Montag, Januar 30, 2017

Verfolgen Sie Ihre Rechtsansprüche ohne eigenes finanzielles Risiko!

Sie scheuen sich, mit rechtlicher Vertretung gegen Ihren Gegner vorzugehen, weil Ihnen das finanzielle Risiko zu groß erscheint? Es ist richtig, dass eine rechtliche Vertretung erst einmal Geld kostet!  Anwaltsgebühren, Gerichtskostenvorschüsse, Gutachterkosten. 

Sie können aber auch ganz ohne eigenes finanzielles Risiko Ihr Recht durchsetzen!


Die mit dem BSZ® e.V. kooperierenden Partner, Inkassoinstitut,  Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft, BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte  die sich alle auf die Betreuung von geschädigten Kapitalanlegern spezialisiert haben, machen es möglich, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsausichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ® Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Der BSZ® e.V. und seine Partner verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich,  der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg, entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird auf Wunsch die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko

Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice  können Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von € 150,00 nicht unterschritten werden darf.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. 01. 2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

MBB Clean Energy AG: Urteil gegen Bank ergangen

Ein Landgericht verurteilte nun eine Bank, dem Anleger der MBB Clean Energy AG seine  gesamte Investitionssumme von € 25.092,61 zu erstatten.


Der Anleger der MBB Clean Energy AG forderte in dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren von der beteiligten Bank die von ihm gezahlte Investitionssumme von rund € 25.000 zurück. Mit Urteil vom 26.01.2017 wurde die Bank vom Landgericht nun zur Erstattung des kompletten Investitionsbetrages verurteilt und hat daneben auch die Verfahrenskosten zu zahlen. Mit diesem Urteil folgte das Gericht der Auffassung der CLLB Rechtsanwälte.

„Dieses Urteil stellte einen weiteren Erfolg dar, nachdem bereits 2016 ein von uns vertretener Privatanleger seine Investition in voller Höhe von einer beteiligten Bank nahezu freiwillig erstattet bekam. Das Urteil belegt, dass Anleger der MBB Clean Energy AG – selbst wenn keine Beratung stattfand – ihre gesamte Anlagesumme oftmals zurückgezahlt bekommen können.“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Franz Braun.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Anleihegläubigern der MBB Clean Energy AG gegen unterschiedliche Anspruchsgegner und führt mehrere Klageverfahren gegen beteiligte Banken in Zusammenhang mit dem Erwerb der Anleihe. Rechtsanwalt Braun ist fest davon überzeugt, dass „der Großteil der Anleger trotz des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MBB Clean Energy AG nicht zwangsläufig einen Zahlungsausfall erleiden muss.“ Neben dem nun verkündeten Urteil rechnet er in naher Zukunft mit weiteren positiven Entscheidungen. Das endgültige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean Energy AG ist indes immer noch nicht eröffnet.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Freitag, Januar 27, 2017

Wenn sich die bombensichere Goldanlage als Abzockmodell oder gar als Falschgold entpuppt.

In letzter Zeit melden sich bei dem BSZ e.V. vermehrt Anleger, die sich an den unterschiedlichsten Goldanlagen beteiligt haben und nunmehr Zweifel an der Seriosität der jeweiligen Anlage haben. Die Anbieter nutzen die Wünsche der Anleger nach einer wertstabilen Anlage gnadenlos aus sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  

Der Handel mit (wertlosen) Goldzertifikaten war lange Zeit nicht mehr in Erscheinung getreten, erlebt jetzt aber ein rauschendes Comeback.

Die Anbieter behaupten zum Beispiel, dass sie in Auslandstresoren viele Tonnen Gold lagern. Den  interessierten Anlegern an dem scheinbar todsicheren Geschäft werden dann mit der Vorlage umfangreicher Dokumente, die das Besitzrecht in Form von Goldzertifikaten beweisen sollen, die letzten Bedenken genommen.  

In anderen Angeboten werden haarsträubende Märchen vom schnellen Reichtum durch eine einmalige Möglichkeit günstig an Gold zu kommen aufgetischt. Da werden zum Beispiel Prinzen und Prinzessinnen, Präsidenten exotischer Länder, Bankdirektoren usw. in das Spiel gebracht. Um den Weltmarktpreis  wegen der Menge des angebotenen Goldes angeblich  nicht zu erschüttern wollen die genannten Herrschaften das Gold nicht auf dem offiziellen Markt anbieten. Aus diesem Grunde hätten private Mittelsmänner nun die einmalige Möglichkeit zu unglaublich günstigen Preisen Gold zu kaufen.

Oder es wird ein risikoarmes Geschäft (Arbitrage) vorgetäuscht, welches angeblich die Preisdifferenzen verschiedener Märkte geschickt auszunützen verstehe. Die Betrüger verstehen es, ein entsprechend günstiges Angebot vorzutäuschen ohne dass der Anleger misstrauisch wird.

Die Anleger sollten aber auch auf der Hut vor betrügerischen Goldmünzen-Händlern sein.

Da wird für die angebliche Lieferung der Münzen Vorkasse verlangt. Das Produkt wird aber nie geliefert. Oder die Betrüger liefern die Münzen, deren Wert ist aber oft deutlich niedriger als im Angebot angegeben. Die Betrüger bedienen sich dabei aggressiver Marketing-Taktiken, seriös  daherkommender Webseiten und angeblich zeitbegrenzter limitierter Sonderangebote.

Immer wieder werden auch Anlegergelder für angeblich neue Goldminen eingesammelt. Da werden Aktien aus dem Nichts in ungeahnte Höhen getrieben um dann in das Bodenlose abzustürzen. Der Grund: Es gab keine Goldmine und es gab somit auch kein Gold!

Auch bei den seriösen Angeboten ist nicht immer alles Gold was glänzt.

So fragen sich viele Anleger von Goldsparplänen, ob sie insbesondere hohe Provisionszahlungen bzw. Einrichtungsgebühren zahlen müssen oder ob sie von dem Goldsparplan wider zurücktreten können!

In den vorgelegten Vertragunterlagen der Gold- und Silbersparkunden wurde über die Risiken nicht hinreichend aufgeklärt.

Berücksichtigt man die hohe Einrichtungsgebühr und jährlichen Depotgebühren sowie den Kaufpreisaufschlag beim Ankauf der Edelmetalle, so bleiben große Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Euro-Umtausch-Kontos.

Dass die Gold- und Edelmetallpreise höchst spekulativ sind, dürfte vielen Anlegern unbewusst sein, die den Goldsparplan eingehen.

Hier wird mit Edelmetallen eine vermeintliche Sicherheit vorgegaukelt, die faktisch nur eingeschränkt vorhanden ist.

Problemhaft sind auch die kleinen Goldbarren, die im Vergleich zu größeren Goldbarren schlecht wegkommen.

Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat wiederholt Hinweise – so auch am 11.09.2013- zu Anlagen in physischen Edelmetallen herausgegeben.
Die FMA stellt darin ein vermehrtes Auftreten von Unternehmen mit Domizil in Liechtenstein fest, die verschiedene Modelle zum Handel mit physischem Gold und anderen Edelmetallen entwickelt haben. Sie verkaufen diese Edelmetalle über das Internet oder über Vermittlerunternehmen, insbesondere im deutschsprachigen Ausland, und lagern diese anschließend in schweizerischen oder liechtensteinischen Lagerunternehmen oder Banken ein.

Text der FMA:
„Die FMA hält dazu fest, dass der Verkauf zusammen mit dem anschliessenden Verwahren der physischen Edelmetalle und das entsprechende Ausweisen der Bestände gegenüber den Anlegern grundsätzlich keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt und somit keiner Bewilligung der FMA bedarf. Die Anbieter unterliegen daher diesbezüglich nicht der Aufsicht der FMA. Die Aufsicht der FMA über die Einhaltung des Sorgfaltspflichtrechts bleibt hiervon jedoch unberührt. Folglich haben die Anbieter die Vorgaben des Sorgfaltspflichtrechts entsprechend einzuhalten.“

„Bei zahlreichen dieser Anlagemodelle erfolgt der Verkauf von physischen Edelmetallen (einmalige Zahlung oder in Form sogenannter „Sparpläne“) ohne tatsächliche Übergabe des Edelmetalls. Die FMA macht darauf aufmerksam, dass bei allfälligen Unregelmässigkeiten seitens des Verkäufers die Herausgabe des physischen Edelmetalls durch den Anleger, allenfalls gerichtlich, durchgesetzt werden muss“.

„Falls solche Käufe getätigt werden, rät die FMA den Anlegern, die mit derartigen Angeboten verbundenen Nebenkosten (Abschluss- und Verwaltungskosten) genau zu prüfen und mit konventionellen Angeboten zu vergleichen.“ (Zitat Ende)

Immer wieder wird auch von  gefälschten Goldbarren berichtet. 

Gefälschte Goldbarren können aus einer Vielzahl von Orten kommen wie  etwa Amazon oder eBay. Die Alarmglocken sollten aber sofort klingeln, wenn der Preis zu gut ist, um wahr zu sein. Die Händlerspanne bei  Kauf und Verkauf von echten Edelmetallen sind in der Regel ziemlich niedrig, niemand würde Gold, Silber, Platin oder ein anderes Metall für einen so niedrigen Preis verkaufen. "Dringender Bargeldbedarf" oder ein ähnlicher Grund für den niedrigen Preis ist in der Regel keine plausible Erklärung warum so stark unter Wert verkauft werden soll.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Gold + Silber“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Gold und Silber anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Gold und Silber können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Donnerstag, Januar 26, 2017

ERSTE ODERFELDER: ANLEGER ERSTREITET SCHADENSERSATZ

Landgericht verurteilt Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz in Höhe von über € 42.000,00! Gute Neuigkeiten für Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.

Ein Anleger hat in einem landgerichtlichen Klageverfahren gegen die Beratungsgesellschaft, welche dem Anleger eine Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG empfohlen hatte, eine Schadensersatzzahlung von über € 42.000,00 erstritten.

Die Entscheidung hat grundlegende Bedeutung!

Das Landgericht hat sein Urteil darauf gestützt, dass der Anleger nicht hinreichend über Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurde. Hierbei konnte sich die Beratungsgesellschaft auch nicht mit Erfolg damit verteidigen, der für sie tätige Berater habe dem Anleger den Emissionsprospekt übergeben.

Nach Auffassung des Landgerichts ist dieser nämlich für die Aufklärung des Anlegers unzureichend!

Mit dieser Rechtsauffassung bestätigt nunmehr auch ein Landgericht die Rechtsauffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  CLLB, dass der Emissionsprospekt der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für die Aufklärung der Anleger über sämtliche mit der Beteiligung einhergehenden Risiken nicht geeignet war. Diese Feststellung ist auch für die Haftung sonstiger Aufklärungspflichtiger von Relevanz.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben bereits für Anleger Klage gegen Anlagevermittler / Anlegeberater auf Rückzahlung der stillen Einlage erhoben, weil sie nach deren Darstellung nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligung an der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB bereitet weitere Klagen vor.

„Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren Schaden hinreichend kompensieren können“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Dr. Henning Leitz.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Mittwoch, Januar 25, 2017

TREND CAPITAL DUBAI BUSINESS BAY: MÜSSEN ANLEGER AN DEN INSOLVENZVERWALTER SCHIEBE ZAHLEN?

Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe fordert Anleger zur Rückzahlung auf. Zahlungsforderung des Insolvenzverwalters steht auf tönernen Füßen. Anleger können sich gegen Rückforderung zur Wehr setzen.


Zahlungen, die Anleger im Jahr 2008 aus dem Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG (TC DBB) erhalten haben, werden von dem Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe jetzt zurückgefordert. Die Begründung ist – juristisch gesehen – ausgesprochen fragwürdig. Das ist nicht das erste Mal, dass unsichere Forderungen an Anleger erhoben werden.

Wer das Schreiben des Insolvenzverwalters vom 4. Januar 2017 liest, erkennt schnell, wie „findig“ der ehemalige Unternehmensführer Simon gewesen sein muss, indem er ein internationales Firmengeflecht konstruierte. Dieses imaginäre Firmenimperium diente möglicherweise als Verschiebebahnhof für Finanzströme. Über dieses Finanzkonstrukt leitete Simon Gelder zum Teil auch an die Anleger. Jetzt will der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe diese Gelder von den TC DBB-Anlegern zurückerhalten.

Verwirrendes Firmengeflecht

Wer sich die Zeichnung genau ansieht, die Insolvenzverwalter Schiebe in seinem Brief den Anlegern präsentiert, erkennt schnell, dass die Gelder nicht direkt von der Fondsgesellschaft an ihn geflossen sind. Erhalten haben Anleger die Gelder vielmehr über die Treuhandgesellschaft Westaudit AG. Ebenso spricht gegen die Aufforderung, Gelder zu zahlen, dass die Finanzströme über verschiedene Firmen im In- und Ausland geflossen sind und ein konkreter Nachweis von Schiebe für seine Sicht der Dinge nicht erbracht wird.

Fehlende Rückzahlung durch die Fondsgesellschaft spricht für Anleger

Meistens berufen sich Insolvenzverwalter in solchen Fällen darauf, dass Anleger ihr selbst eingezahltes Geld zurückerhalten, wenn sie solche Auszahlungen an die Insolvenzmasse fordern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn nur Scheingewinne ausgezahlt oder Gewinne erst gar nicht erwirtschaftet worden sind. So ist es bei dem TC DBB offensichtlich nicht. Dies räumt Insolvenzverwalter Schiebe im Ergebnis selbst ein.

Stellungnahme der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Göddecke Rechtsanwälte

Wer zweifelhafte Forderungen erhebt, muss sich nicht wundern, wenn sich Anleger weigern, diese zu begleichen und sich nicht ohne klare und nachvollziehbare Begründung einfach „melken“ lassen wollen. Es mag die Spekulation von Insolvenzverwaltern bei gescheiterten Fondsanlagen geben, zunächst einmal alle Anleger anzuschreiben und zu hoffen, dass möglichst viele Investoren dem Zahlungsbegehren ohne nachzufragen entsprechen – somit würde sich die Kasse einfach und ohne viel Mühe füllen. Das ist nachvollziehbar, wenn man auf der Seite der Insolvenzverwalter und der Gläubiger des gescheiterten Unternehmens ist. Bei Anlegern, die auf ein sicheres Investment hofften und ihr Geld zurückerhalten wollten bzw. es inzwischen auch erhalten haben, kann solch ein Vorgehen allerdings kein Verständnis finden.

Praxistipp der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Göddecke Rechtsanwälte

Das aktuelle Schreiben des Insolvenzverwalters Schiebe an die Anleger sollte nicht einfach ignoriert werden, denn das kann unliebsame und kostenträchtige Folgen haben. In der Vergangenheit hat sich unserer Erfahrung nach in den Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern gezeigt, dass die Forderungen entweder gar nicht bestanden oder zum Teil zu einem erheblichen Teil zugunsten der Anleger reduziert werden konnten. Deshalb lohnt sich ein Widerstand der zur Zahlung aufgeforderten Anleger mit entsprechend fundierter Begründung in den meisten Fällen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Göddecke können Anlegern dabei helfen.

Quelle: Schreiben Insolvenzverwalter Schiebe & Collegen, Kanzlei Göddecke

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Dienstag, Januar 24, 2017

PROZESSFINANZIERUNG: Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Geschädigte Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein.

Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Viele geschädigte Anleger haben nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- bereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen. Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.

In letzter Zeit werden täglich zahlreiche neue Fälle an den BSZ e.V. herangetragen, in denen Anleger um ihr Geld gebracht wurden. Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -zielen des BSZ e.V. und seiner Partner.

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft  nimmt Ihnen das Risiko ab!

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten der Finanzierungsgesellschaft, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Mit der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft ohne Risiko sicher gewinnen.

Bevor eine Annahme eines Falles durch die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der Gesellschaft eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt unentgeltlich.

Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen werden sämtlicher Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt.

Für den Fall, dass die vorprozessualen Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt sind, ist selbstverständlich kein Erfolgshonorar zu bezahlen.

Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft!

Der Kunde hat nicht das geringste Risiko.

Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie in der Regel 15-25% des beigetriebenen Betrages wobei den BSZ e.V. Mitgliedern Sonderkonditionen eingeräumt werden.

Bei folgenden Problemen und einem Streitwert ab 50.000.- Euro können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

"    Kapitalanlageverluste
"    Versicherungsstreitigkeiten
"    Lebensversicherungen
"    Fondsverluste
"    Schadensersatz bei Personenschäden
"    Falschberatung durch Banken
"    Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen der BSZ Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Januar 23, 2017

Property Class England 3 GmbH & Co. KG: Risiko Brexit.

Erfolgreiche Rückabwicklung riskanter Fondsbeteiligungen.


Auch zunächst vermeintlich problemlos verlaufende Investitionen in Betongold in Gestalt von Beteiligungen an geschlossenen Fonds bergen oft erhebliche versteckte Risiken, die im Nachhinein Empfehlungen und Ratschläge von als vertrauenswürdig angesehenen Bankberatern als leere Versprechungen erscheinen lassen.

So dürfte es Anlegern im Immobilienfonds Property Class England 3 GmbH & Co. KG gehen, wenn sie, wie eine Mandantin der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Jens Graf Rechtsanwälte,nicht ausreichend über die spezifischen Risiken solcher Investitionen informiert wurden.

Der vormals als besonders zukunftsträchtig angesehene Immobilienmarkt London könnte durch den Brexit eine Neubewertung erfahren. Allgemein wird befürchtet, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU zu einem Verfall der Preise von Gewerbeimmobilien führen könnte. SPIEGEL ONLINE titelte bereits „Britische Immobilienkonzerne schreiben Millionenverluste“ und FONDS professionell ONLINE „Brexit wirft Schatten auf britische Immobilien“. Von dieser Entwicklung könnten Anlegern des Fonds „England 3“ nicht erst betroffen sein, wenn es zu einer Verwertung der Immobilie kommt. Schon ein gesunkener Marktwert von mit einem Kredithebel erworbenen Immobilien, wie hier, kann zur Folge haben, dass die finanzierende Bank angesichts verfallender Sicherheiten eine Neugestaltung der Vertragsbedingungen durchsetzen kann. Eine Auswirkung könnte sein, dass bisher an die Anleger ausgeschüttete Mieteinnahmen zukünftig von Kreditinstituten zur Verstärkung der Sicherheiten o. Ä.  beansprucht werden. Es ist immer wieder zu beobachten, dass in solchen Situationen bereits geleistete Ausschüttungen zurückverlangt werden.

Tatsächlich sieht der Markt wohl konkret ein solches Risiko. Zweitmarktkurse, die für den gelegentlichen Verkauf von Beteiligungen am Fonds „England 3“ erzielt worden sein sollen, lassen sich, wenn überhaupt, nur vereinzelt finden. Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG veröffentlichte am 21.01.2017 einen Geld – Kurs von 62 %.

Wer angesichts der Ereignisse in Großbritannien nunmehr über eine Neubewertung seiner Investition nachdenkt, wird also schnell feststellen, dass selbst jetzt, wo markante Preisstürze am Londoner Immobilienmarkt noch nicht realisiert worden sind, offensichtlich ein fairer Preis für seine Fondsbeteiligung nicht zu erzielen ist. Faktisch ist damit ein vermögensschonender Ausstieg unmöglich.

Das wiederum ist in geschlossenen Beteiligungen der vorliegenden Art oftmals ein nicht nur einem zufälligen Ereignis geschuldeter Umstand, sondern ein konstruktiver Mangel solcher Anlageformen. Das nicht selten zu hörende Verkaufsargument, geschlossene Immobilienbeteiligungen würden verkaufswilligen Anlegern „aus den Händen gerissen“, erweist sich leider allzu oft als vollmundige Falschberatung.

Während sich die wirklichen Folgen einer Entwicklung, wie des „Brexit“, oft erst nach Jahren zeigen, verlieren Fondszeichner, die nicht schon bei den ersten Anzeichen bisher nicht bekannter Risiken ihrer Anlage reagieren, aufgrund einer sich oft als kurz erweisenden Verjährungsfrist von drei Jahren die Möglichkeit, insbesondere bei beratenden Kreditinstituten Regress zu nehmen. Es empfiehlt sich deshalb, nicht abzuwarten, bis der desolate Verlauf einer Fondsbeteiligung eingetreten und offensichtlich ist. Wer Anzeichen dafür erkennt, dass er den Fonds „England 3“ bei derzeitigem Kenntnisstand nicht gezeichnet hätte, sollte eher heute als morgen in Erfahrung bringen, welche Möglichkeiten er hat, die unerwünschte Fondsbeteiligung wieder los zu werden.

Und in der Tat bieten sich erfolgversprechende Alternativen, wie wir Ihnen hier gern zeigen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Property Class England 3 GmbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Property Class England 3 GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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jg

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                  www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Januar 20, 2017

BSZ® e.V. Interessengemeinschaften seit 18 Jahren erfolgreiche Arbeit im Anlegerschutz. Weiterer Ausbau des Anwaltsnetzwerks!

Der BSZ® e.V. baut sein Netzwerk erfahrener Anlegerschutzanwälte weiter aus und  bietet auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten und  dem Anlegerschutz verpflichteten Rechtsanwälten gerne die Zusammenarbeit als BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte an. Willkommen sind erfahrene Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht   die sich kompetent und aus Überzeugung den Interessen der Anleger widmen und seriöse, zielführende Lösungen bieten,  bei denen der Erfolg der Mandanten stets im Vordergrund steht.

Für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen?

Seit dem Jahr 1998 leistet der BSZ e. V. bereits Aufgaben und Dienste im Anlegerschutz und ist für geschädigte Kapitalanleger Not leidender Anlageprodukte des grauen wie auch des geregelten Marktes eine verlässliche Informationsquelle. Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf den Internetportaen des BSZ e. V. finden Anleger und Interessierte täglich aktuelle Berichte zu brisanten Geldanlagen geordnet nach entsprechenden Interessensgemeinschaften. Der BSZ e. V. greift dabei auf ein Netzwerk aus Finanzspezialisten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht – Steuerrecht und Versicherungsrecht nicht zuletzt aber auf die Informationen der Anleger selbst - zurück, um allen Interessierten stets objektive, umfassende und stichhaltige Informationen und Ratschläge an die Hand zu geben. Zusätzlich versendet der BSZ e. V. wöchentlich einen Newsletter rund um das Thema Finanzen. Darüber hinaus vermittelt der BSZ e.V. Hilfesuchenden kompetente Rechtsanwälte, die sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit Not leidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.  Der BSZ® e.V.  arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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