Donnerstag, Januar 26, 2017

ERSTE ODERFELDER: ANLEGER ERSTREITET SCHADENSERSATZ

Landgericht verurteilt Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz in Höhe von über € 42.000,00! Gute Neuigkeiten für Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.

Ein Anleger hat in einem landgerichtlichen Klageverfahren gegen die Beratungsgesellschaft, welche dem Anleger eine Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG empfohlen hatte, eine Schadensersatzzahlung von über € 42.000,00 erstritten.

Die Entscheidung hat grundlegende Bedeutung!

Das Landgericht hat sein Urteil darauf gestützt, dass der Anleger nicht hinreichend über Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurde. Hierbei konnte sich die Beratungsgesellschaft auch nicht mit Erfolg damit verteidigen, der für sie tätige Berater habe dem Anleger den Emissionsprospekt übergeben.

Nach Auffassung des Landgerichts ist dieser nämlich für die Aufklärung des Anlegers unzureichend!

Mit dieser Rechtsauffassung bestätigt nunmehr auch ein Landgericht die Rechtsauffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  CLLB, dass der Emissionsprospekt der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für die Aufklärung der Anleger über sämtliche mit der Beteiligung einhergehenden Risiken nicht geeignet war. Diese Feststellung ist auch für die Haftung sonstiger Aufklärungspflichtiger von Relevanz.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben bereits für Anleger Klage gegen Anlagevermittler / Anlegeberater auf Rückzahlung der stillen Einlage erhoben, weil sie nach deren Darstellung nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligung an der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB bereitet weitere Klagen vor.

„Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren Schaden hinreichend kompensieren können“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Dr. Henning Leitz.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                  www.anwalts-toplisten.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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