Sonntag, September 30, 2018

Deutschland hat die höchsten Strompreise in Europa, dabei erhalten wir von Wind und Sonne keine Rechnung.

Strom wird billig produziert, ist aber durch Steuern und Gebühren für nicht wenige Bürger unbezahlbar geworden, Viele Deutsche sitzen im Dunkeln, weil sie Ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können. Für sie hat sich die Energiewende zu einem unbezahlbaren Desaster entwickelt.

Über diese Seite der Energiewende ist in den Medien kaum etwas zu lesen. Warum berichtet niemand darüber, was in Deutschland wirklich passiert? Das einzige was die Energiewende bis jetzt erreicht hat, ist die Versorgungssicherheit  zu gefährden und die sozialen Spaltung der Gesellschaft voran zu treiben.

Wer Energiewende und Verkehrswende kritisch hinterfragt, kann nur zu einem Ergebnis kommen. Staatsversagen!

Die Verkehrswende soll uns vor giftigen Abgasen schützen, die angeblich jedes Jahr für Tausende von Toten verantwortlich sein sollen. Jetzt steht uns die größte Enteignungswelle in der Geschichte der Bundesrepublik bevor, Arbeitsplätze gehen verloren, Arme die sich kein neues Auto leisten können, werden aus den Städten ausgesperrt und können teilweise ihren Arbeitsplatz nicht mehr erreichen.  

Die Energiewende sollte uns sauberen und bezahlbaren Strom liefern. Der Strom ist für viele unbezahlbar teuer geworden. Wir haben den ländlichen Raum durch Windkraftanlagen verschandelt und zum Industriegebiet gemacht.  Die durch  Windkraftanlagen erzeugten Emissionen stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Betroffene dar.

Die Politik hat sich ohne Not von einer Energieversorgung verabschiedet  die unserem Land erschwingliche Strompreise, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit garantiert hatte. Das Versprechen, den Energiebedarf unseres Landes mit Windkraft und Solarenergie zu decken, hat sich als Fehlprognose erwiesen. Ein Kurswechsel ist von dieser Regierung nicht zu erwarten. Den können nur die Bürger bei der nächsten Wahl mit Abgabe ihrer Stimme herbeiführen.

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V. Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags.

Der Rechnungshof und die Energiewende. Steuer auf CO2 soll Energiewende retten.

»Steigen die Kosten der Energiewende weiter und werden ihre Ziele weiterhin verfehlt, besteht das Risiko des Vertrauensverlustes in die Fähigkeit von Regierungshandeln.«

Krachend gescheitert. Das Urteil des Bundesrechnungshofes überrascht nicht. Außer gigantischen Kosten hat die Energiewende nichts produziert. Das ist nicht sonderlich neu, nur hat das jetzt auch der
Bundesrechnungshof  in seinem Sonderbericht »Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie« erhebliche Defizite festgestellt und eine sonderbare Empfehlung ausgesprochen.
»In den letzten fünf Jahren wurden für die Energiewende mindestens 160 Milliarden € aufgewendet.« Die Prüfer haben sich die Strukturen im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium angesehen und verpassen dem Minister und seinem teuren Apparat eine deftige Klatsche:

»Allein im BMWi sind 34 Referate in vier Abteilungen damit befasst, die Energiewende umzusetzen. Dazu sind fünf weitere Bundesministerien und alle Länder an der Umsetzung der Energiewende beteiligt. Dennoch hat das BMWi nicht festgelegt, was die Koordination der Energiewende umfasst. Eine gesamtverantwortliche Organisationsform gibt es bis heute nicht.«

Sie listen Details einer horrenden Bürokratie auf:

»Es gibt derzeit 26 Gesetze und 33 Verordnungen, die mit teils hohem Detaillierungsgrad Erzeugung, Speicherung, Übertragung, Verteilung und Verbrauch von Energie regeln. Die mit Blick auf die Umsetzung der Energiewende notwendigen Änderungen dieser Normen sind zeitaufwendig. Dies erschwert eine flexible Anpassung von Steuerungsmaßnahmen an die dynamische Entwicklung, die die Energiewende mit sich bringt.«

Welche Energiewenden-Aktion was bewirkt und wieviel sie kostet, weiß niemand im Berlin der Neuzeit.

Sie können nichts außer die Infrastruktur eines Landes im Blindflug außer Gang zu setzen und Landschaften mit Windradmüll zerstören. Die Prüfer des Rechnungshofes bringen das Kunststück fertig und fragen nicht zum Beispiel bei Physikern danach, ob solch eine Verrücktheit wie die Energiewende physikalisch-technisch möglich ist, sondern kritisieren nur mangelnde Steuerung. Sie fordern, Wahnsinn mit noch größerem Wahnsinn zu erschlagen: Eine was – natürlich Steuer – könnte helfen, jetzt eben eine auf CO2.

Großartig: nicht nur Autos und Heizungen und Atmen, sondern auch jeden Baum, jeden Strauch auf seinen Output an CO2 zu besteuern. Denn auch die benötigen nicht nur CO2 als Baumaterial für Stämme, Äste und Blätter, sondern sie geben CO2 ab. Denn es muss ja gerecht zugehen.

Claudia Kemfert, die ständig laut Durchhalteparolen hinausposaunende »Energieökonomin«, hat schon früh (2012) einen CO2 Preis von 60 Euro pro Tonne »ausgerechnet«. Wirtschaftsminister Altmaier lehnt eine solche CO2 Steuer ab. Bisher.

Das Wirtschaftsministerium wiederum weist die Kritik des Bundesrechnungshofes zurück und meint, die EEG-Umlage könnte nicht den Kosten der Energiewende zugerechnet werden. Also das, was für den Stromverbraucher die exorbitanten Kosten ausmacht, seien keine Kosten der Energiewende. Auf so etwas kommt man nur noch in Berlin.

In Bonn beim Bundesrechnungshof wiederum befürchtet man Staatsversagen, sollte es so weitergehen mit der Energiewende:

»Steigen die Kosten der Energiewende weiter und werden ihre Ziele weiterhin verfehlt, besteht das Risiko des Vertrauensverlustes in die Fähigkeit von Regierungshandeln.«

Als ob es das überhaupt noch gibt. Nur noch die letzten Hardcore Grünen glauben an die Notwendigkeit einer Energiewende, träumen immer noch davon, dass es notwendig ist, CO2 zu reduzieren und diesem Ziel alles unter zu ordnen. 160 Milliarden € mir nichts dir nichts verpulvert. Auf der anderen Seite ist Strom zum Luxusgut avanciert und zur Mangelware verkommen. Zu teuer, zu schlechte Qualität beeinträchtigt empfindliche Steueranlagen in der Industrie, Unternehmen verlagern energieintensive Produktion ins Ausland.

Dennoch, das ist das Erstaunliche, glauben viele Bürger an die Notwendigkeit und Machbarkeit einer Energiewende – befeuert von öffentlich-rechtlichen Propagandasendern, die diese Ideologie in die Köpfe blasen und jubeln, wenn die EU Klimaziele erhöhen und Treibhausgase senken will.

Es ist eine Mafia, an der zu viele mit verdienen, vor allem auch viele Politiker, die sich wie in Kassel über Windkraft die Taschen voll machen mit ihren politischen Entscheidungen, Wälder für Winterräder abzuholzen.

Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde! Wir wissen, dass unsere Zukunft davon abhängt, dass jeder von uns die Herausforderung annimmt und verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt handelt. Es geht darum, unser tägliches Leben so zu verändern, dass wir uns jeden Tag als Gast verhalten.

Die Gesellschaft ist sich zunehmend bewusst, dass Umweltproblemen  nicht allein von der Regierung gelöst werden können. Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Die Gesellschaft muss kollektiv ihre eigene Zukunft gestalten. Gast in einem intakten Ökosystem zu sein bedeutet, die ethischen Verantwortlichkeiten von Individuen, Organisationen, Ländern und Unternehmen durchzusetzen, um neue Formen der Solidarität zu schaffen, um alles Leben auf der Erde zu schützen.

Eines der Leitziele des Vereins UTR ist es,  Veränderungen in Haltung und Verhalten zu fördern und informierte Aktionen zum Schutz des Lebens auf der Erde zu fördern.

  • Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.


Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Übrigens…..

Der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| ist eine Non-Profit-Organisation und beschäftigt sich mit  Fragen des  Umweltschutzes mit dem Ziel des Aufbaus und der Erhaltung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele eines recht verstandenen Umweltschutzes auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V.

Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Experten und den Berichten engagierter Bürger. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

  • Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefax 06071- 9816829
Internet:


….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….



Freitag, September 28, 2018

Kapitalanlage gescheitert? Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung

Bei notleidenden Kapitalanlagen werden, die Entscheidungen der Anleger oft auf emotionaler Ebene getroffen. Hier hat sich, beding auch durch äußere Einwirkungen, ein automatisches unbewusstes System entwickelt lieber den Verlust hinzunehmen als „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher zu werfen.

Im Gegensatz zu der ursprünglichen äußerst positiv besetzten Anlageentscheidung, tritt nun die Maximierung von Chancen in den Hintergrund. Bei Anlageverlust hat sich die ursprüngliche Motivation, dem Versprechen hoher Gewinne Glauben zu schenken, ins Gegenteil verkehrt. In der Aufarbeitung des Verlustes ist für den Anleger zur Hauptfrage geworden, was man bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen noch alles verlieren könnte und keineswegs was man gewinnen kann!

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung

Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

  • Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Klagen?

Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten

Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!

Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

  1. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

  1. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

  1. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.

Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen vorher vereinbarten Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts!

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf:


Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob ein einzelner Anwalt – mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft –  diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen.

Fazit des BSZ® e.V.

Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Der aktuelle BSZ® e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos dem  BSZ e.V. Solidarservice  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die Fördergemeinschaft BSZ e.V. Solidarservice  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen.






Mittwoch, September 19, 2018

P&R Unternehmensgünder in Untersuchungshaft. Was haben die Anleger davon?

Wie aus der Berichterstattung des BSZ e.V.  in den vergangenen Tagen zu entnehmen war, kann sich der Gründer des P&R-Firmenimperiums, Heinz Roth, nicht mehr frei bewegen. Er ist festgenommen worden und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft sah Fluchtgefahr auf Grund Anlagebetruges im Milliardenbereich und beantragte einen Haftbefehl.
                                                                                                                    
Roth hatte nicht nur die P&R-Unternehmensgruppe gegründet, sondern leitete sie verantwortlich jahrelang in verschiedenen Funktionen.

Nach Informationen, die von der Staatsanwaltschaft München stammen, geht man von einem Gesamtschaden von etwa 1,5 bis 2 Milliarden Euro aus. Es wird ausweislich der Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst angenommen, dass es sich damit um den größten Anlagebetrug in Deutschland handeln könne. Anstelle das von Anlegern eingesammelte Geld in Container zu investieren, sei das Vermögen dazu genutzt worden, um lediglich Finanzlöcher zu stopfen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein so genanntes modifiziertes Schneeballsystem vorlag. Ein weiterer Vorwurf scheint zu sein, dass man den Anlegern – entgegen der Ankündigungen – nicht das Eigentum an Containern übergeben hatte.

Für Anleger dürfte es eine Art Genugtuung sein, dass Roth festgesetzt worden ist. Damit ist es ihnen jedoch nicht möglich, finanziell zu profitieren.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sie gegen Roth klagen und sinnvollerweise zuvor einen dinglichen Arrest beantragen.

Warum ein dinglicher Arrest?

Ein dinglicher Arrest soll geldwertes Vermögen für den Berechtigten sichern! So kann derjenige, der zur Zahlung verpflichtet ist,  diesen Vermögenswert nicht mehr an andere Personen übertragen. Der Vermögensanteil steht damit nur demjenigen zu, der aktiv geworden ist.

Hier hat das Landgericht München auf Grund der Darstellung einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
des Sachverhalts angenommen, dass Herr Roth Maßnahmen in die Wege geleitet hat, um seine Vermögenswerte der Vollstreckung zu entziehen.

Was ist ein dinglicher Arrest?

Unter einem dinglichen Arrest versteht man, dass Vermögenswerte konkret „festgefroren“ werden. Es gilt dabei das Prinzip, dass derjenige, der zuerst die Initiative ergriffen hat, auch als erster an dem Vermögensgegenstand – unter Ausschluss anderer – berechtigt ist. Das gibt dem Anspruchssteller bis Ende des Zivilverfahrens eine Sicherheit. Damit ein dinglicher Arrest erlassen wird, muss ein entsprechend ausführlich begründeter Antrag bei Gericht gestellt werden.

Nicht nur gegenüber bereits bekanntem Vermögen kann der Anspruch festgesetzt werden. Die Rechte gehen noch weiter:  Es besteht durchaus die Möglichkeit, Kenntnis zu erlangen, welche weiteren Vermögensbestandteile zur Sicherung für Geschädigte herangezogen werden können.

Wie geht es nach dem dinglichen Arrest weiter?

Man darf nicht auf halben Wege stehen bleiben: Nachdem die Sicherung ausgebracht worden ist, muss der Schadensersatzanspruch in einem normalen gerichtlichen Verfahren für einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Wenn dieser Verfahrensschritt auch gewonnen wird, kann der bereits gepfändete Vermögenswert verwertet werden und so wird der Schaden wieder gutgemacht.

Das Münchener Landgericht hat einem von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei beantragten sogenannten dinglichen Arrest gegen den P&R-Firmengründer Heinz Roth zugestimmt.

Damit hat soweit bekannt erstmals ein Richter im P&R-Anlageskandal anerkannt, dass es Haftungsansprüche von Anlegern gegen P&R-Gründer Roth geben könnte.“

Das Landgericht München hat in einem so genannten Arrestbeschluss die Vollstreckung in Vermögenswerte von Heinz Roth für einen P&R-Mandanten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  ermöglicht. Der BSZ e.V.  freut sich darüber, dass es dieser Kanzlei gelungen ist, Gelder bei dem Unternehmenslenker Roth für Anleger zu sichern.

Roth, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, muss sich damit abfinden, dass das Geld jetzt für den P&R-Anleger „reserviert“ ist. Roth hat allerdings die Möglichkeit sich „freizukaufen“, indem er den Gegenwert von etwa € 180.000,00 bei Gericht für den Anleger dieser Kanzlei quasi in bar hinterlegt. Außerdem muss er noch für die gerichtlich verursachten Kosten einstehen. Vorausgegangen war eine Zahlungsaufforderung, die Roth jedoch missachtete.

Betroffene P&R-Anleger die wissen möchten ob auch sie davon profitieren können, fordern das Anmeldeformular zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft „P&R“ Container  per E-Mail an: BSZ-ev@web.de

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dienstag, September 11, 2018

Haben Sie Geld zu verschenken? Nein? Dann lassen Sie Ihre Ansprüche zum Jahreswechsel 2018/2019 auch nicht verjähren!

Zum Jahreswechsel 2018/2019 verglühen nicht nur die Silvesterraketen am Himmel sondern es verschwinden auch Milliarden Euro durch Verjährung. Jeder der einen berechtigten Anspruch hat, sollte also rechtzeitig prüfen lassen ob seine Forderung zum Jahresende 2018 vielleicht verjähren könnte.  Ansprüche aus dem Jahr 2015 könnten am 31.12.2018 verjähren.

Auch Tausende VW-Geschädigte die im Jahr 2015 von den Betrügereien erfahren haben, sollten sich jetzt unbedingt vor einer Verjährung absichern.

Geschädigte Kapitalanleger die zum Beispiel durch unzureichende Beratung Schadensersatz wegen Falschberatung fordern wollen, sollten die Verjährung im Auge behalten und sich eventuell fachkundig beraten lassen. Manche Anleger glauben, es sei längst zu spät, um noch etwas gegen Berater oder Initiatoren von Fonds zu unternehmen, was aber nicht in jedem Fall richtig ist.  Darüber hinaus gibt es Fälle, bei denen der Anleger mit seinem gesamten Vermögen haftet und Nachschüsse leisten muss.

  • Nach Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2018 werden jedenfalls die beteiligten Verkäufer, Banken, Vertriebe und Initiatoren Grund zu feiern haben, wenn die Geschädigten, aus welchen Gründen auch immer, sich gescheut haben ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen.

Der BSZ e.V. rät im Hinblick auf diese Situation grundsätzlich, umgehend überprüfen zu lassen, ob Ansprüche zu verjähren drohen bzw. ob ggf. Chancen bestehen, die Durchsetzung der Ansprüche realisieren zu können. Kurz gesagt, man sollte den Beteiligten nicht gönnen, wegen der Verjährungsvorschriften alleine ihnen die Vorteile hieraus zukommen zu lassen.

Verjähren Ihre Ansprüche zum 31.12.2018?

Wer Schadensersatzansprüche in Betracht zieht sollte unbedingt die Verjährungsfristen im Auge behalten. In der nachfolgenden Tabelle ist abzulesen wie wenig Zeit noch verbleibt um die Verjährung zu hemmen.

Vom 11. September 2018, 00.00 Uhr bis 31. Dezember 2018, 00.00 Uhr sind es nur noch:

Monate
3 + 20 Tage
Wochen
15 + 6 Tage
Tage
111
Stunden
2664
Minuten
159840
Sekunden
9590400
  
Sofern für eine sorgfältige Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

In allen Fällen, von möglicherweise eintretender Verjährung, können Betroffene einen Antrag bei der von dem BSZ e.V.  empfohlenen  staatlich anerkannten Gütestelle einreichen.
  
Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang

Mit einem Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle kann eine drohende Verjährung auch noch „auf den letztem Drücker“ verhindert werden.

Ein solches Verfahren weist viele Vorteile auf, allerdings nur dann, wenn es richtig angewandt wird.

Mit der Einreichung des Antrags auf Durchführung des Güteverfahrens bei einer anerkannten Gütestelle können Betroffene die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs hemmen.   Wer mit seinem Gegner vor einer anerkannten Gütestelle einen Vergleich schließt, kann aus der protokollierten Einigung die Zwangsvollstreckung betreiben genauso wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich.

In der Vergangenheit ist es allerdings vorgekommen, dass eingereichte Mustergüteanträge nicht dazu geeignet waren, die Verjährung zu hemmen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erteilte  diesen Mustergüteanträgen eine klare Absage. Die erhobenen Klagen wurden nur deshalb abgewiesen, da die Verjährung nicht gehemmt wurde. Selbst wenn den betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen würden, steht dem Anspruch die  Verjährung entgegen. Nach Auffassung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten hätte dieser „Fehler“ bezüglich der Musteranträge keinesfalls gemacht werden müssen. Vielmehr wäre es ein Leichtes gewesen, die Ansprüche zu individualisieren, was nur einen geringen Mehraufwand bedeutet hätte.

  • Mandanten, welche aufgrund dieses erheblichen Mangels Klageverfahren verloren haben bzw. verlieren, stehen Regressansprüche gegenüber den Kanzleien/Anwälten zu, welche diese Musteranträge zur Verfügung gestellt haben bzw. angeraten haben, Musteranträge zu verwenden.

Der Bundesgerichtshof fordert eine sogenannte „Individualisierung“ der geltend  zu machenden Ansprüche:

Werden z.B. Ansprüche wegen einer vorgeblichen Falschberatung geltend gemacht, müssen im Güteantrag die anspruchsbegründenden Tatsachen möglichst konkret beschrieben („individualisiert“) werden:

·         die Kapitalanlage konkret nach Art, eingesetztem Kapital und Zeichnungsdatum
·         entsprechend genaue Angaben bezüglich begleitender Rechtsgeschäfte wie eine Darlehensfinanzierung der Kapitalanlage (Darlehensvertrag) oder den Abschluss begleitender Versicherung (z.B. gekoppelte Kapitallebens-versicherung)
·         Zeit und Ort der Beratung sowie Name des Beraters und der wesentliche Inhalt der geführten Gespräche sowie des verwendeten Informationsmaterials
·         möglichst konkrete Bezifferung des geltend gemachten Schadens und, falls relevant, der Zusammensetzung des Schadens (einzelne Schadenspositionen) sowie Angabe, ob zusätzlich ein Verzugsschaden oder entgangener Gewinn geltend gemacht werden soll
·         möglichst konkrete Benennung des Antragsziels (z.B. Rückabwicklung gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrags und/oder Freistellung von bestehenden Verbindlichkeiten)

Werden beratungsunabhängig Informationspflichtverletzungen z.B. durch einen vorgeblich fehlerhaften Prospekt geltend gemacht, muss der Güteantrag Folgendes enthalten:
·         Erläuterung der erworbenen Anlage (z.B. Aktie, Gesellschaftsbeteiligung, Lebensversicherung)
·         Erwerbszeitpunkt
·         Preis bzw. Aufwand
·         Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen
·         möglichst konkrete Bezifferung und Darstellung des geltend gemachten Schadens

Da die Gütestelle Betroffene nicht beraten darf empfiehlt sich, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wegen der hohen Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an den Inhalt von Güteanträgen stellt, eine anwaltliche Vertretung.
Der BGH hat mit seinem Urteil für Klarheit gesorgt, welche Anforderungen ein Güteantrag erfüllen muss. Von Mustergüteanträgen ist daher abzuraten. Gleichzeitig bedeutet das Urteil aber nicht, dass keine Güteanträge zur Verjährungshemmung möglich sind. Sie können die letzte Möglichkeit sein, die Verjährung der Schadensersatzansprüche zu hemmen, ehe die Forderungen endgültig verloren sind.
Der BSZ e.V. sieht die Vorteile eines Güteverfahrens vor allem darin:
1.  Hemmung der Verjährung

Durch die staatliche Anerkennung als Gütestelle tritt bereits mit rechtzeitigem Antragseingang die Hemmung der Verjährung für mindestens 6 Monate ein.
Die Hemmung der Verjährung tritt unabhängig davon ein, ob der Antragsgegner dem Güteverfahren beitritt.
2.  Geringere Verfahrenskosten

Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle, entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren meist deutlich geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens ab, ist lediglich eine niedrige Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt, wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung.
3.  Vertraulichkeit

Anders als ein Gerichtsverfahren ist das Güteverfahren nicht öffentlich. Daher gelangen keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit.
  • Mehr Info zum Güteantrag finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierende staatlich anerkannte Gütestelle so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Verjährung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Die Gerichte entscheiden im Namen des Volkes „für gesunde Luft“ – aber in vielen Fällen auch gegen das Volk!

Es ist eine Schande für Deutschland, dass eine Nichtregierungsorganisation wie die DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. sich mehr oder weniger selbst mit Überwachungsaufgaben betraut, die zwingend von der Bundesregierung zu erbringen wären. Die hat sich aber, durch die fatale Nähe zur Autoindustrie, zumindest was den Abgas-Skandal betrifft, selbst handlungsunfähig gemacht.

Vor diesem Hintergrund klagt sich nun der DUH e.V. quer durch die Republik und kann, wie sich jetzt am Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zeigt, ganze Wirtschaftsregionen in Bedrängnis bringen. Die Gerichte berufen sich auf die gesetzlich festgelegten Grenzwerte und unterschreiben natürlich auch die Forderung des DUH e.V., dass gesunde Luft nicht verhandelbar sei.

„Gesunde Luft ist nicht verhandelbar“,

das unterschreibt natürlich auch der UTR e.V. und selbst die betrogenen Autokäufer vertreten keine andere Meinung.

Ein Hauch von einem Hauch von Nichts sorgt für einen Millionenschaden.

Um 10-15 µg pro Kubikmeter soll der EU-Grenzwert von 40 µg Stickoxid pro Kubikmeter Luft überschritten worden sein. Deswegen soll Frankfurt verkehrsmäßig stillgelegt werden. Das hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht entschieden.

Mit Fragen der Gesundheit haben diese extrem geringen Konzentrationen nichts zu tun.

Bei Tierversuchen gelang erst, wenn mindestens 8.000 µg/Kubikmeter Luft an Stickstoffdioxid in der Luft waren, Reizungen der Atemwege auszulösen. Also deutlich mehr Stickoxid in der Luft ist notwendig, um eine Wirkung zu erzielen. Gasherde in den Küchen müssten verboten werden. Dort kann es zu NOx-Konzentrationen von bis zu 4.000 µg/Kubikmeter kommen.

Statt über den Sinn und die Seriosität dieser Grenzwerte zu reden, werden Zweifel von der Politik beiseite geschoben. Ebenso die Frage, wie korrekt die Werte der offiziellen Meßstellen in den Städten sind. Denn viele dieser Stellen erfüllen nicht die EU-Vorgaben. Das interessiert natürlich auch nicht die NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe e.V. Denen sind Profitinteressen wichtiger. Andere Länder stellen ihre Messgeräte so auf, dass dort die Luftwerte größtenteils in Ordnung sind.

Es ist ziemlich sinnlos, Fahrzeuge aus der Stadt zu verbannen, deren tatsächlicher Ausstoß an Abgasen unbekannt ist.

Das hat das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme herausgearbeitet. Dessen Wissenschaftler empfehlen eine einfache Idee, die in früheren Zeiten galt: flüssigeren Verkehr. Wenn die Autos fahren und nicht im Stop & Go- Verkehr stehen, reduziert sich der Stickstoffdioxidausstoß um 29-55 % – je nach Straße und Geschwindigkeit. Auch keine neue Erkenntnis.

Doch die jahrelang praktizierte Ideologie grüner Verkehrsplaner: Den Verkehr durch ungünstige Ampelschaltungen beispielsweise weitgehend zu blockieren, um dem Autofahrer das Fahren in den Straßen madig zu machen. Das hat nicht funktioniert. In der Folge messen jetzt zweifelhafte Messstellen willkürlich festgesetzte Werte. Ergebnis: ein riesiges Chaos.

Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag nach Meinung des UTR e.V. wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  schnelle außergerichtliche  Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

  • Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft  und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten.

Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

  • Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen technische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind. Eine Übereinstimmungsbescheinigung zeigt, dass der jeweilige Motor oder das Fahrzeug allen geltenden Emissionsanforderungen entspricht. 

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer Meinung nach nichtig.

Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.

  • Die Frage muss gestellt werden, was geschehen sollte, wenn NGOs mit falschen Alarmaussagen wider bessere wissenschaftliche Erkenntnisse für Panik sorgen und für Millionenverluste, die vor allem die normalen Autofahrer zu tragen haben.

Auf den Tisch gehört auch die Frage nach der Rechtssicherheit.

Die Fahrzeuge waren zum Zeitpunkt des Kaufes rechtmäßig zugelassene Autos. Nachrüstung, gar eine aufwendige und unsichere Hardware-Nachrüstung verstößt gegen die Rechtssicherheit. Viele Besitzer müssen bereits jetzt nach Software-Updates höheren Benzinverbrauch und teilweise geringere Leistungen hinnehmen.

Vielleicht kann dann auch einmal die Frage näher erörtert werden: Gibt es denn einen nachweisbaren Schaden? Wie weist man Tote durch Dieselabgase nach?

Auch nur halbwegs seriöse Belege für diese Behauptung gibt es nicht. Und die ist immerhin Grundlage für maximalen Schaden bei Autoherstellern und Besitzern. Vor allem Besitzer älterer Diesel haben einen erheblichen Wertverlust zu tragen. Dabei stoßen ältere Dieselmotoren bis zur Euro 4 weniger Stickoxide aus als neuere. Denn je höher die Brennraumtemperaturen im Inneren des Motors sind, desto weniger CO2 blasen sie aus, aber umso mehr Stickoxide entstehen. Erst bei Euro 6 d temp Fahrzeugen reduziert ein SCR-Katalysator diese Stickoxide.

Bisher werfen nur NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe Fake News von 800.000 Erkrankten und Tausenden von »vorzeitigen Toten« in den Raum.

Der nächste GAU ist bereits beschlossen:

Die neuen EU-Grenzwerte für Pkw sollen nach 2021 noch einmal deutlich verschärft werden. Natürlich im Sinne der – na was wohl? – Gesundheit und Umwelt. Die Forderungen lauten immer nur auf 30 prozentige oder 50 prozentige Reduzierung. Damit kann niemand etwas anfangen.

Man kann das auf den Verbrauch umrechnen, darunter kann sich jeder eher etwas vorstellen. Der CO2 Ausstoß hängt direkt proportional mit dem Kraftstoffverbrauch zusammen. Die EU hätte auch gleich sagen können: Die neuen Autos dürfen nur 1,5 bis 2 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen. Nur: Mit solchen Angaben würde das Absurde zu deutlich zutage treten. Jedermann würde den Unsinn sofort erkennen.

DER UTR E.V. RUFT ALLE BETROFFENEN AUTOFAHRER AUF, SICH AN DER AKTION: ENTSCHÄDIGUNG IM ABGASSKANDAL ZU BETEILIGEN.

Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

Danach macht EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH beim Hersteller Ihres Fahrzeugs Ihren berechtigten Anspruch geltend.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags verwenden Sie gerne den „bitte zahlen Button“
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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