Landgericht verurteilt Beratungsgesellschaft zu
Schadensersatz in Höhe von über € 42.000,00! Gute Neuigkeiten für Anleger der
Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.
Ein Anleger hat in einem landgerichtlichen Klageverfahren
gegen die Beratungsgesellschaft, welche dem Anleger eine Beteiligung an der
Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG empfohlen hatte,
eine Schadensersatzzahlung von über € 42.000,00 erstritten.
Die Entscheidung hat
grundlegende Bedeutung!
Das Landgericht hat sein Urteil darauf gestützt, dass der
Anleger nicht hinreichend über Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurde.
Hierbei konnte sich die Beratungsgesellschaft auch nicht mit Erfolg damit
verteidigen, der für sie tätige Berater habe dem Anleger den Emissionsprospekt
übergeben.
Nach Auffassung des Landgerichts ist dieser nämlich für die
Aufklärung des Anlegers unzureichend!
Mit dieser Rechtsauffassung bestätigt nunmehr auch ein
Landgericht die Rechtsauffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB, dass der Emissionsprospekt der Erste
Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für die Aufklärung der
Anleger über sämtliche mit der Beteiligung einhergehenden Risiken nicht
geeignet war. Diese Feststellung ist auch für die Haftung sonstiger
Aufklärungspflichtiger von Relevanz.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben bereits für Anleger
Klage gegen Anlagevermittler / Anlegeberater auf Rückzahlung der stillen
Einlage erhoben, weil sie nach deren Darstellung nicht hinreichend über die
Risiken der Beteiligung an der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB bereitet weitere Klagen vor.
„Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung
zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger sollten sich nicht
darauf verlassen, dass sie im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren
Schaden hinreichend kompensieren können“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cllbltz
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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