Immer wieder werden Anleger belogen,
manipuliert und mit teilweise unglaublichen Anlageversprechen um gigantische
Beträge gebracht. Der BSZ® e.V.
bietet mit seinen Internetseiten www.fachanwalt-hotline.eu, www.rechtsboerse.de und https://mediarange.wordpress.com anlagebereiten
Menschen wertvolle Informationen und versucht durch seine Berichterstattung
Anleger zu sensibilisieren nicht alles an Anlageversprechen zu glauben, was
ihnen vorgegaukelt wird.
Gerade in der jetzigen Zeit, in der
selbsternannte Anlagegurus- und Initiatoren Hochkonjunktur haben und mit satten
Renditeversprechen auf Kundenfang gehen und die Angst der Menschen vor einem
Alter in Armut gnadenlos ausnutzen sind diese Informationen wichtig und
wertvoll. Die Seiten des BSZ e.V. geben Einblick in die unseriöse Variante des
Anlagegeschäfts, es wird dokumentiert, wie zum Beispiel Banken das Vertrauen ihrer Kunden zum eigenen
Vorteil ausnutzen und zu welchen Mitteln
der Mensch greift, um möglichst viel Geld zu sparen. Es geht um Finanzen,
Immobilien, Sicherheit und vor allem um Vertrauen.
Der graue Kapitalmarkt
hat einen natürlichen Verbündeten: Den
Raffzahn Prominenter aus Wirtschaft und Politik.
Immer wieder können es sich (auch prominente) Politiker
nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und
Beteiligungsmodelle zu rühren. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man
natürlich von nichts gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in
der Vergangenheit erleben. Dass, man dem „Promi“ vertraut hat, nutzt nichts
mehr, wenn das Geld weg ist.
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen
Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen
technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg – wie viele
Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und
Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des
Autodiebstahls drastisch reduziert. Aber trotzdem wächst die „gefühlte Angst“
Opfer eines Verbrechens zu werden
überproportional.
Wenn es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend
anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht
damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte, berichtet der BSZ® Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten-
oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über
die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig
gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die
Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.
Immer wieder glauben Anleger an Investments welche
wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene
Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt
jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger
offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass
Schneeballsysteme immer wieder viele
Tausende Geschädigte produzieren.
In letzter Zeit macht wieder der Penny Stock Betrug von sich reden.
Er gehört zu den „klassischen“ Kapitalanlagebetrügereien.
Mit dieser Masche wurden schon Milliardenbeträge versenkt! Dem Anleger wird von
den Betrügern zum Beispiel vorgegaukelt, man habe ein kleines Unternehmen
entdeckt, welches eine bahnbrechende Erfindung gemacht habe. Daraus werde sich
ein riesiges Geschäft mit fetten Gewinnen ergeben. Dem Anleger wird erzählt,
dass er hier mit kleinem Geld den ganz großen Gewinn machen kann. Die
Investoren glauben natürlich in ein solides und gesundes Unternehmen zu
investieren. In Wahrheit handelt es sich aber oft um Pleitefirmen die kurz vor
dem Bankrott stehen, oder, die es überhaupt nicht gibt und nur in der Phantasie
der Betrüger existieren.
Tagtäglich werden Angebote
verbreitet, wie man sein Geld gewinnbringend anlegen kann. Da macht ihnen eine
gesichtslose Stimme am Telefon ein einmaliges und nur für Sie bestimmtes
Angebot. Aber sofort müssen Sie sich entscheiden, sonst gibt man anderen den
Vorzug! Oder ein Freund eines Freundes hat die ganz vertraulichen
Insiderinformationen.
Heute wird von einer Vielzahl von Institutionen, Banken,
Maklerfirmen, Finanzdienstleistern, Wirtschaftsvertrieben eine kaum
überschaubare Palette von
Finanzprodukten angeboten. Kein Wunder, dass sich anlagebereite Menschen dann
teilweise ganz auf die Aussagen eines Finanzberaters verlassen. Während die
überwiegende Mehrheit der Personen welche in der Finanzdienstleistungsbranche
arbeiten sicherlich gewissenhaft und ehrlich ihre Kunden beraten, gibt es
zwangsläufig diejenigen, die das ihnen entgegengebrachte Vertrauen zum eigenen
Vorteil ausnutzen. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum
Fenster hinausgeworfen.
Hier werden sagenhaft
anmutende Gewinne in Aussicht gestellt.
Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die
versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel
unbeantwortet. Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger
Weise Kritik, die diese „geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens“
vehement verteidigt und für die ausgesprochene Warnung für die Berichterstattung beschimpft.
Diese Reaktionen von Anlegern, die einfach die Realität
nicht wahrhaben wollen, konnten schon – lange ist es her - bei der Pleite des European King Clubs beobachtet werden. Damals
zogen die geprellten Anleger sogar vor die Gefängnistore um den inhaftierten
Betrügern ihre Sympathie auszudrücken und lautstark deren sofortige Freilassung
zu fordern.
Mitunter scheuen sich die Anlegerschützer frühzeitige
Warnungen vor einem Engagement bei solchen Unternehmen auszusprechen, da sie
sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln
können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Diese Finanzbetrüger leisten
sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen
Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der
Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der
gutgläubigen Kapitalanleger.“
Ist es schon durch diese Umstände schwer genug, Verbraucher
vor zweifelhaften Kapitalanlagen zu warnen, ist auch der Umgang der Anlegerschützer untereinander ganz
erheblich verbesserungswürdig. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht
die Arbeit der Anlegerschützer durch
Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben.
Man sollte nie
vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.
Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der
werblichen Unterstützung durch
Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe
und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das
Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen
Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden
natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen
mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Als Anleger sollte man sich
nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier
im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der
beste Schutz: Misstrauen!
Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen
„Finanzberatern“ massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine
kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für
welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater
das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.
Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen,
dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein
Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen
lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur
Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)
Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die
Wiederbeschaffung seines investierten Geldes.
Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an
den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf
irgendein Arrangement einzulassen. Besser
ist es sofort einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt zu beauftragen. Es ist durchaus auch sinnvoll
einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden
sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft
nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser
Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist
dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die
nicht gegen Ihn vorgehen. Dem
geschädigten Anleger können jedoch
Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre
Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre
dann nicht möglich.
In der Regel muss sich der
Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche
Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld
wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche
Rolle. Die Ernüchterung kommt meist sehr
spät. Die Aussicht auf riesige Gewinne, Unerfahrenheit in
Finanzangelegenheiten, Leichtgläubigkeit und die dreiste Überzeugungskraft so
mancher Anlageberater führen dazu, dass
gebildete Leute ihren gesunden Menschenverstand ausschalten und jegliches
kaufmännisches und rationales Denken vergessen. Und dann sind die Ersparnisse
weg - oft für immer.
Um zu retten was noch zu retten ist,
ist dann eine im Anlagerecht erfahrene Anwaltskanzlei die einzige richtige
Adresse.
Gewarnt sei auch vor so manchen Beiträgen in sogenannten
Bewertungsportalen. Hier werden auch
Anlegerschutzgemeinschaften wie z.B. der BSZ e.V. mit seiner Berichterstattung
über von Anwälten erstrittene Urteile als Mandantenwerber abqualifiziert. Solch ein „Bewertungs-Spam“ ist zwar eine
nervige Sache, aber in den üblichen Dosen inzwischen etabliert. Doch wenn
solche Beiträge professionell mit dem Zweck der Verleumdung immer wieder
gezielt eingestellt werden, ist die Absicht leicht zu durchschauen. Der gute Rat an diese Spammer: Eine Gelegenheit, den Mund zu halten, sollte
man nie vorüber gehen lassen.
Das sollte betroffene Anleger auch
nicht davon abhalten umgehend gerade diese im Kapitalanlagerecht erfahrenen
Anwälte zu kontaktieren. Gerade auch eine Interessengemeinschaft geschädigter
Anleger, sofern Sie von Rechtsanwälten geführt wird und keine
Erfolgsprovisionen abkassiert, ist immer eine gute Adresse.
Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,
kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern
eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres finanziellen Schadens vermittelt.
Es wird leider von
vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach
hinzunehmen und schnell zu vergessen.
„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel
Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die
Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und
seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und
die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht
ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint
und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu
nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es
durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung
übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
- Weitere
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte willkommen!
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen
der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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