Montag, Februar 13, 2017

VENTURE PLUS 4 – FONDS WIRD AUFGELÖST

Die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG wird mit Wirkung zum 01.04.2017 aufgelöst. Was Anleger jetzt beachten sollten:

Laut Mitteilung von Seiten des Fonds, wurde bei der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG am 31.01.2017 ein Auflösungsbeschluss gefasst. Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt demnach mit Wirkung zum 01.04.2017. Begründet wurde die Fondauflösung damit, dass die Gesellschaft nicht fortgeführt werden könne, weil von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Genehmigung fehle und darüber hinaus eine Fortführung wirtschaftlich nicht sinnvoll sei.

Für die Anleger hat dies weitreichende Folgen. Anleger dieses Fonds müssen, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Alexander Kainz der bereits zahlreiche Anleger verschiedener Venture Plus Fonds vertritt, mit u.U. erheblichen Verlusten des investierten Kapitals rechnen.

Weiter lies der Fonds mitteilen, dass er trotz des Auflösungsbeschlusses von den Anlegern die monatlichen Ratenzahlungen weiter einziehen wird. Wirtschaftlich gesehen ist es für Ratenzahler wenig sinnvoll, so Rechtsanwalt Kainz, weitere Einlagen zu leisten, wenn der Fonds ohnehin aufgelöst wird. Für Anleger ist es daher wichtig, eine Schadenskompensation zu erreichen bzw. den Schaden zu begrenzen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei  CLLB vertreten beispielsweise die Ansicht, dass einem Ratensparer auch heute noch die Möglichkeit der Kündigung offen steht, weshalb er dann nicht mehr verpflichtet wäre, die Ratenzahlungen aufrecht zu erhalten. Ferner können Anlegern der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG Schadenersatzansprüche zustehen, die auf eine volle Rückabwicklung gerichtet sind. 

Die Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass der Verkaufsprospekt der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG - wie nach Ansicht der CLLB Rechtsanwälte auch die Prospekte der Vorgängerfonds, der V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG - fehlerhaft ist. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler hat beispielweise ein Anlageberater den Anleger hinzuweisen. Neben dem Anlageberater ist auch die Gründungskommanditistin des Fonds verpflichtet, die Anleger zutreffend aufzuklären. Diese muss sich grundsätzlich sogar eine eventuell fehlerhafte Risikoaufklärung des Vermittlers zurechnen lassen.

Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erhält der Anleger – egal ob er seine Einlage mittels einer Einmalzahlung oder ratierlich geleistet hat – das gesamte eingesetzte Kapital zurück. Ebenso wird er von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt. Im Gegenzug muss jedoch die Beteiligung auf den Anspruchsgegner übertragen werden.

Anlegern, die in die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG investiert haben und unsicher sind, wie sich verhalten sollen, ist daher anzuraten, anwaltlichen Rat einzuholen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VENTURE PLUS 4 – FONDS anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  VENTURE PLUS 4 – FONDS können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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