Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe fordert Anleger zur Rückzahlung auf. Zahlungsforderung des Insolvenzverwalters steht auf tönernen Füßen. Anleger können sich gegen Rückforderung zur Wehr setzen.
Zahlungen, die Anleger im Jahr 2008 aus dem Trend Capital
GmbH & Co. Dubai Business Bay KG (TC DBB) erhalten haben, werden von dem
Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe jetzt zurückgefordert. Die Begründung ist
– juristisch gesehen – ausgesprochen fragwürdig. Das ist nicht das erste Mal,
dass unsichere Forderungen an Anleger erhoben werden.
Wer das Schreiben des Insolvenzverwalters vom 4. Januar 2017
liest, erkennt schnell, wie „findig“ der ehemalige Unternehmensführer Simon
gewesen sein muss, indem er ein internationales Firmengeflecht konstruierte.
Dieses imaginäre Firmenimperium diente möglicherweise als Verschiebebahnhof für
Finanzströme. Über dieses Finanzkonstrukt leitete Simon Gelder zum Teil auch an
die Anleger. Jetzt will der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe diese Gelder
von den TC DBB-Anlegern zurückerhalten.
Verwirrendes Firmengeflecht
Wer sich die Zeichnung genau ansieht, die Insolvenzverwalter
Schiebe in seinem Brief den Anlegern präsentiert, erkennt schnell, dass die
Gelder nicht direkt von der Fondsgesellschaft an ihn geflossen sind. Erhalten
haben Anleger die Gelder vielmehr über die Treuhandgesellschaft Westaudit AG.
Ebenso spricht gegen die Aufforderung, Gelder zu zahlen, dass die Finanzströme
über verschiedene Firmen im In- und Ausland geflossen sind und ein konkreter
Nachweis von Schiebe für seine Sicht der Dinge nicht erbracht wird.
Fehlende Rückzahlung
durch die Fondsgesellschaft spricht für Anleger
Meistens berufen sich Insolvenzverwalter in solchen Fällen
darauf, dass Anleger ihr selbst eingezahltes Geld zurückerhalten, wenn sie
solche Auszahlungen an die Insolvenzmasse fordern. Das ist zum Beispiel der
Fall, wenn nur Scheingewinne ausgezahlt oder Gewinne erst gar nicht
erwirtschaftet worden sind. So ist es bei dem TC DBB offensichtlich nicht. Dies
räumt Insolvenzverwalter Schiebe im Ergebnis selbst ein.
Stellungnahme der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke
Rechtsanwälte
Wer zweifelhafte Forderungen erhebt, muss sich nicht
wundern, wenn sich Anleger weigern, diese zu begleichen und sich nicht ohne
klare und nachvollziehbare Begründung einfach „melken“ lassen wollen. Es mag
die Spekulation von Insolvenzverwaltern bei gescheiterten Fondsanlagen geben,
zunächst einmal alle Anleger anzuschreiben und zu hoffen, dass möglichst viele
Investoren dem Zahlungsbegehren ohne nachzufragen entsprechen – somit würde
sich die Kasse einfach und ohne viel Mühe füllen. Das ist nachvollziehbar, wenn
man auf der Seite der Insolvenzverwalter und der Gläubiger des gescheiterten
Unternehmens ist. Bei Anlegern, die auf ein sicheres Investment hofften und ihr
Geld zurückerhalten wollten bzw. es inzwischen auch erhalten haben, kann solch
ein Vorgehen allerdings kein Verständnis finden.
Praxistipp der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke
Rechtsanwälte
Das aktuelle Schreiben des Insolvenzverwalters Schiebe an
die Anleger sollte nicht einfach ignoriert werden, denn das kann unliebsame und
kostenträchtige Folgen haben. In der Vergangenheit hat sich unserer Erfahrung
nach in den Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern gezeigt, dass die
Forderungen entweder gar nicht bestanden oder zum Teil zu einem erheblichen
Teil zugunsten der Anleger reduziert werden konnten. Deshalb lohnt sich ein
Widerstand der zur Zahlung aufgeforderten Anleger mit entsprechend fundierter
Begründung in den meisten Fällen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei
Göddecke können Anlegern dabei helfen.
Quelle: Schreiben Insolvenzverwalter
Schiebe & Collegen, Kanzlei Göddecke
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oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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