In letzter Zeit melden sich bei dem BSZ e.V. vermehrt
Anleger, die sich an den unterschiedlichsten Goldanlagen beteiligt haben und
nunmehr Zweifel an der Seriosität der jeweiligen Anlage haben. Die Anbieter
nutzen die Wünsche der Anleger nach einer wertstabilen Anlage gnadenlos aus
sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Der Handel mit
(wertlosen) Goldzertifikaten war lange Zeit nicht mehr in Erscheinung getreten,
erlebt jetzt aber ein rauschendes Comeback.
Die Anbieter behaupten zum Beispiel, dass sie in
Auslandstresoren viele Tonnen Gold lagern. Den
interessierten Anlegern an dem scheinbar todsicheren Geschäft werden
dann mit der Vorlage umfangreicher Dokumente, die das Besitzrecht in Form von
Goldzertifikaten beweisen sollen, die letzten Bedenken genommen.
In anderen Angeboten werden haarsträubende Märchen vom
schnellen Reichtum durch eine einmalige Möglichkeit günstig an Gold zu kommen
aufgetischt. Da werden zum Beispiel Prinzen und Prinzessinnen, Präsidenten
exotischer Länder, Bankdirektoren usw. in das Spiel gebracht. Um den
Weltmarktpreis wegen der Menge des
angebotenen Goldes angeblich nicht zu
erschüttern wollen die genannten Herrschaften das Gold nicht auf dem
offiziellen Markt anbieten. Aus diesem Grunde hätten private Mittelsmänner nun
die einmalige Möglichkeit zu unglaublich günstigen Preisen Gold zu kaufen.
Oder es wird ein risikoarmes Geschäft (Arbitrage)
vorgetäuscht, welches angeblich die Preisdifferenzen verschiedener Märkte
geschickt auszunützen verstehe. Die Betrüger verstehen es, ein entsprechend
günstiges Angebot vorzutäuschen ohne dass der Anleger misstrauisch wird.
Die Anleger sollten
aber auch auf der Hut vor betrügerischen Goldmünzen-Händlern sein.
Da wird für die angebliche Lieferung der Münzen Vorkasse
verlangt. Das Produkt wird aber nie geliefert. Oder die Betrüger liefern die
Münzen, deren Wert ist aber oft deutlich niedriger als im Angebot angegeben.
Die Betrüger bedienen sich dabei aggressiver Marketing-Taktiken, seriös daherkommender Webseiten und angeblich
zeitbegrenzter limitierter Sonderangebote.
Immer wieder werden auch Anlegergelder für angeblich neue
Goldminen eingesammelt. Da werden Aktien aus dem Nichts in ungeahnte Höhen
getrieben um dann in das Bodenlose abzustürzen. Der Grund: Es gab keine
Goldmine und es gab somit auch kein Gold!
Auch bei den seriösen
Angeboten ist nicht immer alles Gold was glänzt.
So fragen sich viele Anleger von Goldsparplänen, ob sie
insbesondere hohe Provisionszahlungen bzw. Einrichtungsgebühren zahlen müssen
oder ob sie von dem Goldsparplan wider zurücktreten können!
In den vorgelegten Vertragunterlagen der Gold- und
Silbersparkunden wurde über die Risiken nicht hinreichend aufgeklärt.
Berücksichtigt man die hohe Einrichtungsgebühr und
jährlichen Depotgebühren sowie den Kaufpreisaufschlag beim Ankauf der
Edelmetalle, so bleiben große Zweifel an der Sinnhaftigkeit des
Euro-Umtausch-Kontos.
Dass die Gold- und Edelmetallpreise höchst spekulativ sind,
dürfte vielen Anlegern unbewusst sein, die den Goldsparplan eingehen.
Hier wird mit Edelmetallen eine vermeintliche Sicherheit
vorgegaukelt, die faktisch nur eingeschränkt vorhanden ist.
Problemhaft sind auch die kleinen Goldbarren, die im
Vergleich zu größeren Goldbarren schlecht wegkommen.
Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat wiederholt Hinweise
– so auch am 11.09.2013- zu Anlagen in physischen Edelmetallen herausgegeben.
Die FMA stellt darin ein vermehrtes Auftreten von
Unternehmen mit Domizil in Liechtenstein fest, die verschiedene Modelle zum
Handel mit physischem Gold und anderen Edelmetallen entwickelt haben. Sie
verkaufen diese Edelmetalle über das Internet oder über Vermittlerunternehmen,
insbesondere im deutschsprachigen Ausland, und lagern diese anschließend in
schweizerischen oder liechtensteinischen Lagerunternehmen oder Banken ein.
Text der FMA:
„Die FMA hält dazu fest, dass der Verkauf zusammen mit dem
anschliessenden Verwahren der physischen Edelmetalle und das entsprechende
Ausweisen der Bestände gegenüber den Anlegern grundsätzlich keine
spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt und somit keiner
Bewilligung der FMA bedarf. Die Anbieter unterliegen daher diesbezüglich nicht
der Aufsicht der FMA. Die Aufsicht der FMA über die Einhaltung des
Sorgfaltspflichtrechts bleibt hiervon jedoch unberührt. Folglich haben die
Anbieter die Vorgaben des Sorgfaltspflichtrechts entsprechend einzuhalten.“
„Bei zahlreichen dieser Anlagemodelle erfolgt der Verkauf
von physischen Edelmetallen (einmalige Zahlung oder in Form sogenannter
„Sparpläne“) ohne tatsächliche Übergabe des Edelmetalls. Die FMA macht darauf
aufmerksam, dass bei allfälligen Unregelmässigkeiten seitens des Verkäufers die
Herausgabe des physischen Edelmetalls durch den Anleger, allenfalls
gerichtlich, durchgesetzt werden muss“.
„Falls solche Käufe getätigt werden, rät die FMA den
Anlegern, die mit derartigen Angeboten verbundenen Nebenkosten (Abschluss- und
Verwaltungskosten) genau zu prüfen und mit konventionellen Angeboten zu
vergleichen.“ (Zitat Ende)
Immer wieder wird auch
von gefälschten Goldbarren berichtet.
Gefälschte Goldbarren können aus einer Vielzahl von Orten
kommen wie etwa Amazon oder eBay. Die Alarmglocken
sollten aber sofort klingeln, wenn der Preis zu gut ist, um wahr zu sein. Die
Händlerspanne bei Kauf und Verkauf von
echten Edelmetallen sind in der Regel ziemlich niedrig, niemand würde Gold,
Silber, Platin oder ein anderes Metall für einen so niedrigen Preis verkaufen.
"Dringender Bargeldbedarf" oder ein ähnlicher Grund für den niedrigen
Preis ist in der Regel keine plausible Erklärung warum so stark unter Wert
verkauft werden soll.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Gold +
Silber“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu
lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Gold und Silber anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Gold und Silber können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.