Mittwoch, September 20, 2017

Das hoch rentierliche Kapitalanlageangebot kommt oft unverhofft via Telefonanruf.

Immer wieder versuchen Finanzvertriebe durch ungenehmigte Telefonanrufe Kontakte zu Verbrauchern herzustellen. Diese Methode der Kontaktanbahnung per Telefon, auch unter „Cold Calling“ bekannt, ist verboten!

Sie verletzt nicht nur das Persönlichkeitsrecht des Angerufenen sondern sie verstößt zudem gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs und beeinträchtigt auch die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers.

Seriöse Unternehmen bedienen sich nicht solch verbotener Methoden. Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. rät den Empfängern solcher Anrufe, sich nicht in ein Gespräch verwickeln zu lassen und das Gespräch sofort zu beenden.

Wie weit verbreitet das „Cold Calling“ immer noch ist, zeigt sich auch daran,  dass sich bei dem BSZ. täglich verzweifelte Kleinanleger melden die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Oft kam der Erstkontakt durch einen Telefonanruf zustande.

Es sind nicht unbedingt die dubiosen Anbieter des ungeregelten Kapitalmarkts bei denen das meiste Anlegergeld versenkt wird.

Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“. Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob Rentner oder Kleinverdiener! Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.

Der BSZ e.V. stellte weiterhin fest, dass sich viele Kapitalanlagestrategien oft als Reinfälle erweisen. Mit Schrottimmobilien, unternehmerischen Beteiligungen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramiedensystemen, Wind-,Strom-,Holz-Fonds zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Tausende Anleger verlieren jedes Jahr ihre Altersvorsorge und sollen oft auch noch Ausschüttungen zurück zahlen. Wohlgemerkt, wir reden hier nicht über Anlagebetrug, sondern über „ganz normale“ Kapitalanlagen, die auch von den Banken ihren Kunden verkauft wurden.

Schrottimmobilien zum Beispiel können für ihre Besitzer zum Fass ohne Boden werden.

Erst sind sie auf Betrüger hereingefallen, die ihnen eine Immobilie völlig überteuert angedreht haben, dann müssen sie auch noch ihr Immobiliendarlehen abstottern und zu guter Letzt wird ihnen womöglich auch noch eine angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase völlig überteuerte Anschlussfinanzierung angeboten.

Immer wieder spielt die Bank im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe zur Immobilienfinanzierung eine Rolle. „Für die Verbraucher stellt sich leider häufig erst zu spät heraus, dass sie die Immobilie viel zu teuer gekauft haben und auf eine Schrottimmobilie hereingefallen sind.

Nicht selten war der Kaufpreis bei einer Schrottimmobilie sittenwidrig überteuert. Hat die Bank Kenntnis von dem völlig überzogenen Preis und gewährt trotzdem eine einhundertprozentige Vollfinanzierung, ohne den Kunden zu warnen, kann sie sich haftbar gemacht haben. Das gilt insbesondere dann, wenn die sie die Darlehensvergabe von einer vorherigen Bewertung der Immobilie abhängig gemacht hat. „Der Kunde vertraut in der Regel dem Urteil seines Bankberaters. Dieses Vertrauen wird in diesen Fällen leider schamlos ausgenutzt“.

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Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

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Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Telefax: 06071-9816829



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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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