Donnerstag, März 15, 2018

CONTI 148. Schifffahrtsgesellschaft GmbH & Co. KG MT 'CONTI GREENLAND'

Bei der MT "CONTI GREENLAND" blieben Ausschüttungen bislang hinter den Prospektprognosen zurück. Die Zukunft ist unsicher. Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.

Der Fonds investierte in einen Produktentanker der sogenannten Handysize-Klasse mit einer Tragfähigkeit von 37.000 tdw. Das Schiff wurde im September 2008 abgeliefert, also zu einem Zeitpunkt, zu dem sich nicht nur die Wirtschafts- und Finanzkrise konkret abzeichnete, sondern auch die seit geraumer Zeit angewachsene Übertonnage. Zu diesem Zeitpunkt war bereits absehbar, dass das prognostizierte Charterratenniveau allein aufgrund der Anzahl der neu auf den Markt drängenden Schiffsneubauten nicht wird erreicht werden können. Die Ausschüttungen blieben bislang weit hinter den prospektierten Ausschüttungen zurück.

Und diese auch nicht als Gewinnausschüttung, sondern als Liquiditätsausschüttungen, die im Falle einer Insolvenz gegebenenfalls zurückgezahlt werden müssten.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger, die die CONTI 148. Schifffahrtsgesellschaft GmbH & Co. KG MT "CONTI GREENLAND" " gezeichnet haben. Nicht nur gegen die beratenden Banken, sondern auch gegen die sogenannten Gründungsgesellschafter des Fonds, weil der Zeichnungsprospekt fehlerhaft ist.

Die den Anwälten bekannten Zeichnungsempfehlungen der Banken erfolgten ab Mai 2008, also zu einem Zeitpunkt, als auch das Charterratenniveau wegen der angewachsenen Übertonnage seinen steilen Sinkflug begann. Es war bereits klar absehbar, dass sich die Charterraten so schnell nicht wieder wird erholen werden. Im Gegenteil, sie mussten weiter fallen.

Gleichwohl wurde in zahlreichen diesen Anwälten bekannten Beratungssituationen behauptet, dass die Beteiligung ein solides, sicheres Investment sei, das darüber hinaus attraktive Renditen verspreche. Die zahlreichen konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, die konkrete Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, die hohen Weichkosten der Beteiligung, die nicht werthaltig in das Schiff flossen, oder die Tatsache, dass hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an den Vertrieb flossen, um dieses Investment „in den Markt zu drücken".

Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation. Für das Fondsschiff wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit völlig unrealistischen Charterraten kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der Investition hingewiesen.

Die genannten Prospektfehler ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.

Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was die Kosten deutlich verringert. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren können.

Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an dem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das die Anwälte auf den Weg bringen möchten.

Diese Anwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund ihrer nachgewiesenen Expertise haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in verschiedenen Verfahren aus dem Kreis derer Mandanten ausgewählt.

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.

Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren unwiderruflich alle Ansprüche.

Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds prüfen die Rechtsanwälte für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zu Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Der Ansprechpartner für betroffene Anleger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und wird Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.

Durch Kompetenz und Vertrauen ist der BSZ® e.V. in 20 Jahren zu einem der bekanntesten Anlegerschutzvereine geworden.

Wir bieten unseren Fördermitgliedern eine Dienstleistung die ihnen echte Vorteile vermittelt. Durch ein operatives  Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind ausgewiesene Spezialisten im Bereich Bank und Kapitalmarktrecht.

Unsere absolute Stärke und darauf sind wir stolz: Rasches Handeln. Keine Floskelgespräche. Das sind typische BSZ Standards. Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds 'CONTI GREENLAND' anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds 'CONTI GREENLAND' kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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HH

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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