Mittwoch, März 29, 2017

Miese Anlage? Miese Anlageberatung? Miese Rechtsberatung?

Kapitalanleger sind nicht nur den Risiken die in den meisten Anlageprodukten stecken ausgesetzt, sondern auch den zusätzlichen Risiken, Opfer einer Falschberatung zu werden oder aber die eigene Sorgfaltspflicht sträflich zu vernachlässigen. Letzteres gilt auch für die Auswahl des richtigen Rechtsanwalts.

Es besteht leider ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit vielen Jahren  auf seinen Webseiten wie zum Beispiel www.fachanwalt-hotline.eu und www.rechtsboerse.de Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen  hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich. Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.

Selbst bei gesicherten und  seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es möglicherweise doch eine  Fehlinvestition sein könnte.

Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher. Deshalb ist Sorgfalt erforderlich. Schützen Sie sich vor unseriösen Anlageberatern, denn die haben   ihre Hausaufgaben gemacht.  Sie verfügen über Techniken, und eine  Überzeugungskraft, mit der sie ihre Kunden dazu bringen ohne große Prüfungen  sofort Entscheidungen zu treffen. Auf oft gestellte Fragen haben diese Herren gut einstudierte Antworten. Denken Sie daran, es sind Profis die ihnen da gegenüber sitzen. Anleger sollten sich dafür hüten eine emotionale Entscheidung zu treffen.

Anleger neigen oft dazu, sich selbst die Schuld für eine gescheiterte Anlage zuzuweisen. Ausgeblendet wird dabei häufig, dass sie in diese Situation ausschließlich  durch Fehler  anderer Personen oder Unternehmen geraten sind. Wenn durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden ist, sollt man nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern prüfen lassen, ob man Schadensersatz verlangen kann.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen.  Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der  investiert wurde, handelte.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!

In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen  zu  erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge „seinen Anwalt“ auszusuchen.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.  Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.

Auf den BSZ Internetseiten kann jeder BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt (auf Wunsch auch in anonymisierter Weise) Berichte und Urteile aus dem Bereich Kapitalanlagerecht, eigene Erfahrungen, Erkenntnisse und Nachrichten veröffentlichen lassen.

Die Öffentlichkeitsarbeit des BSZ® e.V. ist darauf angelegt, vom Markt als Interessenvertreter geschädigter Kapitalanleger wahrgenommen zu werden und nicht als Werbeverein für Anwälte. Wenn man bedenkt, wie viele Texte Rechtsanwälte tagtäglich veröffentlichen, die aber mit erstaunlicher Konsequenz vom Markt ignoriert werden, stellt sich automatisch die Frage wie man das ändern kann. Einfach durch Bündelung! Mit einer Veröffentlichung über den BSZ® e.V. entsteht ,,öffentliche Meinung". Die Klienten werden ausschließlich wegen der anerkannt hohen Kompetenz des Anwalts angezogen.

Ein freier Verband wie der BSZ® e.V. macht Probleme deutlich, stellt Lösungsmöglichkeiten in Aussicht und benennt den entsprechenden Anwalt. 

In diesem Sinne dient das Verhalten der Rechtsanwälte, die sich durch die Veröffentlichung von Berichten bei dem Anlegerschutz des BSZ e.V. beteiligen, ausschließlich den Interessen der anfragenden betroffenen Anleger.  Die Leistung des BSZ e.V.   besteht nicht in der Zuweisung von Mandanten, sondern im Betrieb von Internetplattformen, über die betroffene Kapitalanleger und Rechtsanwälte  miteinander in  Kontakt kommen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Verttrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, März 28, 2017

Hansa Treuhand Flottenfonds V: Insolvenzverfahren über MS HS Berlioz eröffnet

Im Juli 2007 emittierte Hansa Treuhand den HT Flottenfonds V. Knappe zehn Jahre später sind die Fondsschiffe entweder insolvent oder verkauft. Zuletzt eröffnete das Amtsgericht Lüneburg am 17. März 2017 das Insolvenzverfahren über die Schifffahrts-Gesellschaft „HS Berlioz“ mbH & Co. KG (Az.: 47 IN 86/16).

„Für die Anleger sind nun hohe Verluste bis zum Totalverlust der Einlage zu befürchten, wenn sie sich nicht dagegen wehren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Christof Bernhardt.

Anleger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 20.000 Euro an dem Hansa Treuhand Flottenfonds V beteiligen. Der Fonds investierte in den inzwischen verkauften Tanker MT HS Elektra sowie in die beiden Containerschiffe MS HS Berlioz und MS HS Scott, deren Gesellschaften insolvent sind.

Schon kurz nachdem der HT Flottenfonds V platziert wurde, brach 2008 die weltweite Finanzkrise mit weitreichenden Folgen für die Wirtschaft aus. Diese Krise erreichte auch eine Vielzahl von Schiffsfonds. Aufgrund der sinkenden Nachfrage konnten die Fondsgesellschaften die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielen und gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Anleger bekamen das häufig in Form von ausbleibenden Ausschüttungen oder auch Insolvenzen zu spüren. Die Konsequenz waren hohe Verluste für die Anleger.

„Allerdings können sich die Anleger gegen die Verluste wehren. Denn die Anlageberatung bei der Vermittlung von Anteilen an Schiffsfonds war häufig fehlerhaft und kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Anleger auch umfassend über Funktionsweise und Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt werden. Zu den Risiken zählen beispielsweise das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. „Eine Geldanlage mit Totalverlust-Risiko kann keine sichere Kapitalanlage sein. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen aber vielfach als sichere Kapitalanlage, die auch zur Altersvorsorge geeignet ist, angepriesen. Aus solch einer Falschberatung können sich Schadensersatzansprüche ergeben“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hansa Treuhand Flottenfonds V anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hansa Treuhand Flottenfonds V kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Samstag, März 18, 2017

Audi-Abgasskandal: Audi-Autokäufer machen Schadensersatzansprüche geltend, betroffene Audi-Autokäufer schließen sich dem BSZ e.V. an!

Abgasskandal erreicht Audi! Razzien in mehreren Audi-Niederlassungen! Betroffene Audi-Autokäufer prüfen rechtliche Schritte und schließen sich dem BSZ e.V. an!

Der Abgasskandal hat nun endgültig auch Audi erreicht. Medienberichten der letzten Tage zufolge (z.B. www.heute.de) gab es inzwischen mehrere Razzien in mehreren Audi-Niederlassungen wegen der mutmaßlichen Abgas-Manipulation.

So hatte Medienberichten zufolge vor kurzem die Staatsanwaltschaft München II mehrere Büros der Audi-AG in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen durchsucht und kurz darauf wurde ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet wegen des Verdachts auf Betrug und strafbare Werbung.

Außerdem wurde Medienberichten der letzten Tage zufolge inzwischen wegen des Abgasskandals auch die erste Klage eines Audi A 4 Avant 2.0 TDI Diesels gegen Audi vor dem Landgericht eingereicht.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Meiner Ansicht nach könnten zahlreiche weitere Klagen von Audi-Autokäufern folgen. So könnten Autokäufer damit argumentieren, dass die Autos eventuell mangelhaft sind“.  Daraus könnten Mangelbeseitigungsansprüche oder auch sogar Rückabwicklungsansprüche der betroffenen Autokäufer resultieren, denn wenn der Hersteller erhebliche Mängel nicht in angemessener Zeit beseitigen kann, könnten die Käufer unter bestimmten Umständen sogar vom Vertrag zurück treten und den Kaufpreis zurück verlangen. Außerdem könnten sogar Anfechtungs- und Schadensersatzansprüche gegeben sein.

Vom Abgasskandal betroffene Audi-Käufer sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah prüfen und sich nicht vorschnell z.B. mit einem Software-Update zufrieden geben. Auch sollen betroffene Audi-Käufer immer eine eventuelle Verjährung ihrer eventuellen Ansprüche überprüfen lassen.

Betroffene Audi-Käufer können sich daher der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Audi-Abgasskandal“ anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  und Fachanwälte für Steuerrecht, stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,

ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Audi Abgasskandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Audi Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, März 15, 2017

Gute Nachricht für MLR- und lnnova² - Anleger

Viele Anleger der Fondsgesellschaften lnnova² oder MLR bzw. MLR2 sind verunsichert, ob Sie noch ausstehende Ratenzahlungen leisten oder eventuelle negative Kapitalkonten zum momentanen Zeitpunkt ausgleichen müssen. Mit entsprechenden Forderungsschreiben seitens der Fondsgesellschaften werden die Anleger vermehrt zu Zahlungen aufgefordert.

Die Rechtsprechung hierzu ist jedoch nicht einheitlich, wobei wohl das Oberlandesgericht München und das Oberlandesgericht Stuttgart eine solche Zahlungsverpflichtung durch die Anleger bestätigen. Der Widerstand hiergegen wächst allerdings massiv.

Die Oberlandesgerichte Zweibrücken, Koblenz und nun auch das Saarländische Oberlandesgericht haben aufgrund guter Argumentationen erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Einforderung von ausstehenden Ratenzahlungen sowie der Berechtigung des Abwicklers Robert Kramer zur Durchführung des Innenausgleichs unter den Gesellschaftern geäußert und die Klagen der Fondsgesellschaften abgewiesen.

Letztendlich wird der Bundesgerichtshof entscheiden müssen, ob die Anleger noch Gelder in Fondsgesellschaften stecken müssen, deren einziger Zweck seit 2011 die Abwicklung von sich selbst ist. Am Ende der Liquidation hat nämlich die Auskehr des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter, also die Anleger zu erfolgen. Diese verstehen daher bereits seit Langem nicht mehr, warum dafür jedes Jahr teils sechsstellige Beträge seitens der Fondsgesellschaften ausgegeben werden und das vorhandene Vermögen der Anleger geschmälert wird und nun sogar noch weitere erhebliche Einzahlungen durch sie stattfinden sollen.

Da sich mit dem Saarländischen Oberlandesgericht ein weiteres Oberlandesgericht geweigert hat, dieses Gebaren zu unterstützen, bestehen berechtigte Hoffnungen für die Anleger, dass der Bundesgerichtshof diesem Vorgehen der Fondsgesellschaften einen Riegel vorschiebt.

Dies kann gegebenenfalls allerdings nur für die Anleger von Nutzen sein, die sich den nun erhobenen Forderungen der Fondsgesellschaften widersetzen und nicht zahlen.

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Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  und Fachanwälte für Steuerrecht, stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,

ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MLR oder lnnova²  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MLR oder lnnova²   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, März 14, 2017

Warum geschädigte Kapitalanleger, gute Chancen ihre Ansprüche durchzusetzen, oft selbst vergeben.

Wer mit seiner Kapitalanlage schon Geld verloren hat oder sich einfach nur fragt: „Bin ich richtig beraten worden? Ist meine Kapitalanlage sicher? Oder sitze ich auf einer Zeitbombe?“, sollte jetzt auch den zweiten und meist entscheidenden Schritt tun und seine Anlage von einem Fachanwalt für Bank und Kapitalmarkrecht überprüfen lassen.  Überprüfung schafft Sicherheit!

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg immer die beste Option. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte.

Bei der Vermittlung von Kapitalanlagen kommt den Anlageberatern eine entscheidende Rolle zu, denn die  entscheiden in der Regel darüber, auf Grund welcher Informationen sich der Anleger schlussendlich für eine Anlage entscheidet. Wenn es mit der Anlage dann zu Problemen kommen sollte, ist es nicht ratsam, selbst mit dem Anlageberater Kontakt aufzunehmen. Manche Berater spielen da leider ein doppeltes Spiel. Oft wird versucht den betroffenen Anleger, dahingehend zu beeinflussen, einer bestimmten Anwaltskanzlei das Mandat zu übertragen. Hintergrund ist in der Regel, dass der Berater sich aus der Haftung mogeln möchte und dass gegen ihn juristisch vorgegangen wird.

Damit vergibt der Anleger gute Chancen, seinen Anspruch durchsetzen zu können.

Denn mit seinem Urteil vom 12.05.2015 (VI ZR 108/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Weg frei gemacht für Ansprüche gegen die beim Vertrieb von Kapitalanlagen handelnden Personen.  Dies ist von wesentlicher Bedeutung. Oft sind die Vertriebsgesellschaften nicht mehr erreichbar, finanzschwach oder bereits in Insolvenz. Mit der Eröffnung von Ansprüchen gegen die Vermittler persönlich werden weitere Haftungsgegner zur Verfügung gestellt. Besonders interessant ist der begründete Schadensersatzanspruch auf Grund strafrechtlicher Vorschriften. Damit dürfte bei richtig geführten Prozessen sichergestellt sein, dass die Ansprüche gegen die Vermittler in Person als Ansprüche aus der sogenannten vorsätzlich, schädigenden Handlung insolvenzfest auch für den Fall der Insolvenz der Vermittler sind. Dies dürfte in einer Vielzahl von Fällen die Vergleichs- und Einigungsbereitschaft der Vermittler im Hinblick auf Schadensersatzzahlungen erhöhen.

Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Kapitalanlagebetrug im Sinne von § 264a (1) StGB auch dann vorliegt, wenn nachträglich unrichtig gewordene Werbemittel einem größeren Kreis von Anlegern oder Interessenten zugänglich gemacht werden.

Der Tatbestand soll auch dann verwirklicht sein, wenn ein zunächst richtiger Prospekt durch die Änderung tatsächlicher Umstände bei der Kapitalanlage unrichtig wird. Es kommt allein auf die Frage an, wann die Tathandlung beendet ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) erkennt daher in Zivilsachen auch in den Fällen der nachträglichen Unrichtigkeit des Prospektes noch Schadensersatzansprüche gem. § 823 (2) BGB in Verbindung mit § 32 (1) S. 1 KWG an. Ansprüche aus § 823 (2) BGB in Verbindung mit § 264a StGB kommen hingegen nicht in Betracht.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie Sie vielleicht glauben.

Es lohnt sich, wenn Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Dazu gehören auch Rückforderungen von Ausschüttungen, Überprüfung von Lebensversicherungsverträgen, Ansprüche aus Bankdarlehen und Finanzierungsverträgen. Diese Überprüfung führen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für unsere Fördermitglieder kostenlos durch.

Mit Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch die Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.

Auch Sie wollen Ihre Kapitalanlage professionell durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  und Fachanwälte für Steuerrecht, stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,

ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Donnerstag, März 09, 2017

Der BSZ® e.V. lädt alle Kapitalanleger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Abzocker und Geldvernichter ein.

Finanzgenie ist man immer nur bis zur Pleite!

Kapitalanleger sind nicht nur den Risiken die in den meisten Anlageprodukten stecken ausgesetzt, sondern auch den zusätzlichen Risiken, Opfer einer Falschberatung zu werden oder aber die eigene Sorgfaltspflicht sträflich zu vernachlässigen. Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die notwendige Information.

Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben denen offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu viel Vertrauen entgegengebracht haben. Die traurige Realität ist aber auch, dass die meisten Menschen mehr Zeit in die Planung ihres Urlaubs investieren, als sie bereit sind mit der Prüfung geplanter Investitionen zu verbringen. Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen.  Trotzdem werden diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft.

Es ist lebensfremd anzunehmen,  dass Kleinanleger  Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.

Selbst bei gesicherten und seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein könnte. Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher. Deshalb ist Sorgfalt erforderlich. Schützen Sie sich vor unseriösen Anlageberatern, denn die haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie verfügen über Techniken, und eine Überzeugungskraft, mit der sie ihre Kunden dazu bringen ohne große Prüfungen sofort Entscheidungen zu treffen. Auf oft gestellte Fragen haben diese Herren gut einstudierte Antworten. Denken Sie daran, es sind Profis die ihnen da gegenüber sitzen. Anleger sollten sich dafür hüten eine emotionale Entscheidung zu treffen. Denken Sie auch daran, Finanzgenie ist man nur bis zum Bankrott. Es ist eine trügerische Vorstellung, Geld und Intelligenz müssten miteinander einhergehen.

Wenn Verluste bei Ihrer Kapitalanlage - hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - eingetreten oder zu befürchten sind,  ist von entscheidender Bedeutung sofort die richtigen Schritte in die Wege zu  leiten. Da in vielen Rechtsfällen oft nicht nur ein einzelner Anleger betroffen ist,  sondern Hunderte oder gar Tausende,  ist das operative Netzwerk  unabhängiger Anlegerschutzanwälte welches  Ihnen  innerhalb von BSZ® Interessengemeinschaften die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet eine ideale Anlaufstelle.

Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Ist die Bombe dann hoch gegangen, erzählen viele Berater ihren geprellten Anlegern gerne, dass sie selbst betrogen wurden. Da müssen sich die Berater  aber dann schon den Vorwurf – den man ja oft auch den geschädigten Anlegern macht – gefallen lassen, warum sie den elementaren Geschäftsgrundsatz, sich nur auf Geschäfte einzulassen, die man auch versteht, total ignoriert haben.

Der BSZ e.V. lädt alle  betroffenen Kapitalanleger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Abzocker und Geldvernichter ein.  Verantwortungsbewusste Sparer, Kapitalanleger und Bürger sind nun in der Lage durch Beitritt zu einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft ein Zeichen der Solidarität gegen die Geldvernichtung zu setzen.

Durch die BSZ e.V. online Berichterstattung  kann jeder Anleger durch eigene journalistische Tätigkeit zur Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen.  Die Berichterstattung des BSZ e.V. setzt auf die Beeinflussung von Verbrauchern und zwar durch eine der ältesten und nie angezweifelten Methoden der Beeinflussung: die Mundpropaganda! Die Verbraucher selbst berichten über ihre  persönlichen Erfahrungen bei der Kapitalanlage. Diese „Mundpropaganda“  wird das Verbraucherverhalten im Bereich Kapitalanlage in ganz Deutschland beeinflussen. Jeder Kapitalanleger  kann ein BSZ e.V. Reporter sein.

Trotz der Bedrohung unserer Altersvorsorge durch die massive Geldvernichtung ist das Thema Geld und Finanzen für viele Bürger immer noch ein Tabuthema. Jedes Nachdenken über alternative Anlagemodelle, die sich außerhalb von üblichen Marktangeboten und eingefahrener Wege scheinbarer Geldvermehrung bewegen, wird mit Misstrauen betrachtet.  Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten Hilfen zur Wiederbeschaffung verlorener Gelder und Informationen zu Aktionen gegen Kapitalanlageverluste und zur Vertiefung des Finanzwissens.  Aufgabe der BSZ Interessengemeinschaften ist es, Informationen zu sammeln, zu bündeln und sie dann in Projekte gegen Kapitalvernichtung zu investieren.   Die BSZ Interessengemeinschaften bündeln die Kräfte vieler Personen die mit  Kapitalanlagen Geld verloren haben. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften sind das beste Instrumentarium um den Kampf gegen wirtschaftsstarke Initiatoren  dauerhaft, unabhängig und sicher aufzunehmen.

Das bisherige Vorgehen gegen Kapitalvernichtung auf politischer und juristischer Ebene hat sich als unzureichend erwiesen. Vor allem lassen auch die praktischen Hilfen für betroffene Anleger zu wünschen übrig.

Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich  wurden, sind eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den „erfolgreichen Manager“. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet! Der Ruf nach staatlichem Handeln und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Kapitalverlusten und drohender Altersarmut zu schützen, hat sich mittlerweile als große Illusion erwiesen.

Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes. Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein Arrangement einzulassen. Vermittler beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel, und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich weder durch Versprechungen noch durch angebotene Hilfeleistungen hinhalten. Besser ist es sofort einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt  zu beauftragen. Es ist durchaus auch sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen.  Dem geschädigten Anleger können  jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit über 18 Jahren auf seinen Webseiten wie z.B.  www.fachanwalt-hotline.eu    Berichte und Meldungen die oft auch  von Anlegerschutzanwälten verfasst wurden. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Der BSZ e.V. trägt mit seinem Anlegerschutzprogramm zur Stabilität des Finanzmarktes bei. Er stärkt das Vertrauen in einen seriösen Finanzmarkt und schützt die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. Der BSZ® e.V. beobachtet permanent den Kapitalmarkt und vertritt in der Öffentlichkeit, kompetent und rechtzeitig die Interessen seiner Mitglieder bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt unser Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.

Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb  des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen  und schon am nächsten  Geldvermehrungssystem stricken können

Für geschädigte Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V.  Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden  Interessengemeinschaft beizutreten.

Auch Sie wollen Ihre Kapitalanlage professionell durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  und Fachanwälte für Steuerrecht , stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,

ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
 http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0ed5e635ae4402647dfce248513d9979

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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 http://www.antwort-erbeten.de/bsz-ev-unterstuetzen

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Sonntag, März 05, 2017

Cannabis auf Rezept: BSZ e.V. und die Selbsthilfegemeinschaft versicherung-zahlt-nicht.net rufen gemeinsame Interessengemeinschaft ins Leben!

Bundestag beschließt Cannabis auf Rezept! Krankenkassen übernehmen Kosten!

Der BSZ® e.V. (Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein)  ruft zusammen mir der Selbsthilfegemeinschaft versicherung-zahlt-nicht.net die Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept ins Leben. Die Arbeitsgemeinschaft  hat die Interessengemeinschaft Cannabis auf Rezept gegründet damit Kranke zu ihrem Recht kommen.

Der Bundestag hat vor kurzem beschlossen, dass Kranke zukünftig Cannabis auf Rezept erhalten dürfen und dieses sogar von der Krankenkasse erstattet werden kann.

Hiermit wird in Zukunft für betroffene Patienten wohl keine Ausnahmeerlaubnis mehr für Cannabis, die bisher ca. 1.000 Patienten in Deutschland hatten, erforderlich sein. Auch wird sich die Situation für die Patienten durch eine Kostenübernahmemöglichkeit durch die Krankenkassen verbessern, da die Patienten die Kosten von teilweise mehreren hundert Euro im Monat bisher oftmals selber tragen mussten.

Hintergrund ist der, dass Cannabis bei verschiedenen Krankheiten wie chronischen Schmerzen, Parkinson, Multiple Sklerose, und sogar Krebs und Aids helfen soll.

Jedoch: Zwar hat der Bundestag beschlossen, dass Krankenkassen künftig für Cannabis zahlen müssen. Jedoch ist dies an strenge Voraussetzungen gebunden: Lediglich chronisch schwer kranken Patienten, bei denen andere Therapien nicht helfen, sollen Ärzte in Zukunft Hanf im Einzelfall verschreiben können.

Außerdem muss Cannabis laut Gesundheitsministerium nach Einschätzung des Arztes den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Die Kostenübernahme des vom Arzt verordneten Cannabis darf die Krankenkasse dann nur in Ausnahmefällen verweigern.

Genau hierin liegt nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept  aber das Problem, dass viele Ärzte mit Cannabis als Medizin noch nicht vertraut sind und somit die Wirkung auf den Patienten nicht einschätzen können und somit im Zweifelsfall eventuell betroffenen Patienten doch kein Rezept für Cannabis ausstellen werden. In Deutschland geht man von ca. 800 000 Patienten aus.

Hier will die  Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept  Hilfestellung leisten, nämlich Patienten den Kontakt zu qualifizierten Ärzten vermitteln, die mit den Wirkungen und eventuellen Nebenwirkungen von Cannabis vertraut sind und somit einschätzen können, ob der Patient wirklich auf ein Rezept angewiesen ist oder nicht.

Der BSZ e.V. konnte hierbei bereits Kontakt aufnehmen mit qualifizierten Ärzten in mehreren deutschen Städten, die mit Cannabis als Medizin vertraut sind. Weitere mit Cannabis als Medizin vertraute Ärzte können sich gerne bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis auf Rezept melden.

Auch will der BSZ e.V. Patienten Hilfestellung bieten, die z.B. von ihrem Arzt ein Rezept erhalten haben, bei denen jedoch die Krankenkasse die Kostenübernahme doch verweigert, indem der BSZ e.V. Kontakt vermittelt zu qualifizierten Rechtsanwälten im gesamten Bundesgebiet, die Patienten rechtlich bei der Durchsetzung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse unterstützen können.

Betroffene Patienten können sich der Interessengemeinschaft „Cannabis auf Rezept“ anschließen.

„Auch wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung und den sollte man als betroffener Patient auch unbedingt in Anspruch nehmen“, sagt Horst Roosen, Initiator der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“

Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ geben Betroffenen eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Ansprüche gegen ihre Versicherung bzw. Krankenkasse durchzusetzen.

Damit die Versicherten nicht befürchten müssen, dass ihnen schon ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für diese als Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ eine erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt kostenlos.

Betroffene Patienten können jetzt die Aufnahme als Fördermitglied zu der „Interessengemeinschaft Cannabis auf Rezept beantragen. Die Höhe des Förderbeitrags beträgt einmalig 75.- Euro. Folgebeiträge werden nicht erhoben, können aber jederzeit gerne freiwillig in jeder Höhe geleistet werden.

Link zur Anmeldung


Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht
c/o Fine Products Selection Ltd.
Zweigniederlassung Dieburg
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D 64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816812
Telefax: 06071-9816829
EMail: info@feine-produkte.de

Donnerstag, März 02, 2017

LIGNUM-EDELHOLZ-ANLAGE: INSOLVENZVERFAHREN, FORDERUNGSANMELDUNG + SCHADENSERSATZMÖGLICHKEITEN

Im Fall der insolventen Lignum-Unternehmen werden Anleger in den letzten Tagen vom Insolvenzverwalter Prof. Rattunde angeschrieben, um ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen betroffenen Anlegern, ihre Forderung form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden, um eventuell einen Teil des Schadens kompensieren zu können.

Jedoch gibt es schlechte Nachrichten für die Anleger: Vermutlich wird die Insolvenzquote lediglich niedrig ausfallen.

Im Insolvenzverfahren zur „Lignum Holding GmbH“ teilt die Insolvenzverwalterkanzlei Leonhardt Rattunde den Anlegern z.B. aktuell in einem Schreiben mit, dass nach derzeitigem Stand die Gläubiger in Ermangelung hinreichender Vermögensmasse mit keiner Quotenzahlung auf ihre Forderungen zu rechnen haben.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Dies ist – wenn auch noch keine abschließende Angabe möglich ist – eine große Enttäuschung für die Anleger, die daher verstärkt nach anderen Möglichkeiten suchen, um ihren Schaden zu kompensieren.

Neben den Unternehmensverantwortlichen, Treuhänder, geraten dabei auch verstärkt die Vermittler in den Fokus der Anleger, denn ein Vermittler macht sich gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig, sofern die Beratung gegenüber dem Anleger nicht anleger- und objektgerecht war.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner sind z. B. der Ansicht, dass sich in vielen Fällen – was natürlich immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss – die jeweiligen Vermittler der einzelnen Lignum-Anlagen sich gegenüber den Anlegern schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten. Aus diesem Grund haben die Rechtsanwälte auch bereits vor einiger Zeit die ersten Klagen gegen diverse Lignum-Vermittler eingereicht.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „In vielen Fällen wurden die Anleger, wie wir inzwischen prüfen konnten, teilweise mit einem Sicherheitskonzept nach bulgarischem Recht in die Anlage geleitet, wo diversen Anlegern von Vermittlern mitgeteilt wurde, dass sie durch dieses Sicherheitenkonzept vollständig abgesichert seien. Dieses Sicherheitenkonzept ließ sich Lignum auch teilweise gesondert bezahlen. Meiner Ansicht nach sind aber erhebliche Zweifel angebracht, ob das „Sicherheitenkonzept“ eingreift, was ein Vermittler meiner Ansicht nach auch erkennen konnte“.

Auch wurde nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth & Partner die Holzpreis-Entwicklung teilweise zu optimistisch prognostiziert. „Somit war die Anlage bei Lignum unserer Ansicht nach nicht die sichere Anlage, als die sie oftmals von Vermittlern diversen Anlegern dargestellt wurde“, so Dr. Späth. Somit können sich in vielen Fällen, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Vermittler ergeben.

Da im Fall der Vollstreckung das sog. Prioritätsprinzip gilt, empfiehlt sich ein schnelles Handeln.

Auch Sie wollen Ihre Kapitalanlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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