Die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG wird mit Wirkung
zum 01.04.2017 aufgelöst. Was Anleger jetzt beachten sollten:
Laut Mitteilung von Seiten des Fonds, wurde bei der Venture
Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG am 31.01.2017 ein Auflösungsbeschluss gefasst.
Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt demnach mit Wirkung zum 01.04.2017.
Begründet wurde die Fondauflösung damit, dass die Gesellschaft nicht
fortgeführt werden könne, weil von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) eine Genehmigung fehle und darüber hinaus eine Fortführung
wirtschaftlich nicht sinnvoll sei.
Für die Anleger hat dies weitreichende Folgen. Anleger
dieses Fonds müssen, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz der bereits zahlreiche Anleger
verschiedener Venture Plus Fonds vertritt, mit u.U. erheblichen Verlusten des
investierten Kapitals rechnen.
Weiter lies der Fonds mitteilen, dass er trotz des
Auflösungsbeschlusses von den Anlegern die monatlichen Ratenzahlungen weiter
einziehen wird. Wirtschaftlich gesehen ist es für Ratenzahler wenig sinnvoll,
so Rechtsanwalt Kainz, weitere Einlagen zu leisten, wenn der Fonds ohnehin
aufgelöst wird. Für Anleger ist es daher wichtig, eine Schadenskompensation zu
erreichen bzw. den Schaden zu begrenzen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB vertreten beispielsweise die Ansicht,
dass einem Ratensparer auch heute noch die Möglichkeit der Kündigung offen
steht, weshalb er dann nicht mehr verpflichtet wäre, die Ratenzahlungen aufrecht
zu erhalten. Ferner können Anlegern der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG
Schadenersatzansprüche zustehen, die auf eine volle Rückabwicklung gerichtet
sind.
Die Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass der
Verkaufsprospekt der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG - wie nach Ansicht
der CLLB Rechtsanwälte auch die Prospekte der Vorgängerfonds, der V+ GmbH &
Co. Fonds 1, 2, und 3 KG - fehlerhaft ist. Auf erkennbar vorhandene
Prospektfehler hat beispielweise ein Anlageberater den Anleger hinzuweisen.
Neben dem Anlageberater ist auch die Gründungskommanditistin des Fonds
verpflichtet, die Anleger zutreffend aufzuklären. Diese muss sich grundsätzlich
sogar eine eventuell fehlerhafte Risikoaufklärung des Vermittlers zurechnen
lassen.
Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen erhält der Anleger – egal ob er seine Einlage mittels
einer Einmalzahlung oder ratierlich geleistet hat – das gesamte eingesetzte
Kapital zurück. Ebenso wird er von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt.
Im Gegenzug muss jedoch die Beteiligung auf den Anspruchsgegner übertragen
werden.
Anlegern, die in die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG
investiert haben und unsicher sind, wie sich verhalten sollen, ist daher
anzuraten, anwaltlichen Rat einzuholen.
Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VENTURE PLUS 4 – FONDS anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft VENTURE PLUS 4 –
FONDS können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail,
Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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