass man von seiner Hausbank zu einer fragwürdigen Investition gedrängt wird.

Die Geldhäuser haben zum Beispiel ihren Kunden Schiffsfonds als sehr lukratives und sicheres  Investment dargestellt.

Die Bankberater sind damit immer noch auf Kundenfang gegangen als schon klar war, dass einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Die Initiatoren und Vertriebe verdienten ihr Geld nicht mit den Schiffen sondern an den Schiffen. Eine klassische Blase wurde geschaffen. Als diese platzte wurde der Mythos einer Krise aufgebaut. Mit einer Krise hat das aktuelle Schiffsdebakel jedoch nichts zu tun. Hier wird mit dem Wort der Krise ein Mythos aufgebaut, weil einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Es wurde über den Fonds gutes Geld verdient. Es wird auch von anderen über einen pyramidenartigen Aufbau von Schiffen gesprochen, der nie eine wirtschaftliche Chance gehabt habe.

Aus Geld, Geld zu machen ist ein komplexes Unterfangen mit vielen wenn und aber und in seiner Entwicklung kaum sicher vorhersehbar. Mit komplexen Entscheidungen die eine schier unübersehbare Menge von Variablen beinhalten sind die Anleger überfordert. Also wird die Entscheidung ausschließlich nach Faustregeln getroffen. Zinsen realistisch, Berater ist freundlich und macht einen kompetenten Eindruck, Produkt hört sich gut an, Arbeitskollege findet es auch gut. Also Ja!

Ausgeblendet wird, dass die schönsten Pläne scheitern können, auch am Markt gut positionierte Unternehmen plötzlich zusammenbrechen können. Falls dies doch kritisch hinterfragt wird, hat der geschulte Berater noch sein Ass im Ärmel: Das Angebot mit Kapitalschutz und fester Rendite!

Mit diesem Argument und dem ständig wiederkehrenden Wort "sicher" im Anlageprospekt werden sogar windige Schneeballsysteme an die Frau und den Mann gebracht. Das passt wunderbar in das Anlegerbedürfnis nach einfachen Regeln und Sicherheit.

Der Anleger hinterfragt in der Regel auch nicht mit welchem Geld die Anbieter denn eigentlich ihre aufwendigen und kostenintensiven Werbeaktionen zur Neukundengewinnung finanzieren. Wenn in einem Fußballstadion die gesamte Bandenwerbung von einem einzigen Anbieter belegt wird - aus welcher Kasse wird das wohl bezahlt.

Ein wirksamer Schutz für Anleger wäre die Sammelklage. Jetzt ist es doch so, wenn von einer Anlagepleite 50 000 Anleger betroffen sind, müssen alle Anleger einzeln ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Wenn Anbieter windiger Kapitalanlagen von vornherein befürchten müssen, dass sie mit einer Sammelklage überzogen werden könnten, würde so manches Angebot vom Markt verschwinden oder gar nicht erst angeboten werden. Und die betroffenen Anleger müssten finanziell nicht Kopf und Kragen riskieren um zu ihrem Recht zu kommen.

So lange aber die Anleger mehr Zeit in die Planung ihres  Urlaubs oder in einen Autokauf investieren als für ihre Kapitalanlage, wird es immer wieder zu sogenannten Anlageskandalen kommen. 

Jeder Anleger hat die Anlage die er verdient!

Da jede Kapitalanlage mit Risiken behaftet ist, sollte der Anleger für sich alleine klären, ob er das Risiko tragen möchte, ob das Risiko vermeidbar oder zu minimieren ist. Er sollte bei seinen Überlegungen stets daran denken, dass auch sogenannte seriöse Anbieter in der Vergangenheit  durch zügellose Skrupellosigkeit und Betrug aufgefallen sein könnten.  Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch reduziert.  Wenn es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte,  berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über  die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.

 Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmal das Fell über die Ohren ziehen kann.

(Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Fazit:

  • Ein wehrhafter Anleger ist der beste Anlegerschutz und ein engagierter Anlegerschutzanwalt ist kein Abzocker sondern der tatkräftige Helfer seines Mandanten.


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Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, September 25, 2017

Kapitalanlage in Not? Schadensersatz durchsetzen ohne eigenes finanzielles Risiko!

In letzter Zeit werden täglich zahlreiche neue Fälle an den BSZ e.V. herangetragen, in denen Anleger um ihr Geld gebracht wurden.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.

Viele Anleger  vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt „funktioniert“.  Aber nur so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden:
 
  • Gibt es eine Kapitalgarantie?
  • Wenn ja, durch wen?
  • Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen?
  • Ist ein Totalverlust möglich?
  • Gibt es einen Insolvenzschutz?
  • Welchen Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?

Oft haben geschädigte Anleger  nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen.

Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarktbereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.

Der BSZ e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine Prozessfinanzierungsgesellschaft.

  • Die Prozessfinanzierungsgesellschaft finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu deren Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.

Bei folgenden Problemen können Sie eine Prozessfinanzierungsanfrage stellen:

  • Kapitalanlageverluste
  • Versicherungsstreitigkeiten
  • Lebensversicherungen
  • Schadensersatz bei Personenschäden
  • Falschberatung durch Banken
  • Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft  nimmt Ihnen das Risiko ab!
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten dieser Gesellschaft, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft sieht es als ihre Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen.

Was kostet Rechtsdurchsetzung mit der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft?

Bevor eine Annahme eines Falles durch die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt unentgeltlich. Bei positiver Beurteilung wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder realisieren, so erhält sie das prozentuell vereinbarte Erfolgshonorar vom einbringlich gemachten Betrag.

Ohne Risiko sicher gewinnen!

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft ist unabhängig – eine Grundvoraussetzung für Sicherheit und Erfolg bei der Durchsetzung vorliegender Ansprüche.  Die Kunden der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft nutzen den Vorteil durch unabhängige Anwälte vertreten zu werden.

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!


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Mittwoch, September 20, 2017

Das hoch rentierliche Kapitalanlageangebot kommt oft unverhofft via Telefonanruf.

Immer wieder versuchen Finanzvertriebe durch ungenehmigte Telefonanrufe Kontakte zu Verbrauchern herzustellen. Diese Methode der Kontaktanbahnung per Telefon, auch unter „Cold Calling“ bekannt, ist verboten!

Sie verletzt nicht nur das Persönlichkeitsrecht des Angerufenen sondern sie verstößt zudem gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs und beeinträchtigt auch die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers.

Seriöse Unternehmen bedienen sich nicht solch verbotener Methoden. Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. rät den Empfängern solcher Anrufe, sich nicht in ein Gespräch verwickeln zu lassen und das Gespräch sofort zu beenden.

Wie weit verbreitet das „Cold Calling“ immer noch ist, zeigt sich auch daran,  dass sich bei dem BSZ. täglich verzweifelte Kleinanleger melden die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Oft kam der Erstkontakt durch einen Telefonanruf zustande.

Es sind nicht unbedingt die dubiosen Anbieter des ungeregelten Kapitalmarkts bei denen das meiste Anlegergeld versenkt wird.

Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“. Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob Rentner oder Kleinverdiener! Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.

Der BSZ e.V. stellte weiterhin fest, dass sich viele Kapitalanlagestrategien oft als Reinfälle erweisen. Mit Schrottimmobilien, unternehmerischen Beteiligungen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramiedensystemen, Wind-,Strom-,Holz-Fonds zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Tausende Anleger verlieren jedes Jahr ihre Altersvorsorge und sollen oft auch noch Ausschüttungen zurück zahlen. Wohlgemerkt, wir reden hier nicht über Anlagebetrug, sondern über „ganz normale“ Kapitalanlagen, die auch von den Banken ihren Kunden verkauft wurden.

Schrottimmobilien zum Beispiel können für ihre Besitzer zum Fass ohne Boden werden.

Erst sind sie auf Betrüger hereingefallen, die ihnen eine Immobilie völlig überteuert angedreht haben, dann müssen sie auch noch ihr Immobiliendarlehen abstottern und zu guter Letzt wird ihnen womöglich auch noch eine angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase völlig überteuerte Anschlussfinanzierung angeboten.

Immer wieder spielt die Bank im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe zur Immobilienfinanzierung eine Rolle. „Für die Verbraucher stellt sich leider häufig erst zu spät heraus, dass sie die Immobilie viel zu teuer gekauft haben und auf eine Schrottimmobilie hereingefallen sind.

Nicht selten war der Kaufpreis bei einer Schrottimmobilie sittenwidrig überteuert. Hat die Bank Kenntnis von dem völlig überzogenen Preis und gewährt trotzdem eine einhundertprozentige Vollfinanzierung, ohne den Kunden zu warnen, kann sie sich haftbar gemacht haben. Das gilt insbesondere dann, wenn die sie die Darlehensvergabe von einer vorherigen Bewertung der Immobilie abhängig gemacht hat. „Der Kunde vertraut in der Regel dem Urteil seines Bankberaters. Dieses Vertrauen wird in diesen Fällen leider schamlos ausgenutzt“.

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, September 19, 2017

MDM Group AG: Mit dem Bluff des angekündigten Börsengangs wurden wohl etliche Millionen von deutschen Anlegern in die Schweiz überwiesen.

Bei der MDM Group AG sind etliche Anleger aus Deutschland einem mutmaßlichen Betrugsfall zum Opfer gefallen, die Schäden dürften in den hohen zweistelligen Millionenbereich gehen.

Alleine mit dem Bluff des angekündigten Börsengangs wurden wohl etliche Millionen von deutschen Anlegern in die Schweiz überwiesen.

Nachdem das Briefkastenunternehmen aus Meggen in der Schweiz dann abgetaucht war, wurden Anleger nochmals von Telefonverkäufern mit Anrufen aus Luxemburg und anderen Ländern „bombardiert“ und aufgefordert, nochmals Gelder zu investieren und eine MDM Group Aktie aus den USA mit der WKN A0B9T8 zu kaufen. Die Aktien dieses Penny-Stock-Unternehmens, das am sog. „Over-the-Counter“-Segment in den USA notiert ist, gibt es wirklich, notierten bis vor Kurzem aber mit ca. 0,001 Dollar pro Aktie.

Eine kurzfristige Verdreifachung oder Vervierfachung ihres Kapitals wurde Anlegern in Aussicht gestellt, weil ihnen mitgeteilt wurde, so berichten es viele Anleger, der Börsengang nun doch stattfinden solle und ein Konsortium aus den USA bereitstehen würde und die Aktien zum Vielfachen des investierten Preises den Anlegern abkaufen würden.

Also investierten nochmals zahlreiche Anleger weitere erhebliche Gelder, in den der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bekannt gewordenen Fällen weitere Beträge zwischen jeweils 20.000,- – 100.000,- €.

Doch auch hier: Hohe Gewinne sind Fehlanzeige, stattdessen dümpelt die MDM Group Aktie gegenwärtig immer noch nahe Null, das den Anlegern in Aussicht gestellte „Konsortium“ das die Aktien aufkaufen sollte, hat sich bei keinem der von dieser Kanzlei vertretenen Anlegern gemeldet.

Die Versprechungen der trickreichen Telefonverkäufer haben sich abermals in Luft aufgelöst, Anlegern sehen auch hier nochmals erheblichen Verlusten entgegen.

Anleger sollten sich daher nach Ansicht der Rechtsanwälte nicht länger hinhalten lassen, sondern umgehend alle ihnen zustehenden Rechte prüfen und versuchen, die von ihnen angelegten Gelder zu retten.

Bei solchen mutmaßlichen Betrugsfällen wie der MDM Group AG ist generell jeder Tag wichtig, sollten z. B. von der Staatsanwaltschaft Gelder sichergestellt werden, so müssten Anleger hier ohnehin mit einem Titel zugreifen, da hier das sog. Prioritätsprinzip gilt.

Betroffene MDM-Group-Anleger sollten somit keine wertvolle Zeit mehr verlieren und können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group anschließen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, September 15, 2017

CAPTURA GMBH: Können Anleger Schadensersatz gegen den Anlageberater geltend machen?

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, wollen Anleger darauf hinweisen, dass bei der insolventen Captura GmbH auch die Möglichkeit besteht, eine eventuelle Haftung der beteiligten Vermittler zu überprüfen.

Die Captura GmbH musste im Jahr 2015 Insolvenz anmelden. Anlegern wurde hier teilweise die Möglichkeit geboten, in Form von Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen zu investieren.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  weisen Anleger darauf hin, dass ein Vermittler eine Anleger-und Objektgerechte Beratung schuldet und in Fällen, in denen dies nicht der Fall war, dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet ist und zwar in Form der Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.

So ist nach Ansicht der berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zu prüfen, ob die jeweiligen Berater ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nachgekommen sind, denn teilweise wurde den Captura-Anlegern von den jeweiligen Beratern ein Zins von 7,65 % fest zugesagt bei gleichzeitig hoher Kapitalsicherheit.

Auch sollte die Verpflichtung des Beraters zur so genannten nicht-anlegergerechten Beratung überprüft werden: „Teilweise waren die Captura-Anleger ausschließlich an sicheren Anlagen interessiert. Diverse Captura-Anleger wollten keinen Totalverlust in Kauf nehmen. Sofern die hohen Risiken der Anlage verschwiegen worden sein sollten, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müsste, könnte auch das einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler wegen Falschberatung begründen,“ so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. 

Dabei sollte aber auch eine mögliche Verjährung der Ansprüche beachtet werden. Auch wenn diese immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss, wird nach Ansicht der Kanzlei  spätestens Ende 2018 für einen Großteil der Ansprüche die Verjährung drohen, aufgrund der im Jahr 2015 eingetretenen Insolvenz, wenn nicht bereits früher.

Auch sollen Anleger darauf hingewiesen werden, dass bei einer eventuellen Vollstreckung immer das Prioritätsprinzip gilt, d. h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Auch aus diesem Grunde ist ein zügiges Vorgehen zu empfehlen.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit allen Facetten im Bereich Anlegerschutz vertraut.

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Captura GmbH anschließen.

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Donnerstag, September 14, 2017

PROSAVUS AG: Rückforderung von Ausschüttungen! Was tun?

In Sachen Prosavus AG fordert der Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler seit kurzem erhaltene Ausschüttungen von den Anlegern zurück.

In mehreren der berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei (die bereits zahlreiche Prosavus-Anleger/Anleger der Infinus-Gruppe vertritt) vorliegenden Schreiben vom 05.09.2017 teilt der Insolvenzverwalter mit, dass diese geleisteten Ausschüttungen anfechtbar sein sollen und gemäß § 143 InsO der Insolvenzmasse zurückzugewähren sind.

Es sollen nämlich nur „Scheingewinne“ ausgeschüttet worden sein, die nämlich nach § 134 I InsO „unentgeltliche Leistungen“ gewesen sein sollen und somit soll der Leistungsempfänger keinen Anspruch auf die Ausschüttungen gehabt haben. Somit hätten die Angeschriebenen keinen Anspruch auf die Auszahlungen gehabt und die Auszahlungen seien daher zurückzuzahlen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte weisen ausdrücklich auf die kurz gesetzte Frist hin; in den dieser Kanzlei vorliegenden Fällen sollen die Anleger das Geld zzgl. Zinsen bis einschließlich 25.09.2017 wieder zurückzahlen, Beträge von diversen Anlegern zwischen ca. 2.000,- und 50.000,- €.

Der berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt hierzu: „Ein schwerer Schlag für betroffene Prosavus Anleger, die bereits durch die Insolvenz viel Geld verloren haben und nun nochmals „bluten“ sollen, und oftmals erhebliche Beträge, die wenigstens bereits sicher geglaubt waren, zurückzahlen sollen.“

Doch Anleger aufgepasst!

Die Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass die geltend gemachten Forderungen des Insolvenzverwalters nicht einfach ungeprüft und vorschnell bezahlt werden sollten.

Soweit sich der Insolvenzverwalter z. B. darauf beruft, dass die Entnahmen nicht aus Gewinnen heraus erfolgt seien, ist zu prüfen, ob diese Behauptung richtig ist; beweispflichtig für diese Behauptung ist nach Ansicht der Rechtsanwälte der Insolvenzverwalter.

Selbst wenn sie richtig sein sollte, sollten Anleger prüfen, ob sie dann zur Rückzahlung verpflichtet wären. Außerdem seien Anleger darauf hingewiesen, dass sie unbedingt prüfen sollten, ob sie nicht z. B. mit eventuellen Schadensersatzansprüchen, z. B. gegen die Vermittler oder einen eventuellen Treuhänder, aufrechnen könnten.

Auch sollte nach Ansicht der Rechtsanwälte unbedingt geprüft werden, ob Anleger sich nicht auf den Einwand der „Entreicherung“ berufen können.

Weiterhin sollten Anleger prüfen lassen, ob nicht eventuell bereits sogar Verjährung eingetreten ist, und somit Anleger aufgrund der eventuellen Einrede der Verjährung gar keine Rückzahlungen mehr leisten müssten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern sich umgehend durch einen versierten Rechtsanwalt gegen die Rückforderung vertreten zu lassen.

Außerdem weisen die berichtenden Rechtsanwälte betroffene Anleger durch ihre Erfahrung aus hunderten von Insolvenzanfechtungsfällen darauf hin, dass in vielen Fällen oftmals zumindest eine vergleichsweise Einigung mit dem Insolvenzverwalter möglich ist, wodurch die geltend gemachten Forderungen oftmals zumindest deutlich reduziert werden können und somit oftmals eine Klage des Insolvenzverwalters vermieden werden kann.

Aufgrund der kurz gesetzten Frist sollen Anleger jedoch nochmals darauf hingewiesen werden, dass Eile geboten ist.

Betroffene Anleger, die von Insolvenzanfechtungen des Insolvenzverwalters betroffen sind, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft PROSAVUS AG anschließen und eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.
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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft PROSAVUS AG  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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