Dienstag, Januar 09, 2018

Haben Banken den Anlegern Schiffsfonds ungeprüft als sichere Anlage verkauft und dabei verschwiegen, dass Ausschüttungen eventuell zurück verlangt werden könnten?

Schiffsfonds sind Fonds, welche die Finanzierung von Fracht- und Containerschiffen zum Ziel haben. Soweit die Schiffe nicht lediglich mit Anlegergeldern, sondern auch mit Bankdarlehen finanziert werden sollten, können mit derartigen Beteiligungen oftmals auch Nachschuss- und Haftungspflichten relevant werden.

Hinzu kommen im Einzelfall besondere Umstände, wie etwa Rückvergütungen, über welche ebenfalls aufzuklären ist.

Durch die Investition in Schiffsfonds haben Tausende Anleger viel Geld verloren.

Täglich bringen immer mehr betroffene Anleger in Telefongesprächen mit dem BSZ e.V.  ihren Unmut  gegen ihre Bank oder ihren Finanzberater mit deutlichen Worten zum Ausdruck. Dies gerade auch, weil sich immer mehr Anleger mit der Aufforderung bereits erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen konfrontiert sehen. Aktuell zum Beispiel die böse Überraschung für viele Anleger  der MPC Santa R Schiffe. Der Insolvenzverwalter fordert die Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen.

Die Anleger sind durch die Bank weg überrascht, wenn sie mit den Rückforderungsansprüchen erhaltener Ausschüttungen konfrontiert werden.

Über die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen wurden sie bei Vertragsschluss in der Regel nicht informiert. Viele Anleger hätten dann einen solchen Vertrag nicht unterschrieben.

Die Vorwürfe der Anleger gegen die Finanzinstitute gleichen sich fas alle. Die Banken hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Bei dem BSZ e.V. kann man  die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg, die Anleger haben den Schaden und sollen jetzt auch noch die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen.

Die positive Nachricht ist, dass es kein Selbstläufer für die Gegenseite ist bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren. Deshalb sollten Betroffene der Zahlungsaufforderung keinesfalls ohne eine Prüfung nachkommen. Auch Anleger, welche diese Zahlungen bereits geleistet haben, sollten durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob gegebenenfalls ein Rückforderungsanspruch gegeben ist.

Das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, ist bei vielen betroffenen Anlegern noch ungelöst“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Entscheidend ist jetzt, den richtigen Anwalt zu beauftragen.  Um hier Licht ins Dunkel zu bringen hat der BSZ e.V. einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, mit der Führung der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ betraut.

Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen als Betroffener unaufgefordert via unerbetenem Anschreiben oder anderer Werbung „Hilfe“ angeboten wird! Erkundigen Sie sich nach Erfolgen der dort involvierten Anwälte. Lassen Sie sich Urteile zeigen, auf denen der Name des Anwalts zu ersehen ist. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen: viele Mitbewerber haben keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden Urteile gegen Insolvenzverwalter. Es gibt immer wieder Mitbewerber die mit den von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteile um Mandaten werben.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen – auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Betroffene Anleger können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“  anschließen.

Der für diese Interessengemeinschaft tätige Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht beschäftigt sich seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik, ist damit bestens vertraut und bearbeitet nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik und verfügt  natürlich auch über die entsprechenden Erfolge und Erfahrungen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Rückforderung von Ausschüttungen anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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