Immer wieder wird Anlegerschutzanwälten unterstellt von Gier
motiviert zu sein, hohe Gebühren von ihren Mandanten zu kassieren und
schlussendlich nichts dafür zu leisten.
In Deutschland sind Rechtsanwälte eine zunehmend
dominierende Kraft. Es ist eine Berufsgruppe, die sich von ihren eigenen, für
den Laien undurchsichtigen Regeln, leiten lässt und die oftmals den Eindruck
erweckt den Profit für die eigene Tasche
an erste Stelle zu setzen.
So ist für viele Anleger notleidender Kapitalanlagen, ein
Hauptgrund nichts zu unternehmen, die Angst vor einer hohen Anwaltsrechnung.
„Trotz des hohen Bedarfs an juristischer Beratung bei gescheiterten
Kapitalanlagen, ist die Bereitschaft der betroffenen Kapitalanleger sich zur
Wehr zu setzen dramatisch niedrig“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Die Angst der Anleger gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen, begründet sich offensichtlich in der entsprechenden Marketingstrategie
der Finanzindustrie, aber auch im aggressiven Werbeverhalten einiger weniger
Rechtsanwälte.
Für die große Masse der praktizierenden Rechtsanwälte ist
die Beschuldigung gierig zu sein unzutreffend. Nicht wenige Anwälte erbringen
gegenüber bedürftigen Rechtssuchenden häufig
sogar kostenlose Dienstleistungen. Es würde den Verbreitern des Märchens
von den „gierigen Rechtsanwälten“ gut zu Gesicht stehen einmal zu recherchieren
wie hoch der Wert der jährlich gespendeten Rechtsdienstleistungen in Euro zu
bemessen ist.
In einer gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es stets eine
Partei die gewinnt und eine die verliert. Auch „Recht bekommen“ ist ein
wettbewerbsfähiger Prozess. Wer mehr investiert, hat auch die größere Chance
das gewünschte Ergebnis zu erreichen.
Viele Rechtssuchenden sind auf der Suche nach einem
"billigen" Anwalt, aber er wird in der Regel nicht so engagiert und
qualifiziert sein wie das gewünscht wird. Es ist wie im übrigen Leben auch,
billig wird oft teuer bezahlt.
Man kann aber auch einen
Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das
Prozesskostenrisiko zu tragen!
- Rechtsansprüche
mit Hilfe einer Prozesskostenfinanzierung durchsetzen.
Stellen Sie uns
einfach ihre Finanzierungsanfrage.
- Die
Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte
Prozesskostenrisiko.
- Sie
erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko
einzuklagen.
- Sie
beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am
Erlös.
- Sie
haben mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft einen starken und
finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite.
- Wir
kämpfen für Sie mit unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen
Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“
- Für
Fördermitglied der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Prozesskostenfinanzierung“
kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags.
Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen
und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen
und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die
Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des
Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des
Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses
nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft
ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer
Prozessfinanzierungskosten.
Prinzipiell gilt:
Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die
Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für
das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in
diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das
geringste Risiko!
Bei folgenden
Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:
- Kapitalanlageverluste
- Versicherungsstreitigkeiten
- Lebensversicherungen
- Fondsverluste
- Schadensersatz bei Personenschäden
-
Falschberatung durch Banken
- Fehlberatung durch Rechtsanwälte
Zur rechtlichen
Einschätzung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden folgende Unterlagen
benötigt:
Bei Versicherungen werden benötigt:
- Antrag
- Versicherungsschein
- AGB`s
- Einzahlungs-,Auszahlungsdatum
- Sonstige
Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)
Bei sonstigen Finanzinstrumenten werden benötigt:
- Zeichnungsschein
- AGB`s
- Einzahlungs-,
Auszahlungsdatum
- Sonstige
Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)
Ohne Risiko sicher
gewinnen!
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt
sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-,
Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im
Prozessstadium.
Für die Durchsetzung
Ihrer Ansprüche
wird Ihnen somit ein
„Rundum Sorglos Paket“ angeboten!
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und von Ihnen
gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der
BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein
„Rundum Sorglos Paket“ angeboten! Es bestehen gute Gründe hier die Interessen
zu bündeln und prüfen zu lassen und von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.
Für Fördermitglieder
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung kostenlose Prüfung und
Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags!
Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung können
Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft
Prozessfinanzierung mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst
bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von € 150,00 nicht unterschritten
werden darf.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
E-Mail: BSZ-eV@t-online.de
Internet www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen