Mittwoch, Februar 22, 2017

AUGEN ZU - Paris brûle

Fünf Pariser Stadtteile stehen seit Tagen in Flammen: Aulnay-Sous-Bois, Aulnay, Argenteuil, Bobigny und Tremblay-en-France. Die meisten deutschen Medien schweigen. Rund 50.000 Einwohner wohnen dort. Sie wurden aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Schäden gehen in die Millionen.

Auf den Straßen sieht man in wackligen Youtube Videos Szenen wie aus dem Bürgerkrieg – sie sieht man nur selten im deutschen Fernsehen. Kaum ein deutscher Korrespondent erzählt etwa darüber. Und wenn, dann sieht man nur eine Spirale der Gewalt diesmal. Oder darüber, dass sich die Behörden bohrende Fragen gefallen lassen müssen.

Paris brennt schon länger, und gewalttätige Proteste kennen wir schon seit langem. Doch das derzeitige Maß an Gewalt übersteigt alles bisher Dagewesene. Immer wieder Szenen, die kaum zu beschreiben sind und vor allem sprachlos machen.

Auslöser jetzt, so die Berichte, sei Polizeigewalt gegenüber einem 22 Jahre alten schwarzafrikanischen Franzosen. Wobei von Auslöser zu sprechen hier wahrscheinlich überflüssig ist. Einen Auslöser braucht es nicht. Die Gewalt ist da. Sie kann jederzeit hervorbrechen. Maskierte Gangster greifen alles an, was im Weg steht, zünden Autos an, werfen Molotow-Cocktails auf die Polizei. Chaos pur auf den Straßen.

»Le Figaro«:

»Seit 40 Jahren breiten sich rechtsfreie Zonen auf unserem Staatsgebiet aus. Es flossen Subventionen in Milliardenhöhe, ohne dass sich irgendetwas verändert hat. Im Gegenteil, dieses Geld hat oft dazu gedient, den sozialen Frieden zu erkaufen. Selbst die Unruhen vom November 2005, die sich auf ganz Frankreich ausbreiteten, haben nicht als Lektion gedient. Sobald die Feuer gelöscht waren, haben die Drogenbosse und Unruhestifter ihre Reviere wieder unter Kontrolle gebracht. Knapp 70 Tage vor der Präsidentschaftswahl darf man nicht mit dem scheidenden Staatschef rechnen, um angemessene Antworten darauf zu finden.«

Noch nicht lange her sind die Bilder von einem besonders brutalen Aufstand des Mobs im vergangenen Herbst: Polizisten saßen in ihrem Streifenwagen, wurden eingekreist und hatten keine Chance, aus ihrem Polizeiwagen herauszukommen. Von außen wurden die Türen lange zugehalten, die Scheiben eingeschlagen. Irgendwann fing er Feuer. Resultat: zwei lebensgefährlich verletzte Polizisten.

Im Juli vergangenen Jahres stürmten Migranten einen Linienbus und jagten ihn mit einem Molotowcocktail in die Luft. Die Fahrgäste konnten gerade noch fliehen.

Jetzt versucht die Polizei, die Lage in den Griff zu bekommen. Doch Sarkozy hatte während seiner Präsidentschaft die Zahl der Polizisten drastisch verringert. Sie ist wie in Deutschland ebenfalls geschwächt.

Der Polizei bleibt nicht viel anderes übrig, als gegen die Zustände zu demonstrieren. Die französische Regierung scheint nicht mehr in der Lage zu sein, zu reagieren.

Von ihr hat man noch kein Wort gehört. Sie äußert sich nicht mehr. Ist da noch jemand im Élysée Palast außer dem 10.000 Euro pro Monat kostenden Friseur von Präsident Hollande?

UNTERSCHIEDLICHE ÖFFENTLICHKEITEN

Konkurrierende Wirklichkeiten und Fake News

Noch-Staatspräsident Hollande besuchte stattdessen einen verletzten Aufständischen im Krankenhaus. Ein kräftigeren Tritt in den Hintern seiner Polizei konnte er nicht verpassen. Das war auch im deutschen TV zu sehen – der Präsident am Krankenbett ist einen Bericht wert, nicht so sehr die Vororte, die eigentlichen Orte des Geschehens.

Noch schlimmer: Die Antwort der französischen Regierung besteht laut Express darin, die Polizisten mit 2.600 Kameras auszurüsten, damit die aufnehmen sollen, ob sich die Polizisten regelwidrig verhalten. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Polizisten müssen es sich gefallen lassen, in ihren Streifenwagen angezündet zu werden, dürfen sich nicht wehren und sollen jetzt per Kamera aufgezeichnet werden. Vernünftige Erklärungen dafür gibt es nicht mehr.

Diese Aufstände sind auch nicht mehr damit zu erklären, dass sich Unterprivilegierte ihre Rechte erkämpfen müssen. Deutsche Korrespondenten erzählen schnell etwas von »sozial Benachteiligten«, aber wer die Bilder dieser ungeheuren Gewaltausbrüche gesehen hat, tut sich mit dieser These schwer.

Es handelt sich vielmehr um Aufstände von Islamisten und Jugendlichen, die in Moscheen radikalisiert wurden.

Viel Phantasie benötigt man nicht für die Vorstellung, dass sich diese Aufstände über das gesamte Land ausbreiten werden. Im Süden Frankreichs erinnert Marseille schon an das Chicago der 30er Jahre. Nur dass jetzt in den Straßen Allahu Akbar gebrüllt wird.

Frankreich – ein failed State?

Autor: HOLGER DOUGLAS

Aufruf gegen Gewalt und Terror

Das BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror lädt alle Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens  ein.
Das BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror sucht Verbündete die immer wieder und bei allen Gelegenheiten, für zivilisierte, gewaltfreie, friedliche, gerechte Lösungen eintreten und Unrechtsbewusstsein,  Rechtsradikalismus und Terror ächten und stattdessen täglich die Botschaft transportieren: weltoffen, gewaltfrei und tolerant!

Auch Deutschland wird immer mehr von einer  Welle von Gewalt heimgesucht. Kein Tag vergeht ohne Gewalttaten gegenüber Menschen anderer Hautfarbe und fremder Herkunft, Andersdenkenden und -gläubigen, vermeintlich Schwächeren. Rassismus und Gewalt ist ein ziemlich verbreitetes Verhalten, ja es ist  leider so alltäglich geworden, dass es vielen Menschen schon gar nicht mehr auffällt. Rassistisches Verhalten besteht darin, anderen Menschen zu misstrauen, sie zu verachten und ungerecht zu behandeln und dies nur weil sie anders aussehen, eine andere Sprache sprechen, eine andere Religion haben oder aus einer anderen Kultur stammen als wir. Wenn dann auch noch vermeintliche Vorbilder, z.B. politische Parteien, die in Wahlkampfzeiten am rechten Rand nach Wählerstimmen fischen, diesen latenten Rassismus für ihre Zwecke instrumentalisieren, ist schnell der Boden für Hass und Gewalt bereitet .

In unserem Lande deutet auch alles darauf hin, dass Gewinner-, bzw. Siegertypen glorifiziert werden und Verlierer und Versager verächtlich gemacht werden. Viele Unternehmer üben tagtäglich Gewalt gegen ihre Untergebenen und Druck auf die Regierenden aus, und schrecken auch vor Korruption und Bestechung nicht zurück um ihre Interessen durchzusetzen. Die politischen Parteien kehren ihre Skandale unter den Tisch.  Aber auch der Normalbürger bedient sich dreister und skrupelloser Tricks z.B. bei Steuer- und Sozialbetrug, oder im Versicherungsfall. In der Familie ist Gewalt mittlerweile eine alltägliche Erscheinung.   Wer Erfolg hat, ist quasi per se gut, wie der Erfolg erkauft wurde, ist Nebensache. Die, die dabei auf der Strecke geblieben sind, interessieren nicht.  Welcher Rummel wird um die “Schönen und Reichen” gemacht. Sie sind die Galionsfiguren für eine rücksichtslose Jagd nach Geld und Einfluss. Die Sprache dieser Gesellschaft ist zum Träger und Ausdrucksmittel von Gewaltorientierung geworden: feindliche Übernahme, Verdrängung vom Markt, Marktführer, Verkaufsoffensive,  Markteroberung usw.

Verantwortungsbewusste Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sind nun gefordert ein Zeichen der Solidarität gegen Gewalt und Terror zu setzen.

Rechtsmotivierte, rechtsextremistische, fremdenfeindliche, antisemitische Straftaten und Gewalt schlechthin, dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind eingebettet in ein gesellschaftliches Klima, haben ihre Basis in Einstellungen von Teilen der Bevölkerung, sind bewusst gewollte oder zumindest in Kauf genommene Konsequenzen von Strategien, werden häufig verübt von Angehörigen bestimmter Subkulturen, Szenen oder Gruppen und sind schließlich Teil weitergehender Handlungsmuster.

Der Zweck des  BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror ist es, alle Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus, Intoleranz,  Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens  aufzurufen. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck des BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror ist die Vermittlung von grundsätzlichen Werten und die umfassende Herausbildung eines Rechts- und Unrechtsbewusstseins eines demokratischen Staatswesens im Rahmen des Grundgesetzes,  sowohl bei Kindern als bei Erwachsenen. Die Unterstützung von Opfern rechtsradikaler und terroristischer Gewalt. Die Bekämpfung von Unrechtsbewusstsein,  Rechtsradikalismus und Terror.

Das Bündnis will zu einer  starken Bewegung der Schwachen werden, die sich den Willkürakten der Starken in den Weg stellt und  Gerechtigkeit für die Schwachen einfordert. Sie will damit auch  wütende Willkürakte der Unterlegenen, die sich wieder nur gegen Unschuldige richten verhindern.

Natürlich kann Ungerechtigkeit und Gewalt nicht durch Kerzen im Fenster oder Sonntagsreden eingedämmt werden. Soziale und politische Veränderungen sind stets mit Gewalt durchgesetzt bzw. verhindert worden. Die Geschichte der kapitalistischen Gesellschaft ist eine Chronik der gewalttätigen Umwälzungen, in der stets die Stärkeren siegten.

Aber es hat immer wieder Bemühungen gegeben, die Gewalt einzudämmen und an ihre Stelle Recht und Gesetz, also verbindliche Gesellschaftsverträge treten zu lassen. Auch diese waren bekanntlich nur bedingt "gerecht", zumindestens aber ermöglichten sie die Eindämmung der Willkürakte der Stärkeren gegenüber den Schwächeren. Allerdings signalisieren die aktuell ergriffenen Maßnahmen leider nicht das Ende der Gefährdung, sondern eher den Auftakt einer Periode der Willkür und der Gewaltherrschaft der Starken über die Schwachen.

Das BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror ruft die Unternehmen und die Medien auf, in Ihren Werbebotschaften Gewalt und Terror zu ächten. Denn für ihre „Botschaftstransporte“ haben die großen Unternehmen eine Werbewelt geschaffen, aus der es kein Entkommen mehr zu geben scheint. Viele Firmen beschränken sich längst nicht mehr auf Großraumplakate und den Bildschirm, sondern machen sich durch Sponsoring allgegenwärtig und unentbehrlich. Sie verkaufen Ideen, Haltungen, wenn nicht gar Ersatzreligionen und wissen, dass man die in den Köpfen der Leute ansiedeln muss. Um das zu erreichen, besetzen sie wichtige Bereiche der Jugendkultur wie Musik und Sport, dringen sogar in die Bildung ein. Statt simpler Gegenstände verkaufen die großen Unternehmen mittels ihrer Werbebotschaften Image, Lifestyle, Freiheit und Illusion. Alles nach der Devise, es gibt keinen Trend, außer man macht ihn!

Das BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror fordert die Unternehmen und die Medien auf ihre Trendmaschinerie für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz einzusetzen. Da sich Trends wie eine Epidemie verbreiten wird es sehr schnell „mega cool“ sein, Gewalt und Terror zu ächten. 

Das BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror Logo als Symbol für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz  auf Markenware würde  den Produzenten sicher nicht schaden sondern eher so manch zusätzlichen Euro in die Kasse bringen.  T-Shirts und Aufkleber mit Logo, das ist weder ganz neu noch mutet es auf den ersten Blick dramatisch an, trotzdem ist es Bestandteil und Instrument zur Trendmache. Die Medien hetzen sowieso den von der Industrie gesetzten Trends hinterher, besprechen auf eigens dafür geschaffenen Produkt-Seiten Designer-Produkte und eben die neusten Trendprodukte.

Je öfter die Menschen lesen, dass es mega in ist, weltoffen, gewaltfrei und tolerant sein, desto schneller werden wir uns von Gewalt und Terror befreien können.

So können Sie sich sofort  engagieren:

Signalisieren Sie Ihren Mitmenschen mit dem BSZ® e.V. Autoaufkleber, dass Sie für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz stehen.

Ihren BSZ® e.V. Aufkleber „weltoffen – gewaltfrei – tolerant“  erhalten Sie gegen einen von Ihnen selbst zu bestimmenden Förderbetrag, mindestens 5.00 Euro pro Aufkleber,   unter dem Stichwort „Aufkleber“ und Angabe der gewünschten Stückzahl.

Sie können den „bitte zahlen Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Sie können unter dem Stichwort “BSZ Aufkleber” und Angabe der gewünschten Stückzahl auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

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oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Bündnis gegen Gewalt und Terror
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg 
Telefon: 06071-9816810 

Übrigens…..

***Das BSZ® Bündnis gegen Gewalt und Terror  ist eine Non-Profit-Organisation, welche für Weltoffenheit – Gewaltfreiheit und Toleranz steht! Weltoffenheit – Gewaltfreiheit und Toleranz steht grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem BSZ® Bündnis gegen Gewalt und Terror  verbundenen Personen und Unternehmen.

****Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!







Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Etliche Beteiligungen an Schiffsfonds sind in den vergangenen Jahren den Bach runtergegangen und die Anleger erlebten ein finanzielles Desaster. Oft genug wurde dabei aber auch die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.

Das kann wiederum zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Anlageberater oder Beratungsgesellschaften können sich dann nicht mit Nichtwissen oder bloßen Vermutungen aus der Verantwortung stehlen, wie ein Urteil der Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2017 zeigt (Az.: 11 U 96/16).

Der 11. Zivilsenat des OLG Celle hatte über die Schadensersatzansprüche eines Anlegers, der sich an einem Schiffsfonds beteiligt hatte, zu entscheiden. Dieser machte die Forderungen geltend, da er von seinem Berater, ein Handelsvertreter einer Anlageberatungsgesellschaft, fehlerhaft beraten worden sei. Das OLG sprach dem Anleger Schadensersatz zu. Es stellte sich heraus, dass die Kosten für Vertrieb und Verwaltung schon mehr als 15 Prozent des investierten Kapitals des Anlegers betragen hätten. Hohe Vertriebsprovisionen ließen Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage zu. Für den Anleger seien dies aber entscheidende Punkte, um sich an einer Kapitalanlage zu beteiligen. Zudem hätte der Anleger auch über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung zwingend aufgeklärt werden müssen, stellte das OLG klar.

Die Einwände der Beratungsgesellschaft, über Hergang und Inhalt der Gespräche nicht informiert gewesen bzw. davon ausgegangen zu sein, dass ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde, wies das Gericht zurück. Es reiche nicht, die Vorwürfe mit Nichtwissen oder bloßen Vermutungen zu bestreiten. Vielmehr müsse dargelegt werden, dass die Beratung ordnungsgemäß verlaufen sei.

„Nicht nur bei Schiffsfonds, sondern auch bei vielen anderen Geldanlagen wurden in den Beratungsgesprächen vielfach die Ansprüche an einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht erfüllt. Dazu gehört z.B. auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. Insbesondere muss bei Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds, Umweltfonds und ähnlichen Kapitalanlagen auch über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden. Die Erfahrung zeigt, dass dies oft nicht geschehen ist. Stattdessen wurden solche spekulativen Anlageprodukte vielfach als sicher und für die Altersvorsorge geeignet angepriesen. Bei einer derartigen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft II von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft II anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft II können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Februar 21, 2017

Euro Grundinvest (EGI) Anleger gewinnt vor Gericht

Anleger kündigen Ihre EGI- Beteiligungen. Erste Klagen vor Gericht.  Bei gekündigten EGI-Beteiligungen gibt es erste Gerichtserfolge. Kündigungsmöglichkeiten der Anleger.

Anleger der Beteiligungen Euro Grundinvest 15 und Euro Grundinvest 18 haben nach den Gesellschaftsverträgen die Möglichkeit, Ihre Beteiligung vorzeitig zu kündigen. Dieses Recht wurde auch bereits von einer Reihe von Anlegern wahrgenommen, die die Geduld mit dem Geschäftsführer Donhuysen und der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaften verloren.

Weiteres Vorgehen

Anleger die gekündigten hatten erhielten zunächst vorschriftsmäßig ein Schreiben der Geschäftsführung, dass die Kündigung der Beteiligung bestätigt. Eine Auszahlung von Rückzahlungswerten wurde zwar in Aussicht gestellt, jedoch bei den Anlegern, die mit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke darüber gesprochen haben, nicht fristgerecht gezahlt. Die Rechtsanwälte haben daher beim zuständigen Landgericht Klagen eingereicht.

Kündigung, und dann?

Anleger die gekündigt haben, haben Anspruch auf die Berechnung Ihres Auseinandersetzungsguthabens und sodann auf dessen Auszahlung. Hierfür gibt es klare Fristen im Gesellschaftsvertrag (i.d.R. ein Quartal nach dem Kündigungszeitpunkt). Sollten Sie keinen zeitgerechten Geldeingang feststellen können, treten Sie am besten der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro Grundinvest (EGI) bei.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  benötigen von Ihnen (falls vorhanden):

•           Beitrittserklärung
•           Kündigungserklärung
•           Kündigungsbestätigung
•           Ihre Kontaktdaten

Sodann kann es los gehen.

Erste Erfolge

Nun hat das Landgericht München den Rechtsanwälten bereits durch Urteil Recht gegeben und einen vollstreckbaren Titel erlassen. Da auf diesen Titel von der Euro Grundinvest 15 GmbH & Co. KG bzw. seinem Geschäftsführer nicht geleistet wurde, musste die Gesellschaft auch ein vom Gericht festgesetztes Zwangsgeld über sich ergehen lassen; ersatzweise muss der Geschäftsführer Donhuysen in Zwangshaft, wenn das Zwangsgeld nicht gezahlt wird.

Praxistip der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke

Um zu Ihrem Geld zu kommen, müssen die Anleger Ihre Rechte wahrnehmen. Bei wirksamer Kündigung sind Erfolge offenbar nur durch Gerichte zu erreichen. Für eine zügige Rechtsdurchsetzung setzen sich für Sie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ein, wie das jüngste Urteil zeigt.

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Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro Grundinvest (EGI) von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Klage von GarantieHebelPlan`08 gegen einen Anleger von einem weiteren Amtsgericht abgewiesen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat ein weiteres Verfahren gewonnen, bei dem GarantieHebelPlan`08 gegen einen Anleger geklagt hat.

Wie die auf Bank- und Kapitalrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei meldet, kann diese weitere Erfolge für Anleger von GarantieHebelPlan`08 verbuchen. So hat ein weiteres Amtsgericht mit Urteil vom 15.02.2017 eine Klage von GarantieHebelPlan`08 gegen einen Anleger abgewiesen.

„Wir freuen uns, dass unser Vorgehen gegen GarantieHebelPlan´08 für die Anleger weiterhin so erfolgreich ist. Die Entscheidungen in den von uns geführten Verfahren zeigen, dass Anleger in jedem Fall rechtlichen Rat einholen sollten, wenn sie Mahnbescheide oder Klagen von GarantieHebelPlan`08 erhalten. Es ist wichtig, prüfen zu lassen, ob die behaupteten Ansprüche wirklich bestehen und die Anleger die geforderten Zahlungen auch tatsächlich leisten müssen“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch. „Wir empfehlen Anlegern, die zu Zahlungen aufgefordert werden, die Forderungen nicht einfach ohne anwaltliche Prüfung zu zahlen“, so Aylin Pratsch weiter.

Das Geschäftsmodell von GarantieHebelPlan ’08 sah vor, Anlegergelder in Kapitalanlagen wie britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds zu investieren. Den Anlegern wurden überdurchschnittliche Erträge versprochen, indem die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft).

Die Einlagen konnten hierbei entweder sofort in voller Höhe oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans eingezahlt werden. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

GarantieHebelPlan ’08 hat zunächst mit Mahnbescheiden versucht, bei Anlegern vermeintlich ausstehende Raten oder – im Falle von Kündigungen – behauptete Ausschlusskosten geltend zu machen. Nach Kenntnis der Rechtsanwälte haben etliche Anleger, die sich gegen die Mahnbescheide gewehrt haben, daraufhin Klagebegründungen erhalten.

Zahlreiche Anleger haben umgehend nach Erhalt der Klage die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mit der Verteidigung gegen die Klage beauftragt – mit Erfolg!

Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern, die Mahnbescheide und/oder Klagen von GarantieHebelPlan ’08 erhalten, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Hier ist zu beachten, dass die Fristen in derartigen Verfahren sehr kurz sein können. Regelmäßig ist eine Reaktion innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung erforderlich.

Die Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen behauptete Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten die Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ’08 geschlossen werden.

Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan
 von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan anschließen.

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Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Februar 14, 2017

Bio Blockkraft GmbH (früher Energiewert GmbH) zahlt nicht

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte reichen für Anleger Klage beim Landgericht  Berlin ein. Im Glauben mit einer Kapitalanlage auch Gutes zu bewirken, haben zahlreiche Anleger der Energiewert GmbH, heute firmierend als Bio Blockkraft GmbH, ihr Erspartes anvertraut. Die Gesellschaft bot interessierten Anlegern die Möglichkeit, mittels sog. partiarischer Darlehen in den Bau von Solarenergieanlagen in Italien zu investieren.

Ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB vertretener Anleger hat einen solchen Darlehensvertrag abgeschlossen. Seit das Darlehen vor knapp einem Jahr zur Rückzahlung fällig wurde, hat sich die Gesellschaft weder bei ihm gemeldet, noch irgendeine Zahlung geleistet. Die Rechtsanwälte haben den Widerruf des Darlehens erklärt, weil Zweifel an der Richtigkeit der Widerrufsbelehrung bestehen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass das Darlehen unabhängig vom Widerruf zur Rückzahlung fällig ist. Nachdem die Gesellschaft auch hierauf nicht reagiert hat, haben die Rechtsanwälte nunmehr beim Landgericht Berlin Klage auf Rückzahlung des Darlehens eingereicht.

Betroffenen Anlegern empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt István Cocron die Einholung rechtlichen Rats. Juristisch zu prüfen ist, ob beispielsweise eine (ggf. außerordentliche) Darlehenskündigung oder aber Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen.

Anlageberater, die den Erwerb derartiger Kapitalanlagen empfehlen, müssen die Anleger vor Zeichnung vollständig, verständlich und rechtzeitig über die damit einhergehenden Risiken aufklären. Erfolgt keine korrekte oder nur eine unvollständige Aufklärung, so kommen Schadensersatzansprüche der Anleger gegen den Berater in Betracht. Derartige Ansprüche sind auf eine Rückabwicklung der Investition gerichtet: Die Anleger erhalten ihr gegebenes Darlehen unter Abzug erhaltener Zinszahlungen zurück. Im Gegenzug übertragen sie die Rechte aus der Kapitalanalage auf den Anlageberater. Der Anleger steht also finanziell so da, als hätte er nie den partiarischen Darlehensvertrag abgeschlossen.

Rechtsanwalt Cocron weist darauf hin, dass in einem solchen Fall Eile geboten ist, da der Gesetzgeber die zeitlichen Möglichkeiten eines Darlehenswiderrufs gerade stark einschränkt.

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und –Durchsetzung.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bio Blockkraft GmbH anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bio Blockkraft GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

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Montag, Februar 13, 2017

VENTURE PLUS 4 – FONDS WIRD AUFGELÖST

Die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG wird mit Wirkung zum 01.04.2017 aufgelöst. Was Anleger jetzt beachten sollten:

Laut Mitteilung von Seiten des Fonds, wurde bei der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG am 31.01.2017 ein Auflösungsbeschluss gefasst. Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt demnach mit Wirkung zum 01.04.2017. Begründet wurde die Fondauflösung damit, dass die Gesellschaft nicht fortgeführt werden könne, weil von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Genehmigung fehle und darüber hinaus eine Fortführung wirtschaftlich nicht sinnvoll sei.

Für die Anleger hat dies weitreichende Folgen. Anleger dieses Fonds müssen, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Alexander Kainz der bereits zahlreiche Anleger verschiedener Venture Plus Fonds vertritt, mit u.U. erheblichen Verlusten des investierten Kapitals rechnen.

Weiter lies der Fonds mitteilen, dass er trotz des Auflösungsbeschlusses von den Anlegern die monatlichen Ratenzahlungen weiter einziehen wird. Wirtschaftlich gesehen ist es für Ratenzahler wenig sinnvoll, so Rechtsanwalt Kainz, weitere Einlagen zu leisten, wenn der Fonds ohnehin aufgelöst wird. Für Anleger ist es daher wichtig, eine Schadenskompensation zu erreichen bzw. den Schaden zu begrenzen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei  CLLB vertreten beispielsweise die Ansicht, dass einem Ratensparer auch heute noch die Möglichkeit der Kündigung offen steht, weshalb er dann nicht mehr verpflichtet wäre, die Ratenzahlungen aufrecht zu erhalten. Ferner können Anlegern der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG Schadenersatzansprüche zustehen, die auf eine volle Rückabwicklung gerichtet sind. 

Die Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass der Verkaufsprospekt der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG - wie nach Ansicht der CLLB Rechtsanwälte auch die Prospekte der Vorgängerfonds, der V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG - fehlerhaft ist. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler hat beispielweise ein Anlageberater den Anleger hinzuweisen. Neben dem Anlageberater ist auch die Gründungskommanditistin des Fonds verpflichtet, die Anleger zutreffend aufzuklären. Diese muss sich grundsätzlich sogar eine eventuell fehlerhafte Risikoaufklärung des Vermittlers zurechnen lassen.

Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erhält der Anleger – egal ob er seine Einlage mittels einer Einmalzahlung oder ratierlich geleistet hat – das gesamte eingesetzte Kapital zurück. Ebenso wird er von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt. Im Gegenzug muss jedoch die Beteiligung auf den Anspruchsgegner übertragen werden.

Anlegern, die in die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG investiert haben und unsicher sind, wie sich verhalten sollen, ist daher anzuraten, anwaltlichen Rat einzuholen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VENTURE PLUS 4 – FONDS anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  VENTURE PLUS 4 – FONDS können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Hausbank oder Spielbank? Wo kann man leichter sein Geld verbrennen?

Bei der Spielbank sind die Regeln, Risiken und Chancen eindeutig und klar. Bei ihrer Hausbank wissen Anleger oft nicht, dass ihre Kapitalanlage nichts anderes als eine riskante Wette ist. 

Tipp von dem BSZ e.V.:
Sie haben nicht gewusst, dass Ihre Kapitalanlage eine Wette ist?  Dann sollten Sie Ihren  „Wetteinsatz zurückfordern!“

Die Finanz-Gangster in Schlips und Kragen richten in der Bundesrepublik Jahr für Jahr mehr Schaden an als alle Ladendiebe, Einbrecher und Bankräuber zusammen. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose Geldanlagen verloren. Auch die Banken, Sparkassen, Versicherungen und die Finanzdienstleistungsunternehmen tragen dazu kräftig bei.

Immer wieder können es sich Prominente  und auch Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren, empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit erleben. Dass, man dem „Promi“ vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist.

Bei dem BSZ e.V. vertritt man den Standpunkt: “Wer mit seinem Namen Kunden fängt, muss auch die Konsequenzen mit tragen! Wer seinen Namen hergibt oder seine Stimme, ohne eine Ahnung zu haben, ohne zu wissen, was im Einzelnen läuft, der muss auch für die Schäden, die dort angerichtet werden, letztendlich haften. Und das heißt, den Anlegern das Geld bezahlen.“  Mit dieser Haftung wäre den Prominenten aus Wirtschaft und Politik der Raffzahn schnell gezogen, wenn die paar Hunderttausend, die sie eingesteckt haben, mit einigen Millionen Schadensersatz aufgewogen würden. Dann wären nämlich nicht die betrogenen Anleger die  gierigen Deppen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind, sondern diejenigen die das Desaster mit verursacht haben.

In der Presse kann man oft lesen wie Anleger belogen, manipuliert und einfache Leute wie auch die High-Society mit ebenso „amüsanten“ wie unglaublichen Anlageversprechen um gigantische Beträge gebracht werden. Auf diese gleichzeitig exotischen und kriminellen Anlagebetrüger hat die einschlägige Presse scheinbar gewartet. Da wird keineswegs die Frage gestellt warum Kleinanleger in Deutschland immer wieder von Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen über den Tisch gezogen werden können und ihr Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren. Stattdessen wird ausführlich beschrieben wie die Finanzgangster mit obszönen  Festen und einem exotischen Fuhrpark teuerster Luxussportwagen das Geld der Anleger verprasst haben. Diese Art der Berichterstattung war zum Beispiel bei dem S&K Anlageskandal zu beobachten.

Die betrogenen Anleger treten dabei in den Hintergrund, mitunter werden Sie auch als die  gierigen Deppen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind dargestellt. Was die betroffenen Anleger dabei empfinden findet keine Beachtung.  Auch gibt es keine erkennbaren politischen Bemühungen für die Rückgabe verlorener Gelder  für  geschädigte Anleger.

Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele Helfer an. Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. 

Hilfe  für geschädigte Kapitalanleger zum Nulltarif ist nicht kostenlos!

Die Angebote klingen verlockend. Professionelle Hilfe für 0 Euro! Beim Rechtsanwalt um die Ecke müsste man locker mehrere hundert Euro hinblättern.  

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum Nulltarif arbeiten!  So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „0 Euro Helfer“ außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.

Eine Liste mit Anwälten, welche die angepriesenen Wundertaten zum Nulltarif erbringen, ist bei keinem dieser Angebote zu finden. Erstrittene Urteile, vorteilhafte Vergleiche zu Gunsten der geschädigten Anleger – Mangelware oder ganz Fehlanzeige. 

Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss  der Betroffenen ist nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt. Wir raten in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten.

Der BSZ® e.V. rät geschädigten Anlegern, jeglichen Kontakt mit dem Vermittler und allen in die Sache involvierten Personen zu meiden.
Gerade diese Leute beherrschen oft sehr meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Die Anleger sollten sich weder durch Versprechungen  noch von Drohungen beeindrucken lassen.

So manches „Sonderangebot" zur Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.

Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht
.
Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte

Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Fördermitgliedschaft  beim BSZ e.V. entschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei. Jeder einzelne Fall  ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

Der BSZ e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien betreuen schon seit über 17 Jahren erfolgreich Tausende von geschädigten Anlegern. Hierbei konnten vom BSZ e.V. große Erfolge für die Geschädigten erzielt werden.

Die von dem  BSZ®  e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus den Förderbeiträgen ihrer Mitglieder.

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen.  Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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