Freitag, November 16, 2018

Erst Schiffbruch mit der Kapitalanlage erlitten und dann werden auch noch die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück verlangt.

Der Insolvenzverwalter fordert viel Schiffsfonds Anleger zur Rückzahlung gewährter Ausschüttungen auf. „Nicht immer zu Recht“, meint ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. 

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt den betroffenen Anlegern, der Aufforderung Ausschüttungen zurückzuzahlen, nicht so ohne weiteres nachzukommen. Denn in vielen Fällen entbehre diese Forderung der rechtlichen Grundlage.

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können gewinnunabhängige Ausschüttungen, wie sie bei vielen Schiffsfonds ausgezahlt werden, nicht einfach wieder zurückgefordert werden. Dies sei nur dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Laien verständlich formuliert ist, dass es sich bei den Ausschüttungen nur um Darlehen handele, die zurückgefordert werden können. Daher sollte zunächst der Gesellschaftsvertrag geprüft werden.

Dem Anleger steht, falls ein Rückforderungsanspruch bestehen würde, hilfsweise ein Aufrechnungsanspruch wegen Prospekthaftung zu. Wenn eine Gesellschaft Ausschüttungen nicht aus Gewinnen leisten kann, sondern eine rückzahlbare Entnahme darstellt, so ist der beitretende Kommanditist deutlich darüber aufzuklären (OLG Karlsruhe, Az. 4 U 9/08).

  • Der Anleger ist in aller Regel nicht an rückzahlbare Vorschriften interessiert, sondern an einer echten Rendite.

Fazit

  • Die Rückforderung ist rechtlich zu hinterfragen. Es muss genau geprüft werden. Daher sollten sich Schiffsfonds- Anleger von insolventen Schiffsfonds nicht einfach darauf einlassen, was der Insolvenzverwalter fordert.

Durch die BGH-Urteile können sogar Anleger in Schiffsfonds, die ihre Ausschüttungen bereits wieder an die Fondsgesellschaft zurückgezahlt haben, nun ihrerseits die erneute Rückzahlung verlangen. Auch beim Insolvenzverwalter ist dies zu prüfen, weil es häufig um mehrere tausend Euro geht, die dann ebenso weg sind wie das Schiff des Schiffsfonds. Anleger sollten sich unbedingt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Es kommt auf die Verträge des Schiffsfonds an.

Zögern Sie daher nicht, sich jetzt Rechtsrat einzuholen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zur Abwehr unberechtigter Forderungen.

Ihr Ansprechpartner ist BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und wird Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN (auch bereits bezahlter) durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Zögern Sie nicht und schließen Sie sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN an.  Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Die Anwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten zur Abwehr der Rückzahlungsforderung.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)


Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de






Sonntag, November 11, 2018

Der BSZ® e.V. fordert: Schluss mit der staatlich sanktionierten Raubritterei, dem Abmahnunwesen!

Aufgrund der Berichterstattung des BSZ e.V. über das ausufernde Abmahnunwesen wurden wir von vielen Seiten um weitergehende Informationen gebeten. Wir haben diese Telefoninterviews zwischen Pressevertretern und dem  BSZ e.V. Vorstand Herrn Horst Roosen nachfolgend zusammengefasst. 

Frage: Nimmt Deutschland in Bezug auf Abmahnungen einen besonderen Platz ein?

Antwort:

Deutschland ist das einzige Land in Europa, wo man seine Mitmenschen so unverfroren mit Hilfe der Justiz finanziell ausnehmen kann. Mit gebührenpflichtigen Abmahnungen kann man hier schnell sehr reich werden.

Das deutsche Wettbewerbsrecht, Betroffene sprechen vom „Abmahnunrecht“, bietet Abmahnanwälten und Abmahnvereinen eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen.  Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen.  Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.

Frage: Ist das in der Form noch als Rechtspflege zu bezeichnen?

Antwort:

Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.  

Die Praxis der massenweisen Abmahnungen von Verkäufern auf Internetportalen wie zum Beispiel ebay durch den IDO e.V. ist ebenso unmoralisch und asozial wie die Fiktion eines Rentners, der lückenlos alle Parksünder erfasst und sich mit den Ordnungsamt den Erlös der Strafmandate teilt. Sie ist unmoralisch und asozial, sie ist unlauterer als die meisten beanstandeten Verstöße – aber sie ist nicht rechtswidrig.

Frage: ..und die Gerichte?

Antwort:

Wenn einmal ein engagierter Richter die Klagebefugnis eines Dauerabmahners – wie z.B. des IDO e.V. – anzweifelt und die Verfügungsanträge zurückweist, weil sie offensichtlich nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern nur der Erzielung von Gebühren dienen, so wird ein solches Urteil in der schieren Masse der bereits ergangenen Urteile als „Ausreißerurteil“ herunterqualifiziert und ist für die Abgemahnten meist ohne Wert. 

Wenn tatsächlich Wettbewerbsverstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt.

Frage: Wie stark betroffen sind die Internethändler von den Abmahnungen

Antwort:

Kleinen Unternehmen die über Internetverkaufsportale wie z.B. Ebay ihre Waren anbieten, werden von dem völlig aus dem Ruder gelaufenen  Abmahnunwesen teilweise sogar in die Insolvenz getrieben.

Die Abmahnvereine zusammen mit den Abmahnanwälten haben es mit ihrer ausufernden Abmahntätigkeit  geschafft, insbesondere den kleinen Internetverkäufern die Freude am Geschäft, mit den von den EU-Bürokraten ständig neu erlassenen Vorschriften und Auflagen gründlich zu vergällen.
Der Staat will nicht erkennen dass Abmahnvereine zusammen mit Rechtsanwälten in vielen Bereichen die private Rechtsdurchsetzung  zum Schaden der Bürger und der Wirtschaft längst übernommen haben.

Wenn der Staat die private Abmahnindustrie weiterhin wie einen Schutzgelderpresser agieren lässt untergräbt er immer mehr das Vertrauen in Regierung und Rechtsstaat.

Frage: Wie stehen Kammern und andere Verbände zu der Abmahnfrage?

Entgegen den Verlautbarungen einiger Kammern und Verbänden „die Abmahnung nehme hier zu Recht eine zentrale Funktion ein, erlaube sie doch bei sachgerechtem Einsatz, Konflikte unbürokratisch und ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten zu lösen,“ ist der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. nicht der Auffassung, dass das deutsche System der außergerichtlichen Streitbeilegung „im Grundsatz ein Erfolgsmodell“ sei.

Diese zitierte unbürokratische Konfliktlösung ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten, kommt doch nur durch die finanzielle Nötigung des Abgemahnten zustande. „Man könnte es auch Erpressung nennen“.

Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert

Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im ganzen Land sogar hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

Frage: Warum wird der Staat nicht selbst tätig?

Antwort:

Der Einsatz privater Wettbewerbs- Urheber- und Umwelt- „Rechtsschützer“ nimmt  weiter zu, offensichtlich weil sie den Staat kein Geld kosten. Wir erleben eine grundlegende Veränderung im Rechtsstaat Deutschland. Die Tätigkeit der Abmahnvereine beruht alleine auf wirtschaftlichen Anreizen, die an Kopfgeldjäger erinnern. Im Vordergrund steht nicht mehr das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern die finanziellen Eigeninteressen der Abmahner.

Auf Bundesebene spiegelt der Einsatz von privaten Abmahnvereinen die Verpflichtung der Verwaltung wieder, die Größe und den Umfang des politischen Pflichtenkatalogs zu reduzieren, indem sie sich auf die Privatwirtschaft für früher von Bundesbediensteten erbrachte Tätigkeiten verlagert.

Frage: Ist hier so etwas wie eine Nebenjustiz entstanden?

Antwort;

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden. Der BSZ e.V. fordert schon seit langem, der Geschäftemacherei mit dem Abmahnunwesen einen Riegel vorzuschieben.

Frage: In welcher Situation befindet sich der Empfänger einer solchen Abmahnung?

Antwort:

Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird.

Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn  Klage erhoben oder eine einstweilige Verfügung beantragt. Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.

Frage: Ist für den Abgemahnten dann die Angelegenheit erledigt?

Antwort:

Damit ist das Geschäft für den Abmahnverein bzw. den Abmahnanwalt aber noch nicht gelaufen.

Es gibt Vereine/Anwälte die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese Zeitgenossen der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5001.- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.

Frage: Wird oft gegen eine solche Unterlassungserklärung verstoßen?

Antwort:

Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich. Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet.  Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.

Frage: Welche Möglichkeiten hat der Abgemahnte?

Antwort:

So lange Verbände und/oder Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle:

Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle.
Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer.
Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!

Man muss sich wirklich fragen, warum die Gerichte nicht prüfen ob sie mit ihrer Tätigkeit eventuell ein unredliches Geschäftsmodell unterstützen.

Frage: Wie sehen Sie die Auftraggeber der Abmahnungen?

Antwort;

Unternehmen die sich von einem Wettbewerber durch ungesetzliche Handlungen benachteiligt oder geschädigt sehen,  sollten einmal darüber nachdenken ob es der Reputation ihres Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn sie auf die Abmahnkeule verzichten und stattdessen zum Telefonhörer greifen und den entsprechenden Mitbewerber um Unterlassung bitten.  Durch diese wünschenswerte Vorgehensweise wird eine falsche Rechtshandlung nicht durch finanzielle Nötigung, sondern durch ein Gespräch zwischen zwei Wettbewerbern – die schlussendlich auch Kollegen sind- erreicht.

Frage: Wird die DSGVO zu noch mehr Abmahnungen beitragen?

Antwort:

Es ist nicht zu erkennen, dass es weniger Abmahnungen geben wird. Im Gegenteil! Die EU hat mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ein Datenschuz-Monster geschaffen welches den Abmahnvereinen und Abmahnanwälten über viele Jahre gute Einkommen garantiert.  Die Angst vor dem Datenschutz-Monster ist durchaus berechtigt, denn Existenz bedrohende Strafen und Schadenersatzklagen sind möglich! Die DSGVO offenbart, welches Bild Brüssel von den EU-Bürgern hat.

Übrigens… der Grüne, Jan-Philipp Albrecht der mit viel Wirbel um sein DSGVO vorgab, die Mächtigen wie facebook und Google in die Schranken zu weisen, hat stattdessen nur die kleinen Internetseitenbetreiber getroffen,  ist jetzt Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig Holstein. Seit fünf Monaten beglückt uns nun schon die Datenschutzgrundverordnung Teuer, aufwendig, kompliziert - und wirkungslos. Ihr Erfinder allerdings machte Karriere.

Frage: Kann über die DSVGO überhaupt abgemahnt werden?

Antwort:

Ja, der Weg ist frei für DSGVO-Abmahnungen.  Zuerst hatte das LG Würzburg geurteilt, dass Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können. Dann hatte das LG Bochum dagegen gehalten und Abmahnungen durch Wettbewerber nicht erlaubt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden und bestätigt, dass Datenschutzverstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können.

Frage: Die Diesel-Fahrverbote sollen auf den Klagen der Deutschen Umwelthilfe beruhen und die soll auch ein Abmahnverein sein. Was sagen sie dazu?

Antwort:

Die Medien berichten über Dieselfahrverbote in unsern Städten und schreiben: „Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt“. Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei der Behauptung, dass die „Deutsche Umwelthilfe (DUH)“ geklagt habe, um eine Falschmeldung. Geklagt hat nämlich der Deutsche Umwelthilfe e.V. Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.

Gerade mal etwa 257 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.

Ja, der DUH e.V. ist auch ein Abmahnverein, bei Autohäusern ist er berüchtigt für seine Abmahnungen auch der kleinsten Formfehler.

Übrigens….., der Staat trägt zur Finanzierung des DUH e.V. mit Millionen  Euro Steuergeld bei. Der Dieselfahrer finanziert  also sein Fahrverbot mit seinen gezahlten Steuern.  Das ist doch absurd!!

An der Rechtsstaatlichkeit zweifeln mittlerweile nicht nur die  von Abmahnungen Betroffenen Internethändler, sondern auch die Dieselfahrer.

Wenn Entscheidungen von Gerichten und nicht mehr von der Politik getroffen werden, dann widerspricht dies unserer Verfassung, denn die weist der Justiz den dritten Platz bei der Gewaltenteilung zu. Der erste Platz gehört dem Souverän, also uns dem Bürger. Die Bürger sind gerade dabei diesen Weg in den Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Demokratie einzufordern. Das kann man an den Umfragewerten der politischen Parteien genau ablesen.

Die Berliner Republik hat sogar dafür gesorgt, dass es in ihrer Hauptstadt zu Fahrverboten kommt. Sie setzt sogar noch einen drauf, und schließt nicht aus, dass es auch für Euro-6 Diesel  zu Fahrverboten kommen könnte. Wie wenig verlässlich der Rechtsstaat für seine Bürger mittlerweile geworden ist, erfahren jetzt die Autokäufer die ihre Euro 4- und 5-Diesel mit der Kaufprämie durch neue Autos mit neuer Euro 6-Norm ersetzt haben.

Der Gesetzgeber sieht die Qualität des Rechtsstaates offensichtlich erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.

Frage: Die Gerichte sind doch alle überlastet, wie kann da dieses Abmahnunwesen so gut funktionieren?

Antwort:

Große Wirtschaftsstrafverfahren dauern in Deutschland nicht selten viele Jahre. Mitunter können diese Verfahren überhaupt nicht eröffnet werden, weil sie zwischenzeitlich verjährt sind. Wirtschaftsstarke Großunternehmen, die den Staat um hohe Millionen Beträge geprellt haben, führen ihr Geschäftsmodell einfach unbehelligt weiter.

Anders verhält es sich bei Abmahnungen. Da hat die Justiz die Kapazitäten um absolut zeitnah  zu arbeiten. Das Abmahnsystem läuft wie geschmiert. Da gibt es keine Hoffnung auf Verjährung. Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

Frage? Der BSZ e.V. ist hauptsächlich für seine Tätigkeit im Anlegerschutz bekannt. Werden Sie da auch mit Abmahnungen konfrontiert?

Antwort:

Diese völlig aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz hebelt in vielen Fällen  den Anlegerschutz aus.

Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde und wird durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden.  Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der Anlagebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.

Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit Abmahnungen zu überziehen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“ ,Aktien- oder Edelmetallhändler“  zu finden.

Viele Abmahnungen dienen auch hier nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren. 

Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen. Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich.

Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.

Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.

Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung,  an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

Frage: Was unternimmt die Regierung gegen den Missbrauch von Abmahnungen?

Antwort:

Bundesjustizministerin Katarina Barley will gegen den Missbrauch von Abmahnungen vorgehen. Leider gebe es Anwaltskanzleien und Verbände, die mit missbräuchlichen Abmahnungen Kasse machten. „Dem will ich einen Riegel vorschieben“, versprach die Ministerin und legte den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ vor.

Frage: Was hält der BSZ e.V. von dem Entwurf?

Antwort:

Wenn Rechtsdurchsetzung von privaten auf Gewinn orientierten Unternehmen durchgeführt wird, dann widerspricht dies unserer Verfassung.  Es ist in einem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass Wettbewerbs- und Urheberrecht zum Nachteil kleiner Unternehmen in die Hände privater Firmen und Vereine gelegt werden. Das führt stets zu einem Konflikt zwischen der Rolle der staatlichen Institutionen um Rechte zu wahren, und der Rolle des privaten Abmahners der stets eigene finanzielle Interessen in den Vordergrund stellt.

Der BSZ e.V. ist auch nicht der Meinung, dass Abmahnungen ein wichtiges Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Wenn der Gesetzgeber glaubt, er müsse die von ihm erlassenen Gesetze und Verordnungen nahtlos überwachen, dann soll er das gefälligst selbst tun.

Der BSZ e.V. fordert die Abschaffung der in unserer Verfassung nicht vorgesehenen vierten Gewalt, also die Rücknahme der Klagebefugnis z. B. für den IDO Verband oder den DUH e.V.

Frage: Ist das nicht etwas zu radikal?

Antwort:

Wirtschaftlich schwachen Unternehmen, aber auch Vereinen, wie zum Beispiel dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V., der überhaupt nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, wird von einem völlig aus dem Ruder gelaufenen  Abmahnunwesen, ein Maulkorb umgehängt oder in die Insolvenz getrieben. Das neoliberale Gedankengut, dass wirtschaftlich Schwache vor allem selbst Schuld sind, zeigt hier das wahre Gesicht der neoliberalen Begriffshoheit von der sozialen Marktwirtschaft.

Der BSZ e.V. hält es für seine Pflicht, den Weg in den Abmahnstaat zu verhindern und wieder mehr Rechtsstaatlichkeit einzufordern!

Fazit:

Wer Angst schürt, möchte nicht diskutieren und mit Argumenten überzeugen, sondern mit allen Tricks das Verhalten des Abgemahnten beeinflussen. Das gilt sowohl für den Abmahner als auch für diejenigen, die Hilfe gegen die Abmahnung anbieten. Die Mechanik dahinter ist uralt und sie funktioniert auch heute noch perfekt.

Aufruf zur Unterstützung:

Der BSZ e.V. unterstütz die Empfänger von Abmahnungen gerne durch Veröffentlichung auf seinen Internetseiten. Einfach Sachverhalt schildern und per Mail schicken an: bsz-ev@t-online.de 

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden.

Sie können unter dem Stichwort "Abmahnunwesen" auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Mittwoch, November 07, 2018

Kapitalanlagerecht: Wie finden Anleger eine für ihr spezielles Rechtsproblem geeignete Anwaltskanzlei?

Nicht viele Rechtsanwaltskanzleien haben ihre ausschließlichen Schwerpunkte in den Rechtsgebieten, die berührt werden bei jeder Form der Kapitalanlage, sei es durch die Inanspruchnahme von Vermögensverwaltungs-, Beratungs- und sonstigen Diensten von Banken, Sparkassen, Brokern, Anlageberatungen und Vermittlern oder beim unmittelbaren Erwerb unterschiedlichster Beteiligungen und Anlageformen im In- und Ausland, wie Steuersparmodellen und offenen und geschlossenen Immobilienfonds.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ® e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Eine hohe Gewichtung haben die  von Vermögensverwaltern und in vergleichbaren Dreieckskonstellationen verursachten Schäden, etwa beim Erwerb von Fonds auf Grund der Beratung durch Kreditinstitute oder freie Vermittler. Diese Fälle bieten oft besonders gute Erfolgsaussichten auch in wirtschaftlicher Hinsicht, machen es den Geschädigten aber gelegentlich schwer, die sich bietenden Möglichkeiten ohne fachkundige Beratung zu erkennen.

Ferner befassen sich einige BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien mit der Thematik der Zinsbegrenzungsgeschäfte, mit Schadensfällen des sog. Grauen Kapitalmarkts, etwa nach der unerbetenen telefonischen Vermittlung von hochspekulativen Börsenspekulationsgeschäften auch an internationalen Börsen unter Einschaltung ausländischer Broker und dem „vorbörslichen Aktienhandel“.

Eine auch nur annähernd vollständige Aufzählung aller Anbieter und Methoden, Anlegern Schaden zuzufügen und sich daran zu bereichern, ist nicht möglich.

Die Anlegerschutzanwälte  unterstützen ihre Mandanten gegen jede Form des Kapitalverlustes. Fragen Sie uns, wenn Sie den geringsten Verdacht hegen. Insbesondere Personen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Vermögensverwaltung Verluste erlitten haben und/oder mit Investmentfonds, sollten sich bei nach Wegen erkundigen, dafür Ersatz zu erlangen.

Bestimmte BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen ihre Mandanten aber nicht erst, wenn Schäden eingetreten sind, sondern beraten präventiv bei der Auswahl von Finanzdienstleistern, der Gestaltung von Vermögensverwaltungsverträgen und allen anderen Vereinbarungen bei Kapitalanlagen. Auch übernehmen sie die Begleitung der Mandanten in bestehenden Vertragsbeziehungen und die Überwachung etwa der Tätigkeit von Vermögensverwaltungen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft „kann kostenlos und unverbindlich“ mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

jg

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Dienstag, November 06, 2018

Der Diesel ist tot, es lebe der Diesel!

Schlechte Luft in unsern Städten. Tausende von Toten durch giftige Dieselabgase. Nachdem genug Angst und Schrecken verbreitet wurde, werden Fahrverbote als Rettung des Weltklimas gefeiert und das Abschmieren der Autoindustrie billigend in Kauf genommen.

Der eigentlich Schuldige am Dieselskandal, die Politik, wälzt die alleinige Schuld auf die Autohersteller ab und lässt die geleimten Autofahrer im Regen stehen. Mit der Mogelpackung „Musterfeststellungsklage“ hat man die erzürnten Dieselfahrer ruhig gestellt und die Verantwortung auf die Gerichte abgeschoben.

An deutschen Stickoxid-Messungen mag die Welt genesen.

Da zeigt sich dem Ausland wieder einmal die Deutsche Gründlichkeit. Deutschland stellt im Gegensatz zum Rest Europas  ein Vielfaches an Messstationen auf. Wir messen natürlich da, wo die Luft am dreckigsten ist: je niedriger, desto dreckiger. Die Vorgaben aus Brüssel besagen, dass zwischen 1,5 und vier Metern über dem Boden gemessen werden darf. Natürlich wird bei uns ganz unten und nur an Dreck-Brennpunkten gemessen, wenn schon, dann auch total und radikal.

In jeder Stadt in Deutschland wird anders gemessen, wodurch natürlich auch unterschiedliche und nicht vergleichbare Messergebnisse zustande kommen, die aber gleichwohl zur Begründung von Fahrverboten herangezogen werden. „Diese politische Mess-Willkür ist eine Schande für Deutschland und sollte schleunigst beendet werden“, fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Die EU gibt vor, dass die Mitgliedsstaaten die Behörden benennen, welche die Messungen durchführen sollen. Bei uns scheint die Standortfrage der Messstellen in den Städten eine politische Frage geworden zu sein.

Wenn Messungen mit derart gravierenden Auswirkungen durch einfachste Mittel  manipuliert werden können, sind sie eigentlich als gerichtliche Urteilsgrundlage ungeeignet.

Solange Messungen nicht vergleichbar, sprich einheitlich zustande kommen, sind damit begründete Fahrverbote juristisch kaum haltbar. Im Kontext der Rechtswissenschaften meint die „Conditio sine qua non“-Formel eine kausale Ursache, die unabdingbar für ein entsprechendes Ergebnis ist, d.h. es wäre ohne die Conditio sine qua non nicht eingetreten. Den Diesel kann man  für die schlechte Luft in den Städten nicht verantwortlich machen, wenn die Luftqualität auch ohne den Diesel so wäre wie sie ist.  Es geht bei dieser Überlegung weniger um die bekannten Mogeleien der Autoindustrie als vielmehr auf das nicht Wissen, wie groß der Anteil verkehrsbedingter Emissionen an der Schadstoffbelastung der Luft wirklich ist und welche Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung daraus resultieren.

***
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V. Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags.

Diesel, NO und Ozon: »Moderne Dieselmotoren sind Ozonkiller und Rußfilter.«

Die Regulierungsbehörden konzentrieren sich bei Abgasvorschriften lediglich auf NOx Emissionen. Sie unterscheiden nicht zwischen den beiden Stickstoffoxiden NO und NO2. Doch die weisen erhebliche Unterschiede auf, die bedeutsam für die Gesundheit sind.

Die Vorschriften für Abgasemissionen von Dieselmotoren durch EU und deutsche Behörden haben in der vergangenen Dekade die Giftigkeit der Luft erhöht statt gesenkt, weil sie die falschen Schwerpunkte gesetzt haben. Statt der Gesundheit zu dienen, schaden sie ihr.

Zu diesen aufsehenerregenden Schlüssen kommen Prof. Dr. Paul Tavan und Dr. Robert Denschlag. Der Physikprofessor im Ruhestand und sein früherer Mitarbeiter haben in einer Studie den aktuellen Stand der Wissenschaft zur Zusammensetzung und Toxizität der Abgase moderner Dieselmotoren zusammengefasst. Anschließend analysierten sie den Einfluss der Abgase auf die Toxizität der Atemluft. Sie kommen zum Schluss, dass moderne Dieselmotoren sogar die Stadtluft reinigen können.

Ihre Kritik an dem derzeit geltenden Regelwerk der europäischen Abgasvorschriften:

Die Regulierungsbehörden konzentrieren sich lediglich auf NOx Emissionen. Sie unterscheiden aber nicht zwischen den beiden Stickstoffoxiden NO und NO2. Doch die weisen erhebliche Unterschiede auf, die bedeutsam für die Gesundheit sind.

Während NO in den in der Stadtluft vorkommenden Konzentrationen als ungiftig angesehen werden kann, ist NO2 ein toxisches Reizgas.

»Merkwürdigerweise werden Atemluftgrenzwerte für NO2, Emissionsgrenzwerte aber für die Summe NOx = NO + NO2 formuliert, wodurch der wesentliche Unterschied zwischen NO und NO2 verwischt wird.«

Die Behörden haben eine wichtige Eigenschaft der Emissionen moderner Dieselmotoren übersehen:

»Sie befreien die Luft von hochtoxischem Ozon und senken somit die Ozonbelastung (sog. Sommersmog). Ferner wurde nicht zur Kenntnis genommen, dass solche Dieselmotoren die Stadtluft dank moderner Abgasnachbehandlung von krebserregenden Rußpartikeln aus Holzverbrennung, die vor allem im Winter in der angesaugten Luft schweben, befreien. Kommission und Parlament der EU haben schließlich den 2017 durch die US-Umweltbehörde erbrachten wissenschaftlichen Nachweis, dass von geringen NO2-Konzentrationen im Bereich von 40-100 µg/m3 keinerlei Gesundheitsgefahren ausgehen, ignoriert.

Stattdessen haben EU Kommission und EU Parlament an den Anfang des Jahrtausends in Bezug auf Stickoxid-Emissionen getroffenen und ursprünglich gut gemeinten Entscheidungen festgehalten.

Dadurch wurde zum einen die Lufttoxizität durch die Erhöhung der Ozonbelastung vergrößert und zum anderen das Vermögen von Millionen von Autofahrern geschädigt.«

Denn die regulatorisch erzwungene Reduktion der Stickstoffoxid-Emissionen aufgrund der Katalysatoren und verbesserter Motorentechnik erhöht nachweislich den Ozongehalt der Atmosphäre. Das von Dieselmotoren fast ausschließlich emittierte Stickstoffmonoxid (NO) entgiftet gewissermaßen die Stadtluft vom gefährlichen Ozon. Das ist ein Reizgas und wirkt fünfmal stärker als NO2, wenn man die Grenzwerte beider Gase am Arbeitplatz als Referenz wählt.

Die Entgiftung funktioniert folgendermaßen:

Das dem Auspuff entweichende Stickstoffmonoxid (NO) reagiert mit Ozon (O3) zu Stickstoffdioxid (NO2) und Luftsauerstoff (O2). Tagsüber kann sich dieser Prozess unter der Einwirkung der solaren UV-Strahlung auch zum Teil umkehren. Es entstehen dann erneut Stickstoffmonoxid und das zuvor aus der Atmosphäre entnommene Ozon. Sobald die Sonneneinstrahlung nachlässt, kehrt sich dieser Prozess um: Das photochemisch entstandene stark toxische Ozon verschwindet wieder und erzeugt dabei aus dem ungiftigen Stickstoffmonoxid das viel weniger toxische Stickstoffdioxid.

Aufgrund des beschriebenen Prozesses können Stickoxide aus modernen Dieselmotoren aber nicht, wie häufig behauptet wird, die Quelle von hohen Ozon-(O3)-Konzentrationen in der Luft sein. Das Ozon entsteht vielmehr, vor allem an heißen Sommertagen, überall in der Biosphäre aus zerfallendem organischem Material und Luftsauerstoff unter der Einwirkung solarer UV-Strahlung.

Eine andere Quelle von Ozon in den unteren Atmosphärenschichten sind vertikale Turbulenzen. Diese transportieren Ozon aus der Ozonschicht der Stratosphäre ein atmosphärisches Stockwerk tiefer an die Erdoberfläche. Eine Folge aus dem oben beschriebenen Mechanismus ist, dass im Wald die Ozonkonzentration im Jahresmittel auch nachts noch auf relativ hohem Niveau oberhalb von 50 µg/Kubikmeter bleibt und tagsüber auf 70 µg/Kubikmeter ansteigt, weil dort der Eintrag an Stickstoffmonoxid aus Dieselmotoren entfällt.

In verkehrsreichen Städten dagegen variiert der Ozongehalt aufgrund des hohen Eintrags an Stickstoffmonoxid zwischen lediglich 20 µg/Kubikmeter (nachts) und 45 µg/Kubikmeter (tagsüber). Ein weiterer Beweis für die Bedeutung des oben beschriebenen Prozesses ist der weltweit in vielen Städten beobachtete Anstieg der Ozonkonzentration an Wochenenden. Dieser Anstieg folgt aus dem geringeren Verkehrsaufkommen und dem dadurch reduzierten Stickstoffmonoxid-Eintrag.

Das bedeutet: Stadtluft ist im Hinblick auf das Reizgas Ozon vor allem im Sommer weniger toxisch als Landluft.

Andererseits ist Stadtluft aber heutzutage im Winter vor allem durch Holzruß aus den Holzöfen, Kaminen und Pelletheizungen belastet, die in Städten 25 % des gesamten Feinstaubeintrages verursachen. Dieselmotoren geben aufgrund ihrer neuen Technologien praktisch keine anderen Stoffe außer Stickstoffmonoxid und CO2 mehr ab. Aus dem Auspuff kommt vor allem kein Dieselruß mehr, den halten die Partikelfilter wirksam zurück. Die Zeiten, da qualmende Rußwolken und unverbrannte Kohlenwasserstoffe aus dem Auspuff kamen, sind vorbei; moderne Dieselfahrzeuge sind nur noch in den Schlagzeilen »Stinker«.

Tavan und Denschlag folgern: »Diese Filtereigenschaft kommt der Stadtluft gerade im Winter zu gute, da die wieder in Mode gekommene Verfeuerung von Holz große Mengen sehr kleiner Rußpartikel freisetzt. Solche in der städtischen Ansaugluft schwebende Rußpartikel werden von Dieselmotoren angesaugt und dann durch Verbrennung, Katalyse und Filterung beseitigt.

Moderne Dieselmotoren emittieren spätestens seit 2009 (Eu-ro5-Norm) neben CO2 das ungiftige Stickstoffmonoxid NO und sonst fast nichts. Das den Auspuff verlassende NO wandelt sich in der Umgebungsluft in NO2 um, indem es dem hochtoxischen bodennahen Ozon (O3) ein Sauerstoffatom (O) entzieht und es so in Luftsauerstoff (O2) verwandelt. Bei der Erzeugung des vom EU-Atemluft-Grenzwert inkriminierten NO2 leistet das von Dieselmotoren emit-tierte NO also den nützlichen Dienst, das stark toxische Ozon durch das fünfmal weniger toxische NO2 zu ersetzen.

Sie formulieren sogar: »Plakativ ausgedrückt sind moderne Dieselmotoren also Rußfilter und Ozonkiller«.

Sie weisen anhand von Daten von Luftmeßstationen in Nordrhein-Westfalen nach, dass die Verringerung der NO-Emissionen seit 1984 zu einem starken Anstieg der mittleren Ozon-Konzentration insbesondere in urbanen Gebieten führen: »Hierdurch stieg die Toxizität der Atemluft dort effektiv an, obgleich ihr NO2-Gehalt abnahm. Die Emissionsregulation für NOx hat also das Gegenteil der beabsichtigten Gesundheitsfürsorge erreicht.«

»Der gültige EU-Grenzwert von 40 µg/m3 für NO2 in der Luft von Städten stammt aus Zeiten, in denen Dieselmotoren neben NOx noch große Mengen Ruß und andere Schadstoffe ausstießen. Man hoffte damals, mit der Reduktion von NOx die übrigen Schadstoffe zu beschränken. Heute aber wissen wir, dass die regulatorische Beschränkung der NOx Emissionen durch Motoren kontraproduktiv ist, da sie die Emission des Ozonkillers NO verringert und so die Toxizität der Luft erhöht.«

»Zu Beginn des Jahrtausends war das Zusammentreffen von erhöhten NO2 Konzentrationen mit Gesundheitsschäden (»vorzeitigen Todesfällen«) nicht von der Hand zu weisen, weil damals gesundheitsschädliche Stoffe von Dieselmotoren immer gemeinsam mit NOx emittiert wurden. Dass auch in manchen heutigen epidemiologischen Studien (z.B. in einem kürzlich vom Bundesgesundheitsamt veröffentlichten Bericht) immer noch Gesundheitsschäden erhöhten NO2 Konzentrationen angelastet werden, widerspricht dem Stand der Wissenschaft.« Das hat nicht zuletzt die US-Umweltbehörde im August 2017 erneut festgestellt. Prof. Dr. Paul Tavan und Dr. Robert Denschlag fassen die für uns zum Teil sehr überraschenden Einsichten, die unser Studium verfügbarer Literatur zur Entwicklung der Dieselmotoren-Technik, der damit einhergehenden Änderungen der von ihnen emittierten Abgase sowie der daraus folgenden Wirkung auf die menschliche Gesundheit geliefert hat, folgendermaßen zusammen:

1. Dieselmotoren neuerer Technologie emittieren außer CO2 und NO fast nichts, insbesondere nicht mehr den gefährlichen Dieselruß.

2. Das durch den Auspuff abgegebene NO ist ein nützliches Gas, weil es durch Vernichtung von Ozon (O3) die Gesamttoxizität der Atemluft verringert, wie Langzeitmessungen aus Nordrhein-Westfalen eindeutig bestätigt haben.

3. Der Grund für diese positive Wirkung ist die Entgiftungsreaktion. Insbesondere wirken NOx-Emissionen (bei kleinen Beimischungen von NO2) nach den Daten eher schwach hemmend als, wie häufig behauptet, fördernd auf die photochemische Ozon-Produktion in verkehrsreichen Gebieten.

4. Dieselmotoren neuerer Technologie können den in der Stadtluft schwebenden Holzruß, der von den zunehmenden Holzöfen stammt, und den ebenfalls in der Luft schwebenden Dieselruß aus Motoren älterer Technologie ansaugen und rückstandslos verbrennen.

5. Die Regulierungsbemühungen der Behörden zur Luftreinhaltung waren in Bezug auf die Befreiung der Luft von Dieselruß erfolgreich. Sie haben aber bei oxidierenden Gasen wie O3 und NO2 das Gegenteil dessen bewirkt, was beabsichtigt war: Die Toxizität der Luft ist im Jahresmittel beträchtlich größer statt kleiner geworden.

Einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Lufttoxizität liefert also gegenwärtig die weitere Reduktion der NOx-Emissionen, die durch den Übergang zur Euro6_Norm erzwungen wird. Also müssen Nachrüstungen von Euro5 Dieselmotoren durch sogenannte SCR Katalysatoren als besonders gesundheitsschädlich angesehen werden
***
UTR- Diesel-Paket

Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern die von Fahrverboten bedroht sind, in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seinen Vertrauensanwälten  eine kostenlose Erstberatung an.

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.
  • Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
  • Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags verwenden Sie gerne den „bitte zahlen Button“
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
Internet:

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….