Das Urteil beruht auf der Nichtaufklärung über sogenannte
Kickbacks, also Provisionszahlungen an die Anlagevermittler.
Während der Auseinandersetzung vor dem Landgericht Kiel
erhob die beklagte Commerzbank die Einrede der Verjährung. Die Zivilkammer sah
das anders: Für die Annahme einer grob fahrlässigen Unkenntnis sei es nicht
ausreichend, dass die von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretene Klägerin erst im Laufe eines vor
Jahren geführten Rechtsstreits zu einem Medienfonds davon erfuhr, dass dort
Kickbacks an die Bank flossen.
Dieser Umstand ließe keineswegs den Umkehrschluss zu, dass
die Klägerin ohne grobe Fahrlässigkeit hätte schließen müssen, dass auch bei
dem von ihr gezeichneten Schifffonds Kickbacks flossen. Die Com Urteil: Anlegerin kann
CFB-161-Schiffsfonds rückabwickeln, weil die Commerzbank Kickbacks verschweigt.
merzbank muss der Klägerin nun gegen Rückgabe des
CFB-161-Fonds mehr als 12.500 US-Dollar plus Zinsen erstatten.
Bei dem BSZ e.V. hat man in vielen Gesprächen mit
Schiffsfonds-Anleger erfahren, dass viele Anleger ihre Beteiligungen eher heute
als morgen wieder los sein würden.
Durch die Investition
in Schiffsfonds haben Tausende Anleger viel Geld verloren.
Täglich bringen immer mehr betroffene Anleger in
Telefongesprächen mit dem BSZ e.V. ihren Unmut gegen ihre Bank oder ihren
Finanzberater mit deutlichen Worten zum Ausdruck. Dies gerade auch, weil sich
immer mehr Anleger mit der Aufforderung bereits erhaltene Ausschüttungen zurück
zu zahlen konfrontiert sehen.
Die Vorwürfe der Anleger gegen die Finanzinstitute gleichen
sich fas alle. Die Banken hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen
der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Bei dem BSZ
e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch
nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem
Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen
die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am
Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden.“
Allerdings ist es nicht damit getan, „verbal Dampf
abzulassen“ oder gar vor den Banken und Emissionshäusern zu demonstrieren, sagt
Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. ,,Die Verantwortlichen müssen auch zur
Rechenschaft gezogen werden!“ Daher empfiehlt Roosen geschädigten
Schiffsfonds-Anleger dem Rat der erfahrenen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zu
folgen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.
,,Wer eine sichere Altersvorsorge aufbauen möchte, war mit
der Beteiligung an einem Schiffsfonds ganz sicher falsch beraten“, so ein BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt.
Welche Möglichkeiten
habe ich als Anleger in einem Schiffsfonds, um mein Kapital zurück zu bekommen?
Die Gründe für die
desaströse Entwicklung der Schiffsfonds zeigen sehr deutlich, dass sowohl in
der Konzeption der Schiffsfonds eklatante Fehler gemacht wurden, als auch
falsch beraten wurde.
Der Emissionsprospekt muss richtig und vollständig sein und
den Anleger umfassend über die ins Auge gefasste Beteiligung informieren und
insbesondere die Risiken aufzeigen, damit der Anleger selbst entscheiden kann,
ob er diese Risiken eingehen möchte oder nicht. Ist der Prospekt falsch, müssen
die Urheber dafür gerade stehen.
Dies gilt auch, wenn der Anleger anhand eines falschen
Prospektes beraten wurde.
Eine hoch spezialisierte
BSZ e,V. Anlegerschutzkanzlei bietet bei einigen Schiffsfonds die Durchführung
eines Kapitalanlegermusterverfahrens an.
- Das
bedeutet, dass für alle Anleger gleichzeitig festgestellt wird, ob der
Prospekt falsch ist. Dieses Verfahren ist kostengünstiger als eine individuelle
Klage.
Die individuelle Klage gegen den Anlageberater, sei es eine
Bank oder ein sog. freier Vermittler ist aber gleichwohl die richtige
Möglichkeit, Schadensersatz zu erstreiten, auch wenn das Kostenrisiko größer
ist.
Der Berater schuldet dem Anleger nämlich eine sog. anleger-
und anlagegerechte Beratung. Er muss den Anleger so beraten, dass dieser ein
auf seine persönliche Risikobereitschaft zugeschnittenes Produkt erhält. Sucht
der Berater ein unpassendes Produkt aus, ist er dem Anleger zum Schadensersatz
verpflichtet.
Dasselbe gilt, wenn der Berater es unterlässt, das Produkt,
also den Schiffsfonds, auf Plausibilität zu prüfen. Auch dann bekommt der
Anleger Schadensersatz. Der Anleger erhält dann sein eingesetztes Kapital
zurück und muss sich nicht mehr mit seinem fehlgeschlagenen Investment herum
ärgern.
- Fördermitgliedern
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds bietet diese hoch
spezialisierte Anlegerschutzkanzlei eine kostenfreie Ersteinschätzung der
Möglichkeiten an, sich ihren Investments zu lösen und erfolgreich
Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte scheuen sich auch
nicht, von einem Verfahren abzuraten, wenn sie die Erfolgsaussichten als
gering einstufen.
Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie als Fördermitglied der
BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds“ Kontakt mit uns auf. Die hier
berichtenden Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind Experten für
Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch
auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Sie prüfen für die BSZ e.V. Fördermitglieder im
Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten für
Schadensersatzforderungen und auch zur Abwehr von Rückzahlungsforderungen bei
Schiffsfonds
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben
sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl
betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen
in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische
Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte
Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem
gesamten Bundesgebiet betreut. Durch
Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
- Anleger
die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden
möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind, können eine rechtliche Überprüfung ihrer
Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Beitrag verpassen.
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informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds an!
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verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds
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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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hh
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BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
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aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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