Freitag, Juni 30, 2017

Ölpreis fällt weiter – POC-Anleger sind verunsichert

Das Emissionshaus Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH berichtet von einem „Restart“ der sechs POC Fonds. Was bedeutet das für die Anleger?

An die mit der betreffenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft betraute Kanzlei werden nunmehr vermehrt von betroffenen POC- Anlegern Fragen nach ihren Handlungsoptionen herangetragen. Hintergrund ist, dass als möglicherweise letzter Rettungsversuch und um das Vertrauen der Anleger wieder zu gewinnen, die Geschäftsführung diverser POC-Fonds ausgetauscht wurde. Fakt ist, dass die Gesellschaft ohne weitere signifikante Nachschüsse der Anleger den Geschäftsbetrieb nicht in ertragreiche Bahnen wird lenken können. Statt die Sanierung als solche zu benennen, wird lieber von einem harmlos klingenden Restart gesprochen. An der dramatischen Lage der Fonds ändert dies jedoch nichts.

Wir hatten bereits berichtet, dass mit Urteilen aus März und April 2017 verschiedenen von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  vertretenen Anlegern die Fehlerhaftigkeit des Prospekts der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG vom Landgericht Berlin bestätigt wurde. Diese Urteile machen Mut. Auch das Kammergericht Berlin hatte zuvor in jeweils vorläufigen Hinweisen die Auffassung dieser Rechtsanwälte  geteilt, dass hinsichtlich der Beteiligungen POC 1 GmbH & Co. KG bzw. POC Growth GmbH & Co. KG Prospektfehler vorliegen könnten.

Wurde ein Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut fordern. Gleiches gilt, wenn der zugrunde liegende Fondsprospekt fehlerhaft ist und daher nicht dazu geeignet war, den Anleger über die mit der Anlage einhergehenden, zahlreichen Risiken zu informieren. In diesem Fall kommt zudem ein Schadensersatzanspruch gegenüber den Prospektverantwortlichen in Betracht.

Bestehen solche Ansprüche, so kann der Anleger seine Einlage nebst Agio abzüglich etwaiger Ausschüttungen ersetzt verlangen und bietet im Gegenzug dem Beratungsinstitut bzw. den Prospektverantwortlichen die Fondsbeteiligung an.

In zahlreichen derartigen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung.


Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Juni 28, 2017

Vorsicht wenn sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt werden!

Jede Investition hat Vorteile und Nachteile!  Alle Investitionen haben ein gewisses Risiko! Wenn ein Anlageangebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr! Seien Sie vorsichtig bei jeder Investition, die als " risikofrei "  angeboten wird. Alle Investitionen haben ein gewisses Risiko! Anlageberater die etwas anderes behaupten, sollten die rote Karte gezeigt bekommen.

Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch reduziert.

Wenn es darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet.

Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte,  berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über  die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen "Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.

Kapitalanlagen zur Altersvorsorge bieten eine gute Möglichkeit, um eine weitere Einnahmequelle für den Ruhestand zu schaffen.

Stellen Sie dabei unbedingt sicher, dass Sie über potenzielle Risiken und über Erträge der einzelnen Anlagen genau informiert sind. Freunde, Verwandte, und Finanzberater bieten Ihnen sicher auch Tipps für eine vorteilhafte Kapitalanlage an. Am besten ist dabei, ausschließlich in Produkte, die Sie selbst auch verstehen, zu investieren.

Immer wieder glauben Anleger an Investments welche wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass Schneeballsysteme immer wieder viele  Tausende Geschädigte produzieren.

Oft werden sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt.

Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel unbeantwortet. Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger Weise Kritik, die diese "geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens" vehement verteidigt und für die ausgesprochene Warnung beschimpft und mit Abmahnungen überzieht. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Diese Finanzbetrüger leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“  

Viele Anleger glauben, dass Anlageberater und Bankberater im Finanz- und in der Kapitalanlage bestens geschult sind. Oft sind die Berater sind jedoch lediglich als Verkäufer geschult, um Kapitalanlagen  über das Telefon, den Bankschalter oder auch am Wohnzimmertisch  zu verkaufen.  Glauben Sie nicht daran, dass es kein Risiko gäbe. Bei Investitionen gibt es immer ein Risiko. Seriöse Berater bestätigen dies, Betrüger verneinen das. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich eine Investition entwickelt.   Prüfen Sie, ob das Produkt sicher ist, ob die Erträge schneller wachsen als die Inflation und welche  Steuern, Gebühren und Provisionen für die Investition gelten.

Jede Investition hat Vor- und Nachteile. Ob Sie Ihr Geld in Aktien, Investmentfonds, Anleihen oder anderen Finanzprodukten anlegen, darüber entscheiden Sie ganz alleine. Wichtig: Streuen Sie Ihre Investments, denn Diversifikation der Anlagen wird dazu beitragen, das Risiko zu reduzieren. Die Mischung aus einer Vielzahl von Investitionen innerhalb eines Anlageportfolios ist eine wichtige  Technik zur Steuerung der Risiken.

Ein Anlageberater der es ehrlich mit Ihnen meint, sollte auch in der Lage sein, umfassend über die Risiken, Verpflichtungen, Einschränkungen und Kosten der Investition zu informieren.

Er hat auch kein Problem damit, Ihnen ein Dokument mit allen vorgetragenen wichtigen Punkten zu erstellen, zu unterschreiben und Ihnen auszuhändigen. Allen Beratern, die zögern, die Anlagestrategie zu diskutieren oder das geforderte Dokumente auszustellen, sollte mit Vorsicht begegnet werden.

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.  Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!

Der BSZ® e.V. hält  anwaltliche Werbung für ein durchaus geeignetes Mittel geschädigten Anlegern, die Entscheidung zu erleichtern, wen sie denn schlussendlich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen möchten.

Abgelehnt werden vom BSZ e.V.  jene Rechtsanwälte, die über Urteile berichten und dabei beim Leser ganz bewusst den Eindruck erwecken, selbst das Urteil erstritten zu haben. Tatsächlich wurde das Urteil aber von einer anderen Kanzlei erstritten. Wer diesen  Sachverhalt verschweigt betreibt offensichtlich den  Versuch, verunsicherte Geschädigte seiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei zuzuführen. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man  berichte  zu einem selbst erstrittenem  wichtigen Urteil handelt es sich bei diesen Berichten um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten auf Kosten des Mitbewerbers.  Ob es aber für die Begründung des dazu grundlegend erforderlichen Vertrauensverhältnisses hilfreich ist, wenn der Geschädigte neben allem Ärger und Unbill, der in dieser Sache bereits an ihn herangetragen wurde, auch noch feststellen muss, dass seine Mandatsvergabe an den Anwalt auf Grund einer „unvollständigen“ Berichterstattung erfolgte, darf bezweifelt werden.

Bisher hat noch keines der Mitglieder des BSZ® e.V. von den Autoren solcher Mitteilungen eine zufrieden stellende Erklärung für diesen Vertrauensbruch erhalten. Es wird eine der zuerst an die die Werbetrommel rührenden Rechtsanwälte zu richtende Frage sein, warum sie sich berechtigt fühlen, Urteile für Werbemaßnahmen zu benutzen die Sie nicht selbst erstritten haben. Es ist kaum vorstellbar, dass, wenn eine zufriedenstellende Erklärung ausbleibt, ein solcher Vertrauensbruch die Basis sein könnte für die Begründung einer intakten Mandatsbeziehung, deren entscheidender Bestandteil eben Vertrauen ist.

Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Montag, Juni 26, 2017

Schadensersatz für Investoren in Cum-Ex-Fonds

Cum-Ex-Geschäfte von Finanzhäusern, durch die der Staat um einen geschätzt zweistelligen Milliardenbetrag geschädigt wurde und die (erst) im Jahr 2012 beendet wurden, haben vielfach auch bei Privatinvestoren zu Verlusten geführt.

Denn die Banken haben in einigen Fällen auch entsprechende Fonds aufgelegt und an ihre Kunden vertrieben. Wenn und soweit die Kunden in diesem Zusammenhang nicht ordnungsgemäß über die mit dem Geschäftsmodell des Cum-Ex-Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt wurden, können die Anleger Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung fordern.

Jüngst hat das Landgericht Ulm die Schweizer Bank J. Safra Sarasin mit Urteil vom 22. Mai 2017 zur Schadensersatzleistung in Millionenhöhe verurteilt. Dabei ging es laut Presseberichten um den Cum-Ex-Fonds Sheridan. Dieser Fonds ist allerdings nicht der einzige Akteur, dem das Geschäftsmodell 2012 entzogen wurde. Außerdem haben mehrere Banken vermögenden Privatkunden und institutionellen Anlegern auch andere Fonds und individuelle Vertragsstrukturen angeboten, mit denen die Kunden von Cum-Ex-Geschäften profitieren sollten. Auch in diesen Fällen kommen Schadensersatzansprüche in Betracht.

Die Cum-Ex-Problematik basiert letztlich auf der Möglichkeit, Wertpapiere zu verkaufen, die man (noch) nicht hat – und auf der Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragssteuer auf Dividendenzahlungen. Wer eine entsprechende Kapitalertragssteuerbescheinigung erhält, kann vom Fiskus gegebenenfalls eine Steuererstattung erwarten. Bis zum Jahr 2012 konnte dabei unter anderem mit Leerverkäufen kurz vor dem Termin zur Auszahlung der Dividende erreicht werden, dass sowohl für denjenigen, von dem der Leerverkäufer die Aktien letztlich (nach dem Dividendenstichtag) erwirbt als auch der Käufer der Aktie eine Steuerbescheinigung erhält – obwohl die Kapitalertragssteuer tatsächlich nur einmal abgeführt wurde.

Auch wenn die Finanzhäuser mit Cum-Ex-Geschäften über lange Zeit erhebliche Gewinne erzielen konnten, hatte sich bereits seit mehreren Jahren abgezeichnet, dass die Finanzverwaltung nicht bereit war, diese Praxis auf unbestimmte Zeit zu tolerieren. Aus diesem Grund hätten die an dem Vertrieb von Cum-Ex-Geschäftsmodellen beteiligten Banken ihre Kunden über die damit verbundenen Risiken entsprechend informieren müssen. BSz e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun rät deshalb allen betroffenen Investoren, etwaige Schadensersatzansprüche überprüfen und gegebenenfalls durchsetzen zu lassen

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cum-Ex Geschäfte anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cum-Ex Geschäfte kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Sind wir doch alle blöd?

Viele Verbraucher kaufen ein Produkt dessen genauen Preis Sie nicht kennen aber trotzdem treu und brav  in langjährigen Raten (oft 30 Jahre und mehr) abstottern. Ob das Produkt zum vereinbarten Zeitpunkt und in welchem Umfang geliefert wird ist ungewiss.

Mit ihren monatlichen Raten zahlen sie in den ersten 2 bis 3 Jahren (manchmal auch länger) nicht für das erworbene Produkt, sondern für die Kosten des Lieferanten bei dem sie das Produkt bestellt haben (Vertreterprovision, Verwaltungskosten usw.) Will der Verbraucher aus diesem Vertrag nach 2 oder 3 Jahren aussteigen, bekommt er nichts, er hat sein Geld restlos verloren!

Sie denken, „schön doof“ und so etwas würden Sie ja niemals unterschreiben. Dann haben Sie keine Kapitallebensversicherung. Denn genau um dieses Produkt handelt es sich.

Lebensversicherungen Ein Verlustgeschäft warnt der BSZ e.V.

Lebensversicherungen sind in den letzten Jahren zunehmend in Verruf geraten und das zu Recht, meint die mit dem BSZ e.V. verbundene Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft. Viele Anlageprodukte sind nicht nur aufgrund der Nullzinspolitik unattraktiv. Immer häufiger werden Fälle publik, in denen Kunden nicht ihre versprochene Rendite nach Ablauf des Vertrages herausbekommen haben.

Der Teufel lauert in den Details

Schuld daran sind, laut den Experten des BSZ e.V. und dessen Prozesskosten Finazierungsgesellschaft, kaskardenartige Kostenstrukturen, die sich hinter den als vermeintlich sicher geltenden Anlageprodukten verstecken. „Vor allem fondsgebundene Lebensversicherungen waren bereits von Anfang an völlig untauglich je einen Gewinn zu erwirtschaften. Statt hoher Renditen werden satte Verluste eingefahren“, ist man sich sicher.

Grund dafür: Viele Anlageprodukte, insbesondere fondsgebundene Lebensversicherungen, sind für Versicherungsnehmer nur wenig transparent. Häufig wissen sie nicht, wann und wofür die eigene Prämie im Detail verwendet wird. Kaskadenartige Gebühren und Provisions- und Kostenstrukturen der Versicherungen machen es beinahe unmöglich die Renditenversprechungen zu realisieren.

Besonders hart trifft es Kunden, die eine Lebensversicherung als Tilgungsträger für ein endfälliges Darlehen abgeschlossen haben. Die Lebensversicherung hätte ja zumindest den Betrag erwirtschaften müssen, welcher es ermöglicht, das endfällige Darlehen zu tilgen. Wie die Praxis zeigt, haben die fondsgebundenen Lebensversicherungen im Schnitt nur 50 bis 70 Prozent jenes Betrages erreicht, welcher vorhanden sein hätte müssen, um das endfällige Darlehen abzudecken.

Mängel bei der Aufklärungspflicht als Ausweg – Rücktritt ohne Verluste ist möglich!

Die Prozessfinanzierungsgesellschaft des BSZ e.V. wirft den Finanzdienstleistungsberatern vor, ihrer Aufklärungspflicht über die Risiken der jeweiligen Anlageprodukte nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Darüber hinaus wurden vermeintlich untaugliche Produkte an unwissende Anleger verkauft.

Und genau das ist der Ausweg für die geschädigten Kunden. Denn wenn sie bei Unterfertigung der Versicherung oder bei Zusendung der Police nicht richtig über ihr Rücktrittsrecht bzw. über das Wesen der Lebensversicherung aufgeklärt wurden, steht ihnen ein zeitlich unbeschränktes Rücktrittsrecht zu. Dieses Rücktrittsrecht kann sogar noch nach Beendigung der Lebensversicherung ausgeübt werden.

So kommen Sie schnell zu Ihrem Geld

Wer an den „wahren Wert“ seiner Lebensversicherung heran möchte, kann den „Widerspruchsjoker“ nutzen. Wer diesen Vorteil für sich nutzen will, kann dazu professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Das bekommen Lebensversicherungskunden wieder:

  • den Sparanteil des Versicherungsnehmers
  • die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers
  • Zinsen

Bundesgerichtshof bestätigt ewiges Widerspruchsrecht

Hintergrund ist, dass zahlreiche Versicherer ihre Kunden in der Vergangenheit nicht richtig über ihr Widerspruchsrecht belehrt haben. Folge dessen ist, dass den betreffenden Versicherungsverträgen noch heute widersprochen werden kann. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits mehrfach bestätigt.
Praxistipp

Es lohnt sich seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Experten beraten zu lassen. Dieser könnte in Ihren Unterlagen enormes Potenzial erkennen und bares Geld für Sie rausschlagen. Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherungswiderspruch können Sie Ihre Unterlagen zur kostenfreien Prüfung bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten einreichen.

Punkte für Ihre Check-Liste

Prüfen Sie:

  • ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
  • ob Ihre Vertragsunterlagen eine Widerspruchsbelehrung enthalten
  • oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Widerspruchsbelehrungen. Lassen Sie diese Widerspruchsbelehrung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte kostenfrei prüfen.

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Samstag, Juni 24, 2017

Rickmers stellt Insolvenzantrag: BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte bejahen Schadensersatzansprüche für Rickmers-Anleihekäufer.

BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Anleihekäufer der Rickmers Holding AG (vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) Klagen auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen der Anleiheemission. Denn es liegen Anhaltspunkte vor, dass der Prospekt für die Anleihen fehlerhaft war und Prospektverantwortliche den Anleihekäufern deswegen auf Schadensersatz für erlittene Verluste haften.

"Unsere initiale rechtliche Prüfung hat gezeigt, dass die Prospektverantwortlichen auf die Risiken der Rickmers-Anleihe hätten hinweisen müssen, die sich aus der seit 2008 andauernde Krise der Schifffahrt, dem zunehmenden Preisverfall der Frachtraten, dem andauernden Überangebot an Transportkapazität und dem Abfall der Charterraten für Schiffe der Panamax-Klasse aufgrund der Erweiterung des Panamakanals ergeben. Dies ist im Prospekt nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Daher prüfen wir, ob deswegen der Anleiheprospekt fehlerhaft ist und Anleihekäufer die Verantwortlichen der Emission auf Schadensersatz wegen Prospekthaftung in Anspruch nehmen können“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwlt Dr. Marc Liebscher.

Hintergrund ist, dass die Hamburger Charterreederei Rickmers Group laut Pressemeldungen am 1.6.2017, Insolvenzantrag gestellt hat. Dies kommt überraschend, denn an diesem Tage hätten Anleihegläubiger einem Sanierungskonzept zustimmen sollen. Doch kurz zuvor hat der Vorstand der HSH Nordbank, einer wesentlichen Gläubigerin, dem Sanierungskonzept seine Zustimmung versagt. Damit war der Gang zum Insolvenzgericht für die Rickmers Charterreederei Group wohl unausweichlich geworden.

Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Rickmers Charterreederei Group ist eine von der Rickmers Holding AG (vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) am 11.6.2013 begebene Unternehmensanleihe im Gesamtnennbetrag von 275 Mio. EUR, verzinst mit 8,875%, welche am 11. Juni 2018 endfällig wird (ISIN DE000A1TNA39, WKN A1TNA3).

Die Insolvenz bedeutet für Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG, dass diese mit einem wesentlichen Ausfall ihrer Anleiheforderung zu rechnen haben. Erste Prognosen nehmen an, dass Anleiheinhaber allenfalls eine Befriedigungsquote von 2-8 % erhalten. Ob diese Prognose sich in Zukunft bewahrheitet, ist aber unklar. Jedenfalls war diese Prognose bislang Grundlage der Sanierungsbemühungen und stammt dem Vernehmen nach aus einer Liquidationsberechnung von Brinkmann & Partner für den Insolvenzfall. Daher kann angenommen werden, dass diese Prognose derzeit am ehesten dem möglichen Ausgang entspricht. Das bedeutet jedenfalls, dass Anleihegläubiger mit einem Verlust von über 90 % auf die Nominale zu rechnen haben. Stand heute notiert die Anleihe bei rund 5-6 %.

Diese Verluste sollten Anleihekäufer nicht hinnehmen. Daher ist eine mit diesem Fall bestens vertraute  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von mehreren Anleihekäufern beauftragt, die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen gegen Hintermänner der Anleiheemission zu prüfen.

Der Anleiheemission lag nämlich der Wertpapierprospekt der Rickmers Holding AG (vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) vom 14.5.2013 zu Grunde. Nach einer initialen rechtlichen Prüfung sind unsere Rechtsanwälte zu dem Ergebnis gekommen, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser Prospekt die tatsächlichen wirtschaftlichen Risiken der Anleihe nicht richtig darstellt und damit fehlerhaft war. Für die Beurteilung einer Kapitalanlage wesentliches Datenmaterial kann nämlich nicht nur irgendwie offenbart werden, sondern dies muss in einer für den Prospektadressaten verständlichen Form geschehen, die ihn in die Lage versetzt, zutreffende Schlussfolgerungen zu ziehen. Maßstab der Haftung bildet hierbei die Betrachtungsweise eines verständigen, durchschnittlich vorsichtigen Anlegers. Entscheidend ist danach der Gesamteindruck auf einen durchschnittlichen Anleger. Der Rickmers-Prospekt muss den Anleger in die Lage versetzen, eine Entscheidung über die im Prospekt angebotene Rickmers-Anleihe zu treffen.

Der Prospekt der Rickmers-Anleihe hätte diesem Anspruch aber nur genügt, wenn er sämtliche Umstände, die für die Entschließung der mit dem Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein könnten, richtig, verständlich und vollständig darstellt. Hier spricht vieles dafür, dass diese Anforderungen nicht erfüllt wurden. Denn die, laut eigner Pressemitteilung von Rickmers, für die Pleite ursächlichen Gründe sind v.a. die seit 2008 andauernde Krise der Schifffahrt, der zunehmende Preisverfall der Frachtraten, das andauernde Überangebot an Transportkapazität und der Abfall der Charterraten für Schiffe der Panamax-Klasse aufgrund der Erweiterung des Panamakanals. Auf diese schon bei Anleiheemission 2013 dauerhaft vorliegenden Risiken wird im Anleihe-Prospekt nicht ausreichend hingewiesen. Nach unserem Dafürhalten wurde den Anleihekäufern daher im Rickmers-Prospekt kein zutreffendes Bild von den angebotenen Anleihen vermittelt.

Daher könnten Anleihekäufer von den Prospektveranlassern Rückabwicklung des Anleihekaufs verlangen, mithin Schadensersatz für Ihre Verluste. Erlassen hat den Prospekt, wer für ihn, nach außen erkennbar, die Verantwortlichkeit übernommen hat. Damit werden diejenigen der Prospekthaftung unterworfen, die hinter dem Rickmers-Prospekt stehen und seine tatsächlichen Urheber sind. Prospektveranlasser ist derjenige, der ein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Emission der Rickmers-Anleihen hat und darauf hingewirkt, dass ein unrichtiger und oder unvollständiger Prospekt veröffentlicht wird. Hierunter fallen die Personen oder Unternehmen, die an der Emission der Rickmers-Anleihen ein eigenes wirtschaftliches Interesse haben.

Eine indikative Prüfung hat ergeben, dass Herr Bertram R.-C. Rickmers Prospektveranlasser war. Denn im Zeitpunkt der Emission war Herr Rickmers alleiniger Kommanditist der Emittentin. Damit hatte er ein wesentliches wirtschaftliches Interesse an der Anleihemission. Zudem kontrollierte Herr Rickmers die Emittentin und die Rickmers Gruppe. Die persönlich haftende Komplementärin und Geschäftsführerin der Emittentin war wiederum eine Tochter der Emittentin, kontrolliert von der Emittentin, diese wurde wiederum von Herrn Rickmers kontrolliert. Herr Rickmers war zudem Vorsitzender der Geschäftsführung der Komplementärin. Damit hatte Herr Rickmers auch den notwenigen Einfluss auf die Prospektgestaltung. Damit war Herr Rickmers Veranlasser des Anleihen-Prospekts.

Herr Rickmers verfügt nach unseren Recherchen auch über ausreichend Vermögen, um von Anleihekäufern in Haftung genommen zu werden. Denn das (gescheiterte) Sanierungskonzept sah vor, dass Herr Rickmers EUR 10 Mio. frisches Geld in das sanierte Unternehmen gibt und bis 1.1.2021 dem sanierten Unternehmen ein Darlehen als Liquiditätsreserve von ebenfalls EUR 10 Mio. EUR gewährt. Daher gehen wir davon aus, dass die privaten Vermögensverhältnisse von Herrn Rickmers zumindest EUR 20 Mio. hergeben.

Der Autor dieses Beitrags und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Marc Liebscher vertritt Käufer/Inhaber von Rickmers-Anleihen. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich: Rechtsanwalt Dr. Liebscher wurde in mehreren Insolvenzverfahren von Anleihegläubigern zum Mitglied des Gläubigerausschusses gewählt oder zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz bestellt. Dr. Liebscher ist zudem Sprecher der Schutzvereinigung der Kapitalanleger e.V. (Sdk, München), Sprecher des Arbeitskreises Bank- und Kapitalmarktrecht des Berliner Anwaltsvereins und Lehrbeauftragter der Universität Potsdam zum Bankrecht.

Anleihegläubigern oder Anleihekäufern der Rickmers Holding AG (vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) ist zu raten, ihre Rechte von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten geltend machen zu lassen. Denn im Insolvenzverfahren ist mit keiner nennenswerten Zahlung auf die Anleihen zu rechnen.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

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Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Rickmers Holding AG anschließen.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Donnerstag, Juni 22, 2017

Clerical Medical: Kunde erhält durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zusätzliches Geld aus Lebensversicherung

  • Widerspruchsjoker“ bei Lebens- und Rentenversicherungen nutzen
  • Hilfe durch Fachmann bringt schnell bares Geld
  • Auch bereits beendete Lebensversicherungen bergen noch Guthaben

Während Lebensversicherungen früher noch aufgrund ihrer hohen Renditen als profitable Geldanlagen und Baustein zur Altersvorsorge galten, zeichnet die Praxis heute ein anderes Bild. Um jetzt noch das Maximum aus Ihrer Versicherung zu holen, lohnt es sich einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

So lag es bei der CM-Lebensversicherung. Durch den Widerspruch erhält ein Lebensversicherungskunde oft mehr Geld als bei einer Kündigung. Das Gleiche gilt vielfach ebenso bei einer schon beendeten Lebensversicherung. Das bedeutet, der Mandant erhielt sämtliche eingezahlten Versicherungsbeiträge zurück zuzüglich einer attraktiven Verzinsung. Alles, was der Lebensversicherer „verdient“ hat, steht dem Versicherungsnehmer zu. Lediglich der Wert für den faktisch genossenen Versicherungsschutz wird dabei abgezogen. Dieser stellt jedoch erfahrungsgemäß nur einen vergleichsweise geringen Posten dar.

So kommen Sie schnell zu Ihrem Geld

Wer an den „wahren Wert“ seiner Lebensversicherung heran möchte, kann den „Widerspruchsjoker“ nutzen. Wer diesen Vorteil für sich nutzen will, kann dazu professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. So erhielt der Mandant mit Unterstützung einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei sicher und schnell innerhalb von nur 2 Monaten sein Guthaben.

Das bekommen Lebensversicherungskunden wieder:

  • den Sparanteil des Versicherungsnehmers
  • die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers
  • Zinsen

Bundesgerichtshof bestätigt ewiges Widerspruchsrecht

Hintergrund ist, dass zahlreiche Versicherer ihre Kunden in der Vergangenheit nicht richtig über ihr Widerspruchsrecht belehrt haben. Folge dessen ist, dass den betreffenden Versicherungsverträgen noch heute widersprochen werden kann. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits mehrfach bestätigt.

Praxistipp

Es lohnt sich seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Experten beraten zu lassen. Dieser könnte in Ihren Unterlagen enormes Potenzial erkennen und bares Geld für Sie rausschlagen. Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherungswiderspruch können Sie Ihre Unterlagen zur kostenfreien Prüfung bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten einreichen

Punkte für Ihre Check-Liste

Prüfen Sie:

  • ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
  • ob Ihre Vertragsunterlagen eine Widerspruchsbelehrung enthalten
  • oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Widerspruchsbelehrungen. Lassen Sie diese Widerspruchsbelehrung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte kostenfrei prüfen.

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Dienstag, Juni 20, 2017

Viele Privatanleger haben bereits verloren, in dem sie der angebotenen Kapitalanlage blind vertrauen.

Die Privatanleger erhoffen sich von einer Kapitalanlage zwar nicht den Globus in Gold aufgewogen zu bekommen, aber doch zumindest größtmögliche Sicherheit, lohnende Renditen und Steuervorteile. Diese Situation machen sich „Schwarze Schafe“ des ungeregelten Kapitalmarktes zu Nutze und vernichten jedes Jahr private Vermögen in Milliardenhöhe.

Die Methoden dieser Leute im Kapitalanlagebereich werden immer dreister und die Schäden immer höher. Die Bandbreite der Varianten, über die so manche Finanzdienstleister inzwischen an das Geld der Anleger wollen, ist schier unendlich.

In den letzten Jahren haben zahlreiche Firmen das Anlegervertrauen durch überzogene Rendite- und Garantieversprechen und lückenhafte Risikoaufklärung bewusst missbraucht.

„In vielen Fällen glauben die Investoren eine sichere und renditeträchtige Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge abgeschlossen zu haben. Dabei sitzen sie jedoch auf einer hochriskanten Unternehmensbeteiligung die zur Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist. Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust drohen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Gute oder schlechte Kapitalanlage?

Eine konservative Anlage mit niedriger Verzinsung muss nicht automatisch besser oder sicherer sein als eine hoch verzinste vielleicht etwas spekulativ erscheinende Anlage. Es ist auch immer eine Frage des Risikos welches Sie bereit sind zu tragen. Wobei auch zu bedenken ist, dass sowohl Risikobereitschaft als auch Investitionen im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen sind.

Die Finanzdienstleister entwickeln ständig neue Produkte. Gerade für kleine Investoren werden ständig neue Produkte gestrickt. Dabei wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge denkbar ungeeignet sind, zu erliegen.

Die meisten Anleger  vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt „funktioniert“.  Aber nur so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden: 

  • Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch wen?
  • Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen?
  • Ist ein Totalverlust möglich?
  • Gibt es einen Insolvenzschutz?
  • Welchen Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?

Achtung Falschinformation

Das Internet hat Verbrauchern scheinbar  umfassenden Zugang zu finanziellen Informationen und günstigen Möglichkeiten der Geldanlage verschafft.   Jedoch scheint  das Internet  mit eben solchen Informationen in einem nicht zu unterschätzenden Maße auch finanzielle Betrügereien zu fördern.  Dies führt dazu, dass Verbraucher sich bei ihrer Kapitalanlage oft in falscher Sicherheit wiegen.

Da werden zum Beispiel Aktien in online-Rundschreiben, Internetforen und auf diversen Homepages  gefördert, Kurse hochgetrieben, Kasse gemacht und Aktien zum Absturz gebracht. Die Abkassierer sind in der Anonymität des weltweiten Netzes meist nicht zu fassen. Der Schlüsselfaktor warum dieser Internet Betrug so rasant wächst, begründet sich in der Unwissenheit der Investoren. Wenn Anleger ihre Investitionsentscheidungen nicht auf Grund der Internet-Gerüchteküche treffen würden, würden sie auch nicht reihenweise auf solche Anlagebetrügereien hereinfallen. 

Informationen über das Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft.

Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind. Jedermann kann alle möglichen Informationen verbreiten. Es gefährlich eine Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz beruht. Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die Informationen genau sind, oder der Rat richtig ist.      

Auf eigenen Recherchen über eine Vielzahl von Quellen auch außerhalb des Internets sollte daher niemals verzichtet werden. Soweit der BSZ e.V. über entsprechende Informationen verfügt, stellt er diese seinen Mitgliedern gerne zur Verfügung.

Was tun im Schadensfall? Wehren oder Resignieren?

Ihnen ist durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden? Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen!  Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern gegenüber keine Chancen haben?  Wenn Sie so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus,  auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!

Der BSZ e.V. wurde 1998 gegründet, um Investoren auf diese Gefahren aufmerksam zu machen und um zu helfen, aus solchen Anlagen auszusteigen. Ein bereits entstandener Schaden soll gegenüber den jeweiligen Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Wer als Anleger durch eine fehlgeschlagene Kapitalanlage bereits viel Geld verloren hat, kann es sich ohne Rechtschutzversicherung häufig nicht leisten, zur Durchsetzung seiner Ansprüche die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dies hat nicht selten zur Folge, dass geschädigte Anleger gezwungen sind, darauf zu verzichten, ihre bestehenden Ansprüche durchzusetzen.

In vielen  Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen.

Der BSZ e.V. organisiert dieses gemeinsame, koordinierte Vorgehen für Anleger. Bereits im Vorfeld einer klageweisen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen werden Informationen durch den BSZ e.V.  gebündelt. Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht zustande, können in dafür geeigneten Fällen, Anleger für das gemeinsame klagweise Vorgehen im Rahmen von streitgenössischen Klagen gebündelt werden.

Ihre Erfahrungen

Helfen Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre Erfahrung mitteilen, denn wer klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist.

Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch  für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist  eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist.

Der BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden für weitere Anleger verhindert werden.  Mit Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon jetzt.

Ihre Kritik

Kritik ist immer gut!  Auch der BSZ e.V.  ist trotz aller Recherche nicht vor Fehlern und Desinformation gefeit. Helfen Sie mit, dieses Informationsangebot zu optimieren und scheuen nicht davor, uns auf etwaige Fehler unserer Berichte hinzuweisen. Nur ein kontrollierter Anlegerschutz hat Bestand. Wir bieten Ihnen darüber hinaus für Ihren Fallbericht die Möglichkeit  der kostenlosen Publikation auf dieser Website. Sie bleiben in jedem Fall anonym.
Dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten und vielen Risiken, vor allem finanziellen, verbunden sind und jahrelang dauern können, wissen die Meisten.

Dennoch unterschätzen mehr als 75 Prozent aller Befragten die Höhe anfallender Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Nur die Wenigsten wissen über Kosten wie Gerichtsgebühren, Sachverständigen- bzw. Gutachterkosten, u.ä. Bescheid, obwohl schon fast 60 Prozent mindestens einmal auf rechtliche Hilfe angewiesen waren.

Wer im Schadensfall eine Rechtsschutzversicherung hat, versucht im Regelfall das Kostenrisiko der Versicherung zu übertragen, die u.a. gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten des Gegners übernimmt. Doch nicht immer übernimmt die Versicherung jeden Streitfall. Immer häufiger kommt es aus verschiedenen Gründen zu Deckungsablehnungen, wodurch der Geschädigte auf dem Kostenrisiko sitzen bleibt.

Aber auch Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung stehen vor dem Problem, im Schadensfall selbst das Kostenrisiko tragen zu müssen. Aus gutem Grund schrecken dann die meisten Geschädigten davor zurück, das Prozesskostenrisiko selbst zu tragen, und nehmen lieber den Schaden hin. Denn im schlechtesten Fall droht dem Kläger der finanzielle Bankrott! Auf der anderen Seite ist aber ein wehrhafter Anleger der beste Kapitalanlageschutz. Motto: Wehren! - Nicht Jammern

Prozesskostenfinanzierung als Ausweg.

Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern, die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder von der Rechtsschutzversicherung abgelehnt wurden, faire Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche ohne finanzielles Risiko.

Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das Kostenrisiko an den Finanzierer ab und im Gegenzug beteiligen sie ihn zu einem vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Gehören Sie eventuell zu den geschädigten Kapitalanlegern die wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten resignieren und darauf verzichten ihr Geld zurückzuholen?

Dabei können die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnet werden. Das gilt für die Mehrheit aller  Fondsanlagen,  seien es Medien-, Schiffs-, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Die Zahl der für eine Rückabwicklung in Frage kommenden Fondsbeteiligungen ist kaum noch überschaubar.

Wenn Sie als Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Grundsätzliches zum Schadensersatz bei Fondsanlagen

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden.  Sie ist vollständig rückabzuwickeln.

Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt der BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen 5%.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.
Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


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