Mittwoch, Juli 25, 2018

P&R Container-Investments: Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Lassen Sie sich als P&R-Anleger nicht "ruhigstellen"!

Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Verlangen Sie die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals!

Für mehrere zentrale Firmen des größten deutschen Anbieters von Investments in Schiffscontainer, der P&R-Gruppe aus Grünwald bei München, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzanträge haben gestellt: Außer der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH nun auch die Holdinggesellschaft, die P&R AG, und die P&R Transport-Container GmbH.

Als P&R-Anleger können Sie jetzt bis zum 14. 9. 2018 Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

  • Die Insolvenzverwalter haben P&R-Anlegern geraten, nicht selbst aktiv zu werden.

Die hier berichtenden BSZ e.V, Anlegerschutzanwälte meinen, das wäre ein großer Fehler! Diese Anwälte haben von Anfang an gesagt, Anleger haben kein Eigentum an den Containern erworben.

Deshalb Achtung:

Die Insolvenzverwalter verschreiben nur "Beruhigungspillen".

Als Anleger sollten Sie jetzt nicht mehr zögern, sondern den Vertrieb "unter Feuer" nehmen.

Wenn Sie auf ein Eigentumszertifikat verzichtet haben, gehören Ihnen die Container nach  Prüfung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte nicht! Ohne klare Zuordnung von Containernummern zu den gekauften Containern haben Sie kein Eigentum erworben.

  • Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten.

  • Sollte sich der Verdacht auf ein "Schneeballsystem" erhärten, könnten die Insolvenzverwalter sogar die an Anleger ausgezahlten Containermieten zurückverlangen.

  • Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden.

  • Man rät Ihnen von Seiten der P&R-Insolvenzverwalter sogar, selbst nicht aktiv zu werden.

  • Handeln Sie jetzt! Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des Totalverlustes Ihres Investments.

Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater.

Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.

Auch für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss ist diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Lassen Sie sich als P&R-Anleger nicht "ruhigstellen"!

Warten Sie also auf keinen Fall jetzt noch weiter ab, wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren. Handeln Sie jetzt!

  • Wenn Sie länger warten, steigt nur das Risiko des Totalverlusts Ihres Investments.

Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Verlangen Sie die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals!

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
hh      

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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