Immer wieder versuchen Finanzvertriebe durch ungenehmigte
Telefonanrufe Kontakte zu Verbrauchern herzustellen. Diese Methode der
Kontaktanbahnung per Telefon, auch unter „Cold Calling“ bekannt, ist verboten!
Sie verletzt nicht nur das Persönlichkeitsrecht des Angerufenen
sondern sie verstößt zudem gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs und
beeinträchtigt auch die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers.
Seriöse Unternehmen bedienen sich nicht solch verbotener
Methoden. Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. rät den
Empfängern solcher Anrufe, sich nicht in ein Gespräch verwickeln zu lassen und
das Gespräch sofort zu beenden.
Wie weit verbreitet das „Cold Calling“ immer noch ist, zeigt
sich auch daran, dass sich bei dem BSZ.
täglich verzweifelte Kleinanleger melden die Ihr Erspartes und damit ihre
Altersvorsorge verloren haben. Oft kam der Erstkontakt durch einen Telefonanruf
zustande.
Es sind nicht
unbedingt die dubiosen Anbieter des ungeregelten Kapitalmarkts bei denen das
meiste Anlegergeld versenkt wird.
Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken,
meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte
„hineinberaten“. Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro
eingesammelt, egal ob Rentner oder Kleinverdiener! Egal ob Immobilen-, Film-,
Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und
nicht auf den Konten der Anleger gelandet.
Der BSZ e.V. stellte weiterhin fest, dass sich viele
Kapitalanlagestrategien oft als Reinfälle erweisen. Mit Schrottimmobilien,
unternehmerischen Beteiligungen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds,
Schneeball- und Pyramiedensystemen, Wind-,Strom-,Holz-Fonds zieht sich eine
Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Tausende Anleger verlieren jedes Jahr
ihre Altersvorsorge und sollen oft auch noch Ausschüttungen zurück zahlen.
Wohlgemerkt, wir reden hier nicht über Anlagebetrug, sondern über „ganz
normale“ Kapitalanlagen, die auch von den Banken ihren Kunden verkauft wurden.
Schrottimmobilien zum
Beispiel können für ihre Besitzer zum Fass ohne Boden werden.
Erst sind sie auf Betrüger hereingefallen, die ihnen eine
Immobilie völlig überteuert angedreht haben, dann müssen sie auch noch ihr
Immobiliendarlehen abstottern und zu guter Letzt wird ihnen womöglich auch noch
eine angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase völlig überteuerte
Anschlussfinanzierung angeboten.
Immer wieder spielt die Bank im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe
zur Immobilienfinanzierung eine Rolle. „Für die Verbraucher stellt sich leider
häufig erst zu spät heraus, dass sie die Immobilie viel zu teuer gekauft haben
und auf eine Schrottimmobilie hereingefallen sind.
Nicht selten war der Kaufpreis bei einer Schrottimmobilie
sittenwidrig überteuert. Hat die Bank Kenntnis von dem völlig überzogenen Preis
und gewährt trotzdem eine einhundertprozentige Vollfinanzierung, ohne den
Kunden zu warnen, kann sie sich haftbar gemacht haben. Das gilt insbesondere
dann, wenn die sie die Darlehensvergabe von einer vorherigen Bewertung der
Immobilie abhängig gemacht hat. „Der Kunde vertraut in der Regel dem Urteil
seines Bankberaters. Dieses Vertrauen wird in diesen Fällen leider schamlos
ausgenutzt“.
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werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
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Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefax: 06071-9816829
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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