Wie die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozessfinanzierungsgesellschaft soeben mitteilt, drücken sich Versicherungen in
Österreich und Liechtenstein seit einigen Wochen massiv vor Verhandlungen und spielen noch mehr
auf Zeit.
Sie sind nicht mehr vergleichsbereit und brechen
Vergleichsverhandlungen, die bereits auf gutem Wege waren, sogar ab. Wie konnte
es dazu kommen?
Was ist passiert?
Die
„Taschenspieler-Tricks“ der Versicherungen
Tausende Geschädigte klagen in den letzten beiden Jahren mit
Hilfe von Prozessfinanzierungsgesellschaften wie mit dem hier berichtenden
Partner des BSZ e.V. – von Versicherungen Schadensersatz ein. Oft werden
relativ rasch Vergleiche erzielt, da eine schnelle Lösung auch im Sinne der
Versicherung liegt. Heimlich, still und leise versuchen sie ihr Fehltreten
unter den Tisch zu kehren und kein öffentliches Ärgernis zu erregen.
- Andere
Prozessfinanzierer rühmen sich in den Medien regelmäßig mit den Vergleichen,
die sie erzielt haben. Aber öffentlichkeitswirksame Abschlüsse sind nicht
zwingend die besten, das weiß die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozessfinanzierungsgesellschaft. Diese Gesellschaft ist nicht auf den
schnellen Euro aus, sondern bestrebt, das Maximum für die Geschädigten
herauszuholen. Dieser Prozessfinanzierer übt kontinuierlich Druck auf die
Versicherungen aus und kämpft dabei für die Ansprüche der Geschädigten –
und das, ohne in der Öffentlichkeit damit zu prahlen.
Langsam aber sicher ist die Anzahl der Kläger – vertreten
durch verschiedene Prozessfinanzierer - aber so hoch, dass die Versicherungen
selbst „verunsichert“ sind. Und damit beginnen die „Taschenspieler-Tricks“ der
Versicherungen: Monate des Aufschiebens und Bemühungen, die Prozesse zu
verzögern. Mit allen Mitteln versuchen die Versicherungen, sich vor ihrer
Verantwortung zu drücken – Verträge werden nicht herausgegeben, Fristen nicht
eingehalten...
...Aber der Gipfel der Dreistigkeit ist das Begehren nach
einem Gesetz, das den Rücktritt von der Lebensversicherung nicht mehr
unbegrenzt möglich macht bzw. die Geschädigten deutlich schlechter stellt.
Wie sieht die aktuelle
Situation aus?
Die „Rolle rückwärts“ der Versicherungen
Und manchmal gehen Wünsche doch in Erfüllung! Eben diese
Gesetzesänderung tritt zum 1.1.2019 in Österreich in Kraft. Geschädigte sollen
nur noch höchstens ein Jahr nach Vertragsabschluss die eingezahlten Prämien
zurückbekommen – und das ohne Zinsen. Ab dem zweiten Jahr stünden Geschädigten
dann nur noch der Rückkaufswert (meist 20 bis 40 Prozent unter den eingezahlten
Prämien) zu.
- Ein
Geschenk für alle Versicherungen – und was machen diese nun bei den
anstehenden Vergleichen mit Geschädigten? Dasselbe, was jeder routinierte
Fußballer bei einer 1:0 Führung in der 92. Minute macht: Zeit schinden!
Seit einigen Wochen sind Versicherungen plötzlich überhaupt
nicht mehr vergleichsbereit und rudern sogar zurück. Prozesse werden vermieden
oder sogar abgebrochen. Warum? Sie denken sich, dass sie ab 1.1.2019 fein aus
dem Schneider sind. Aber nicht mit der mit dem BSZ e.V. kooperierenden
Prozessfinanzierungsgesellschaft.
Auch wenn sich der Kampf gegen Versicherungsgesellschaften
noch so schwer gestaltet, diese Gesellschaft bleibt am Ball.
Seit nun mehr als zweieinhalb Jahren erkämpft dieser
Prozessfinanzierer die besten Vergleiche für Versicherungsgeschädigte. Die
Zahlen stehen für sich:
• Mehr als 10.000 Geschädigte vertrauen bereits auf diese
Gesellschaft und ihre Anwälte
• 400 Klagen wurden bereits erfolgreich abgewickelt. Für
alle Geschädigten in diesen Fällen wurden gute Vergleiche erzielt: Alles, was
geklagt wurde, wurde gewonnen oder verglichen.
• Der Streitwert der von der Gesellschaft bearbeiteten Fälle
liegt
durchschnittlich zwischen 5.000 und 15.000€.
• Die Rückforderungen der Rechtsanwälte für die Geschädigten
werden zusätzlich mit 4% verzinst, infolge der Kapitalertragssteuer kommt dies
einem Sparbuch mit einer Verzinsung von 5,33% gleich.
• Weitere 1.000 Fälle liegen bereits am Tisch dieses
Prozessfinanzierers und seiner Anwälte. Diese schließen praktisch alle in
Österreich und Liechtenstein tätigen Versicherungen ein.
Wie geht die
Prozessfinanzierungsgesellschaft weiter
vor?
Jetzt geht es auf die Zielgerade!
Vor dem Hintergrund des mit 1.1.2019 in Kraft tretenden
Gesetzes: Die Zeit drängt!
Die Gesellschaft ruft zusätzlich die Millionen Geschädigte
dazu auf, die bislang noch keine Hilfe gesucht haben, sich bei ihren Maklern,
Anwälten oder Prozessfinanzierungsgesellschaften zu melden.
Der einzige Fehler ist
jetzt, nichts zu tun.
Die Prozessfinanzierungsgesellschaft und ihre Anwälte
erhöhen jetzt den Druck auf die Versicherungen, um diese zur Rechenschaft zu
ziehen:
• Es gibt keine Sammelklagen, sondern es muss einzeln
geklagt werden.
• Vergleiche sind nur mehr erreichbar, wenn geklagt wird –
Klageentwürfe reichen nicht mehr!
• Je mehr Klagen eingehen, desto höher ist der Druck auf die
Versicherungen.
• Darum bringen die Anwälte der Gesellschaft pro Tag
mindestens 15 Klagen gegen Versicherungen ein.
Und hier trennt sich die Spreu vom Weizen unter den
Prozessfinanzierern:
In dieser zugespitzten Situation braucht es Know-how,
Erfahrung und vor allem Ressourcen – sowohl zeitlich, personell als auch
monetär –, um sämtliche Prozesse vorzufinanzieren und die Versicherungen damit
aus der Reserve zu locken.
Kündigen Sie JETZT Ihre Lebensversicherungen, bevor es zu
spät ist. Die Anwälte der Prozessfinanzierungsgesellschaft prüfen und
beurteilen Ihre Versicherungsunterlagen kostenlos!
Kündigen Sie JETZT
Ihre Lebensversicherung, bevor es zu spät ist!
Die Anwälte raten dazu, dass Sie jetzt etwas unternehmen
sollten. Je früher geklagt wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit der
Verjährung, die von den Versicherungen und der Politik immer wieder ins Spiel
gebracht wird. Holen Sie mit dieser professionellen Unterstützung den maximalen
Ertrag aus ihrer Lebensversicherung.
Praxistipp der
Rechtsanwälte:
Reichen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lebensversicherung
Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung durch BSZ e.V.
Vertrauensanwälte ein.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Lebensversicherung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V.
sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet
jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V.
nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
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