Der Widerrufsjoker wurde vor allem im Zusammenhang mit
Immobiliendarlehen bekannt. Er sticht aber auch bei Autokrediten und kann so
die Trumpfkarte für Verbraucher werden, die ihr Fahrzeug loswerden wollen.
„Voraussetzung für den erfolgreichen Widerruf einer
Autofinanzierung ist einzig und alleine eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung
durch die Bank. Ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist,
spielt keine Rolle. Angesichts des Wertverlusts bei Diesel-Fahrzeugen kann der
Widerruf aber die Lösung sein, um sich von seinem ungeliebten Diesel zu
trennen“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt
für Bank und Kapitalmarktrecht.
Die ersten verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile zum Widerruf
von Autokrediten liegen bereits vor. So stellte beispielsweise das Landgericht
Arnsberg fest, dass die VW Bank ihre Kunden fehlerhaft belehrt hat und der
Widerruf des Autokredits deshalb möglich ist. Insbesondere bemängelte das
Gericht unzureichende Informationen über die Kündigungsmöglichkeiten (Az.: 2 O
45/17). Zu ähnlichen Ergebnissen sind auch das Landgericht Berlin (Az.: 4 O
150/16) oder das Landgericht München (Az.: 29 O 14138/17) gekommen.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt ist überzeugt, dass nicht
nur der VW Bank, sondern auch zahlreichen anderen Banken bei den
Darlehensverträgen zur Autofinanzierung Fehler unterlaufen sind, die auch noch
Jahre nach Vertragsschluss zum Widerruf berechtigen.
Da es sich bei Autofinanzierungen häufig um ein sog.
verbundenes Geschäft handelt, wird nach einem erfolgreichen Widerruf nicht nur
der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. In der Praxis
bedeutet das, dass der Verbraucher sein Fahrzeug an die Bank gibt und im
Gegenzug seine bereits gezahlten Raten inklusive einer möglichen Anzahlung
zurückerhält und keine weiteren Pflichten aus dem Darlehensvertrag mehr hat.
Umstritten ist derzeit noch, ob der Verbraucher für die
gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlen muss: „Selbst wenn ein
Wertersatz gezahlt werden muss, dürfte sich der Widerruf in den meisten Fällen
lohnen. Gerade Dieselfahrzeuge haben durch den Abgasskandal enorm an Wert
verloren. Durch den erfolgreichen Widerruf wird dieser Wertverlust in der Regel
mehr als kompensiert. Hier sollte dringend fachanwaltliche Beratung eingeholt
werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Hersteller ein sog. ,Software-Update‘
anbietet, weil dadurch nach Auffassung einiger Gerichte Rechtsnachteile
entstehen können“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Betroffene Kunden, die das KFZ finanziert haben, könnten jetzt
überprüfen lassen, ob nicht eventuell der "Widerrufsjoker" zieht.
Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal
anschließen und über qualifizierte BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Abgas-Skandal kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
staud
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können
sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen