Donnerstag, März 02, 2017

LIGNUM-EDELHOLZ-ANLAGE: INSOLVENZVERFAHREN, FORDERUNGSANMELDUNG + SCHADENSERSATZMÖGLICHKEITEN

Im Fall der insolventen Lignum-Unternehmen werden Anleger in den letzten Tagen vom Insolvenzverwalter Prof. Rattunde angeschrieben, um ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen betroffenen Anlegern, ihre Forderung form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden, um eventuell einen Teil des Schadens kompensieren zu können.

Jedoch gibt es schlechte Nachrichten für die Anleger: Vermutlich wird die Insolvenzquote lediglich niedrig ausfallen.

Im Insolvenzverfahren zur „Lignum Holding GmbH“ teilt die Insolvenzverwalterkanzlei Leonhardt Rattunde den Anlegern z.B. aktuell in einem Schreiben mit, dass nach derzeitigem Stand die Gläubiger in Ermangelung hinreichender Vermögensmasse mit keiner Quotenzahlung auf ihre Forderungen zu rechnen haben.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Dies ist – wenn auch noch keine abschließende Angabe möglich ist – eine große Enttäuschung für die Anleger, die daher verstärkt nach anderen Möglichkeiten suchen, um ihren Schaden zu kompensieren.

Neben den Unternehmensverantwortlichen, Treuhänder, geraten dabei auch verstärkt die Vermittler in den Fokus der Anleger, denn ein Vermittler macht sich gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig, sofern die Beratung gegenüber dem Anleger nicht anleger- und objektgerecht war.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner sind z. B. der Ansicht, dass sich in vielen Fällen – was natürlich immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss – die jeweiligen Vermittler der einzelnen Lignum-Anlagen sich gegenüber den Anlegern schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten. Aus diesem Grund haben die Rechtsanwälte auch bereits vor einiger Zeit die ersten Klagen gegen diverse Lignum-Vermittler eingereicht.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „In vielen Fällen wurden die Anleger, wie wir inzwischen prüfen konnten, teilweise mit einem Sicherheitskonzept nach bulgarischem Recht in die Anlage geleitet, wo diversen Anlegern von Vermittlern mitgeteilt wurde, dass sie durch dieses Sicherheitenkonzept vollständig abgesichert seien. Dieses Sicherheitenkonzept ließ sich Lignum auch teilweise gesondert bezahlen. Meiner Ansicht nach sind aber erhebliche Zweifel angebracht, ob das „Sicherheitenkonzept“ eingreift, was ein Vermittler meiner Ansicht nach auch erkennen konnte“.

Auch wurde nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth & Partner die Holzpreis-Entwicklung teilweise zu optimistisch prognostiziert. „Somit war die Anlage bei Lignum unserer Ansicht nach nicht die sichere Anlage, als die sie oftmals von Vermittlern diversen Anlegern dargestellt wurde“, so Dr. Späth. Somit können sich in vielen Fällen, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Vermittler ergeben.

Da im Fall der Vollstreckung das sog. Prioritätsprinzip gilt, empfiehlt sich ein schnelles Handeln.

Auch Sie wollen Ihre Kapitalanlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

drspä

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