Urteil gegen Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz
wegen einer V + Mittelstandspolice erwirkt.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat für
einen Mandanten, der eine V + Mittelstandspolice (Fondsgebundene
Rentenversicherung bei der Quantum Leben) erworben hatte, ein Urteil gegen
dessen Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen erwirkt.
Im Gegenzug muss der Anleger lediglich die Rechte aus der
Fondsgebundenen Rentenversicherung an den Berater übertragen. Das Gericht hat
damit dem Anleger Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen, d.h. der Berater
muss den geschädigten Anleger so stellen, als hätte er die Fondsgebundene
Rentenversicherung nicht gezeichnet. Der Anleger hatte vorgetragen, über die
Risiken der Anlage vom Berater nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein.
Bei der V + Mittelstandspolice handelt es sich um eine
Fondsgebundene Rentenversicherung bei der Quantum Leben, die ausschließlich in
das Investitionsobjekt „Venture Plus Ethik Invest ETI“ investiert. Der Venture
Plus Ethik Invest ETI befindet sich – nach Auskunft der Quantum Leben –
zwischenzeitlich in Liquidation. Für die Anleger der V + Mittelstandspolice
bedeutet dies, dass sie mit erheblichen Verlusten rechnen müssen.
Das Urteil betreffend die V + Mittelstandspolice reiht sich
in die Erfolge der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ein, die
diese für von ihr vertretene Anleger der diversen V Plus Fonds erzielt hat. So
hat diese Kanzlei für mehrere Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG, der V
+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture
Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG positive gerichtliche Entscheidungen – teilweise
noch nicht rechtskräftig – erwirkt. Weiter konnten bereits mehrere Vergleiche
für Anleger geschlossen werden, die in oben genannte Fonds investiert hatten.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern
der V Plus Mittelstandspolice sowie der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH
& Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die
sich schlecht beraten fühlen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten
Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung
von Ansprüchen qualifizierten Rat einzuholen. Neben der Möglichkeit der
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und/oder
Gründungsgesellschafter der Fonds kann auch die Möglichkeit der
außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies
dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein.
Über die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften:
In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte,
die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei
gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige
Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht
wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen -
auch ohne eigene erstrittene Urteile.
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der
Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten
ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber
gelöst werden könnte.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft V+ Fonds anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft V + Fonds kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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