Aufgrund der Berichterstattung des BSZ e.V. über das
ausufernde Abmahnunwesen wurden wir von vielen Seiten um weitergehende
Informationen gebeten. Wir haben diese Telefoninterviews zwischen
Pressevertretern und dem BSZ e.V.
Vorstand Herrn Horst Roosen nachfolgend zusammengefasst.
Frage: Nimmt Deutschland in Bezug auf
Abmahnungen einen besonderen Platz ein?
Antwort:
Deutschland ist das einzige Land in Europa, wo man seine
Mitmenschen so unverfroren mit Hilfe der Justiz finanziell ausnehmen kann. Mit
gebührenpflichtigen Abmahnungen kann man hier schnell sehr reich werden.
Das deutsche Wettbewerbsrecht, Betroffene sprechen vom „Abmahnunrecht“,
bietet Abmahnanwälten und Abmahnvereinen eine Fülle von Möglichkeiten, Geld
auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu
schlagen. Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der
öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen. Hier wird mit frei erfundenen
Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen
weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren
herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen
konfrontiert.
Frage: Ist das in der Form noch als
Rechtspflege zu bezeichnen?
Antwort:
Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den
Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich
durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient
sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte
Raubritterei.
Die Praxis der massenweisen Abmahnungen von Verkäufern auf
Internetportalen wie zum Beispiel ebay durch den IDO e.V. ist ebenso
unmoralisch und asozial wie die Fiktion eines Rentners, der lückenlos alle
Parksünder erfasst und sich mit den Ordnungsamt den Erlös der Strafmandate
teilt. Sie ist unmoralisch und asozial, sie ist unlauterer als die meisten
beanstandeten Verstöße – aber sie ist nicht rechtswidrig.
Frage: ..und die Gerichte?
Antwort:
Wenn einmal ein engagierter Richter die Klagebefugnis eines
Dauerabmahners – wie z.B. des IDO e.V. – anzweifelt und die Verfügungsanträge
zurückweist, weil sie offensichtlich nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern nur
der Erzielung von Gebühren dienen, so wird ein solches Urteil in der schieren
Masse der bereits ergangenen Urteile als „Ausreißerurteil“ herunterqualifiziert
und ist für die Abgemahnten meist ohne Wert.
Wenn tatsächlich Wettbewerbsverstöße lückenlos verfolgt
werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann
gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt, sondern in die
Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften
und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt.
Frage: Wie stark betroffen sind die
Internethändler von den Abmahnungen
Antwort:
Kleinen Unternehmen die über Internetverkaufsportale wie
z.B. Ebay ihre Waren anbieten, werden von dem völlig aus dem Ruder
gelaufenen Abmahnunwesen teilweise sogar in die Insolvenz getrieben.
Die Abmahnvereine zusammen mit den Abmahnanwälten haben es
mit ihrer ausufernden Abmahntätigkeit geschafft, insbesondere den kleinen
Internetverkäufern die Freude am Geschäft, mit den von den EU-Bürokraten
ständig neu erlassenen Vorschriften und Auflagen gründlich zu vergällen.
Der Staat will nicht erkennen dass Abmahnvereine zusammen
mit Rechtsanwälten in vielen Bereichen die private Rechtsdurchsetzung zum
Schaden der Bürger und der Wirtschaft längst übernommen haben.
Wenn der Staat die private Abmahnindustrie weiterhin wie
einen Schutzgelderpresser agieren lässt untergräbt er immer mehr das Vertrauen
in Regierung und Rechtsstaat.
Frage: Wie stehen Kammern und andere Verbände
zu der Abmahnfrage?
Entgegen den Verlautbarungen einiger Kammern und Verbänden
„die Abmahnung nehme hier zu Recht eine zentrale Funktion ein, erlaube sie doch
bei sachgerechtem Einsatz, Konflikte unbürokratisch und ohne ein Einschreiten
von Behörden oder Gerichten zu lösen,“ ist der BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. nicht der
Auffassung, dass das deutsche System der außergerichtlichen Streitbeilegung „im
Grundsatz ein Erfolgsmodell“ sei.
Diese zitierte unbürokratische Konfliktlösung ohne ein
Einschreiten von Behörden oder Gerichten, kommt doch nur durch die finanzielle Nötigung des Abgemahnten
zustande. „Man könnte es auch Erpressung nennen“.
Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten
Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und
Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert
Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im
ganzen Land sogar hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen
tatenlos zu.
Frage: Warum wird der Staat nicht selbst
tätig?
Antwort:
Der Einsatz privater Wettbewerbs- Urheber- und Umwelt-
„Rechtsschützer“ nimmt weiter zu, offensichtlich weil sie den Staat kein
Geld kosten. Wir erleben eine grundlegende Veränderung im Rechtsstaat
Deutschland. Die Tätigkeit der Abmahnvereine beruht alleine auf
wirtschaftlichen Anreizen, die an Kopfgeldjäger erinnern. Im Vordergrund steht
nicht mehr das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern die
finanziellen Eigeninteressen der Abmahner.
Auf Bundesebene spiegelt der Einsatz von privaten
Abmahnvereinen die Verpflichtung der Verwaltung wieder, die Größe und den
Umfang des politischen Pflichtenkatalogs zu reduzieren, indem sie sich auf die
Privatwirtschaft für früher von Bundesbediensteten erbrachte Tätigkeiten
verlagert.
Frage: Ist hier so etwas wie eine
Nebenjustiz entstanden?
Antwort;
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine
gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt
werden sollte. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu
stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße
Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit
zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.
Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße
lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private
Verfügungsgewalt.
Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für
Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen
Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach
durchgewinkt werden. Der BSZ e.V. fordert schon seit langem, der
Geschäftemacherei mit dem Abmahnunwesen einen Riegel vorzuschieben.
Frage: In welcher Situation befindet sich
der Empfänger einer solchen Abmahnung?
Antwort:
Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks
Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren
Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren
Tausend Euro bezahlen wird.
Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der
Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn Klage erhoben oder eine
einstweilige Verfügung beantragt. Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ,
weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit
geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen
Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum
den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.
Frage: Ist für den Abgemahnten dann die
Angelegenheit erledigt?
Antwort:
Damit ist das Geschäft für den Abmahnverein bzw. den
Abmahnanwalt aber noch nicht gelaufen.
Es gibt Vereine/Anwälte die Hunderte manche sogar Tausende
von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese Zeitgenossen der
eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob
gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine
Vertragsstrafe meist 5001.- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung
gestellt und auch beigetrieben.
Frage: Wird oft gegen eine solche
Unterlassungserklärung verstoßen?
Antwort:
Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu
unmöglich. Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute
Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor
weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen
ein sorgenfreies Leben finanzieren.
Frage: Welche Möglichkeiten hat der
Abgemahnte?
Antwort:
So lange Verbände und/oder Rechtsanwaltskanzleien
Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen
Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle:
Zahlt man, sitzt man automatisch in der
Vertragsstrafenfalle.
Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer.
Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!
Man muss sich wirklich fragen, warum die Gerichte nicht
prüfen ob sie mit ihrer Tätigkeit eventuell ein unredliches Geschäftsmodell
unterstützen.
Frage: Wie sehen Sie die Auftraggeber der
Abmahnungen?
Antwort;
Unternehmen die sich von einem Wettbewerber durch
ungesetzliche Handlungen benachteiligt oder geschädigt sehen, sollten
einmal darüber nachdenken ob es der Reputation ihres Unternehmens nicht
dienlicher sein kann, wenn sie auf die Abmahnkeule verzichten und stattdessen
zum Telefonhörer greifen und den entsprechenden Mitbewerber um Unterlassung
bitten. Durch diese wünschenswerte Vorgehensweise wird eine falsche
Rechtshandlung nicht durch finanzielle Nötigung, sondern durch ein Gespräch
zwischen zwei Wettbewerbern – die schlussendlich auch Kollegen sind- erreicht.
Frage: Wird die DSGVO zu noch mehr
Abmahnungen beitragen?
Antwort:
Es ist nicht zu erkennen, dass es weniger Abmahnungen geben
wird. Im Gegenteil! Die EU hat mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ein
Datenschuz-Monster geschaffen welches den Abmahnvereinen und Abmahnanwälten
über viele Jahre gute Einkommen garantiert. Die Angst vor dem Datenschutz-Monster
ist durchaus berechtigt, denn Existenz bedrohende Strafen und
Schadenersatzklagen sind möglich! Die DSGVO offenbart, welches Bild Brüssel von
den EU-Bürgern hat.
Übrigens… der Grüne, Jan-Philipp Albrecht der mit viel
Wirbel um sein DSGVO vorgab, die Mächtigen wie facebook und Google in die
Schranken zu weisen, hat stattdessen nur die kleinen Internetseitenbetreiber
getroffen, ist jetzt Minister für
Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig
Holstein. Seit fünf Monaten beglückt uns nun schon die
Datenschutzgrundverordnung Teuer, aufwendig, kompliziert - und wirkungslos. Ihr
Erfinder allerdings machte Karriere.
Frage: Kann über die DSVGO überhaupt
abgemahnt werden?
Antwort:
Ja, der Weg ist frei für DSGVO-Abmahnungen. Zuerst hatte das LG Würzburg geurteilt, dass
Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können. Dann hatte das LG Bochum
dagegen gehalten und Abmahnungen durch Wettbewerber nicht erlaubt. Jetzt hat
das Oberlandesgericht Hamburg entschieden und bestätigt, dass
Datenschutzverstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können.
Frage: Die Diesel-Fahrverbote sollen auf
den Klagen der Deutschen Umwelthilfe beruhen und die soll auch ein Abmahnverein
sein. Was sagen sie dazu?
Antwort:
Die Medien berichten über Dieselfahrverbote in unsern
Städten und schreiben: „Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt“. Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei der
Behauptung, dass die „Deutsche Umwelthilfe (DUH)“ geklagt habe, um eine
Falschmeldung. Geklagt hat nämlich der Deutsche Umwelthilfe e.V. Ist ein Verein
im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein)
zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.
Gerade mal etwa 257 Mitglieder
hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist
zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird,
es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen
Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger
Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem
Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche
Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung
der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den
Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn
dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.
Ja, der DUH e.V. ist auch ein
Abmahnverein, bei Autohäusern ist er berüchtigt für seine Abmahnungen auch der
kleinsten Formfehler.
Übrigens….., der Staat trägt zur Finanzierung des DUH e.V.
mit Millionen Euro Steuergeld bei. Der
Dieselfahrer finanziert also sein
Fahrverbot mit seinen gezahlten Steuern. Das ist doch absurd!!
An der Rechtsstaatlichkeit zweifeln mittlerweile nicht nur
die von Abmahnungen Betroffenen Internethändler, sondern auch die
Dieselfahrer.
Wenn Entscheidungen von Gerichten und nicht mehr von der
Politik getroffen werden, dann widerspricht dies unserer Verfassung, denn die
weist der Justiz den dritten Platz bei der Gewaltenteilung zu. Der erste Platz
gehört dem Souverän, also uns dem Bürger. Die Bürger sind gerade dabei diesen
Weg in den Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Demokratie einzufordern.
Das kann man an den Umfragewerten der politischen Parteien genau ablesen.
Die Berliner Republik hat sogar dafür gesorgt, dass es in
ihrer Hauptstadt zu Fahrverboten kommt. Sie setzt sogar noch einen drauf, und
schließt nicht aus, dass es auch für Euro-6 Diesel zu Fahrverboten kommen
könnte. Wie wenig verlässlich der Rechtsstaat für seine Bürger mittlerweile
geworden ist, erfahren jetzt die Autokäufer die ihre Euro 4- und 5-Diesel mit
der Kaufprämie durch neue Autos mit neuer Euro 6-Norm ersetzt haben.
Der Gesetzgeber sieht die Qualität des Rechtsstaates
offensichtlich erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen Gesetzen und
Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.
Frage: Die Gerichte sind doch alle
überlastet, wie kann da dieses Abmahnunwesen so gut funktionieren?
Antwort:
Große Wirtschaftsstrafverfahren dauern in Deutschland nicht
selten viele Jahre. Mitunter können diese Verfahren überhaupt nicht eröffnet
werden, weil sie zwischenzeitlich verjährt sind. Wirtschaftsstarke
Großunternehmen, die den Staat um hohe Millionen Beträge geprellt haben, führen
ihr Geschäftsmodell einfach unbehelligt weiter.
Anders verhält es sich bei Abmahnungen. Da hat die Justiz
die Kapazitäten um absolut zeitnah zu arbeiten. Das Abmahnsystem läuft
wie geschmiert. Da gibt es keine Hoffnung auf Verjährung. Viele Abmahnungen
dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von
Gebühren.
Frage? Der BSZ e.V. ist hauptsächlich für
seine Tätigkeit im Anlegerschutz bekannt. Werden Sie da auch mit Abmahnungen
konfrontiert?
Antwort:
Diese völlig aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz hebelt
in vielen Fällen den Anlegerschutz aus.
Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde und wird
durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal
fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden. Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die
schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist
der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große
Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten
mussten sich auf der Bühne der Anlagebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur
sagen „Carpe diem“.
Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über
Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über
anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung
zu stellen, fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit
Abmahnungen zu überziehen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt,
dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt.
Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ®
e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“ ,Aktien- oder
Edelmetallhändler“ zu finden.
Viele Abmahnungen dienen auch hier nicht der
Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.
Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks
Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren
Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren
Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer
frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen
auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige
Unterlassungserklärung einhandeln können. Die Finanzjongleure leisten sich auf
Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen
versuchen Kritiker mundtot zu machen. Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass
der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen
Kapitalanleger.“
Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren
existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell. Es sind meist die
gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt
sind. Man kennt sich und man schätzt sich.
Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere
Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig
zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar
auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.
Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren konfrontiert
in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen Anlagemodells
bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob
ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht
verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches
Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er
sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber
nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann,
wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der
Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts
veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich
verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung
kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes
hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum
vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung
und Gericht vorgehen kann.
Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver
Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine
Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf
einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen. Einige sind der
normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch
Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden.
Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes
Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
Frage: Was unternimmt die Regierung gegen
den Missbrauch von Abmahnungen?
Antwort:
Bundesjustizministerin Katarina Barley will gegen den
Missbrauch von Abmahnungen vorgehen. Leider gebe es Anwaltskanzleien und
Verbände, die mit missbräuchlichen Abmahnungen Kasse machten. „Dem will ich einen
Riegel vorschieben“, versprach die Ministerin und legte den „Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ vor.
Frage: Was hält der BSZ e.V. von dem
Entwurf?
Antwort:
Wenn Rechtsdurchsetzung von privaten auf Gewinn orientierten
Unternehmen durchgeführt wird, dann widerspricht dies unserer Verfassung. Es ist in einem Rechtsstaat nicht hinzunehmen,
dass Wettbewerbs- und Urheberrecht zum Nachteil kleiner Unternehmen in die
Hände privater Firmen und Vereine gelegt werden. Das führt stets zu einem
Konflikt zwischen der Rolle der staatlichen Institutionen um Rechte zu wahren,
und der Rolle des privaten Abmahners der stets eigene finanzielle Interessen in
den Vordergrund stellt.
Der BSZ e.V. ist auch nicht der Meinung, dass Abmahnungen
ein wichtiges Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Verstößen
gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Wenn der Gesetzgeber glaubt, er müsse
die von ihm erlassenen Gesetze und Verordnungen nahtlos überwachen, dann soll
er das gefälligst selbst tun.
Der BSZ e.V. fordert die Abschaffung der in unserer
Verfassung nicht vorgesehenen vierten Gewalt, also die Rücknahme der
Klagebefugnis z. B. für den IDO Verband oder den DUH e.V.
Frage: Ist das nicht etwas zu radikal?
Antwort:
Wirtschaftlich schwachen Unternehmen, aber auch Vereinen,
wie zum Beispiel dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e. V., der überhaupt nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, wird von einem
völlig aus dem Ruder gelaufenen Abmahnunwesen, ein Maulkorb umgehängt
oder in die Insolvenz getrieben. Das neoliberale Gedankengut, dass
wirtschaftlich Schwache vor allem selbst Schuld sind, zeigt hier das wahre
Gesicht der neoliberalen Begriffshoheit von der sozialen Marktwirtschaft.
Der BSZ e.V. hält es für seine Pflicht, den Weg in den
Abmahnstaat zu verhindern und wieder mehr Rechtsstaatlichkeit einzufordern!
Fazit:
Wer Angst schürt, möchte
nicht diskutieren und mit Argumenten überzeugen, sondern mit allen Tricks das
Verhalten des Abgemahnten beeinflussen. Das gilt sowohl für den Abmahner als
auch für diejenigen, die Hilfe gegen die Abmahnung anbieten. Die Mechanik
dahinter ist uralt und sie funktioniert auch heute noch
perfekt.
Aufruf zur
Unterstützung:
Der BSZ e.V. unterstütz die Empfänger von Abmahnungen gerne
durch Veröffentlichung auf seinen Internetseiten. Einfach Sachverhalt schildern
und per Mail schicken an: bsz-ev@t-online.de
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner Projekte und
Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle
Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache
und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Sie können unter dem Stichwort
"Abmahnunwesen" auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.