Donnerstag, August 31, 2017

MITGLIEDER DER GENOSSENSCHAFT EVENTUS E.G. IN STUTTGART OFFENBAR VON SCHWEREM BETRUGSFALL BETROFFEN.

Die am Stuttgarter Killesberg ansässige Eventus e.G. – eine Wohnungsbaugenossenschaft – hat auf ihrer Website am 22.08.2017 verbreitet, dass sich der Vorstandsvorsitzende und seine Ehefrau, die Aufsichtsratsvorsitzende, pflichtwidrig verhalten hätten.

In einem weiteren Schreiben, des erst seit kurzem tätigen weiteren Vorstandsmitglied an die Mitglieder der Genossenschaft ist davon die Rede, dass sich die Eventus e.G. in einer „ernsten Lage“ befinde und Vermögenswerte des Vorstandsvorsitzenden und seiner Ehefrau arrestiert worden seien. Strafantrag sei bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt worden. Der Vorstandsvorsitzende und seine Ehefrau sind auf freiem Fuß und bestreiten die Vorwürfe.

Wer ist betroffen?

Zwar ist bisher noch nicht von der Insolvenz des Unternehmens die Rede, jedoch wären hiervon vermutlich mehrere hundert Mitglieder betroffen, die sich zum Teil mit sehr namhaften Beträgen als investierende Mitglieder beteiligt haben.

Wer ist verantwortlich?

Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, stellt sich insbesondere die Frage, welche Rolle neben dem Vorstandsvorsitzenden und der mit ihm verheirateten Aufsichtsratsvorsitzenden weitere Aufsichtsratsmitglieder der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen als Prüfungsverband und der Steuerberater gespielt haben und insbesondere, wie es diesen entgehen konnte, dass von den angeblichen Investitionen der Gesellschaft in Bauvorhaben nicht wirklich etwas zu sehen ist. Weiter ist zu fragen, wie sie es zulassen konnten, dass seit Gründung der Genossenschaft im Jahre 2012 keine ordnungsgemäße Generalversammlung stattfand und auch keine ordnungsgemäßen Geschäftsberichte erstellt wurden.

Was ist zu tun?

Betroffene Mitglieder sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen, was in der konkreten Situation getan werden kann. Sie sollten an der für den 16. oder 17.09.2017 geplanten Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen. Weitere Schritte sind dann mit Augenmaß zu unternehmen.

Das Angebot der berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit derartigen Betrugsfällen. Schieflagen am grauen Kapitalmarkt, Schneeballsysteme und der Umgang damit gehören seit Jahren zu einem der Schwerpunkte der Kanzlei. Sie vertritt dabei stets mit Augenmaß ausschließlichen die Interessen von geschädigten Anlegern, vermeidet unnötigen Aktionismus, wird aber dort tätig, wo Möglichkeiten bestehen, um den entstanden Schaden auszugleichen oder zu reduzieren.

Was können betroffene Anleger erwarten?

Sie erhalten eine Erstberatung zur entstandenen Situation.
Die Anwälte  begleiten auf Wunsch Anleger zur Generalversammlung.
Die Anwälte nehmen Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten.
Die Anwälte machen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche außergerichtlich oder auch gerichtlich geltend.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft EVENTUS E.G. anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EVENTUS E.G. kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, August 30, 2017

„Reiche“ verschenken einen Teil ihres Erbes an „Arme“ und sorgen damit für den sozialen Wandel.

Wenn die Menschen von ihrer eigenen Arbeit nicht mehr vernünftig leben können, dann sind sie bereits zu Leibeigenen der Besitzenden geworden. Die Ursache dafür ist nicht die Globalisierung der Märkte sondern die staatliche Protektion der Reichen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ®  Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

7,07 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen. Knapp 2,5 Millionen Arbeitslose gab es im Mai 2017. Doch mit knapp 7,07 Millionen lebten mehr als zweieinhalbmal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter über zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik. (Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt)

Die Maßnahmen der Regierung, insbesondere die Hartz Gesetze macht und hält die Menschen arm.

Ein grundlegender Wandel ist hier nicht in Sicht. Die den Betroffenen vom Staat auferlegten Verpflichtungen und die dafür geschaffene Bürokratie lindern keine Probleme, sondern der Staat schafft hier selbst neue Probleme und trägt sie auf dem Rücken der Betroffenen aus.

Tatsächlich ist Hartz-IV für viele Betroffene zu einer Armutsfalle geworden, aus der sie, sind sie einmal drin, kaum mehr herauskommen. Wer so tief gesunken ist, dass er in die berüchtigte soziale Hängematte von Hartz-IV fällt, hat kaum noch die Möglichkeit sich aus dieser Lage aus eigener Kraft zu befreien. Diese Menschen sind keine Sozialschmarotzer wie Politik und Wirtschaft mitunter dem Volk weismachen, nein sie sind Opfer staatlich legitimierter Willkür.

Das System Hartz-IV wird von den betroffenen Menschen als ein Instrument der sozialen Kontrolle, Fremdbestimmung und Sprungbrett ins gesellschaftliche Abseits und in die Armut empfunden. Das Versprechen von fördern und fordern findet sich wieder in 1-Euro Jobs, prekären Arbeitsverhältnissen, prekärer Wohnungspolitik, wachsender Armut, einer unangemessenen Sanktionspolitik und einer Umschichtung von Fördermitteln.

,,Für mich ist mit dem Hartz-IV-Gesetz und seiner Umsetzung in den Jobcentern deutlich geworden, dass die Politik nicht mehr für, sondern gegen seine Bürger arbeitet", sagt BSZ-Vorstand Horst Roosen. ,,Die Art und Weise, wie gedroht, sanktioniert und nicht konformes Verhalten bestraft wird, erinnert mich eher an das Strafrecht als an das Sozialgesetz."

Das politische Wirken, die Menschen arm zu halten, ist nur einer der Faktoren, die dazu Beiträgt, dass sich unsere politische Landkarte zusehends verändert. Wer es als Erfolg feiert, dass in Deutschland über 1000 Tafeln Bedürftige mit dem Lebensnotwendigsten versorgen, der hat sich nach unserem Verständnis aus seiner sozialen Verantwortung schon längst verabschiedet, sagt Horst Roosen.

Der Staat dringt in das Leben der Hilfeempfänger ein, schert sich einen Dreck um deren Privatsphäre reguliert gnadenlos deren Dasein, macht sie zu Sanktionsopfern und fordert dafür Demut und Dankbarkeit.

Für Bezieher von Hartz IV und Sozialgeld hat die Regierung im Bundeshaushalt 2017 21 Milliarden Euro veranschlagt.

Fast doppelt so viel Geld soll der reichste Deutsche besitzen. Das berichtete das Wirtschaftsmagazins Bilanz aus dem Hause Springer am Freitag. Lidl-Gründer Dieter Schwarz verfügt demnach über ein Gesamtvermögen von etwa 37 Milliarden Euro.  Die 1.000 reichsten Familien in Deutschland besitzen zusammen ein Vermögen von etwa 1,1 Billionen Euro – mehr als ein Drittel des deutschen Bruttoinlandsprodukts.

In der Bildungsrepublik Deutschland bleibt in der Regel arm, wer das Pech hatte in einem Haushalt mit niedrigem Einkommen geboren worden zu sein. Nur wenige schaffen es in die Mittelschicht. Ausnahmen bringen es auch mal fertig in der höchsten Einkommensklasse zu landen.

Nach dem diesjährigen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung besaß die ärmere Hälfte in Deutschland vor zwei Jahren gerade noch ein Prozent des gesamten Nettovermögens im Land. 40 Prozent der Beschäftigten verfügten real über weniger Lohn als Mitte der 90er Jahre. Dem jüngsten Bericht des Paritätischen und anderen Sozialverbänden zufolge lebten zuletzt etwa 13 Millionen Bundesbürger am Existenzminimum.

Viel Menschen können von Ihrer Arbeit nicht mehr leben. Also wird noch mehr gearbeitet, zweiter Job usw. Aber Geld kommt nur herein, so lange gearbeitet wird. Denn das ist das Einzige was die Menschen zu Verkaufen haben: Ihre Arbeitskraft – und die wird immer schlechter bezahlt und sie ist endlich. Ist es da ein Wunder, dass viele Menschen Existenzängste haben?!

Die Frage womit und wovon, stellt sich für die Elite nicht. Die hat Vermögen und kann investieren.

Die von der Politik geförderten Reichen lassen ihr Vermögen arbeiten und müssen oft nicht selbst für ihr Geld arbeiten. Das bedeutet Geld arbeitet für die Reichen.

Wenn eine kleine Schicht von Reichen, Milliarden von Euro pro Jahr nur durch ihr Vermögen kassiert, so ist das langfristig nur möglich, wenn die Mehrheit ihre Zeit damit verbringt für die Reichen in schlecht bezahlten Jobs in prekären Arbeitsverhältnissen ohne Alterssicherung zu schuften. Das sind wahrlich keine neuen Erkenntnisse! Aber durch Kenntnisnahme dieser Erkenntnisse hat es in der Vergangenheit schon immer erdrutschartige Veränderungen gegeben. Wir sind auf dem besten Wege diese Erfahrung wieder zu machen.

Es gibt aber auch wohlhabende Menschen die sich bewusst sind, das sie eigentlich zu viel haben!

Die Bewegung ad-infinitum  wendet sich  an wohlhabende Menschen mit dem Aufruf, sich für den sozialen Wandel, nicht auf den Staat zu verlassen, sondern selbst aktiv zu werden. Mit der entsprechenden Großzügigkeit können sie hier für eine progressive soziale Veränderung sorgen.

In diesem Jahrzehnt werden nach Information von ad infinitum. voraussichtlich 2,9 Billionen Euro an nachfolgende Generationen weitergegeben. Im Durchschnitt werden 300.000 Euro vererbt. In den voraussichtlich 5,7 Millionen Erbfällen wechselt demnach mehr als ein Viertel des Vermögens der privaten Haushalte von insgesamt rund 9,4 Billionen Euro den Besitzer.

Was tun, wenn man einen  Teil seines Erbes für den sozialen Wandel einsetzen möchte?

Ganz einfach man lässt sich einen bedürftigen Erben vermitteln. Die Idee ist genau so einfach wie genial!

Wenn man seine Wohnung durch Vermittlung oder seinen Lebenspartner erfolgreich per Heiratsvermittlung suchen kann, warum soll man nicht auch durch eine Erbschafts- und Erbenvermittlung zu einem geeigneten Erben kommen.

Wer einen nicht durch Reichtum gesegneten Erben sucht kann sich bei  ad infinitum in eine Vermittlungskartei eintragen lassen.

Hinterlegt sind dort auch die Bewerbungsprofile der Erbanwärter. Anhand dieser Informationen, kann ad-infinitum den Erblassern dann konkrete Vorschläge unterbreiten.

So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind, haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten, niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.

In diesen Fällen schlägt die Stunde der Erbenvermittlung.

So gehört zum Beispiel die persönliche individuelle Alterspflege durch einen selbst ausgewählten Erben als Versorgungsmodell zu den flexibelsten Möglichkeiten seinen Lebensabend nach den eigenen Wünschen zu gestalten.

Erst bei Tod des Erblassers fällt das Vermögen oder ein Teil davon an den selbst ausgewählten Erben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein ad-infinitum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht als Treuhänder der Erbe. Das bietet sowohl dem Erblasser als auch dem Erben die notwendige Sicherheit, dass die vereinbarten Bedingungen jeweils eingehalten werden.

Die Vorteile der Erbvermittlung können alle Erblasser und Erbschaftsbewerber nutzen, egal ob ein kleines oder großes Vermögen, ein Groß-oder Kleinbetrieb, ein Kunstwerk, eine Sammlung, nur Bargeld oder nur Sachwerte vererbt werden.

Grundsätzlich hat jeder, unter Beachtung der vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen, das Recht, die Erben seines Vermögens selbst zu bestimmen. Damit nach einer Erben-Vermittlung die optimale Gestaltung zum tragen kommt, wird die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche Abwicklung von Fachanwälten für Steuerrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht durchgeführt.

Erblasser können sich durch ad-infinitum einen Erben vermitteln lassen.

Wer seine persönliche Situation durch eine Erbschaft verbessern möchte, kann bei ad-infinitum seine persönliche Kurzbewerbung einstellen.

Wer einen Erben sucht, kann sich bei  ad infinitum in eine Vermittlungskartei eintragen lassen. Hinterlegt sind dort auch die Bewerbungsprofile der Erbanwärter.  Anhand dieser Informationen und der auf der Homepage von ad-infinitum eingestellten Kurzbewerbungen können  Erblassern konkrete Vorschläge unterbreitet werden.

Menschen die eigentlich gar kein Erbe zu erwarten haben können sich um eine Erbschaft bewerben.  Wer eine Erbschaft machen möchte, kann sich bei ad-infinitum online eine persönliche Kurzbewerbung einstellen.

Hier können Sie ad-infinitum unterstützen


ad-infinitum
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
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Montag, August 28, 2017

Sekt oder Selters? Den Sekt trinken oft die Anwälte – das Wasser die Mandanten.

Oft ist die Erstberatung beim Anwalt nichts anderes als ein Verkaufsgespräch. Sie schildern dem Anwalt Ihr Problem. Ist der Streitwert entsprechend hoch, kann der  Anwalt dann schon oft ohne weitere Nachfrage die Erfolgsaussichten als positiv beurteilen.

Bei Nachfragen des Mandanten, wird dieser mit einem wolkigen Juristendeutsch beeindruckt, dass ihn die eigentlich gestellte Frage vergessen lässt. Im Gespräch wir dann beiläufig das Vollmachtformular zur Unterschrift über den Tisch geschoben. Danach darf noch ein stattlicher Vorschuss geleistet werden. Wer jetzt glaubt, sein Rechtsproblem sei nun gelöst, irrt in vielen Fällen ganz gewaltig.

Glück hatten Sie wenn Ihr Rechtsanwalt….

  • Sie ausführlich über das Prozessrisiko aufgeklärt hat
  • Sie darüber informiert, dass Beratungs- oder Prozesskostenhilfe möglich ist
  • Sie ungefragt auf die Höhe der Anwaltsgebühren hingewiesen hat
  • Ihnen empfohlen hat, den „sicheren Weg“ einzuschlagen
  • Ihnen alle Fragen zu der Anwaltsvollmacht ausführlich beantwortet hat
  • Ihnen erklärt warum er sich geeignet sieht den Fall zu übernehmen
  • mit Ihnen ausführlich den Fall besprochen hat
  • Ihnen die bereits bestehende Rechtsprechung erläutert hat
  • die Prozessaussichten gründlich geprüft und erläutert hat
  • stets für Sie erreichbar ist oder zuverlässig zurück ruft

Immer wieder verlieren Kapitalanleger viel Geld mit fragwürdigen Anlageprodukten.

Leider aber auch immer wieder bei dem Versuch, durch Rechtsanwälte ihr Geld zurückzuholen. Hintergrund ist in vielen Fällen, dass dies Kanzleien sind, die oft mehrere Tausend Geschädigte via Briefwerbung eingesammelt haben.  Viele Mandanten glauben, es gereiche ihnen zum Vorteil, wenn eine Kanzlei möglichst viele Mandanten in einem speziellen Fall vertritt. Genau das Gegenteil ist oft der Fall.

Wer jetzt denkt, dies sei ein bedauerlicher Einzelfall, der irrt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Bei dem BSZ e.V. beklagen sich immer mehr Mandanten über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte. Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich (leider) beliebig fortsetzen. Auffällig ist, dass gerade im Bereich Bank-und Kapitalmarktrecht der Schwerpunkt der Unzufriedenheit der Mandanten liegt.

Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten oft vor dem Nichts. Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt dagegen sind sehr hoch. So muss der Mandant beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht.

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen – gerade gegen den eigenen Anwalt - kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften  und schlussendlich gegen den eigenen Anwalt anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Der BSZ e.V. und seine Partner verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich,  der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass  betrogene Kapitalanleger oder vom eigenen Anwalt geschädigte Mandanten  nicht mehr auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Der Prozessfinanzierer des BSZ e.V. übernimmt nach Fallprüfung für die Betroffenen das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich und im Berufsrecht für Anwälte wissen diese Spezialisten wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken, Rechtsanwälte usw. geltend gemacht werden können.

Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko

Weitere Informationen können unter dem Stichwort „Anwaltsfehler“ kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Freitag, August 25, 2017

Viele Verbraucher kaufen ein Produkt dessen genauen Preis Sie nicht kennen, aber trotzdem treu und brav in langjährigen Raten (oft 30 Jahre und mehr) abstottern.

Ob das Produkt zum vereinbarten Zeitpunkt und in welchem Umfang geliefert wird ist ungewiss. Mit ihren monatlichen Raten zahlen sie in den ersten 2 bis 3 Jahren (manchmal auch länger) nicht für das erworbene Produkt, sondern für die Kosten des Lieferanten bei dem sie das Produkt bestellt haben (Vertreterprovision, Verwaltungskosten usw.) Will der Verbraucher aus diesem Vertrag nach 2 oder 3 Jahren aussteigen, bekommt er nichts, er hat sein Geld restlos verloren!

Sie denken, „schön doof“ und so etwas würden Sie ja niemals unterschreiben. Dann haben Sie keine Kapitallebensversicherung. Denn genau um dieses Produkt handelt es sich.

Für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung steht bei den Verbrauchern an erster Stelle der Sicherheitsgedanke.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  (Dieburg) ist empört über die Verbreitung der wissentlichen Falschinformationen über die absolute Sicherheit der Geldanlage bei Kapitallebensversicherungen. Bei Inflation oder Währungsreform waren die immer dahin sind.  De facto ist eine Kapital- oder Privatrentenversicherung ein Versprechen auf einem Stück Papier – und: „Das Papier ist nicht viel wert“ .

Immer mehr Versicherte müssen nun auf Grund der aktuellen Wirtschaftslage feststellen, dass ihre Kapitallebensversicherung nun doch nicht wie einst bei Abschluss erhofft  die  absolut sichere Geldanlage darstellt. Wer seinen Vertrag kündigen möchte, muss hohe Verluste in Kauf nehmen. Läuft der Vertrag schon 10 Jahre erhält er lediglich ungefähr das was er eingezahlt hat. Ertrag auf die gezahlte Prämie, Fehlanzeige! 

Versicherte die finanzielle Verluste bei Kündigung von Kapital bildenden Versicherungen in Kauf nehmen mussten , von denen sie  nichts ahnten und die sich aus den Bedingungen auch nicht klar ergaben, sollten Ihre Vertragsunterlagen auf jetzt bestehende Ansprüche prüfen.

Gerade bei Kapitallebensversicherungen informiert kaum einer der Anbieter über die Abschlusskosten.  Da viele Versicherer nicht fair und klar über ihre Produkte und die Rechte der Verbraucher  informieren, können sich geschädigte Verbraucher mit der Bitte um Anspruchüberprüfung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte  gerne  an den BSZ e.V. wenden,

Es gibt auch BSZ e.V. Vertrauensanwälte die für ihre Mandanten bei Lebensversicherungen  keinen Widerruf erklären.

Der Grund liegt darin, dass vor allem in Deutschland eine Rechtsprechung vorherrscht, welche bei einem Widerruf praktisch nicht mehr als die einbezahlten Prämien abzüglich Risikoprämie abzüglich Fondsverluste zuspricht. Aus diesem Grunde fechten die betreffenden Rechtsanwälte die Lebensversicherungsverträge wegen Arglist an. Arglist ist die zivilrechtliche Tochter des strafrechtlichen Betruges. Nach Feststellung der Rechtsanwälte, welche durch zahlreiche Gutachten belegt sind, haben die Versicherer Renditen versprochen, welche unter keinen Bedingungen erzielbar waren.

Die mangelnden Renditen sind nicht auf die Lage im Kapitalmarkt zurückzuführen. Die Rendite ist deshalb nicht zu erzielen, weil mehr als ein Duzend Kostenarten vom Anlegergeld abgezogen werden. Der verbleibende Rest schafft es nicht einmal, langfristig einen Inflationsausgleich zu erwirtschaften.

Die Rechtsanwälte konnten zwischenzeitlich mit einigen, kleineren Versicherungen in Liechtenstein und Österreich Individualvergleiche abschließen. Die Vergleiche sind jeweils mit einer Stillschweigensklausel belegt.

Besonders trist ist die Situation bei Personen, welche die Lebensversicherung als Tilgungsträger für einen endfälligen Fremdwährungskredit abgeschlossen haben. Die Tilgungsträger-Endfälligkeit-Variante bringt für den Kunden mit absoluter Sicherheit einen Verlust. In der Regel steigen die Schulden in der Fremdwährung. Die Versicherung erwirtschaftet in der Regel nicht einmal das, was einbezahlt wurde. Die Schere, welche den Schaden bildet, wird immer größer.

Die Anwälte raten daher allen Betroffenen, die fondsgebundenen Lebensversicherungen zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Das Guthaben aus der Lebensversicherung sollte, falls es für einen Kredit verpfändet ist, an die Bank einbezahlt werden. Beim Lebensversicherungsvertrag vergleichen die Rechtsanwälte das Versprochene mit dem tatsächlich Ausbezahlten. Die Differenz klagen die Anwälte im Regelfall ein.

Im Übrigen haben einige Versicherer bereits eingesehen, dass sie seinerzeit Renditen versprochen haben, welche jenseits von gut und böse waren. Die hohen Versprechen waren vor allem davon getrieben, dass Vorstände den Aktionären ja Gewinne abliefern müssen. Diese Gewinne konnten nur dann erzielt werden, indem den Kunden möglichst viel Geld weggenommen wird.

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Mittwoch, August 23, 2017

Warum die Altersvorsorge ein Milliardengrab ist.

Wer privat für das Alter vorsorgt, riskiert dabei viel Geld zu verlieren. Die Altersvorsorge ist ein  Milliardengrab. Anlegern entsteht ein jährlicher Schaden von knapp 50 Milliarden Euro.

Egal, ob Sie wenig oder viel Geld haben, wahrscheinlich würden Sie gerne Ihr Geld sicher und lukrativ anlegen. Aber es besteht dabei  immer die Gefahr dass Sie Ihr Geld verlieren. Glauben Sie keinem Anlageberater der Ihnen eine risikofreie Anlage anbietet. Die gibt es nämlich nicht!

Der Graue Kapitalmarkt zieht immer noch  eine Ausplünderungsspur quer durch Deutschland.

Mindestens 30 Milliarden Euro pro Jahr schießen die Deutschen mit ,,grauen" Finanzprodukten, wie offenen Immobilienfonds, in den Wind, die oft als langfristige Anlage zur Altersvorsorge verkauft werden. Mit Kapitallebens- und Rentenversicherungen werden 16 Milliarden Euro verbrannt, mit Riester-Produkten eine Milliarde.

Durch Falschberatung entstehen gigantische Schadenssummen. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Schlechte Beratung durch die Banken wird sich trotz aller gesetzlichen Bemühungen um einen verbesserten Anlegerschutz wahrscheinlich fortsetzen, bedauert man bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg.  Diesem Zustand wird auch kein Finanzwächter und keine Aufsichtsbehörde einen Riegel vorschieben können.

Alleine der Verkauf von Schiffs- Film- und Medienfonds an Tausende privater Anleger,  die eine sichere Anlage für ihre Altersvorsorge suchten, ist nur der jüngste in einer langen Reihe von ähnlichen Fällen, in denen Anlegergelder vernichtet wurden. Professionelle Anlageberatung für eine individuelle Altersvorsorge  findet bei vielen Anbietern offensichtlich nur in der Werbung statt.

Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Beratungsstandards, sind keineswegs Einzelfälle und auch keine harmlosen Ausrutscher.

„Nein, das sind besonders schwerwiegende Verstöße, die unabsehbare Auswirkungen bei den betroffenen Anlegern haben,“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv.

Der überwiegende Teil der Finanzberater die ihre Kunden ja teilweise schon über viele Jahre hinweg kennen und beraten, würde mit Sicherheit  gerne eine anlegergerechtere Beratungsleistung erbringen. Das scheitert aber in der Regel an der Zielvorgabe der Bankmanager, die ihre Berater dazu anhalten so viele Produkte wie möglich zu verkaufen, unabhängig davon, ob sie sich für den einzelnen Kunden eignen oder eben nicht. An erster Stelle stehen die Interessen der Bank!

Bei jeder Investition gibt es Risiken.

Die Versprechungen von Höchstgewinnen in kurzer Zeit sind immer nur verführerische Märchen. Es gibt niemanden der vorhersagen kann, wie sich eine Investition entwickeln wird.

Verstehen Sie die Ihnen angebotene Investition? Wenn nicht, machen Sie sich schlau, bevor Sie investieren. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass zum Beispiel in vielen Fällen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung als geschlossene Fondsbeteiligung Anleger sich für diese Art der Kapitalanlage entscheiden, ohne die genaue Funktionsweise und Risiken verstanden zu haben. Daher passt die Zeichnung einer Schiffsfondsbeteiligung oft nicht zu dem vorsichtigen und risikoarmen Anlagezielen des Anlegers.

Erster Grund hierfür sind die Emissionsprospekte, die mit häufig mehr als 100 Seiten Umfang dem Anleger keinen geordneten Überblick über die Schiffsfondsbeteiligung bieten. Auf dieser Fülle von Seiten sind derart vielfältige Informationen enthalten, dass der Anleger oft nicht in der Lage ist, die relevanten Eigenschaften Risiken der Schiffsfondsbeteiligung zu durchdringen.

Zweiter Grund für die falsche Anlageentscheidung sind sie Beratungsgespräche mit den Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern. Durch geschickte Verhandlungstaktiken wird den Anlegern häufig suggeriert, die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung sei die perfekt auf die Anlageziele des Anlegers passende Kapitalanlage. Eine ausreichende Risikodarstellung erfolgt jedoch nur selten.  Durch die Überfrachtung des Prospekts wird es für den Anleger immer schwieriger, zu beurteilen, ob die avisierte Kapitalanlage tatsächlich zu den eigenen Anlagewünschen passt.

Trotz demonstrierender Kunden vor der eigenen Bankfiliale die man mit Lehman-Papieren über den Tisch gezogen hat, ist im Verhalten der an diesem Skandal beteiligten Banken,  keine Einsicht oder gar Änderung zu erkennen. Für den BSZ e.V. stellt sich die Frage nicht, welche Regeln da eigentlich gelten. Sind es die gesetzlichen Regeln der anlegergerechten Beratung oder sind es die Regeln der Banker, die ihre Mitarbeiter zu immer höheren Umsätzen antreiben um immer höhere Gewinne zu generieren.  Diese Zielsetzung geht mitten durch die deutsche Bankenlandschaft und ist der Tatsache geschuldet, dass die eigene Vergütung der Führungskräfte sich an ähnlich kurzfristigen Zielen orientiert, anstatt den Kunden eine maßgeschneiderte individuelle ordentliche Anlageberatung anzubieten.

So lange sich an der Beratungspraxis der Banken nichts ändert gilt es für Anleger  wachsam zu sein.

Die Aussage des Beraters, dass seine Anlageempfehlung Ihnen  fabelhafte Renditen bescheren werden, ist ohne Wert.  Er hat nämlich keine  Möglichkeit dafür den Beweis anzutreten. Im übrigen sind alle Anlagen, die er Ihnen anbietet absolut Top. Anlageprodukte die nicht funktionieren gibt es scheinbar nicht.

Nach dem die Prozessflut zu den so genannten ,,Schrottimmobilien" gerade abgeklungen ist, werden den Anlegern schon wieder Immobilien mit 100%-iger Finanzierung und „Vermietungsgarantie“ als Altersvorsorge angeboten. Es finden sich auch immer wieder Banken  welche  diese ganz erheblich überteuerten Immobilien finanzieren. Häufig handelt es sich dabei um Wohnungen, die im Falle des Weiterverkaufes nicht einmal die Hälfte der aufgenommenen Darlehenssumme erbringen.

In vielen Fällen dürfte die finanzierende Bank gegenüber dem Käufer wegen schuldhafter Verletzung ihrer Aufklärungspflicht haften.

Die Bank könnte dann keine weiteren Zahlungen auf das Darlehen geltend machen und müsste bereits geleistete Zahlungen rückerstatten. Im Gegensatz dazu könnte sie die Immobilie übertragen erhalten. Grund hierfür könnte sein, dass die Bank über einen so genannten Wissensvorsprung verfügte, der sie zur Aufklärung gegenüber dem Anleger verpflichtet hätte. Oft kann auch festgestellt werden, dass die Bank mit dem Vermittler der Immobilie in so genannter institutionalisierter Weise zusammengearbeitet hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergibt sich daraus die widerlegbare Vermutung, dass die Bank Kenntnis von der arglistigen Täuschung durch den Vermittler bzw. den Verkäufer über den wahren Wert der Wohnung hatte. Für die Bank wird es in einem Prozess nicht sehr oft gelingen, diese Vermutung zu widerlegen. Für viele geschädigte Anleger gibt es gute Möglichkeiten sich von diesen Schrottimmobilien zu befreien.

Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im Anlageprospekt dargestellt werden.

Aber viele glauben daran, was Ihnen da erzählt und zum Lesen angeboten wird  und so manch einer gibt sich einer durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin. Wird die Kapitalanlage notleidend, läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab:  Die Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen.

Im Internet schlägt dann die Stunde der Anlegerschützer und Anlegerschutzanwälte.

Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln.  Extra Seiten nur für die jeweils betroffenen Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die notwendige Rechtsberatung?

Da gibt es  Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass Daten, Prognosen,  Verknüpfungen schon immer fehlerhaft sind. Das Extrakt  dieses Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert. 

Die armen Anleger werden überflutet mit Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen.
Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet! - Cui bono?  Die Rechnung kommt später!

  • Die Untätigkeit vieler Anleger und die Angst jetzt noch „gutes“ Geld dem „schlechten“ hinterher zu werfen bilden den größten "Schutzschirm" für die Banken und andere Vertriebspartner.

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.  Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealer weise vertraut ist prüfen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger werden wegen des großen Zuspruchs meist von mehreren mit der Materie bestens vertrauten Anwaltskanzleien betreut.

Die betroffenen Anleger sollten sich darüber klar sein, dass Ihnen wegen der meist sehr komplizierten Finanzprodukte nur die besten Rechtsanwälte helfen können.

Diese ausgewiesenen Experten arbeiten aber nicht zu Billigtarifen sondern zu den gesetzlichen  Gebühren. Bei der Endabrechnung liegt  der betroffene Anleger dann aber meist wesentlich günstiger als bei den Billiganbietern. Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten  betroffene Anleger von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten unter verantwortungsvollem Umgang mit Klagen und Rechtsmitteln eine ehrliche Einschätzung von Prozesschancen und –Risiken. Danach kann der Anleger frei entscheiden wie er weiter verfahren möchte.  

Vor diesem Hintergrund erfüllt der BSZ® e.V. eine wichtige aufklärende Funktion im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes:

Der BSZ® e.V. widmet seit seiner Gründung am 15.04.1998 seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der BSZ® kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® ist somit auch einer der ,,aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Es gibt viel für den BSZ® e.V. zu tun:

Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen. Der BSZ® e.V. wird seine Rolle als ,,aktiver Aufklärer der Anleger" unermüdlich weiterverfolgen, und stets alles daran setzen, seiner Position als einer der führenden Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz gerecht zu werden.

Der BSZ® e.V.  wird weiterhin durch eine offene Berichterstattung dazu beitragen, dass Anleger frühzeitig davon erfahren wenn Sie mit fragwürdigen Anlageprodukten um Millionen erleichtert werden sollen.

Viele Anleger erfahren erst durch eine klare und unmissverständliche Berichterstattung, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind. Ein dem BSZ® e.V., aber auch den Polizeidienststellen Staatsanwälten und Gerichten wohl bekanntes Phänomen ist die oft zwischen Tätern und Opfern bestehende Loyalität. Das erklärt die oft wütenden  verbalen Angriffe der Opfer dem BSZ e.V. gegenüber, wenn der über einen Anlagebetrug berichtet. Staatsanwälte die Betrügereien aufdecken, machen oft auch diese Erfahrung. Die betrogenen Anleger glauben nämlich, dass ja alles weiter funktioniert hätte, wenn die Staatsanwaltschaft nicht eingegriffen hätte.

Immer wider gehen Betrogene bereitwillig auf das Angebot der Anlagebetrüger ein, die bestehenden Verträge abzuändern. In der Regel zum erheblichen Nachteil für die Anleger. Da die Hoffnung zuletzt stirbt, glauben die Kapitalanleger lieber den Versprechen der Betrüger, als den Warnungen und Erklärungen des BSZ e.V. bzw. Polizei oder Rechtsanwalt.

Der BSZ e.V. kann aber auch immer mehr auf die Unterstützung durch die Betrogenen zählen.

Selbst aus den Reihen betrügerischer Anlagefirmen, werden dem BSZ® e.V. immer öfter Informationen von Insidern zugespielt.

Auf der anderen Seite wird sich der BSZ® e.V. wohl auch weiterhin  mit  Anwälten die den Verein  mit kostenträchtigen Abmahnungen überziehen auseinandersetzen müssen.

Besonders ärgerlich sind für den BSZ® e.V. Abmahnverfahren die vorrangig aus Gebühreninteresse angestrengt werden, oder wegen eines verirrten Links im Internet hohe Vertragsstrafen geltend gemacht werden. 

Sie können den BSZ e.V. gerne mit einer Zuwendung unterstützen:
Sie können den „bitte zahlen Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.


Sie können unter dem Stichwort “Abmahnung” auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00   BIC HELADEF1DIE

Fazit des BSZ e.V.
Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kapitalanleger nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis wird er sein Recht durchsetzen können.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Samstag, August 19, 2017

Geld such Arbeit! Geld macht Geld! Die Wahrheit über die unverlierbaren Geldanlagen.

Glauben Sie, dass es unverlierbare Geldanlagen gibt, und wenn es die geben sollte, dass Sie als Kleinanleger daran teilhaben könnten?

Sparen, Geld sicher anlegen und nicht über Geld reden, das sind typisch „Deutsche Tugenden“. Aber kann man damit reich werden oder auch nur ausreichend für das Alter vorsorgen?

Je näher wir dem Rentenalter kommen umso wichtiger wird uns die finanzielle Sicherheit.

Da stellt sich schon die Frage, gibt es überhaupt eine wirklich risikofreie sichere Geldanlage? Die ernüchternde Antwort: „keine einzige Investition ist zu 100% sicher“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ®  Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Es gibt viele Möglichkeiten sein Geld zu vermehren.

Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten sein Geld zu reduzieren oder ganz zu verlieren. Die Banken, die Finanzvertriebe, die Versicherungen, der Finanzberater also die ganze Finanzindustrie verspricht Kleinanlegern immer wieder dicke Gewinne. Wenn es diese profitablen Anlagen denn gäbe, hätten die Banken schon vor 100 Jahren ihre Schalter schließen müssen.

Der BSZ® e.V. beschäftigt sich seit nahezu 20 Jahren mit den Flops im Kapitalanlagebereich. Wir haben dabei stets versucht den Anlegern bei der Wiederbeschaffung verlorenen Geldes zu helfen, haben aber ganz bewusst darauf verzichtet die Anleger mit den üblichen Verbraucherschutzweisheiten in die Ecke zu drängen, dass sie ja zum Teil selbst  Schuld am Verlust hätten, sagt Roosen. 

Die Behauptung dass hohe Renditen, hohes Risiko bedeuten, wird mittlerweile- bedingt durch die ständige Wiederholung – als allgemein bekannte Tatsache angesehen.

Danach wären dann auch Arbeitnehmer die ein hohes Gehalt beziehen, mehr von einer Kündigung bedroht, als diejenigen die weniger verdienen. Auf der anderen Seite gibt es die reichen Menschen, die keinen Beruf ausüben, stattdessen ihr Geld arbeiten lassen und  mit auch teilweise riskanten Investitionen immer reicher werden.

Jeder Mensch hat die freie Wahl ob er als Arbeitnehmer, Unternehmer, Sparer oder Investor ein Vermögen aufbauen möchte. Wer allerdings im falschen Beruf tätig ist, oder die falsche Anlage wählt, wird bei seinem Tun nicht glücklich sein. Glückliche Menschen üben Ihren Beruf gerne aus und haben Freude an und mit ihrem Job.  Der glückliche und damit auch meist erfolgreiche Anleger investiert mitunter so, dass er auch seinen persönlichen Neigungen gerecht wird. Ob in Wertpapiere, Immobilien, Umwelt, Holz, Öl, Wind, Strom, Wasser, Kunst, Oldtimer, Gold, Diamanten oder Wein investiert wird, sei dahingestellt, denn Glück ist ein ganz persönliches ja man kann sagen ein intimes Erlebnis.

Wenn Geld arbeitet  fließt es kontinuierlich in die Taschen seines Besitzers egal ob er selbst arbeitet oder nicht.

Dieses Einkommen ist dann in der Regel auch noch wesentlich niedriger besteuert als das Einkommen durch eigene Arbeit. Die Frage ist nur, wie findet man den richtigen gut bezahlten sicheren Job für sein Geld? Eigentlich ist es ganz einfach, lassen Sie sich viele „Arbeitsangebote“ machen. Sprechen Sie mit dem Geld was dort bereits arbeitet. Achten Sie dabei auf eine gute Absicherung gegen wirtschaftliche, politische, Währungskrisen und Markteinbrüche.

Nachdem der BSZ e.V. nun nahezu 20 Jahre von  „the rainy side of the street“ berichtet hat, richtet er nunmehr auch sein Augenmerk auf „the sunny side of the street“.

Wir bieten Initiatoren von Kapitalanlageprodukten die Möglichkeit Ihre Produkte den BSZ® e.V. Mitgliedern und Besuchern zu präsentieren. Auf maximal zwei DIN A 4 Seiten sollten sie nachvollziehbar erklären, wie das Geld unseres Mitglieds bei ihnen erfolgreich arbeiten kann und wie hoch der Arbeitslohn ist.  Der BSZ® e.V. freut sich mit seinen Mitgliedern auf viele Angebote bei wem sie Ihr Geld zur Arbeit schicken können,

Abenteuerlich bis grotesk sind mitunter die Erklärungsversuche der Banken und Finanzvertriebe, warum Sie denn nicht ihr eigenes Geld einsetzen oder zumindest das Geld bei Großinvestoren einsammeln, sondern das Geld von  Kleinanlegern vermehren wollen.

Die Antwort ist einfach: Die Verkäufer der todsicheren Anlagen verdienen ihr Geld durch den Verkauf dieser Anlagen und keineswegs mit den Anlagen.

Viele Kapitalanlagen sind nichts anderes als Wetten. Es hat schon Banken gegeben die gegen Ihre eigenen Kunden gewettet haben. Da stehen die Chancen beim Roulette zu gewinnen mitunter besser als mit der vom  Finanzberater offerierten unverlierbaren Kapitalanlage.

Die mathematische Gewinnchance Ihrer Geldanlage ist  im Gegensatz zu anderen „Glücksspielen“  unbekannt.

Beim Samstagslotto beträgt die Gewinnchance 1,35%. Beim Roulettespiel sind es sogar satte 48,65%. Bei der Gewinnausschüttung liegt das Roulette mit 97,3% weit vor den bescheidenen 50% vom Lotto. Und im Gegensatz zu Ihrem Schiffsfonds können die Ausschüttungen nicht zurückverlangt werden. Aber Vorsicht! Auch hier ist es so, dass immer die Bank der Gewinner ist! 

Wer bei einer solchen Abzockerei schon Geld verloren hat oder sich einfach nur fragt: „Ist meine Kapitalanlage sicher? Oder sitze ich auf einer Zeitbombe?“, sollte jetzt auch den zweiten und meist entscheidenden Schritt tun und seine Anlage von einem Fachanwalt überprüfen lassen.  Überprüfung schafft Sicherheit!

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie Sie vielleicht glauben.

Es lohnt sich, wenn Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Dazu gehören auch Rückforderungen von Ausschüttungen, Überprüfung von Lebensversicherungsverträgen, Ansprüche aus Bankdarlehen und Finanzierungsverträgen. Diese Überprüfung führen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für unsere Fördermitglieder kostenlos durch.

Mit Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch die Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.

Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner für die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche gegen Banken und Versicherungen.

Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829



Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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