Reinfall mit Kapitalanlagen? Die „Dummen“, das sind immer
die anderen.
Mit Schrottimmobilien, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds,
Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen U.S.-Aktien zieht sich eine Ausplünderungsspur
durchs ganze Land. Kaum ein Anleger
rechnet nämlich damit, dass es auch Anlageberater gibt die Produkte empfehlen,
die dem überwiegenden Teil ihrer
Klienten statt der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.
Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass
Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Der
Leser solcher Mitteilungen glaubt natürlich, dass ihm so etwas bestimmt nicht
passieren kann. Die „Dummen“, das sind immer die anderen. Besser wäre natürlich
sich zu fragen. „Wie kann so etwas überhaupt passieren?“ „Wie konnten so viele
Anleger so lange getäuscht werden?“ „Könnte mir so etwas auch passieren?“
Die Finanzbranche entwickelt gerade für kleine Investoren ständig neue Produkte. Dabei
wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar
sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge
denkbar ungeeignet sind, zu erliegen.
Die meisten
Anleger vertrauen ihren Beratern und
haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene Recherche über die
geplante Anlage durchzuführen.
- In
vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt
,,funktioniert". Aber nur so
können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden. Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja,
durch wen? Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen? Ist ein
Totalverlust möglich? Gibt es einen Insolvenzschutz? Welchen Schutz gibt
es überhaupt für den Anleger?
Im Geschäftsfeld
Anlageberatung schmücken sich die Damen und Herren gerne mit beeindruckenden
Berufsbezeichnungen.
Viele dieser „Anlageberater“ sind aber einfach nur
Verkäufer, deren Fortbildungskurse oft nur der Verkaufstaktik dienen. Ethische
Aspekte, wie etwa, nur zum Wohle des Anlegers zu beraten, sind da eher
hinderlich.
- Anleger
sollten den Berater aber schon fragen, was ihn denn für sein tun
qualifiziert und wie lange er denn schon in der Anlageberatung tätig ist.
Und, ob er eine Versicherung hat welche bei einer eventuellen Falschberatung
den angerichteten Schaden ausgleicht? Bis zu welcher Höhe gilt diese
Versicherung?
Der BSZ e.V. beobachtet, dass in den letzten Jahren eine wachsende Zahl
älterer Menschen von Finanzberatern in zweifelhafte und für diese Altergruppe
vollkommen ungeeignete Anlagen gedrängt werden und wurden.
Selbst die Hausbanken beteiligen
sich teilweise an diesen üblen Machenschaften. Millionen Senioren sind in der
Gefahr schamlos ausgenutzt zu werden. Gerade
Senioren sollten bei jeder Anlage bedenken, dass sie in persönlichen oder
medizinischen Notfällen ungehindert ohne Verluste in Kauf nehmen zu müssen über
ihr Geld verfügen können! Manche Berater die schnell zum Abschluss kommen
wollen bauen gerade Senioren gegenüber massiven Zeitdruck auf. Da fallen dann
Sätze wie zum Beispiel: „Handel Sie jetzt, das Angebot gilt nur kurze Zeit!“
oder „Diese Konditionen kommen so schnell nicht wieder!“ Davon sollten sich Anleger nicht beeindrucken
lassen – Zeit lassen und sorgfältig darüber nachdenken, dass ist richtig!
Senioren fühlen sich dem Berater gegenüber oft verpflichtet. Er hat sich ja so
viel Zeit für das Beratungsgespräch genommen auch Kaffee und andere Getränke
wurden angeboten, da kann man jetzt schlecht „nein“ sagen. Viele ältere Anleger
unterschreiben Anlageverträge allein auf Vertrauen. Das wissen natürlich auch
die Banken und ihre Berater und nutzen es schamlos aus.
Bei notleidenden
Anlagen werden, die Entscheidungen der Anleger meist auf emotionaler Ebene
getroffen.
- Hier
hat sich, beding auch durch äußere Einwirkungen, ein automatisches
unbewusstes System entwickelt lieber den Verlust hinzunehmen als „gutes
Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher zu werfen.
- Im
Gegensatz zu der ursprünglichen äußerst positiv besetzten
Anlageentscheidung, tritt nun die Maximierung von Chancen in den
Hintergrund. Bei Anlageverlust hat sich die ursprüngliche Motivation, dem
Versprechen hoher Gewinne Glauben zu schenken, ins Gegenteil verkehrt. In
der Aufarbeitung des Verlustes ist für den Anleger zur Hauptfrage geworden,
was man bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen noch alles
verlieren könnte und keineswegs was man gewinnen kann!
Viele Anleger
verzichten auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder fallen auf
dubiose Wiederbeschaffungsangebote zum Nulltarif herein.
Dabei hätten dass die Betroffenen Anleger eigentlich nicht
nötig, sagt man bei dem BSZ e.V. Denn es sollte sich heute doch weitgehend
herumgesprochen haben, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen
oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend
zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene
Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, -
Stichwort Verjährung!
Die Zahl der für eine
Rückabwicklung in Frage kommenden Fondsbeteiligungen ist kaum noch
überschaubar.
Wobei die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen
fehlgeschlagener Investitionen in Fondsanlagen das "Tagesgeschäft"
der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien ist.
Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des
erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt
und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich eher heute als
morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.
Und in der Tat sind
die Aussichten dafür oft vielversprechend.
Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem
typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine
Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das
Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer
wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von
Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter
Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig
treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch
auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben
und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit
der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit
sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche
Argumente genutzt werden.
- Der durch jede fehlerhafte
Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so
gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden.
- Sie
ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst
Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage
entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel
beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht
Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen,
die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen,
etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher
Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Die Aussichten, mit
versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche
durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften seit 1998 die gute
Adresse für geschädigte Kapitalanleger. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener
Verbraucherschutzverein und eine eingetragene Schutzmarke der mit seinem
Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt
stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt
und informiert.
- Durch
ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte werden
die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® Interessengemeinschaften
wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung
gewährleistet.
Es ist für jeden
Anleger von Vorteil, wenn die Interessen gebündelt werden und er Informationen
von Rechtsanwälten bekommt, die über jahrelange Erfahrung und über
entsprechendes Hintergrundwissen verfügen.
Der BSZ e. V. arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die sich
als Experten auf diesem Gebiet hervorgetan haben und bereits in einer Vielzahl
von Fällen Schadensersatz für geschädigte Anleger erreichen konnten. Vielen
Anlegern ist, wie die Erfahrungen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte zeigen, bis
heute nicht bewusst, welche Risiken einzelne Anlagen zeitigen. Nicht zuletzt um
diesen Personen eine Unterstützung anzubieten ist die Tätigkeit des BSZ® e.V.
auf diesem Gebiet sehr positiv einzuschätzen, denn die Stärke unserer
Wirtschaft ist in hohem Maße das Produkt unseres Vertrauens in den
Kapitalmarkt.
Die Stärke einer
Interessengemeinschaft besteht darin, durch konzentriertes Vorgehen das gemeinsame Anliegen
voranzutreiben und notwendige
Zusatzkosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Darüber hinaus
profitiert der Einzelne auch davon, dass
mit rechtschutzversicherten Mitbetroffenen, sofern erforderlich,
Musterprozesse geführt werden können, deren Ergebnisse allen zu Gute kommen. Damit wird das Kostenrisiko
für alle Betroffenen minimiert.
Ohne Eigeninitiative
und Zusammenschluss der Betroffenen ist
nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare
Schäden gibt.
Der BSZ e.V. rät in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie
der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf
Umwege verzichten.
- So
manches „Sonderangebot" entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und
Geld.
- Zur
Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen,
die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit
weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck
nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu
entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines
Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.
- Betroffen
waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen
vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein
marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein
verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem
partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.
- Der
rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes
einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Die BSZ®
Interessengemeinschaften werden ausschließlich durch renommierte
Anlegerschutzanwälte vertreten.
Die BSZ® Interessengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit
guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen
Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Daraus ergibt sich
nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der
Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den
Institutionen und Akteuren der Gegenseite. Geschädigte können sich mit der BSZ® Interessengemeinschaft ausgewiesene
Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll
wahrnehmen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten
Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:
Fordern Sie einen
Antrag zur Aufnahme als BSZ e.V. Fördermitglied in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaftan. Er kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
- Nachdem
Sie dann unserer schriftlichen Aufnahmebestätigung erhalten haben, schicken Sie dem Ihnen von uns genannten
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die
schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich
des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der
Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung,
gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.).
- Ferner
eine – soweit Sie sich noch erinnern können - kurze Schilderung der
Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung
gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die
Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt die entsprechenden Daten
angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den der
Anwalt gern vorab mit der
Versicherung abklärt.
Die Informationen, welche der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
den Unterlagen und Angaben entnimmt, genügen in aller Regel, um eine fundierte
Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden
Kosten und Gebühren machen zu können.
Der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt teilt die Ergebnisse seiner Sichtung schriftlich mit.
- Anwaltskosten
entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen
Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt
wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die der Anwalt aufzeigen kann, sind
vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche
Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.
Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller
Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien-
oder andere Fonds.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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