Das Oberlandesgericht Karlsruhe – Zivilsenate in Freiburg – hält eine Verurteilung der Volkswagen AG wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung seiner vom Diesel Abgasskandal
betroffenen Kunden für wahrscheinlich!
Mit Verfügung vom 06.07.2018 hat der 13. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Karlsruhe – Zivilsenate in Freiburg – seine vorläufige
Rechtsauffassung für die Verfahren in Dieselfällen bekannt gegeben.
Das Oberlandesgericht führt aus, dass nach seiner vorläufigen
Rechtsauffassung „deutlich mehr für eine Haftung der VW AG auf Schadensersatz
nach § 826 BGB als dagegen“ spricht.
Dies bedeutet, dass das Oberlandesgericht eine Verurteilung
der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung seiner vom
Diesel Abgasskandal betroffenen Kunden für wahrscheinlich hält!
Diese Einschätzung entspricht der Auffassung vieler mit
Klageverfahren gegen die Volkswagen AG wegen des Dieselskandals befasster
Landgerichte. Die hier berichtenden BSZ
e.V. Vertrauensanwälte, die außergerichtlich und gerichtlich mehrere Hundert
geschädigte Käufer von Dieselfahrzeugen des Volkswagen Konzerns (Volkswagen AG,
Audi, Seat, Skoda) vertreten, begrüßen diese vorläufig geäußerte rechtliche
Einschätzung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ausdrücklich.
Es ist wichtig, dass vom Diesel Abgasskandal betroffene
Kunden endlich diesen positiven Hinweis eines Oberlandesgerichts erhalten, dass
die Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Volkswagen AG sehr gut sind. Auch die
hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stützen die für ihre Mandanten
bundesweit eingereichten Klagen im Diesel Abgasskandal auf eine
vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der betroffenen Fahrzeugkäufer.
Erfreulich ist zudem, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe
aufgrund des Bußgeldbescheides der Staatsanwaltschaft Braunschweig auch eine
Begründung der Haftung der VW AG über § 831 BGB für möglich hält.
- Wenn
Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bietet die hier
berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.
Die hier berichtenden
BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und
Schadensersatzansprüche.
Betroffene Fahrzeugbesitzer können
sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und
von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte
ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.
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vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal anschließen.
Ein Antrag
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kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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cllb
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Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos
zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine
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