Bei notleidenden Kapitalanlagen werden, die Entscheidungen
der Anleger oft auf emotionaler Ebene getroffen. Hier hat sich, beding auch
durch äußere Einwirkungen, ein automatisches unbewusstes System entwickelt
lieber den Verlust hinzunehmen als „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher
zu werfen.
Im Gegensatz zu der ursprünglichen äußerst positiv besetzten
Anlageentscheidung, tritt nun die Maximierung von Chancen in den Hintergrund.
Bei Anlageverlust hat sich die ursprüngliche Motivation, dem Versprechen hoher
Gewinne Glauben zu schenken, ins Gegenteil verkehrt. In der Aufarbeitung des
Verlustes ist für den Anleger zur Hauptfrage geworden, was man bei der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen noch alles verlieren könnte und
keineswegs was man gewinnen kann!
Erste Schritte zur
Vermögenswiederherstellung
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer
manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man
über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des
Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang
zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die
Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und
verliert, dessen Existenz ist bedroht.
- Wenn
Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten
wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles
mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option.
Der BSZ e.V.
Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens
vermittelt.
Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung,
Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Klagen?
Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von
Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld
einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit 1998
aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur
sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner
rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter
gesprochen hat.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ausloten
Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die
BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte
prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor
Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle
außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben,
oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der
drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer.
Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung
verfügt.
Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem
Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für
Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare
anfallen.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
- Beantragen
Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag.
Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.-
Euro nicht unterschreiten.
- Senden
Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der
betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung
oder des – Erwerbs erhalten haben.
- Sollte
der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit
erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
- Wenn
Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die
entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf
Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
abklären.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu
verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind
jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu
vertreten.
Einleitung
außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls
erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft
reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen
Summe einen vorher vereinbarten Förderbeitrag an die BSZ e.V.
Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts!
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.
Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen
Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein
spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann
annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den
Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie
können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles
Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie
beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös,
ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.
BSZ® e.V.
Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf:
- Es
können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher
Rechtsansprüche finanziert werden.
- Wer
sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der
Finanzierer verkaufen.
- Hier können Sie den
Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.
Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. tragen
dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände
von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige
Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in
bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes
verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten,
nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am
nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob ein einzelner Anwalt – mit
oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder
Interessengemeinschaft – diese Aufgabe
so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die
Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen
Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden
ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Der aktuelle BSZ®
e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken
geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen
festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich
Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das
betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre
zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende
Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung
von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert,
fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos dem BSZ e.V. Solidarservice anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die Fördergemeinschaft BSZ e.V.
Solidarservice kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:
bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in die
Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite
Beiträge kostenlos einstellen lassen.
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