Mittwoch, September 19, 2018

P&R Unternehmensgünder in Untersuchungshaft. Was haben die Anleger davon?

Wie aus der Berichterstattung des BSZ e.V.  in den vergangenen Tagen zu entnehmen war, kann sich der Gründer des P&R-Firmenimperiums, Heinz Roth, nicht mehr frei bewegen. Er ist festgenommen worden und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft sah Fluchtgefahr auf Grund Anlagebetruges im Milliardenbereich und beantragte einen Haftbefehl.
                                                                                                                    
Roth hatte nicht nur die P&R-Unternehmensgruppe gegründet, sondern leitete sie verantwortlich jahrelang in verschiedenen Funktionen.

Nach Informationen, die von der Staatsanwaltschaft München stammen, geht man von einem Gesamtschaden von etwa 1,5 bis 2 Milliarden Euro aus. Es wird ausweislich der Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst angenommen, dass es sich damit um den größten Anlagebetrug in Deutschland handeln könne. Anstelle das von Anlegern eingesammelte Geld in Container zu investieren, sei das Vermögen dazu genutzt worden, um lediglich Finanzlöcher zu stopfen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein so genanntes modifiziertes Schneeballsystem vorlag. Ein weiterer Vorwurf scheint zu sein, dass man den Anlegern – entgegen der Ankündigungen – nicht das Eigentum an Containern übergeben hatte.

Für Anleger dürfte es eine Art Genugtuung sein, dass Roth festgesetzt worden ist. Damit ist es ihnen jedoch nicht möglich, finanziell zu profitieren.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sie gegen Roth klagen und sinnvollerweise zuvor einen dinglichen Arrest beantragen.

Warum ein dinglicher Arrest?

Ein dinglicher Arrest soll geldwertes Vermögen für den Berechtigten sichern! So kann derjenige, der zur Zahlung verpflichtet ist,  diesen Vermögenswert nicht mehr an andere Personen übertragen. Der Vermögensanteil steht damit nur demjenigen zu, der aktiv geworden ist.

Hier hat das Landgericht München auf Grund der Darstellung einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
des Sachverhalts angenommen, dass Herr Roth Maßnahmen in die Wege geleitet hat, um seine Vermögenswerte der Vollstreckung zu entziehen.

Was ist ein dinglicher Arrest?

Unter einem dinglichen Arrest versteht man, dass Vermögenswerte konkret „festgefroren“ werden. Es gilt dabei das Prinzip, dass derjenige, der zuerst die Initiative ergriffen hat, auch als erster an dem Vermögensgegenstand – unter Ausschluss anderer – berechtigt ist. Das gibt dem Anspruchssteller bis Ende des Zivilverfahrens eine Sicherheit. Damit ein dinglicher Arrest erlassen wird, muss ein entsprechend ausführlich begründeter Antrag bei Gericht gestellt werden.

Nicht nur gegenüber bereits bekanntem Vermögen kann der Anspruch festgesetzt werden. Die Rechte gehen noch weiter:  Es besteht durchaus die Möglichkeit, Kenntnis zu erlangen, welche weiteren Vermögensbestandteile zur Sicherung für Geschädigte herangezogen werden können.

Wie geht es nach dem dinglichen Arrest weiter?

Man darf nicht auf halben Wege stehen bleiben: Nachdem die Sicherung ausgebracht worden ist, muss der Schadensersatzanspruch in einem normalen gerichtlichen Verfahren für einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Wenn dieser Verfahrensschritt auch gewonnen wird, kann der bereits gepfändete Vermögenswert verwertet werden und so wird der Schaden wieder gutgemacht.

Das Münchener Landgericht hat einem von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei beantragten sogenannten dinglichen Arrest gegen den P&R-Firmengründer Heinz Roth zugestimmt.

Damit hat soweit bekannt erstmals ein Richter im P&R-Anlageskandal anerkannt, dass es Haftungsansprüche von Anlegern gegen P&R-Gründer Roth geben könnte.“

Das Landgericht München hat in einem so genannten Arrestbeschluss die Vollstreckung in Vermögenswerte von Heinz Roth für einen P&R-Mandanten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  ermöglicht. Der BSZ e.V.  freut sich darüber, dass es dieser Kanzlei gelungen ist, Gelder bei dem Unternehmenslenker Roth für Anleger zu sichern.

Roth, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, muss sich damit abfinden, dass das Geld jetzt für den P&R-Anleger „reserviert“ ist. Roth hat allerdings die Möglichkeit sich „freizukaufen“, indem er den Gegenwert von etwa € 180.000,00 bei Gericht für den Anleger dieser Kanzlei quasi in bar hinterlegt. Außerdem muss er noch für die gerichtlich verursachten Kosten einstehen. Vorausgegangen war eine Zahlungsaufforderung, die Roth jedoch missachtete.

Betroffene P&R-Anleger die wissen möchten ob auch sie davon profitieren können, fordern das Anmeldeformular zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft „P&R“ Container  per E-Mail an: BSZ-ev@web.de

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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