Im Fall der insolventen Lignum-Unternehmen werden Anleger in
den letzten Tagen vom Insolvenzverwalter Prof. Rattunde angeschrieben, um ihre
Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern, ihre Forderung form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle
anzumelden, um eventuell einen Teil des Schadens kompensieren zu können.
Jedoch gibt es schlechte Nachrichten für die Anleger: Vermutlich
wird die Insolvenzquote lediglich niedrig ausfallen.
Im Insolvenzverfahren zur „Lignum Holding GmbH“ teilt die
Insolvenzverwalterkanzlei Leonhardt Rattunde den Anlegern z.B. aktuell in einem
Schreiben mit, dass nach derzeitigem Stand die Gläubiger in Ermangelung
hinreichender Vermögensmasse mit keiner Quotenzahlung auf ihre Forderungen zu
rechnen haben.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Dies
ist – wenn auch noch keine abschließende Angabe möglich ist – eine große Enttäuschung
für die Anleger, die daher verstärkt nach anderen Möglichkeiten suchen, um
ihren Schaden zu kompensieren.
Neben den Unternehmensverantwortlichen, Treuhänder, geraten
dabei auch verstärkt die Vermittler in den Fokus der Anleger, denn ein
Vermittler macht sich gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig, sofern die
Beratung gegenüber dem Anleger nicht anleger- und objektgerecht war.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth &
Partner sind z. B. der Ansicht, dass sich in vielen Fällen – was natürlich
immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss – die jeweiligen
Vermittler der einzelnen Lignum-Anlagen sich gegenüber den Anlegern
schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten. Aus diesem Grund haben die Rechtsanwälte
auch bereits vor einiger Zeit die ersten Klagen gegen diverse Lignum-Vermittler
eingereicht.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „In vielen Fällen wurden die
Anleger, wie wir inzwischen prüfen konnten, teilweise mit einem
Sicherheitskonzept nach bulgarischem Recht in die Anlage geleitet, wo diversen
Anlegern von Vermittlern mitgeteilt wurde, dass sie durch dieses
Sicherheitenkonzept vollständig abgesichert seien. Dieses Sicherheitenkonzept
ließ sich Lignum auch teilweise gesondert bezahlen. Meiner Ansicht nach sind
aber erhebliche Zweifel angebracht, ob das „Sicherheitenkonzept“ eingreift, was
ein Vermittler meiner Ansicht nach auch erkennen konnte“.
Auch wurde nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner die
Holzpreis-Entwicklung teilweise zu optimistisch prognostiziert. „Somit war die
Anlage bei Lignum unserer Ansicht nach nicht die sichere Anlage, als die sie
oftmals von Vermittlern diversen Anlegern dargestellt wurde“, so Dr. Späth. Somit
können sich in vielen Fällen, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden
muss, Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Vermittler ergeben.
Da im Fall der Vollstreckung das sog. Prioritätsprinzip
gilt, empfiehlt sich ein schnelles Handeln.
Auch Sie wollen Ihre Kapitalanlage professionell überprüfen
lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte stehen für Ihre
Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum
Sachwert Edelholz AG von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos
beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum
Sachwert Edelholz AG können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
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