Bei der MT "CONTI GREENLAND" blieben
Ausschüttungen bislang hinter den Prospektprognosen zurück. Die Zukunft ist
unsicher. Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.
Der Fonds investierte in einen Produktentanker der
sogenannten Handysize-Klasse mit einer Tragfähigkeit von 37.000 tdw. Das Schiff
wurde im September 2008 abgeliefert, also zu einem Zeitpunkt, zu dem sich nicht
nur die Wirtschafts- und Finanzkrise konkret abzeichnete, sondern auch die seit
geraumer Zeit angewachsene Übertonnage. Zu diesem Zeitpunkt war bereits
absehbar, dass das prognostizierte Charterratenniveau allein aufgrund der
Anzahl der neu auf den Markt drängenden Schiffsneubauten nicht wird erreicht
werden können. Die Ausschüttungen blieben bislang weit hinter den
prospektierten Ausschüttungen zurück.
Und diese auch nicht als Gewinnausschüttung, sondern als
Liquiditätsausschüttungen, die im Falle einer Insolvenz gegebenenfalls
zurückgezahlt werden müssten.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten
und vertreten geschädigte Anleger, die die CONTI 148. Schifffahrtsgesellschaft
GmbH & Co. KG MT "CONTI GREENLAND" " gezeichnet haben. Nicht
nur gegen die beratenden Banken, sondern auch gegen die sogenannten
Gründungsgesellschafter des Fonds, weil der Zeichnungsprospekt fehlerhaft ist.
Die den Anwälten bekannten Zeichnungsempfehlungen der Banken
erfolgten ab Mai 2008, also zu einem Zeitpunkt, als auch das Charterratenniveau
wegen der angewachsenen Übertonnage seinen steilen Sinkflug begann. Es war
bereits klar absehbar, dass sich die Charterraten so schnell nicht wieder wird
erholen werden. Im Gegenteil, sie mussten weiter fallen.
Gleichwohl wurde in zahlreichen diesen Anwälten bekannten
Beratungssituationen behauptet, dass die Beteiligung ein solides, sicheres
Investment sei, das darüber hinaus attraktive Renditen verspreche. Die
zahlreichen konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, die konkrete
Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, die hohen Weichkosten der Beteiligung,
die nicht werthaltig in das Schiff flossen, oder die Tatsache, dass hinter dem
Rücken der Anleger hohe Provisionen an den Vertrieb flossen, um dieses
Investment „in den Markt zu drücken".
Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im
Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation.
Für das Fondsschiff wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit völlig
unrealistischen Charterraten kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt
nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der
Investition hingewiesen.
Die genannten Prospektfehler
ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.
Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was
die Kosten deutlich verringert. Die hier berichtenden BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte haben für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie
entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent
seiner Beteiligungshöhe reduzieren können.
Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im
Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an dem Kapitalanleger-Musterverfahren
(KapMuG), das die Anwälte auf den Weg bringen möchten.
Diese Anwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren
gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und
die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund ihrer nachgewiesenen Expertise haben die
Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in verschiedenen Verfahren aus dem
Kreis derer Mandanten ausgewählt.
Wenn Sie Ihr Kapital
retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.
Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds
verjähren unwiderruflich alle Ansprüche.
Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Für die
Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds prüfen die
Rechtsanwälte für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre
Möglichkeiten zu Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Der Ansprechpartner
für betroffene Anleger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und wird
Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die
Chancen und Risiken umfassend aufklären.
Durch Kompetenz und
Vertrauen ist der BSZ® e.V. in 20 Jahren zu einem der bekanntesten
Anlegerschutzvereine geworden.
Wir bieten unseren Fördermitgliedern eine Dienstleistung die
ihnen echte Vorteile vermittelt. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte,
werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften
wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind ausgewiesene Spezialisten im Bereich Bank
und Kapitalmarktrecht.
Unsere absolute Stärke
und darauf sind wir stolz: Rasches Handeln. Keine Floskelgespräche. Das sind typische BSZ
Standards. Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der
Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds
'CONTI GREENLAND' anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds 'CONTI
GREENLAND' kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
HH
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen