Donnerstag, Juli 26, 2018

VW-ABGASSKANDAL: Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Volkswagen AG sind sehr gut.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe – Zivilsenate in Freiburg –  hält eine Verurteilung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung seiner vom Diesel Abgasskandal betroffenen Kunden für wahrscheinlich!

Mit Verfügung vom 06.07.2018 hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe – Zivilsenate in Freiburg – seine vorläufige Rechtsauffassung für die Verfahren in Dieselfällen bekannt gegeben.

Das Oberlandesgericht führt aus, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung „deutlich mehr für eine Haftung der VW AG auf Schadensersatz nach § 826 BGB als dagegen“ spricht.

Dies bedeutet, dass das Oberlandesgericht eine Verurteilung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung seiner vom Diesel Abgasskandal betroffenen Kunden für wahrscheinlich hält!

Diese Einschätzung entspricht der Auffassung vieler mit Klageverfahren gegen die Volkswagen AG wegen des Dieselskandals befasster Landgerichte. Die hier  berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte, die außergerichtlich und gerichtlich mehrere Hundert geschädigte Käufer von Dieselfahrzeugen des Volkswagen Konzerns (Volkswagen AG, Audi, Seat, Skoda) vertreten, begrüßen diese vorläufig geäußerte rechtliche Einschätzung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ausdrücklich.

Es ist wichtig, dass vom Diesel Abgasskandal betroffene Kunden endlich diesen positiven Hinweis eines Oberlandesgerichts erhalten, dass die Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Volkswagen AG sehr gut sind. Auch die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stützen die für ihre Mandanten bundesweit eingereichten Klagen im Diesel Abgasskandal auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der betroffenen Fahrzeugkäufer.

Erfreulich ist zudem, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe aufgrund des Bußgeldbescheides der Staatsanwaltschaft Braunschweig auch eine Begründung der Haftung der VW AG über § 831 BGB für möglich hält.

  • Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bietet die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

cllb

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de



Keine Kommentare: