Donnerstag, August 31, 2017

MITGLIEDER DER GENOSSENSCHAFT EVENTUS E.G. IN STUTTGART OFFENBAR VON SCHWEREM BETRUGSFALL BETROFFEN.

Die am Stuttgarter Killesberg ansässige Eventus e.G. – eine Wohnungsbaugenossenschaft – hat auf ihrer Website am 22.08.2017 verbreitet, dass sich der Vorstandsvorsitzende und seine Ehefrau, die Aufsichtsratsvorsitzende, pflichtwidrig verhalten hätten.

In einem weiteren Schreiben, des erst seit kurzem tätigen weiteren Vorstandsmitglied an die Mitglieder der Genossenschaft ist davon die Rede, dass sich die Eventus e.G. in einer „ernsten Lage“ befinde und Vermögenswerte des Vorstandsvorsitzenden und seiner Ehefrau arrestiert worden seien. Strafantrag sei bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt worden. Der Vorstandsvorsitzende und seine Ehefrau sind auf freiem Fuß und bestreiten die Vorwürfe.

Wer ist betroffen?

Zwar ist bisher noch nicht von der Insolvenz des Unternehmens die Rede, jedoch wären hiervon vermutlich mehrere hundert Mitglieder betroffen, die sich zum Teil mit sehr namhaften Beträgen als investierende Mitglieder beteiligt haben.

Wer ist verantwortlich?

Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, stellt sich insbesondere die Frage, welche Rolle neben dem Vorstandsvorsitzenden und der mit ihm verheirateten Aufsichtsratsvorsitzenden weitere Aufsichtsratsmitglieder der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen als Prüfungsverband und der Steuerberater gespielt haben und insbesondere, wie es diesen entgehen konnte, dass von den angeblichen Investitionen der Gesellschaft in Bauvorhaben nicht wirklich etwas zu sehen ist. Weiter ist zu fragen, wie sie es zulassen konnten, dass seit Gründung der Genossenschaft im Jahre 2012 keine ordnungsgemäße Generalversammlung stattfand und auch keine ordnungsgemäßen Geschäftsberichte erstellt wurden.

Was ist zu tun?

Betroffene Mitglieder sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen, was in der konkreten Situation getan werden kann. Sie sollten an der für den 16. oder 17.09.2017 geplanten Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen. Weitere Schritte sind dann mit Augenmaß zu unternehmen.

Das Angebot der berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit derartigen Betrugsfällen. Schieflagen am grauen Kapitalmarkt, Schneeballsysteme und der Umgang damit gehören seit Jahren zu einem der Schwerpunkte der Kanzlei. Sie vertritt dabei stets mit Augenmaß ausschließlichen die Interessen von geschädigten Anlegern, vermeidet unnötigen Aktionismus, wird aber dort tätig, wo Möglichkeiten bestehen, um den entstanden Schaden auszugleichen oder zu reduzieren.

Was können betroffene Anleger erwarten?

Sie erhalten eine Erstberatung zur entstandenen Situation.
Die Anwälte  begleiten auf Wunsch Anleger zur Generalversammlung.
Die Anwälte nehmen Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten.
Die Anwälte machen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche außergerichtlich oder auch gerichtlich geltend.

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Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft EVENTUS E.G. anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EVENTUS E.G. kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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