Dienstag, Juli 31, 2018

P&R-Anleger: Jetzt umgehend Forderungen anmelden!

Das Münchner Amtsgericht hat offiziell die Insolvenzverfahren für drei zentrale P&R-Gesellschaften eröffnet. Das bedeutet: Anleger können jetzt bis zum 14. September ihre Forderungen gegen den größten deutschen Anbieter für Container-Direkt-Investments anmelden.

Die ersten Gläubigerversammlungen sollen am 17. und 18. Oktober in der Münchener Olympiahalle stattfinden. Als Anleger müssen Sie umgehend handeln! Lassen Sie unbedingt Ihre Ansprüche gegen den Vertrieb prüfen.

Die Staatsanwaltschaft interessiert sich auch für den Fall:

Es gibt den Verdacht auf ein Schneeball-System. Sollte sich der bestätigen, kann der Insolvenzverwalter an die Anleger gezahlte Mieten zurückverlangen.

Achtung P&R-Anleger:

Es droht nicht nur der Totalverlust Ihres Kapitals, Sie können unter Umständen sogar für entstehende Kosten in Haftung genommen werden.

  • Wenn Sie auf ein Eigentumszertifikat verzichtet haben, gehören Ihnen die Container nach Prüfung der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei nicht! Ohne klare Zuordnung von Containernummern zu den gekauften Containern haben Sie kein Eigentum erworben.

Sie haben aber einen Anspruch auf Schadensersatz. Sie können die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals verlangen.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unbedingt schnell handeln. Warten Sie auf keinen Fall jetzt noch länger. Das erhöht nur das Risiko, dass Sie Ihr investiertes Kapital völlig verlieren.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
hh

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, Juli 30, 2018

Schadensersatzansprüche: Ein Antrag bei einer Gütestelle kann den Verjährungseintritt aufhalten.

Wer Schadensersatzansprüche in Betracht zieht sollte die Verjährungsfristen im Auge behalten. Geschädigte Anleger können den Verjährungseintritt durch Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle aufhalten.

In welchen Fällen sollte ein Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle eingereicht werden?

Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

  • In allen Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung können Sie einen Antrag bei der von dem BSZ e.V.  empfohlenen  staatlich anerkannten Gütestelle einreichen.

Diese staatlich anerkannte Gütestelle befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Der zuständige Rechtsanwalt ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang.

Die Antragseinreichung bei der staatlich anerkannten Gütestelle bietet folgende Vorteile:

1. Hemmung der Verjährung
Durch die staatliche Anerkennung als Gütestelle tritt bereits mit rechtzeitigem Antragseingang die Hemmung der Verjährung für die Verfahrensdauer plus 6 Monate ein, wenn "demnächst" nach Antragseinreichung die Bekanntgabe des Antrags an den Schuldner erfolgt.

2. Geringere Verfahrenskosten
Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren meist deutlich geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens ab, ist lediglich eine niedrige pauschale Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt, wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung.

3. Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung
Ziel des Güteverfahrens ist eine gütliche und für alle Beteiligten akzeptable Lösung. Dadurch werden persönliche Beziehungen zwischen den Parteien und insbesondere laufende Geschäftsbeziehungen nicht in dem Maße belastet wie durch ein Gerichtsverfahren. Teilweise ist zu beobachten, dass die Geschäftsbeziehung durch die gütliche Konfliktbeilegung nicht nur bestehen bleibt sondern sich sogar verbessert.

4. Vertraulichkeit
Da das Güteverfahren nichtöffentlich ist, gelangen keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit.

5. Einfache und verständliche Verfahrensordnung
Die von der Justizverwaltung anerkannte Verfahrensordnung ist einfach und verständlich. Allerdings setzt das Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle die Bereitschaft der Gegenseite voraus, das Güteverfahren durchzuführen. Die Hemmung der Verjährung tritt jedoch unabhängig davon ein, ob die Antragsgegnerseite das Güteverfahren durchzuführen wünscht, und unabhängig davon, ob im Gütetermin eine einvernehmliche Lösung zustande kommt.
Erfahrungsgemäß lässt sich in den meisten durchgeführten Güteverfahren eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden. Neben der Erörterung der Rechtslage können auch wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte angesprochen werden.

6. Vollstreckbarkeit
Die vor der staatlich anerkannten Gütestelle geschlossenen Vereinbarungen sind vollstreckbar. So ist wie beim Gerichtsverfahren gewährleistet, dass die Einigung auch durchgesetzt werden kann, falls sich eine der Parteien nachträglich nicht mehr an die gefundene Einigung halten will. Dies unterscheidet die Einigung vor einer staatlich anerkannten Gütestelle gleichzeitig von Vereinbarungen, die vor sonstigen Stellen im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung getroffen werden. Im Rahmen des Güteverfahrens können allerdings keine Vereinbarungen oder Verträge geschlossen werden, für die gesetzlich eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.

  • Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierende staatlich anerkannte Gütestelle so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Gütestellen/Güteanträge können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Deutschland braucht keine umweltpolitische Nebenregierung wie die Deutsche Umwelthilfe e.V.

Der eingetragene Verein Deutsche Umwelthilfe übt mit einer Klageflut gegen Autoindustrie, Kommunen und die Dieselfahrer erheblichen politischen Einfluss aus. Ein Mandat hat dieser Verein nicht. Er spielt sich aber als eigenmächtige Nebenregierung auf. Das ist in unserer parlamentarischen Demokratie ein Unding.

Es ist in unserem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass ein kleiner Verein, der darüber hinaus über  weniger Mitglieder als ein örtlicher Karnevalsverein verfügt, bedeutsame Verkehrspolitische Entscheidungen trifft. Die allgemeine Klageberechtigung die diesem Verein im Jahr 2004 zugestanden wurde, beinhaltet kein politisches Mandat und es ist auch fraglich, ob sie Heute überhaupt noch Gültigkeit hat. 

Obwohl die Rechtsabteilungen der Autofirmen und des VDA doch offenbar alles versuchen, die „Umwelthilfe“ juristisch einzubremsen und auch fähige Juristen haben (sollten) ist die allgemeine Klageberechtigung  der DUH e.V. in letzter Konsequenz noch nicht angegriffen worden. Es wäre zu prüfen ob dieser Verein gegen die EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) verstößt.  Der Verein stellt nämlich nicht in Abrede, dass nicht jedermann Mitglied werden kann: „Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden“, fürchtet Resch in der Süddeutschen Zeitung vom 7.August 2017 ganz offen. Unterlaufen von wem? Mit diesem Satz hat sich Resch nun endgültig entlarvt und riskiert (hoffentlich) die allgemeine Klageberechtigung, wenn sie von der Politik endlich mal in Frage gestellt würde.

Es ist auch kaum anzunehmen, dass die deutschen Autofahrer Verständnis dafür haben, dass dieser Verein aus dem Steuersäckel fünf Millionen Euro von der Bundesregierung erhält. Die Gemeinnützigkeit der DUH gehört übrigens auch auf den Prüfstand. Dem Gemeinwohl dienlich, ist die Tätigkeit dieses Vereins unserer Meinung nach nicht!

Wenn die „Umwelthilfe“ lügt, dann ist das nur „fahrlässig“!

Das Landgericht Köln formulierte im sogenannten Bio-Tüten-Urteil in abenteuerlichen juristischen Verrenkungen, dass die DUH mit ihrer Falschbehauptung bestenfalls fahrlässig gehandelt habe. Resch könne nicht mit dem Maßstab journalistischer Sorgfalt gemessen werden, da Resch kein Journalist sei und die DUH kein Presseunternehmen. Resch und die DUH seien „anders als die Stiftung Warentest nicht zur Neutralität und Objektivität verpflichtet“.

Trotz dieses Urteils lassen wir uns den Glauben an den Rechtsstaat nicht nehmen. Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. bietet Verbündeten, Sponsoren und Förderern mit seiner Internetseite www.dokudrom.de   eine zentrale Unterstützer-Plattform.

***
Beschränkung Individualverkehr:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) will private Autos vorerst reduzieren.

Demokratisch nicht legitimierte NGOs versuchen, das Kommando ganz zu übernehmen und kräftig daran zu verdienen, die individuelle Mobilität der Mehrheit zu beschränken.

Chefpropagandist Jürgen Resch sieht mit seiner NGO Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) offenbar jetzt die Chance, nun das ganz große Rad zu drehen und daran mitzuwirken, den individuellen Verkehr in Deutschland zu stoppen.

Über seine Haus- und Hofagentur dpa verkündet er: »Diesel-Fahrverbote bieten die Chance, jetzt die kollektiven Verkehre auszubauen und zu stärken.« Er selbst fährt weiterhin zwar individuell und fliegt rastlos Tausende von Kilometern im Jahr herunter. Die amerikanischen Anwälte mit ihren NGOs wie ClientEarth, die auch hinter der DUH stehen, machen offenbar gehörig Druck und wollen wohl mehr Kohle sehen. Also schwingt Jürgen Resch das große Wort und will nicht nur den Diesel, sondern gleich Autos verbieten.

Die Luft in den Städten ist zwar gut geworden, wie Daten des Umweltbundesamtes ausweisen, aber dennoch redet er von »Abgasgiften«, die Bürger reihenweise umbringen. Wenn die Grenzwerte praktisch kaum noch überschritten werden, halbiert er sie kurzerhand aus Dramagründen und meint, es dürften nur noch 20 µg NOx pro Kubikmeter Luft enthalten sein und nicht wie zur Zeit festgelegt 40 µg. Also müssten noch mehr Fahrverbote her.

»Wir brauchen mehr Busse, Bahnen und Straßenbahnen, bessere Fahrrad-Infrastruktur und Fußwege«, fordert er und will wohl auch Ältere und Gebrechlichere zum Zweirad verdonnern oder sie gleich zum Daheimbleiben bewegen.

Den Hit der Woche landete Greenpeace mit der Forderung nach weniger privatem Autobesitz. Dieser Verein muss erst einmal mindestens 14.000 Euro für die Reinigung der Fahrbahn rund um die Berliner Siegessäule bezahlen und fordert eifrig Spendengelder. Greenpeace hatte vor kurzem in einer mißlungenen Aktion den Asphalt mit umweltkritischer gelber Farbe verschmutzt. Als PR-Klamauk erhebt der Verein die Forderung, dass nur noch jeder Fünfte ein Auto besitzen darf und hofft auf reichlich Spenden.

Der Fall zeigt: Demokratisch nicht legitimierte NGOs versuchen, das Kommando ganz zu übernehmen und kräftig daran zu verdienen, die individuelle Mobilität der Mehrheit zu beschränken. Folgen für Autobesitzer: Es gibt keine Rechtssicherheit mehr. Wer heute etwas nach geltenden Regeln kauft, kann nicht sicher sein, dass er das morgen noch benutzen darf, wenn Grüne die Regeln ändern wollen. Auf den Schrottplätzen zeigt sich der gesamte Wahnsinn: Drei, vier Jahre alte Autos werden aus irrwitzigen Gründen verschrottet, eine gigantische Vernichtung von Kapital und natürlich selbst Umweltbelastung.

Autofahrer-Protest-Kolonnen nach gutem altem Bauern-Vorbild bleiben aus. Die machten mit ihren Traktoren seinerzeit immer wieder so viel Dampf, dass die Politik bald einknickte.

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V. Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor dieses Beitrags

Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde! Wir wissen, dass unsere Zukunft davon abhängt, dass jeder von uns die Herausforderung annimmt und verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt handelt. Es geht darum, unser tägliches Leben so zu verändern, dass wir uns jeden Tag als Gast verhalten.

Die Gesellschaft ist sich zunehmend bewusst, dass Umweltproblemen  nicht allein von der Regierung gelöst werden können. Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Die Gesellschaft muss kollektiv ihre eigene Zukunft gestalten. Gast in einem intakten Ökosystem zu sein bedeutet, die ethischen Verantwortlichkeiten von Individuen, Organisationen, Ländern und Unternehmen durchzusetzen, um neue Formen der Solidarität zu schaffen, um alles Leben auf der Erde zu schützen.

Eines der Leitziele des Vereins UTR ist es,  Veränderungen in Haltung und Verhalten zu fördern und informierte Aktionen zum Schutz des Lebens auf der Erde zu fördern.

  • Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.


Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Übrigens…..

Der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| ist eine Non-Profit-Organisation und beschäftigt sich mit  Fragen des  Umweltschutzes mit dem Ziel des Aufbaus und der Erhaltung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele eines recht verstandenen Umweltschutzes auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V

Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Experten und den Berichten engagierter Bürger. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

  • Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
Internet:

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….




Freitag, Juli 27, 2018

Für viele geschädigte Anleger ist ein Hauptgrund nichts zu unternehmen, die Angst vor einer hohen Anwaltsrechnung. Das lässt sich ändern!

Immer wieder wird Anlegerschutzanwälten unterstellt von Gier motiviert zu sein, hohe Gebühren von ihren Mandanten zu kassieren und schlussendlich nichts dafür zu leisten.

In Deutschland sind Rechtsanwälte eine zunehmend dominierende Kraft. Es ist eine Berufsgruppe, die sich von ihren eigenen, für den Laien undurchsichtigen Regeln, leiten lässt und die oftmals den Eindruck erweckt den Profit für  die eigene Tasche an erste  Stelle zu setzen.

So ist für viele Anleger notleidender Kapitalanlagen, ein Hauptgrund nichts zu unternehmen, die Angst vor einer hohen Anwaltsrechnung. „Trotz des hohen Bedarfs an juristischer Beratung bei gescheiterten Kapitalanlagen, ist die Bereitschaft der betroffenen Kapitalanleger sich zur Wehr zu setzen dramatisch niedrig“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. 

Die Angst der Anleger gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen, begründet sich offensichtlich in der entsprechenden Marketingstrategie der Finanzindustrie, aber auch im aggressiven Werbeverhalten einiger weniger Rechtsanwälte.

Für die große Masse der praktizierenden Rechtsanwälte ist die Beschuldigung gierig zu sein unzutreffend. Nicht wenige Anwälte erbringen gegenüber bedürftigen Rechtssuchenden häufig  sogar kostenlose Dienstleistungen. Es würde den Verbreitern des Märchens von den „gierigen Rechtsanwälten“ gut zu Gesicht stehen einmal zu recherchieren wie hoch der Wert der jährlich gespendeten Rechtsdienstleistungen in Euro zu bemessen ist.

In einer gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es stets eine Partei die gewinnt und eine die verliert. Auch „Recht bekommen“ ist ein wettbewerbsfähiger Prozess. Wer mehr investiert, hat auch die größere Chance das gewünschte Ergebnis zu erreichen.

Viele Rechtssuchenden sind auf der Suche nach einem "billigen" Anwalt, aber er wird in der Regel nicht so engagiert und qualifiziert sein wie das gewünscht wird. Es ist wie im übrigen Leben auch, billig wird oft teuer bezahlt.

Man kann aber auch einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen!

  • Rechtsansprüche mit Hilfe einer Prozesskostenfinanzierung durchsetzen.


Stellen Sie uns einfach ihre Finanzierungsanfrage.

  • Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
  • Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen.
  • Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös.
  • Sie haben mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft einen starken und finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite.
  • Wir kämpfen für Sie mit unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“
  • Für Fördermitglied der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Prozesskostenfinanzierung“ kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags.

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Prinzipiell gilt:

Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko!

Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

  •     Kapitalanlageverluste
  •     Versicherungsstreitigkeiten
  •     Lebensversicherungen
  •     Fondsverluste
  •     Schadensersatz bei Personenschäden
  •     Falschberatung durch Banken
  •     Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Zur rechtlichen Einschätzung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden folgende Unterlagen benötigt:

Bei Versicherungen werden benötigt:
  1. Antrag
  2. Versicherungsschein
  3. AGB`s
  4. Einzahlungs-,Auszahlungsdatum
  5. Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)

Bei sonstigen Finanzinstrumenten werden benötigt:
  1. Zeichnungsschein
  2. AGB`s
  3. Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
  4. Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)

Ohne Risiko sicher gewinnen!
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium.
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche
wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und  von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Prozessfinanzierung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten! Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und  von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.

Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags!

Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung können Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von € 150,00 nicht unterschritten werden darf.


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Achtung Rücktritt Lebensversicherung: Jetzt trennt sich die Spreu vom Weizen!

Wie die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft soeben mitteilt, drücken sich Versicherungen in Österreich und Liechtenstein seit einigen Wochen  massiv vor Verhandlungen und spielen noch mehr auf Zeit.

Sie sind nicht mehr vergleichsbereit und brechen Vergleichsverhandlungen, die bereits auf gutem Wege waren, sogar ab. Wie konnte es dazu kommen?

Was ist passiert?

Die „Taschenspieler-Tricks“ der Versicherungen

Tausende Geschädigte klagen in den letzten beiden Jahren mit Hilfe von Prozessfinanzierungsgesellschaften wie mit dem hier berichtenden Partner des BSZ e.V. – von Versicherungen Schadensersatz ein. Oft werden relativ rasch Vergleiche erzielt, da eine schnelle Lösung auch im Sinne der Versicherung liegt. Heimlich, still und leise versuchen sie ihr Fehltreten unter den Tisch zu kehren und kein öffentliches Ärgernis zu erregen.

  • Andere Prozessfinanzierer rühmen sich in den Medien regelmäßig mit den Vergleichen, die sie erzielt haben. Aber öffentlichkeitswirksame Abschlüsse sind nicht zwingend die besten, das weiß die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft. Diese Gesellschaft ist nicht auf den schnellen Euro aus, sondern bestrebt, das Maximum für die Geschädigten herauszuholen. Dieser Prozessfinanzierer übt kontinuierlich Druck auf die Versicherungen aus und kämpft dabei für die Ansprüche der Geschädigten – und das, ohne in der Öffentlichkeit damit zu prahlen.

Langsam aber sicher ist die Anzahl der Kläger – vertreten durch verschiedene Prozessfinanzierer - aber so hoch, dass die Versicherungen selbst „verunsichert“ sind. Und damit beginnen die „Taschenspieler-Tricks“ der Versicherungen: Monate des Aufschiebens und Bemühungen, die Prozesse zu verzögern. Mit allen Mitteln versuchen die Versicherungen, sich vor ihrer Verantwortung zu drücken – Verträge werden nicht herausgegeben, Fristen nicht eingehalten...

...Aber der Gipfel der Dreistigkeit ist das Begehren nach einem Gesetz, das den Rücktritt von der Lebensversicherung nicht mehr unbegrenzt möglich macht bzw. die Geschädigten deutlich schlechter stellt.

Wie sieht die aktuelle Situation aus?

Die „Rolle rückwärts“ der Versicherungen

Und manchmal gehen Wünsche doch in Erfüllung! Eben diese Gesetzesänderung tritt zum 1.1.2019 in Österreich in Kraft. Geschädigte sollen nur noch höchstens ein Jahr nach Vertragsabschluss die eingezahlten Prämien zurückbekommen – und das ohne Zinsen. Ab dem zweiten Jahr stünden Geschädigten dann nur noch der Rückkaufswert (meist 20 bis 40 Prozent unter den eingezahlten Prämien) zu.

  • Ein Geschenk für alle Versicherungen – und was machen diese nun bei den anstehenden Vergleichen mit Geschädigten? Dasselbe, was jeder routinierte Fußballer bei einer 1:0 Führung in der 92. Minute macht: Zeit schinden!

Seit einigen Wochen sind Versicherungen plötzlich überhaupt nicht mehr vergleichsbereit und rudern sogar zurück. Prozesse werden vermieden oder sogar abgebrochen. Warum? Sie denken sich, dass sie ab 1.1.2019 fein aus dem Schneider sind. Aber nicht mit der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft.  

Auch wenn sich der Kampf gegen Versicherungsgesellschaften noch so schwer gestaltet, diese Gesellschaft bleibt am Ball.

Seit nun mehr als zweieinhalb Jahren erkämpft dieser Prozessfinanzierer die besten Vergleiche für Versicherungsgeschädigte. Die Zahlen stehen für sich:

• Mehr als 10.000 Geschädigte vertrauen bereits auf diese Gesellschaft und ihre Anwälte

• 400 Klagen wurden bereits erfolgreich abgewickelt. Für alle Geschädigten in diesen Fällen wurden gute Vergleiche erzielt: Alles, was geklagt wurde, wurde gewonnen oder verglichen.

• Der Streitwert der von der Gesellschaft bearbeiteten Fälle liegt
durchschnittlich zwischen 5.000 und 15.000€.

• Die Rückforderungen der Rechtsanwälte für die Geschädigten werden zusätzlich mit 4% verzinst, infolge der Kapitalertragssteuer kommt dies einem Sparbuch mit einer Verzinsung von 5,33% gleich.

• Weitere 1.000 Fälle liegen bereits am Tisch dieses Prozessfinanzierers und seiner Anwälte. Diese schließen praktisch alle in Österreich und Liechtenstein tätigen Versicherungen ein.

Wie geht die Prozessfinanzierungsgesellschaft  weiter vor?

Jetzt geht es auf die Zielgerade!

Vor dem Hintergrund des mit 1.1.2019 in Kraft tretenden Gesetzes: Die Zeit drängt!

Die Gesellschaft ruft zusätzlich die Millionen Geschädigte dazu auf, die bislang noch keine Hilfe gesucht haben, sich bei ihren Maklern, Anwälten oder Prozessfinanzierungsgesellschaften zu melden.

Der einzige Fehler ist jetzt, nichts zu tun.

Die Prozessfinanzierungsgesellschaft und ihre Anwälte erhöhen jetzt den Druck auf die Versicherungen, um diese zur Rechenschaft zu ziehen:

• Es gibt keine Sammelklagen, sondern es muss einzeln geklagt werden.
• Vergleiche sind nur mehr erreichbar, wenn geklagt wird – Klageentwürfe reichen nicht mehr!
• Je mehr Klagen eingehen, desto höher ist der Druck auf die Versicherungen.
• Darum bringen die Anwälte der Gesellschaft pro Tag mindestens 15 Klagen gegen Versicherungen ein.
Und hier trennt sich die Spreu vom Weizen unter den Prozessfinanzierern:

In dieser zugespitzten Situation braucht es Know-how, Erfahrung und vor allem Ressourcen – sowohl zeitlich, personell als auch monetär –, um sämtliche Prozesse vorzufinanzieren und die Versicherungen damit aus der Reserve zu locken.

Kündigen Sie JETZT Ihre Lebensversicherungen, bevor es zu spät ist. Die Anwälte der Prozessfinanzierungsgesellschaft prüfen und beurteilen Ihre Versicherungsunterlagen kostenlos!

Kündigen Sie JETZT Ihre Lebensversicherung, bevor es zu spät ist!

Die Anwälte raten dazu, dass Sie jetzt etwas unternehmen sollten. Je früher geklagt wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit der Verjährung, die von den Versicherungen und der Politik immer wieder ins Spiel gebracht wird. Holen Sie mit dieser professionellen Unterstützung den maximalen Ertrag aus ihrer Lebensversicherung.

Praxistipp der Rechtsanwälte:

Reichen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte ein.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



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Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
    
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

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Donnerstag, Juli 26, 2018

VW-ABGASSKANDAL: Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Volkswagen AG sind sehr gut.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe – Zivilsenate in Freiburg –  hält eine Verurteilung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung seiner vom Diesel Abgasskandal betroffenen Kunden für wahrscheinlich!

Mit Verfügung vom 06.07.2018 hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe – Zivilsenate in Freiburg – seine vorläufige Rechtsauffassung für die Verfahren in Dieselfällen bekannt gegeben.

Das Oberlandesgericht führt aus, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung „deutlich mehr für eine Haftung der VW AG auf Schadensersatz nach § 826 BGB als dagegen“ spricht.

Dies bedeutet, dass das Oberlandesgericht eine Verurteilung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung seiner vom Diesel Abgasskandal betroffenen Kunden für wahrscheinlich hält!

Diese Einschätzung entspricht der Auffassung vieler mit Klageverfahren gegen die Volkswagen AG wegen des Dieselskandals befasster Landgerichte. Die hier  berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte, die außergerichtlich und gerichtlich mehrere Hundert geschädigte Käufer von Dieselfahrzeugen des Volkswagen Konzerns (Volkswagen AG, Audi, Seat, Skoda) vertreten, begrüßen diese vorläufig geäußerte rechtliche Einschätzung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ausdrücklich.

Es ist wichtig, dass vom Diesel Abgasskandal betroffene Kunden endlich diesen positiven Hinweis eines Oberlandesgerichts erhalten, dass die Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Volkswagen AG sehr gut sind. Auch die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stützen die für ihre Mandanten bundesweit eingereichten Klagen im Diesel Abgasskandal auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der betroffenen Fahrzeugkäufer.

Erfreulich ist zudem, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe aufgrund des Bußgeldbescheides der Staatsanwaltschaft Braunschweig auch eine Begründung der Haftung der VW AG über § 831 BGB für möglich hält.

  • Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bietet die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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cllb

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de



Mittwoch, Juli 25, 2018

P&R Container-Investments: Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Lassen Sie sich als P&R-Anleger nicht "ruhigstellen"!

Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Verlangen Sie die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals!

Für mehrere zentrale Firmen des größten deutschen Anbieters von Investments in Schiffscontainer, der P&R-Gruppe aus Grünwald bei München, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzanträge haben gestellt: Außer der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH nun auch die Holdinggesellschaft, die P&R AG, und die P&R Transport-Container GmbH.

Als P&R-Anleger können Sie jetzt bis zum 14. 9. 2018 Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

  • Die Insolvenzverwalter haben P&R-Anlegern geraten, nicht selbst aktiv zu werden.

Die hier berichtenden BSZ e.V, Anlegerschutzanwälte meinen, das wäre ein großer Fehler! Diese Anwälte haben von Anfang an gesagt, Anleger haben kein Eigentum an den Containern erworben.

Deshalb Achtung:

Die Insolvenzverwalter verschreiben nur "Beruhigungspillen".

Als Anleger sollten Sie jetzt nicht mehr zögern, sondern den Vertrieb "unter Feuer" nehmen.

Wenn Sie auf ein Eigentumszertifikat verzichtet haben, gehören Ihnen die Container nach  Prüfung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte nicht! Ohne klare Zuordnung von Containernummern zu den gekauften Containern haben Sie kein Eigentum erworben.

  • Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten.

  • Sollte sich der Verdacht auf ein "Schneeballsystem" erhärten, könnten die Insolvenzverwalter sogar die an Anleger ausgezahlten Containermieten zurückverlangen.

  • Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden.

  • Man rät Ihnen von Seiten der P&R-Insolvenzverwalter sogar, selbst nicht aktiv zu werden.

  • Handeln Sie jetzt! Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des Totalverlustes Ihres Investments.

Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater.

Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.

Auch für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss ist diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Lassen Sie sich als P&R-Anleger nicht "ruhigstellen"!

Warten Sie also auf keinen Fall jetzt noch weiter ab, wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren. Handeln Sie jetzt!

  • Wenn Sie länger warten, steigt nur das Risiko des Totalverlusts Ihres Investments.

Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Verlangen Sie die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals!

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
hh      

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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