Mittwoch, Mai 31, 2017

Warum verfolgen Sie Ihre Rechtsansprüche nicht ohne eigenes finanzielles Risiko?

Sie scheuen sich, mit rechtlicher Vertretung gegen Ihren Gegner vorzugehen, weil Ihnen das finanzielle Risiko zu groß erscheint? Es ist richtig, dass eine rechtliche Vertretung erst einmal Geld kostet!  Anwaltsgebühren, Gerichtskostenvorschüsse, Gutachterkosten. 

Sie können aber auch ganz ohne eigenes finanzielles Risiko Ihr Recht durchsetzen!

Sie haben in letzter Zeit sicher mehrere Anschreiben von den unterschiedlichsten Absendern erhalten, die Ihnen alle bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes behilflich sein möchten. Das Kostenrisiko bei diesen Hilfsangeboten hat wahrscheinlich jedoch immer bei Ihnen gelegen.

Der BSZ e.V. dagegen sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir  ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Sofern die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft gute Erfolgsaussichten sieht, bietet sie für Anleger ohne Rechtsschutzversicherung an, auf Erfolgsbasis die Ansprüche der Anleger gegen beteiligte Banken, Vermittler oder Fondsgesellschaften und gegebenenfalls Versicherer durchzusetzen.  Durch dieses anlegerfreundliche  Konzept bestehen keinerlei Kostenrisiken für den geschädigten Anleger.

  • Die Prozessfinanzierung finanziert Rechtsstreite jedweder Art gegen Erfolgsbeteiligung am Erlös.

  • Die Möglichkeit einer Finanzierung ist  an einen Mindeststreitwert von 50 000.- Euro gebunden.

  • Die Verfahren können in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz geführt werden.

  • Es werden auch nationale und internationale Schiedsverfahren finanziert.

  • Ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt muss Ihren Rechtsanspruch vorher geprüft haben und die Erfolgsaussichten des Anspruchs positiv bewertet  haben.

  • Der Rechtsanwalt muss die Klageschrift und alle weiteren notwendigen Anlagen beim Prozessfinanzierer einreichen.

  • Anhand der übermittelten Unterlagen prüft der Prozessfinanzierer kostenlos eine mögliche Übernahme der Prozesskosten für das Verfahren. Nach positiver Beurteilung der Ansprüche erhalten Sie vom Prozessfinanzierer ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

  • Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision des Prozessfinanzierers sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.

Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.


Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken. 

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

  • Weitere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, Mai 29, 2017

German Pellets Genussscheine: Neues zum Schicksal der Genussscheine

German Pellets GmbH / German Pellets Genussrechte GmbH verwirren Anleger. Zum Unterschied von Genussscheinen und Genussrechten.

Die German-Pellets Gruppe hat sich im großen Maße durch Anleihen, Genussrechte und Genussscheine finanziert. Das Kapital ist in breitem Maße von Privatanlegern aufgenommen worden. Verwirrung stiftet das Firmengeflecht der German-Pellets Gruppe bei den Anlegern noch heute.

Gemeinsamer Vertreter nur für Genussscheine

Die Unterscheidung von Genussscheinen und Genussrechten ist wichtig: Um ein Insolvenzverfahren effektiv zu handhaben, hat der Gesetzgeber entschieden, dass Anleger aus Schuldverschreibungen die Option haben, einen gemeinsamen Vertreter für ihre Zwecke zu wählen (§ 19 Schuldverschreibungsgesetz). Davon haben die Anleger der Genussscheine Gebrauch gemacht und den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hartmut Göddecke bei der Gläubigerversammlung am 08. Juli 2016 gewählt. Damit ist er im Verhältnis der Anleger zur Insolvenzverwaltung vom Insolvenzgericht Schwerin bestellt worden.

Es hat Vorteile, wenn ein gemeinsamer Vertreter für Schuldverschreibungen eingesetzt wird:

Effiziente Anmeldung der Forderungen aller Gläubiger der Genussscheine beim Insolvenzverwalter
Einsparungen bei Kosten und zeitlichem Aufwand
Einfachere Abwicklung von Zahlungen an die Gläubiger
Wahrung der Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren

Aus rechtlichen Gründen kann der gemeinsame Vertreter nur für Genussscheininhaber tätig werden und nicht für Anleger, die ihr Geld in Genussrechte der German Pellets investierten. Die Folge davon: Nur für die Genussscheininhaber hat Göddecke die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können. Inhaber von Genussrechten sind in dem Falle auf sich gestellt und müssen ihre Rechtsposition selbst wahrnehmen.

Unterscheidung zwischen Genussscheinen und Genussrechten ist einfach

Wer prüfen will, ob er Genussscheine der German Pellets gekauft hat, kann das ganz einfach prüfen:

In dem Prospekt und dem gesamten Schriftverkehr mit der Germann Pellets GmbH ist von Genussscheinen die Rede und nicht von Genussrechten
Wenn von der WKN A141BE (= Wertpapierkennnummer) oder ISIN DE000A141BE2die Rede ist, handelt sich es um Genussscheine
Das öffentliche Angebot zum Erwerb der Genussscheine stammt vom 28.09.2016

German Pellets GmbH oder German Pellets Genussrechte GmbH – das ist die Frage

Aus der Komplexität der German-Pellets Gruppe folgt für Anleger eine weitere Verwirrung: Denn nicht nur die German Pellets, sondern auch die German Pellets Genussrechte GmbH hat Genussrechte an Anleger ausgegeben. Den Ertrag aus den Genussrechten hat die German Pellets Genussrechte GmbH, die inzwischen ebenfalls insolvent ist, der German Pellets GmbH zukommen lassen. 

Somit müssen Anleger, die sich an der German Pellets Genussrechte GmbH beteiligt haben, ihre Ansprüche eigenständig organisieren. Insolvenzverwalter für die German Pellets Genussrechte GmbH ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz. Nur für Genusscheininhaber der German Pellets GmbH hat Göddecke die Vertretungsaufgabe übertragen bekommen.

Genussscheine sind schwer verdaulich

Bereits in dem Artikel über die Gläubigerversammlung vom 05. Oktober 2016 kristallisierte sich heraus, dass Genussscheine – und gleiches gilt sinngemäß für die in diesem Punkt rechtlich gleichgelagerten Genussrechte – mit einem so genannten Nachrang behaftet sind (German Pellets GmbH: Gläubigerversammlung am 05. Oktober 2016 in Schwerin - was für Genussscheininhaber wichtig ist! German Pellets GmbH: Gläubigerversammlung am 05. Oktober 2016 in Schwerin - was für Genussscheininhaber wichtig ist!). Dieser Rechtsnachteil und wie damit umzugehen ist, konnte aktuell noch nicht mit der Insolvenzverwaltung endgültig geklärt werden.

Praxistipp der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte:

Allgemeine Informationen zum Insolvenzverfahren der German-Pellets Gruppe finden Sie unter https://german-pellets.insolvenz-solution.de/starthttps://german-pellets.insolvenz-solution.de/start .

So können Sie sehen, ob Rechtsanwalt Hartmut Göddecke für Ihre Rechte als gemeinsamer Vertreter vom Insolvenzgericht eingesetzt worden ist.

Prüfen Sie:

Habe ich mich an der German Pellets GmbH beteiligt?
Handelt es sich um Genussscheine mit der Wertpapierkennnummer A141BE (= ISIN DE000A141BE2)?

Nur wenn Sie beide Fragen mit JA beantworten können, hat RA Göddecke Ansprüche für Sie im Insolvenzverfahren geltend gemacht.

Bei Genussrechten der German Pellets GmbH und German Pellets Genussrechte GmbH müssen Sie sich um Ihre Rechtsposition selbst kümmern bzw, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Genussrechte German Pellets GmbH / German Pellets Genussrechte GmbH anschließen.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.  

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

  • Weitere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Genussrechte der German Pellets GmbH und German Pellets Genussrechte GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Genussrechte der German Pellets GmbH und German Pellets Genussrechte GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Warum sich Mandanten über ihre Rechtsanwälte beschweren, sich aber nicht wehren?

Viele Menschen hegen eine Antipathie gegen Juristen und meinen damit vorrangig Rechtsanwälte. Tatsächlich liegt bei den deutschen Anwälten, häufig als Gebührenschneider geschmäht, vieles im Argen.  Da manche Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit, können sie für ihre Mandanten tatsächlich ein Risiko sein. 

Auch das Alleinvertretungsprivileg der Anwälte wirkt sich schädlich auf die Qualität der Rechtsfindung aus, da jeglicher Leistungsdruck auf die Anwälte entfällt. Wegen der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis noch mal die Schludrigkeit anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig geboten wird.

Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt.

Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht!

Immer mehr Mandanten beklagen sich über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte.

Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.

Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten oft vor dem Nichts. Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt dagegen sind sehr hoch. So muss der Mandant beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht.

Das ursprüngliche Leitbild eines Rechtsanwalts war, dass er jeden Fall bearbeiten können sollte.

Es sollte keine Rolle spielen, ob es z. B. um eine familienrechtliche Streitigkeit oder um einen Arzthaftungsfall ging. Dies mag früher möglich gewesen sein, obwohl man das auch schon bezweifeln kann.  Heutzutage ist dies jedoch illusorisch. Jeder sollte immer zum bestmöglichen Rechtsanwalt gehen. Bei Ärzten ist dies schon seit Jahrzehnten gang und gäbe, nur bei Rechtsanwälten ist es häufig so, dass man mit jeder Art von Problem zu „seinem“ Anwalt geht. Ob dieser dafür prädestiniert ist oder nicht. Es ist nur möglich auf einigen wenigen Rechtsgebieten sich Spezialkenntnisse anzueignen und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Es wäre in einem solchen Fall die Pflicht des Anwalts, zu erkennen und es seinem potentiellen Mandanten auch zu sagen, dass er einen Fall nicht optimal wird bearbeiten können wird und das an ihn herangetragene Mandat daher ablehnen. Dies machen jedoch die wenigsten. Viele Rechtsanwälte befürchten, dass sie einen Mandanten, wenn sie diesen einmal zu einem anderen Rechtsanwalt wegen eines Falles geschickt haben, nie wieder sehen werden. Wirtschaftliche Zwänge oder die Aussicht auf schnell und einfach verdientes Geld, mögen den ein oder anderen Anwalt dazu bewogen haben, ein Mandat anzunehmen, was er besser abgelehnt hätte. Der BSZ e.V. warnt vor sog. „Wald-und-Wiesen-Anwalt“ die jedes an sie herangetragene Mandat annehmen.

Von einem Rechtsanwalt wird nicht nur verlangt, dass er besondere Kenntnisse von einem speziellen Rechtsgebiet hat, sondern auch, dass er sich mit den allgemeinen Vorschriften bestens auskennt, die für alle besonderen Rechtsgebiete gelten. Hierunter fallen vor allem Form- und Fristvorschriften.

So muss z. B. eine Klage- oder eine Berufungsschrift von einem Rechtsanwalt im Original unter- schrieben und an das zuständige Gericht rechtzeitig übermittelt werden. Bei einer zu begründenden Berufung reicht es jedoch nicht aus, lediglich hineinzuschreiben, dass das erstinstanzliche Urteil falsch sei, sondern die Berufungsbegründung muss sämtliche tragenden Argumente des angegriffenen Urteils thematisieren. Wenn also ein klageabweisendes Urteil auf zwei Begründungen gestützt wird (z. B. die behauptete Pflichtverletzung wurde bereits nicht ausreichend substantiiert behauptet und die behaupteten Ansprüche sind (absolut und/oder relativ) verjährt, dann müssen in der Berufungsschrift alle diese Punkte angegriffen werden. Wenn dies nicht erfolgt, liegt ein Anwaltsfehler vor.

Auch kommt es vor, dass Rechtsanwälte in der mündlichen Verhandlung vom Gericht auf einen bestimmten, für diesen Rechtsanwalt, negativen aber von ihm noch nicht – ausreichend – thematisierten Aspekt angesprochen werden, weshalb die Klage wohl abzuweisen sei.

In einem solchen Fall, versuchen manche Rechtsanwälte zu argumentieren, dass sie von diesem Punkt überrascht sind, und hierzu im Rahmen eines vom Gericht zu gewährenden Schriftsatznachlasses noch vortragen wollen. Wenn ihnen dann kein Schriftsatznachlass gewährt wird, so liegt dies nicht an einem kaltherzigen Richter, sondern kann darin begründet sein, dass der gegnerische Rechtsanwalt in seinen Schriftsätzen, bereits „den Finger in die Wunde gelegt“ hatte. In solchen Fällen bedarf es u. U. keines weiteren – gerichtlichen – Hinweises.

Fehlende Spezialkenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht

Aus diesen Gründen wurden Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht geschaffen. Der Fachanwalt muss 120 Theoriestunden und 120 Fälle aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Rechtsanwaltskammer einreichen, die dann die Kenntnisse prüft. Es sind 15 Stunden pro Jahr Fortbildungen zu absolvieren.

Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. skizziert ein paar alltägliche Beispiele.

Besuchen Sie einmal als Zuhörer ein Zivilgerichtsverfahren. Da erklären Anwälte sogar offen, eben erst vom Kollegen die Akten erhalten zu haben und daher könnten sie zur Sache eigentlich nichts sagen. Teilweise werden dann nur Passagen aus den Schriftsätzen nochmals vorgelesen. Damit ist eine Partei eigentlich nicht vertreten, aber die Richter haben immer Verständnis für die 'überlasteten' Anwälte. Der Mandant merkt es ja schließlich nicht und bleibt trotzdem honorarpflichtig.

Ein Mandant muss die «hartnäckige Bummelei» eines Rechtsanwalts nicht tatenlos hinnehmen.

Nach einem Urteil des Saarländischen Anwaltsgerichtshofs Saarbrücken stellt dies eine Verletzung beruflicher Pflichten dar. Das Gericht sprach mit seinem Urteil gegen einen Anwalt einen Verweis aus und verhängte zudem eine Geldbuße. Der Rechtsanwalt hatte nach den Feststellungen des Gerichtshofs Abrechnungen nicht vorgenommen und in einer Konkurssache die Fallbearbeitung erheblich verzögert. Das Anwaltsgericht erster Instanz verbot ihm darauf für die Dauer von zwei Jahren auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig zu sein. Der Anwaltsgerichtshof hielt diese Strafe jedoch für zu hart. Zwar befanden auch die Saarbrücker Richter, dass Mandanten die Bummelei und Untätigkeit eines Anwalts neben Schadensersatzansprüchen des Mandanten auch berufsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben müssten. Ein teilweises Berufsverbot sei jedoch nur gerechtfertigt, wenn sich der Anwalt frühere berufsrechtliche Sanktionen nicht zur Warnung habe dienen lassen. (Az.: AGH 3/03).

Der fachliche 'Murks' vieler Anwaltsschriftsätze hat seinen Grund allerdings auch in dem Bemühen nicht weniger Anwälte, beide Parteien später zu einem Vergleich zu 'nötigen'.

Der 'clevere' Anwalt macht in dem Fall zwar dem Mandanten die Erfolgsaussicht seiner Klage deutlich genug, um von ihm das Mandat zur Klage zu erhalten, danach aber will er ihn durch oft schwammigen oder unvollständigen Prozessvortrag schließlich dazu bewegen, einen Vergleich abzuschließen.

Fazit des BSZ e.V.

Selbstverständlich machen Anwälte auch Fehler. Ob sie ihre Mandanten darüber informieren steht allerdings auf einem anderen Blatt. Auch das Eingeständnis einen Fehler begangen zu haben fällt so manchem Juristen doch erheblich schwer.

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Vom eigenen Anwalt Geschädigte sollten sich nicht von der Tatsache beeindrucken lassen, dass der Anwalt einen besonderen Berufsschutz genießt, und die Durchsetzung eines Anspruchs schwierig sein kann.   Die strengen Sorgfaltsanforderungen für die anwaltliche Tätigkeit führen aber auch dazu, dass der  Anwalt laufend der Gefahr ausgesetzt ist, schadensauslösende Sorgfaltspflichtverletzungen zu begehen, und dadurch wiederum seinem Mandanten bei schuldhafter Pflichtverletzung aus dem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag haftet.

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.  Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt  sind zwar sehr hoch - so muss der Mandant  z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.  

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Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

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Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung anschließen.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, Mai 26, 2017

Kapitalanlage: Die Geldvernichter, Märchenerzähler und Bewertungs-Spammer sind mitten unter uns.

Immer wieder werden Anleger belogen, manipuliert und mit teilweise unglaublichen Anlageversprechen um gigantische Beträge gebracht. Der BSZ® e.V.  bietet mit seinen Internetseiten www.fachanwalt-hotline.eu, www.rechtsboerse.de und https://mediarange.wordpress.com    anlagebereiten Menschen wertvolle Informationen und versucht durch seine Berichterstattung Anleger zu sensibilisieren nicht alles an Anlageversprechen zu glauben, was ihnen vorgegaukelt wird. 

Gerade in der jetzigen Zeit, in der selbsternannte Anlagegurus- und Initiatoren Hochkonjunktur haben und mit satten Renditeversprechen auf Kundenfang gehen und die Angst der Menschen vor einem Alter in Armut gnadenlos ausnutzen sind diese Informationen wichtig und wertvoll. Die Seiten des BSZ e.V. geben Einblick in die unseriöse Variante des Anlagegeschäfts, es wird dokumentiert, wie zum Beispiel  Banken das Vertrauen ihrer Kunden zum eigenen Vorteil ausnutzen  und zu welchen Mitteln der Mensch greift, um möglichst viel Geld zu sparen. Es geht um Finanzen, Immobilien, Sicherheit und vor allem um Vertrauen.

Der graue Kapitalmarkt hat einen natürlichen Verbündeten:  Den Raffzahn Prominenter aus Wirtschaft und Politik.

Immer wieder können es sich (auch prominente) Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nichts gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit erleben. Dass, man dem „Promi“ vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist.

Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg – wie viele Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch reduziert. Aber trotzdem wächst die „gefühlte Angst“ Opfer eines Verbrechens zu werden  überproportional.

Wenn es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte,  berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über  die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.

Immer wieder glauben Anleger an Investments welche wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass Schneeballsysteme immer wieder viele  Tausende Geschädigte produzieren.

In letzter Zeit macht wieder der Penny Stock Betrug von sich reden. 

Er gehört zu den „klassischen“ Kapitalanlagebetrügereien. Mit dieser Masche wurden schon Milliardenbeträge versenkt! Dem Anleger wird von den Betrügern zum Beispiel vorgegaukelt, man habe ein kleines Unternehmen entdeckt, welches eine bahnbrechende Erfindung gemacht habe. Daraus werde sich ein riesiges Geschäft mit fetten Gewinnen ergeben. Dem Anleger wird erzählt, dass er hier mit kleinem Geld den ganz großen Gewinn machen kann. Die Investoren glauben natürlich in ein solides und gesundes Unternehmen zu investieren. In Wahrheit handelt es sich aber oft um Pleitefirmen die kurz vor dem Bankrott stehen, oder, die es überhaupt nicht gibt und nur in der Phantasie der Betrüger existieren.

Tagtäglich werden Angebote verbreitet, wie man sein Geld gewinnbringend anlegen kann. Da macht ihnen eine gesichtslose Stimme am Telefon ein einmaliges und nur für Sie bestimmtes Angebot. Aber sofort müssen Sie sich entscheiden, sonst gibt man anderen den Vorzug! Oder ein Freund eines Freundes hat die ganz vertraulichen Insiderinformationen.

Heute wird von einer  Vielzahl von Institutionen, Banken, Maklerfirmen, Finanzdienstleistern, Wirtschaftsvertrieben eine kaum überschaubare  Palette von Finanzprodukten angeboten. Kein Wunder, dass sich anlagebereite Menschen dann teilweise ganz auf die Aussagen eines Finanzberaters verlassen. Während die überwiegende Mehrheit der Personen welche in der Finanzdienstleistungsbranche arbeiten sicherlich gewissenhaft und ehrlich ihre Kunden beraten, gibt es zwangsläufig diejenigen, die das ihnen entgegengebrachte Vertrauen zum eigenen Vorteil ausnutzen. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.

Hier werden sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt.

Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel unbeantwortet. Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger Weise Kritik, die diese „geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens“ vehement verteidigt und für die ausgesprochene Warnung für die  Berichterstattung beschimpft.

Diese Reaktionen von Anlegern, die einfach die Realität nicht wahrhaben wollen, konnten schon – lange ist es her -  bei der Pleite des  European King Clubs beobachtet werden. Damals zogen die geprellten Anleger sogar vor die Gefängnistore um den inhaftierten Betrügern ihre Sympathie auszudrücken und lautstark deren sofortige Freilassung zu fordern.  

Mitunter scheuen sich die Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei solchen Unternehmen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Diese Finanzbetrüger leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“  

Ist es schon durch diese Umstände schwer genug, Verbraucher vor zweifelhaften Kapitalanlagen zu warnen, ist auch der  Umgang der Anlegerschützer untereinander ganz erheblich verbesserungswürdig. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer  durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben.

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.

Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen „Finanzberatern“ massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.

Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)

Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes.

Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein Arrangement einzulassen.  Besser ist es sofort einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt  zu beauftragen. Es ist durchaus auch sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen.  Dem geschädigten Anleger können  jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.  Die Ernüchterung kommt meist sehr spät. Die Aussicht auf riesige Gewinne, Unerfahrenheit in Finanzangelegenheiten, Leichtgläubigkeit und die dreiste Überzeugungskraft so mancher  Anlageberater führen dazu, dass gebildete Leute ihren gesunden Menschenverstand ausschalten und jegliches kaufmännisches und rationales Denken vergessen. Und dann sind die Ersparnisse weg - oft für immer.

Um zu retten was noch zu retten ist, ist dann eine im Anlagerecht erfahrene Anwaltskanzlei die einzige richtige Adresse.

Gewarnt sei auch vor so manchen Beiträgen in sogenannten Bewertungsportalen. Hier werden  auch Anlegerschutzgemeinschaften wie z.B. der BSZ e.V. mit seiner Berichterstattung über von Anwälten erstrittene Urteile als Mandantenwerber abqualifiziert.  Solch ein „Bewertungs-Spam“ ist zwar eine nervige Sache, aber in den üblichen Dosen inzwischen etabliert. Doch wenn solche Beiträge professionell mit dem Zweck der Verleumdung immer wieder gezielt eingestellt werden, ist die Absicht leicht zu durchschauen. Der gute Rat an diese Spammer:  Eine Gelegenheit, den Mund zu halten, sollte man nie vorüber gehen  lassen.

Das sollte betroffene Anleger auch nicht davon abhalten umgehend gerade diese im Kapitalanlagerecht erfahrenen Anwälte zu kontaktieren. Gerade auch eine Interessengemeinschaft geschädigter Anleger, sofern Sie von Rechtsanwälten geführt wird und keine Erfolgsprovisionen abkassiert, ist immer eine gute Adresse.

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.  

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

  • Weitere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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