Die am Stuttgarter Killesberg ansässige Eventus e.G. – eine
Wohnungsbaugenossenschaft – hat auf ihrer Website am 22.08.2017 verbreitet,
dass sich der Vorstandsvorsitzende und seine Ehefrau, die
Aufsichtsratsvorsitzende, pflichtwidrig verhalten hätten.
In einem weiteren Schreiben, des erst seit kurzem tätigen weiteren
Vorstandsmitglied an die Mitglieder der Genossenschaft ist davon die Rede, dass
sich die Eventus e.G. in einer „ernsten Lage“ befinde und Vermögenswerte des
Vorstandsvorsitzenden und seiner Ehefrau arrestiert worden seien. Strafantrag
sei bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt worden. Der
Vorstandsvorsitzende und seine Ehefrau sind auf freiem Fuß und bestreiten die
Vorwürfe.
Wer ist betroffen?
Zwar ist bisher noch nicht von der Insolvenz des
Unternehmens die Rede, jedoch wären hiervon vermutlich mehrere hundert
Mitglieder betroffen, die sich zum Teil mit sehr namhaften Beträgen als
investierende Mitglieder beteiligt haben.
Wer ist verantwortlich?
Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, stellt sich
insbesondere die Frage, welche Rolle neben dem Vorstandsvorsitzenden und der
mit ihm verheirateten Aufsichtsratsvorsitzenden weitere Aufsichtsratsmitglieder
der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen als
Prüfungsverband und der Steuerberater gespielt haben und insbesondere, wie es
diesen entgehen konnte, dass von den angeblichen Investitionen der Gesellschaft
in Bauvorhaben nicht wirklich etwas zu sehen ist. Weiter ist zu fragen, wie sie
es zulassen konnten, dass seit Gründung der Genossenschaft im Jahre 2012 keine
ordnungsgemäße Generalversammlung stattfand und auch keine ordnungsgemäßen
Geschäftsberichte erstellt wurden.
Was ist zu tun?
Betroffene Mitglieder sollten sich in jedem Fall anwaltlich
beraten lassen, was in der konkreten Situation getan werden kann. Sie sollten
an der für den 16. oder 17.09.2017 geplanten Generalversammlung teilnehmen oder
sich vertreten lassen. Weitere Schritte sind dann mit Augenmaß zu unternehmen.
Das Angebot der
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei verfügt über langjährige
Erfahrung im Umgang mit derartigen Betrugsfällen. Schieflagen am grauen
Kapitalmarkt, Schneeballsysteme und der Umgang damit gehören seit Jahren zu
einem der Schwerpunkte der Kanzlei. Sie vertritt dabei stets mit Augenmaß
ausschließlichen die Interessen von geschädigten Anlegern, vermeidet unnötigen
Aktionismus, wird aber dort tätig, wo Möglichkeiten bestehen, um den entstanden
Schaden auszugleichen oder zu reduzieren.
Was können betroffene
Anleger erwarten?
Sie erhalten eine Erstberatung zur entstandenen Situation.
Die Anwälte begleiten
auf Wunsch Anleger zur Generalversammlung.
Die Anwälte nehmen Einsicht in staatsanwaltschaftliche
Ermittlungsakten.
Die Anwälte machen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche
außergerichtlich oder auch gerichtlich geltend.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Sie können Ihre
Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EVENTUS E.G. anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EVENTUS E.G. kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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