Bei der Spielbank sind die Regeln, Risiken und Chancen
eindeutig und klar. Bei ihrer Hausbank wissen Anleger oft nicht, dass ihre
Kapitalanlage nichts anderes als eine riskante Wette ist.
Tipp von dem BSZ e.V.:
Sie haben nicht gewusst, dass Ihre Kapitalanlage eine Wette
ist? Dann sollten Sie Ihren „Wetteinsatz zurückfordern!“
Die Finanz-Gangster in Schlips und Kragen richten in der
Bundesrepublik Jahr für Jahr mehr Schaden an als alle Ladendiebe, Einbrecher
und Bankräuber zusammen. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose
Geldanlagen verloren. Auch die Banken, Sparkassen, Versicherungen und die
Finanzdienstleistungsunternehmen tragen dazu kräftig bei.
Immer wieder können es sich Prominente und auch
Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und
Beteiligungsmodelle zu rühren, empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die
Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten
leider viele Anleger in der Vergangenheit erleben. Dass, man dem „Promi“
vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist.
Bei dem BSZ e.V. vertritt man den Standpunkt: “Wer mit
seinem Namen Kunden fängt, muss auch die Konsequenzen mit tragen! Wer seinen
Namen hergibt oder seine Stimme, ohne eine Ahnung zu haben, ohne zu wissen, was
im Einzelnen läuft, der muss auch für die Schäden, die dort angerichtet werden,
letztendlich haften. Und das heißt, den Anlegern das Geld bezahlen.“ Mit dieser
Haftung wäre den Prominenten aus Wirtschaft und Politik der Raffzahn schnell
gezogen, wenn die paar Hunderttausend, die sie eingesteckt haben, mit einigen
Millionen Schadensersatz aufgewogen würden. Dann wären nämlich nicht die
betrogenen Anleger die gierigen Deppen die selbst an Ihrem Unglück schuld
sind, sondern diejenigen die das Desaster mit verursacht haben.
In der Presse kann man oft lesen wie Anleger belogen,
manipuliert und einfache Leute wie auch die High-Society mit ebenso „amüsanten“
wie unglaublichen Anlageversprechen um gigantische Beträge gebracht werden. Auf
diese gleichzeitig exotischen und kriminellen Anlagebetrüger hat die
einschlägige Presse scheinbar gewartet. Da wird keineswegs die Frage gestellt
warum Kleinanleger in Deutschland immer wieder von Banken und
Finanzdienstleistungsunternehmen über den Tisch gezogen werden können und ihr
Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren.
Stattdessen wird ausführlich beschrieben wie die Finanzgangster mit obszönen
Festen und einem exotischen Fuhrpark teuerster Luxussportwagen das Geld der
Anleger verprasst haben. Diese Art der Berichterstattung war zum Beispiel bei
dem S&K Anlageskandal zu beobachten.
Die betrogenen Anleger treten dabei in den Hintergrund,
mitunter werden Sie auch als die gierigen Deppen die selbst an Ihrem
Unglück schuld sind dargestellt. Was die betroffenen Anleger dabei empfinden
findet keine Beachtung. Auch gibt es keine erkennbaren politischen
Bemühungen für die Rückgabe verlorener Gelder für geschädigte
Anleger.
Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie
wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele
Helfer an. Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so
manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe
zuteil wird.
Hilfe für
geschädigte Kapitalanleger zum Nulltarif ist nicht kostenlos!
Die Angebote klingen verlockend. Professionelle Hilfe für 0
Euro! Beim Rechtsanwalt um die Ecke müsste man locker mehrere hundert Euro
hinblättern.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein
e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man
bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum Nulltarif
arbeiten! So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „0 Euro Helfer“
außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und die der
ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.
Eine Liste mit Anwälten, welche die angepriesenen
Wundertaten zum Nulltarif erbringen, ist bei keinem dieser Angebote zu finden.
Erstrittene Urteile, vorteilhafte Vergleiche zu Gunsten der geschädigten
Anleger – Mangelware oder ganz Fehlanzeige.
Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss der Betroffenen
ist nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und
mittelbare Schäden gibt. Wir raten in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie
der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf
Umwege verzichten.
Der BSZ® e.V. rät geschädigten Anlegern, jeglichen Kontakt mit dem
Vermittler und allen in die Sache involvierten Personen zu meiden.
Gerade diese Leute beherrschen oft
sehr meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu
sein. Die Anleger sollten sich weder durch Versprechungen noch von
Drohungen beeindrucken lassen.
So manches „Sonderangebot" zur Wiederbeschaffung des
verlorenen Geldes entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur
Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die
Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger
Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als
sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil
mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden
Vortrags fehlten.
Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit
vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden
konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein
verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem
partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht
.
Der rechtliche Erfolg
basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die
Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ
e.V-Vertrauensanwälte
Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den
führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland
gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine
Fördermitgliedschaft beim BSZ e.V. entschließen, eine hoch qualifizierte
Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei. Jeder einzelne Fall ist
anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine
fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich
Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.
Der BSZ e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien
betreuen schon seit über 17 Jahren erfolgreich Tausende von geschädigten
Anlegern. Hierbei konnten vom BSZ e.V. große Erfolge für die Geschädigten
erzielt werden.
Die von dem BSZ® e.V. initiierten
Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von
niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus den Förderbeiträgen ihrer
Mitglieder.
Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem
Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen.
Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum
Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen
gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht
ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft
mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau,
dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen
Wissensvorsprung garantiert.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die
Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen
Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für
die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur
Rechtsdurchsetzung. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern
auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren
Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen
der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail,
Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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