BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte reichen für Anleger Klage beim
Landgericht Berlin ein. Im Glauben mit
einer Kapitalanlage auch Gutes zu bewirken, haben zahlreiche Anleger der
Energiewert GmbH, heute firmierend als Bio Blockkraft GmbH, ihr Erspartes
anvertraut. Die Gesellschaft bot interessierten Anlegern die Möglichkeit,
mittels sog. partiarischer Darlehen in den Bau von Solarenergieanlagen in
Italien zu investieren.
Ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretener Anleger hat einen solchen
Darlehensvertrag abgeschlossen. Seit das Darlehen vor knapp einem Jahr zur
Rückzahlung fällig wurde, hat sich die Gesellschaft weder bei ihm gemeldet,
noch irgendeine Zahlung geleistet. Die Rechtsanwälte haben den Widerruf des
Darlehens erklärt, weil Zweifel an der Richtigkeit der Widerrufsbelehrung
bestehen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass das Darlehen unabhängig vom
Widerruf zur Rückzahlung fällig ist. Nachdem die Gesellschaft auch hierauf nicht
reagiert hat, haben die Rechtsanwälte nunmehr beim Landgericht Berlin Klage auf
Rückzahlung des Darlehens eingereicht.
Betroffenen Anlegern empfiehlt der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt István Cocron die Einholung rechtlichen Rats. Juristisch zu
prüfen ist, ob beispielsweise eine (ggf. außerordentliche) Darlehenskündigung
oder aber Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen.
Anlageberater, die den Erwerb derartiger Kapitalanlagen
empfehlen, müssen die Anleger vor Zeichnung vollständig, verständlich und
rechtzeitig über die damit einhergehenden Risiken aufklären. Erfolgt keine
korrekte oder nur eine unvollständige Aufklärung, so kommen
Schadensersatzansprüche der Anleger gegen den Berater in Betracht. Derartige
Ansprüche sind auf eine Rückabwicklung der Investition gerichtet: Die Anleger
erhalten ihr gegebenes Darlehen unter Abzug erhaltener Zinszahlungen zurück. Im
Gegenzug übertragen sie die Rechte aus der Kapitalanalage auf den
Anlageberater. Der Anleger steht also finanziell so da, als hätte er nie den
partiarischen Darlehensvertrag abgeschlossen.
Rechtsanwalt Cocron weist darauf hin, dass in einem solchen
Fall Eile geboten ist, da der Gesetzgeber die zeitlichen Möglichkeiten eines
Darlehenswiderrufs gerade stark einschränkt.
In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die
Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und –Durchsetzung.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bio Blockkraft GmbH anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Bio Blockkraft
GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine Tätigkeit
ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren,
gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger- und Verbraucherschutz Projekte
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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