Cum-Ex-Geschäfte von Finanzhäusern, durch die der Staat um
einen geschätzt zweistelligen Milliardenbetrag geschädigt wurde und die (erst)
im Jahr 2012 beendet wurden, haben vielfach auch bei Privatinvestoren zu
Verlusten geführt.
Denn die Banken haben in einigen Fällen auch entsprechende
Fonds aufgelegt und an ihre Kunden vertrieben. Wenn und soweit die Kunden in
diesem Zusammenhang nicht ordnungsgemäß über die mit dem Geschäftsmodell des
Cum-Ex-Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt wurden, können die Anleger
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung fordern.
Jüngst hat das Landgericht Ulm die Schweizer Bank J. Safra
Sarasin mit Urteil vom 22. Mai 2017 zur Schadensersatzleistung in
Millionenhöhe verurteilt. Dabei ging es laut Presseberichten um den
Cum-Ex-Fonds Sheridan. Dieser Fonds ist allerdings nicht der einzige Akteur,
dem das Geschäftsmodell 2012 entzogen wurde. Außerdem haben mehrere Banken
vermögenden Privatkunden und institutionellen Anlegern auch andere Fonds und
individuelle Vertragsstrukturen angeboten, mit denen die Kunden von
Cum-Ex-Geschäften profitieren sollten. Auch in diesen Fällen kommen
Schadensersatzansprüche in Betracht.
Die Cum-Ex-Problematik basiert letztlich auf der
Möglichkeit, Wertpapiere zu verkaufen, die man (noch) nicht hat – und auf der
Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragssteuer auf Dividendenzahlungen. Wer
eine entsprechende Kapitalertragssteuerbescheinigung erhält, kann vom Fiskus
gegebenenfalls eine Steuererstattung erwarten. Bis zum Jahr 2012 konnte dabei
unter anderem mit Leerverkäufen kurz vor dem Termin zur Auszahlung der
Dividende erreicht werden, dass sowohl für denjenigen, von dem der
Leerverkäufer die Aktien letztlich (nach dem Dividendenstichtag) erwirbt als
auch der Käufer der Aktie eine Steuerbescheinigung erhält – obwohl die
Kapitalertragssteuer tatsächlich nur einmal abgeführt wurde.
Auch wenn die Finanzhäuser mit Cum-Ex-Geschäften über lange
Zeit erhebliche Gewinne erzielen konnten, hatte sich bereits seit mehreren
Jahren abgezeichnet, dass die Finanzverwaltung nicht bereit war, diese Praxis
auf unbestimmte Zeit zu tolerieren. Aus diesem Grund hätten die an dem Vertrieb
von Cum-Ex-Geschäftsmodellen beteiligten Banken ihre Kunden über die damit
verbundenen Risiken entsprechend informieren müssen. BSz e.V.
Anlegerschutzanwalt Franz Braun rät deshalb allen betroffenen Investoren,
etwaige Schadensersatzansprüche überprüfen und gegebenenfalls durchsetzen zu
lassen
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
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Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
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finanzielles Risiko durchsetzen!
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Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
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Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu
Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste
Risiko.
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prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
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Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
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Geschäfte anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cum-Ex Geschäfte kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
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rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
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