Dienstag, Februar 14, 2017

Bio Blockkraft GmbH (früher Energiewert GmbH) zahlt nicht

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte reichen für Anleger Klage beim Landgericht  Berlin ein. Im Glauben mit einer Kapitalanlage auch Gutes zu bewirken, haben zahlreiche Anleger der Energiewert GmbH, heute firmierend als Bio Blockkraft GmbH, ihr Erspartes anvertraut. Die Gesellschaft bot interessierten Anlegern die Möglichkeit, mittels sog. partiarischer Darlehen in den Bau von Solarenergieanlagen in Italien zu investieren.

Ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB vertretener Anleger hat einen solchen Darlehensvertrag abgeschlossen. Seit das Darlehen vor knapp einem Jahr zur Rückzahlung fällig wurde, hat sich die Gesellschaft weder bei ihm gemeldet, noch irgendeine Zahlung geleistet. Die Rechtsanwälte haben den Widerruf des Darlehens erklärt, weil Zweifel an der Richtigkeit der Widerrufsbelehrung bestehen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass das Darlehen unabhängig vom Widerruf zur Rückzahlung fällig ist. Nachdem die Gesellschaft auch hierauf nicht reagiert hat, haben die Rechtsanwälte nunmehr beim Landgericht Berlin Klage auf Rückzahlung des Darlehens eingereicht.

Betroffenen Anlegern empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt István Cocron die Einholung rechtlichen Rats. Juristisch zu prüfen ist, ob beispielsweise eine (ggf. außerordentliche) Darlehenskündigung oder aber Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen.

Anlageberater, die den Erwerb derartiger Kapitalanlagen empfehlen, müssen die Anleger vor Zeichnung vollständig, verständlich und rechtzeitig über die damit einhergehenden Risiken aufklären. Erfolgt keine korrekte oder nur eine unvollständige Aufklärung, so kommen Schadensersatzansprüche der Anleger gegen den Berater in Betracht. Derartige Ansprüche sind auf eine Rückabwicklung der Investition gerichtet: Die Anleger erhalten ihr gegebenes Darlehen unter Abzug erhaltener Zinszahlungen zurück. Im Gegenzug übertragen sie die Rechte aus der Kapitalanalage auf den Anlageberater. Der Anleger steht also finanziell so da, als hätte er nie den partiarischen Darlehensvertrag abgeschlossen.

Rechtsanwalt Cocron weist darauf hin, dass in einem solchen Fall Eile geboten ist, da der Gesetzgeber die zeitlichen Möglichkeiten eines Darlehenswiderrufs gerade stark einschränkt.

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und –Durchsetzung.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bio Blockkraft GmbH anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bio Blockkraft GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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