Schiffsfonds sind Fonds, welche die Finanzierung von Fracht-
und Containerschiffen zum Ziel haben. Soweit die Schiffe nicht lediglich mit
Anlegergeldern, sondern auch mit Bankdarlehen finanziert werden sollten, können
mit derartigen Beteiligungen oftmals auch Nachschuss- und Haftungspflichten
relevant werden.
Hinzu kommen im Einzelfall besondere Umstände, wie etwa
Rückvergütungen, über welche ebenfalls aufzuklären ist.
Durch die Investition
in Schiffsfonds haben Tausende Anleger viel Geld verloren.
Täglich bringen immer mehr betroffene Anleger in
Telefongesprächen mit dem BSZ e.V. ihren
Unmut gegen ihre Bank oder ihren
Finanzberater mit deutlichen Worten zum Ausdruck. Dies gerade auch, weil sich
immer mehr Anleger mit der Aufforderung bereits erhaltene Ausschüttungen zurück
zu zahlen konfrontiert sehen. Aktuell zum Beispiel die böse Überraschung für viele Anleger der MPC Santa R Schiffe. Der Insolvenzverwalter
fordert die Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen.
Die Anleger sind durch
die Bank weg überrascht, wenn sie mit den Rückforderungsansprüchen erhaltener
Ausschüttungen konfrontiert werden.
Über die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von
erhaltenen Ausschüttungen wurden sie bei Vertragsschluss in der Regel nicht
informiert. Viele Anleger hätten dann einen solchen Vertrag nicht
unterschrieben.
Die Vorwürfe der Anleger gegen die Finanzinstitute gleichen
sich fas alle. Die Banken hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen
der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Bei dem BSZ
e.V. kann man die Wut der geschädigten
Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie
vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere
Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds
empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg, die Anleger
haben den Schaden und sollen jetzt auch noch die bereits erhaltenen
Ausschüttungen zurückzahlen.
Die positive Nachricht
ist, dass es kein Selbstläufer für die Gegenseite
ist bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können
sich erfolgreich wehren. Deshalb sollten Betroffene der Zahlungsaufforderung
keinesfalls ohne eine Prüfung nachkommen. Auch Anleger, welche diese Zahlungen
bereits geleistet haben, sollten durch einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob gegebenenfalls ein Rückforderungsanspruch
gegeben ist.
Das Thema,
Rückforderung von Ausschüttungen, ist bei vielen betroffenen Anlegern noch
ungelöst“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im
Anlegerschutz tätig.
Entscheidend ist jetzt, den richtigen Anwalt zu
beauftragen. Um hier Licht ins Dunkel zu
bringen hat der BSZ e.V. einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und
Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens
vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet
und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, mit der
Führung der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von
Ausschüttungen“ betraut.
Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen als Betroffener
unaufgefordert via unerbetenem Anschreiben oder anderer Werbung „Hilfe“
angeboten wird! Erkundigen Sie sich nach Erfolgen der dort involvierten Anwälte.
Lassen Sie sich Urteile zeigen, auf denen der Name des Anwalts zu ersehen ist.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen: viele Mitbewerber
haben keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden Urteile gegen
Insolvenzverwalter. Es gibt immer wieder Mitbewerber die mit den von den hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteile um Mandaten
werben.
Über die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften:
In vielen
Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V.
bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre
Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche
Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche
auf den fahrenden Zug aufspringen wollen – auch ohne eigene erstrittene
Urteile.
Betroffene Anleger
können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von
Ausschüttungen“ anschließen.
Der für diese Interessengemeinschaft tätige Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht beschäftigt sich seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik,
ist damit bestens vertraut und bearbeitet nahezu ausschließlich seit Jahren
diese Thematik und verfügt natürlich
auch über die entsprechenden Erfolge und Erfahrungen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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