Donnerstag, Dezember 28, 2017

V + MITTELSTANDSPOLICE – URTEIL GEGEN BERATER

Urteil gegen Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz wegen einer V + Mittelstandspolice erwirkt.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat für einen Mandanten, der eine V + Mittelstandspolice (Fondsgebundene Rentenversicherung bei der Quantum Leben) erworben hatte, ein Urteil gegen dessen Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen erwirkt.

Im Gegenzug muss der Anleger lediglich die Rechte aus der Fondsgebundenen Rentenversicherung an den Berater übertragen. Das Gericht hat damit dem Anleger Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen, d.h. der Berater muss den geschädigten Anleger so stellen, als hätte er die Fondsgebundene Rentenversicherung nicht gezeichnet. Der Anleger hatte vorgetragen, über die Risiken der Anlage vom Berater nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein.

Bei der V + Mittelstandspolice handelt es sich um eine Fondsgebundene Rentenversicherung bei der Quantum Leben, die ausschließlich in das Investitionsobjekt „Venture Plus Ethik Invest ETI“ investiert. Der Venture Plus Ethik Invest ETI befindet sich – nach Auskunft der Quantum Leben – zwischenzeitlich in Liquidation. Für die Anleger der V + Mittelstandspolice bedeutet dies, dass sie mit erheblichen Verlusten rechnen müssen.

Das Urteil betreffend die V + Mittelstandspolice reiht sich in die Erfolge der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ein, die diese für von ihr vertretene Anleger der diversen V Plus Fonds erzielt hat. So hat diese Kanzlei für mehrere Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG, der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG, der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG positive gerichtliche Entscheidungen – teilweise noch nicht rechtskräftig – erwirkt. Weiter konnten bereits mehrere Vergleiche für Anleger geschlossen werden, die in oben genannte Fonds investiert hatten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern der V Plus Mittelstandspolice sowie der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen qualifizierten Rat einzuholen. Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und/oder Gründungsgesellschafter der Fonds kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft V+ Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft V + Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Donnerstag, Dezember 21, 2017

Anlage-Diamanten: Vorsicht, der schöne Schein kann sehr trügerisch sein.

ANGEBOTE FÜR INVESTITIONEN IN DIAMANTEN: DER FSMA WARNT DIE ÖFFENTLICHKEIT VOR BETRUG! Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) erhält immer mehr Beschwerden von Verbrauchern, die auf Angebote von Investitionen in Diamanten geantwortet haben.

Diese Angebote beinhalten Unternehmen, die über ihre Website, aber auch per Telefon oder E-Mail vorschlagen, Diamanten zu kaufen, und erklären, dass ihr Wert zweifellos steigen wird und dass sie wesentlich lukrativere Investitionen sind als die heutzutage von Banken angebotenen. Die Wahrheit ist jedoch genau das Gegenteil: Einmal bezahlt, sehen die Verbraucher nie wieder ihr Geld.

Eine Liste der Websites, zu denen der FSMA Fragen / Beschwerden erhalten hat, die von Verbrauchern gemeldete Diamanteninvestitionen anbieten finden Sie hier: http://bit.ly/2BpiFAP

Wichtiger Hinweis: Diese Liste basiert ausschließlich auf den Ergebnissen des FSMA, insbesondere aufgrund von Verbraucherberichten. Es umfasst somit nicht alle Unternehmen, die in der Diamanteninvestmentbranche in Belgien illegal tätig sind.
(Quelle FSMA)

Auch bei dem BSZ e.V. melden sich in letzter Zeit immer wieder Anrufer die von Diamanthändlern mit Anlageangeboten kontaktiert wurden.

Die Stimme am Telefon erzählt dann von der „härtesten Währung der Welt“ die bestens geeignet sei sich vor einem unsicheren Euro abzusichern. Wertsteigerungen von 6-25 % werden versprochen. Mit solchen  Aussagen werden die sogenannten Anlage-Diamanten angeboten.

Wer auf solche Cold-Calling Angebote reagiert, der erhält in der Regel Steine minderer Qualität. Die aufgerufenen Preise sind reine Mondpreise. Die versprochenen Wertsteigerungen sind frei erfunden und können niemals erzielt werden

Die Basis des Geschäfts ist dabei stets der Mythos, der die Steine umgibt. Oft wird auch noch der De-Beers-Konzern erwähnt, der angeblich für die Knappheit von Diamanten sorge. Das mag für erstklassige Steine vielleicht zutreffen, keinesfalls aber für Anlage-Diamanten wo es sich ja in der Regel um dritt- oder viertklassige Ware handelt. Im Zentrum des Weltdiamanthandels in Antwerpen zum Beispiel gibt es solche Ware in großer Menge wie die sprichwörtlichen Steine am Meer.

Die größte Sorge der Kunden ist, dass die Steine nicht „echt“ sein könnten. Diese Zweifel beseitigt der Verkäufer sofort mit einem Echtheitszertifikat. Alle Diamanten sind mit einem Zertifikat in Plastik versiegelt, das ihre Qualität garantiert. Solche Zertifikate beeindrucken die Kunden natürlich.  Es fällt dann auch kaum auf, dass nur die Echtheit bestätigt wird, aber nichts über den Wert der begutachteten Steine zu lesen ist. Die Zertifikate enthalten neben der Echtheitsbetätigung lediglich Angaben über technische Details.

Wer einen solchen Anlage-Diamant gekauft hat, der erhält in der Regel nach 2-3 Monaten  wieder einen Anruf von dem Diamant-Verkäufer mit der freudigen Nachricht, dass der gekaufte Stein mittlerweile schon um sagenhafte 8% im Wert gestiegen sei. Die Wertsteigerung ist natürlich frei erfunden, es geht nur darum dem Kunden weitere Steine zu verkaufen.

Hartnäckige Kunden werden oft mit einer Rücknahmegarantie für die Steine geködert. Diese Garantie ist aber meist das Papier nicht Wert auf dem sie steht.

Ganz gezielt suchen die Diamant Verkäufer gerne nach Kunden bei denen sie Schwarzgeld vermuten. Bei diesen Käufern ist die Gefahr sehr gering, dass Strafanzeigen erstattet werden. Der Grund ist, die Angst vor dem Finanzamt.

Grundsätzliches;

Zur Absicherung gegen wirtschaftliche, politische, Währungskrisen ist Gold im Gegensatz zu Diamanten seit Jahrhunderten eine hervorragende erprobte sichere Anlage. Ein Diamant übt durchaus auf viele Menschen eine visuelle Anziehungskraft aus, aber er ist keine Investition. Gold hat seit Jahrtausenden seinen Wert gehalten weil es nicht künstlich hergestellt werden kann. Synthetische Diamanten können von Laien kaum noch  von natürlichen Diamanten unterschieden werden.  Es ist auch kaum möglich einen einmal erworbenen Diamanten zu einem vernünftigen Preis wieder zu verkaufen. Eine Steigerung des Wertes im Laufe der Zeit betrifft immer nur den Einkaufspreis niemals den Verkaufspreis. Das ist die Falle in welche die Investoren meist tappen. Also Vorsicht, der schöne Schein kann sehr trügerisch sein.

Wer bereits auf einen solchen Schwindel hereingefallen ist, kann sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage-Diamanten anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen.  Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage-Diamanten anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage-Diamanten kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Dezember 12, 2017

Vom Investor zum Spekulant.

Viele Anleger sind sich absolut sicher, dass sie seriös investieren. Bei näherer Betrachtung stellt sich aber oft heraus, dass sie keine Investoren sondern Spekulanten sind.

Menschen die bei einer Anlage schmerzhafte Verluste hinnehmen mussten, sind in vielen Fällen leicht für neu Anlagen zu gewinnen, wenn ihnen hohe und vor allem schnelle Gewinne ohne jedes Risiko  versprochen werden. Man will ja seine Verluste schnell ausgleichen und darüber hinaus noch einen fetten Gewinn einsacken können.   

Das ist genau der Moment wo viele Investoren vom klassischen investieren hinein schlittern ins spekulieren. Es ist als würde man in das Spielkasino gehen um mit einem gekauften Spielsystem die Bank zu sprengen.

Aus diesem Grunde gibt es einen regen Handel mit Adressen  geschädigter Kapitalanleger.

Betrüger nehmen mit den betreffenden Personen per Mail,  Telefon, Brief oder auch persönlich Kontakt auf und bieten an, die erlittenen Verluste schnell und unbürokratisch auszugleichen. Es wird das Blaue vom Himmel versprochen, getrickst und gelogen, dass sich die Balken biegen. Nachdem man dem Anleger, dass Hirn derart vernebelt hat, dass der nicht mehr weiß was hinten und vorne ist und nur noch die fetten Gewinne vor Augen hat, sind die Betrüger am Ziel. Jetzt wird verkauft und kassiert!

Meist  handelt es sich dann um Penny Stocks.

Sie sind billig aber versprechen scheinbar  unbegrenztes Aufwärtspotenzial.  In vielen Fällen handelt es sich um kleine Unternehmen mit äußerst geringer Liquidität, manch stehen auch kurz vor dem Bankrott. In seltenen Fällen gibt es die Unternehmen nur auf dem Papier oder es handelt sich um reine Briefkastenfirmen.

Mit Penny Stocks sind Betrügereien leicht möglich. Bei dem als „pump and dump“ bezeichneten System benutzen die Betrüger Kleinstunternehmen mit wenig oder überhaupt keinem Geschäftsbetrieb oder eben auch reine Briefkastenfirmen. Die Aktienkurse werden dann mit erfundenen Erfolgsmeldungen oder angeblich kurz bevorstehen Börsengängen in die Höhe getrieben. Ist dann ein bereits vorher von den Betrügern festgelegter Preis  erreicht, verkaufen diese ihre Aktien und die restlichen Investoren  sitzen dann auf weitgehend wertlosen Papieren.

In vielen Internetveröffentlichungen werden über die Penny und Over-The-Counter-Aktien beeindruckende Erfolgsmeldungen verbreitet. Sicher ist der Eine oder Andere durch Penny-Aktien reich geworden, für die Masse der Anleger wird es aber regelmäßig mit einem Totalverlust enden.

Die Chancen, mit Penny Aktien Millionär zu werden sind genau so gering wie Lottomillionär zu werden.

  • „Anleger denen am Telefon so ein einmaliger Deal angeboten wird, sollten den Telefonhörer sofort auflegen. Wer das nicht tut, wird das nächste  " Pump and Dump Opfer“ sein“, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.


Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

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Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! 

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Geldvernichtern  das Handwerk zu legen.

Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, wir der Verein immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert.  Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“, Aktien- und Edelmetallhändler“, „Genossenschaften“, Immobilienunternehmen usw.  zu finden.

  • Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

So war der BSZ e.V. auch im Jahr 2017 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von seriösen  Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Sie können den den PayPal Button nutzen.

Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF

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