Auch im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist
ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit 27.02.2018 ist das neue Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel
erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der
verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und
Versicherungen auf.
Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu beinahe
täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit
freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 26. 03.2018 auf
investmentcheck wider.
P&R-Schwindeleien
gehen weiter
Fehlanzeige bei ehrlichen und vollständigen Informationen
Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. An diese alte
Weisheit könnten sich die knapp 60.000 P&R-Anleger erinnern, wenn sie die
aktuellen Informationen genauer lesen. Früher fehlte die Aufklärung der
Kaufpreise weit über Marktwert, die durch bezuschusste Mieten und
Rückkaufversprechen kaschiert wurden.
Selbst die von der Finanzaufsicht zum Vertrieb freigegebenen
Verkaufsprospekte enthielten keine aussagekräftigen Zahlen zu marktüblichen
Kaufpreisen und Mieten. Diese Fakten wurden immer verschwiegen und nun soll der
Markt an den Insolvenzanträgen schuld sein. Es geht munter weiter mit
P&R-Fake-News.
In der
P&R-Pressemitteilung vom 19. März werden die Insolvenzanträge so begründet:
“Die aktuellen Schwierigkeiten der von einer
Zahlungsunfähigkeit betroffenen Container-Investmentgesellschaften beruhen im
Wesentlichen darauf, dass Rückkäufe in einem erheblichen Umfang gegenüber den
Anlegern in Aussicht gestellt wurden, die derzeit nicht zu den bei
Vertragsabschluss in Aussicht gestellten Rückkaufswerten durchgeführt werden
können. Zudem können die fälligen Mietzahlungen nicht erbracht werden.”
Gleichzeitig wird so getan, als wäre der Markt heute schlechter als bei Abschluss
der Verträge: “Als die aktuell laufenden Verträge abgeschlossen wurden,
herrschte auf dem Weltmarkt eine große Nachfrage nach Containern, die nur zu
marktüblichen hohen Preisen befriedigt werden konnte.” Merkwürdig, wenn in 2017
Neucontainer im Durchschnitt teurer waren als die Jahre vorher, als die
Investoren der insolventen Gesellschaften bei P&R einkauften. Das war
nämlich von 2013 bis 2016 (kleine Private-Placements in 2017 ausgenommen).
Außerdem waren die Rückkaufspreise bei den meisten Anlagemodellen nicht
garantiert, sondern nur in Aussicht gestellt.
Containerpreise sind
2017 deutlich gestiegen
2013 bis 2016 waren die Preise für Neucontainer günstiger
als 2017
Quelle: Textainer Group Holdings Ltd., Investor
Presentation, February 2018
Wechselkurs.
Weiterhin stellt sich die Frage, warum das die deutschen
Gesellschaften überhaupt tangiert, so lange die P&R Equipment & Finance
Corp. aus der Schweiz zahlungsfähig ist. Dazu stellt Martin Ebben als
Geschäftsführer und Vorstand ausdrücklich klar: “Die weiteren Gesellschaften
der P&R Gruppe, und insbesondere die P&R Transport-Container GmbH sind
nicht unmittelbar betroffen.” Ähnliches gilt für einen anderen Aspekt, der als
Hintergrund für die Insolvenzanträge aufgeführt wird: das Wechselkursrisiko
zwischen Euro und US-Dollar, das eigentlich von der schweizer P&R
Corporation getragen werden müsste. Deshalb wird in der Risikobeschreibung der
Verkaufsprospekte das Wechselkursrisiko nur für den Fall erwähnt, dass die
P&R Equipment & Finance Corp. ausfällt. Das ist aber nicht der Fall.
Also eine weitere Lüge in Bezug auf die Insolvenzgründe der drei deutschen
Emittentenunternehmen: “Hinzu kommen nachteilige Wechselkursentwicklungen, da
die Mieten gegenüber den Anlegern in Euro gezahlt werden, die Vermietung der
Container auf dem Weltmarkt jedoch gegen US-Dollar erfolgen muss.”
11a-Mitteilung.
Keinen Insolvenzantrag stellte (bisher) die P&R
Transport-Container GmbH, die als Emittentin für die von der Finanzaufsicht
BaFin gestatteten Verkaufsprogramme fungierte. Es wäre spannend zu erfahren,
warum die im schweizerischen Zug ansäßige P&R Equipment & Finance Corp.
an diese Gesellschaft die Mieten überwiesen hat, während die Anleger der alten
P&R-Modelle ihr Geld nicht bekamen. Hängt es damit zusammen, dass die BaFin
gemäß Vermögensanlagengesetz weitreichende Auskunfts- und Verfügungsbefugnisse
hat? Oder welche Lüge verbirgt sich hinter der offiziellen Mitteilung gemäß
Paragraph 11a Vermögensanlagengesetz, wonach die P&R Transport-Container
GmbH Forderungen an die insolventen P&R-Unternehmen hat, die nun
ausfallgefährdet sind. Woraus resultieren diese Forderungen eigentlich, die in
den Verkaufsprospekten nicht beschrieben sind. Vielmehr wird dort die
wesentliche Vertragsbeziehung gemäß Rahmenvertrag vom 1. Juli 2016 mit der
schweizer P&R beschrieben. Der würde die P&R Transport-Container GmbH
nun Geld schulden. Weshalb das, wenn außer den Containereinkäufen eigentlich
nur Geld aus der Schweiz nach Deutschland fließen soll. Wurden etwa die
Container nicht vollständig bezahlt? Und warum werden eigentlich keine Beträge
genannt?
In der Schweiz liefen
alle wichtigen Verträge zusammen
Wo kommen bei der P&R Transport-Container plötzlich
Forderungen gegen die insolventen P&R-Gesellschaften her?
Quelle: Verkaufsprospekt Angebot 5005
Loipfinger’s Meinung.
Es begann alles, dass ein Handelspartner seinen
Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Aus Sicht der deutschen
P&R-Unternehmen kann das eigentlich nur die in der Schweiz ansässige
P&R Equipment & Finance Corp. sein. Doch der geht es gut und drei
deutsche Unternehmen sind insolvent. Warum wird diese entscheidende Frage nicht
beantwortet? Stattdessen wird mit irreführenden Fakten geglänzt und vom eigenen
schneeballartigem System abgelenkt. Warum werden keine Beträge genannt? Sowohl
das von Anlegern investierte Volumen als auch die Forderungen und
Verbindlichkeiten werden nicht beziffert. Warum wird mit Markttrends
argumentiert, ohne die konkreten Preise zu benennen? Warum bekamen eigentlich
die Investoren der P&R Transport-Container GmbH ihr Geld, während die
Anleger der anderen P&R-Gesellschaften leer ausgingen? Tarnen &
Täuschen bleibt weiterhin das Motto.
Weitere Informationen.
Wer mehr zu den Hintergründen erfahren möchte, sollte die
Berichte von Investmentcheck von Juli 2016, Juni 2017, vom 8. März und vom 19.
März 2018 nachlesen. Auch im kürzlich erschienenen Buch „Achtung,
Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen.
Quelle: http://www.investmentcheck.de
Link zum Originalbeitrag: http://www.investmentcheck.de/?nv=5814&id=3693
Fazit des BSZ e.V.: Auch die halbe Wahrheit ist eine
ganze Lüge!
Inzwischen ist bekannt
geworden, dass sich ein Netzwerk von Vermittlern – gebündelt durch deren Anwalt
– gebildet hat, dessen Ziel es ist, konkret Einfluss auf die Anleger zunehmen.
Dieses Paket soll unter anderem Kommunikationsmaßnahmen für
den Vertrieb umfassen und eindeutig dazu dienen, dass die P&R-Investoren
ihre Rechte möglichst nicht verfolgen. Auch raten wir davon ab, Vertrieblern
jetzt noch Auskünfte über das eigene Vermögen zu geben oder mit den
P&R-Gesellschaften geführten Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.
Ob überhaupt gegen
einen Vermittler oder eine Bank vorgegangen werden kann, ist ganz eindeutig
eine Frage des Einzelfalles.
Konkrete Anhaltspunkte sind dafür vorhanden, so wie es die
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aus vielen Gesprächen mit Anlegern in den
vergangenen drei Wochen erfahren haben.
Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor
nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank
durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss.
Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht
rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und
exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.
Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln.
Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln.
Verpassen Sie keinen
Artikel mehr indem Sie unseren Newsletter abonnieren.
- Die
P & R Transport-Container GmbH führt den Betrieb weiterhin, so dass
der Tipp der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte weiterhin gilt: Fordern Sie Ihre
Eigentumszertifikate.
Der BSZ informiert die Fördermitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment über
Aktuelles, wenn sich die Lage ändern sollte.
Bis dahin raten diese
Rechtsanwälte dazu, zunächst die nächsten Entwicklungsschritte abzuwarten und
keine Maßnahmen zu ergreifen, die nur Kosten verursachen
Für weitere regelmäßige Informationen haben wir die Möglichkeit
der Anmeldung zu dem BSZ e.V. Newsletter
recht§billig bereitgestellt. Hierüber erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten
Informationen, auch zu P&R. Verpassen Sie keinen Artikel mehr indem Sie den
Newsletter abonnieren.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt
unverzüglich der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment beitreten. http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben
langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich
die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung
bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte
Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem
gesamten Bundesgebiet betreut. Durch
Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit
einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich
diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur
Kenntnis nehmen.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten
durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online
den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.
Sie wollen weiterhin
informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de