Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat ein
weiteres Verfahren gewonnen, bei dem GarantieHebelPlan`08 gegen einen Anleger
geklagt hat.
Wie die auf Bank- und Kapitalrecht spezialisierte BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei meldet, kann diese weitere Erfolge für Anleger von
GarantieHebelPlan`08 verbuchen. So hat ein weiteres Amtsgericht mit Urteil vom
15.02.2017 eine Klage von GarantieHebelPlan`08 gegen einen Anleger abgewiesen.
„Wir freuen uns, dass unser Vorgehen gegen
GarantieHebelPlan´08 für die Anleger weiterhin so erfolgreich ist. Die
Entscheidungen in den von uns geführten Verfahren zeigen, dass Anleger in jedem
Fall rechtlichen Rat einholen sollten, wenn sie Mahnbescheide oder Klagen von
GarantieHebelPlan`08 erhalten. Es ist wichtig, prüfen zu lassen, ob die
behaupteten Ansprüche wirklich bestehen und die Anleger die geforderten
Zahlungen auch tatsächlich leisten müssen“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin
Pratsch. „Wir empfehlen Anlegern, die zu Zahlungen aufgefordert werden, die
Forderungen nicht einfach ohne anwaltliche Prüfung zu zahlen“, so Aylin Pratsch
weiter.
Das Geschäftsmodell von GarantieHebelPlan ’08 sah vor,
Anlegergelder in Kapitalanlagen wie britische bzw. fondsgebundene Lebens- und
Rentenversicherungen sowie Investmentfonds zu investieren. Den Anlegern wurden
überdurchschnittliche Erträge versprochen, indem die Investitionen neben dem
Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft).
Die Einlagen konnten hierbei entweder sofort in voller Höhe
oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans eingezahlt werden.
Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im
fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen
monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden
sollten.
GarantieHebelPlan ’08 hat zunächst mit Mahnbescheiden
versucht, bei Anlegern vermeintlich ausstehende Raten oder – im Falle von
Kündigungen – behauptete Ausschlusskosten geltend zu machen. Nach Kenntnis der
Rechtsanwälte haben etliche Anleger, die sich gegen die Mahnbescheide gewehrt
haben, daraufhin Klagebegründungen erhalten.
Zahlreiche Anleger haben umgehend nach Erhalt der Klage die
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mit der Verteidigung gegen die Klage
beauftragt – mit Erfolg!
Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern, die
Mahnbescheide und/oder Klagen von GarantieHebelPlan ’08 erhalten, umgehend
rechtlichen Rat einzuholen. Hier ist zu beachten, dass die Fristen in
derartigen Verfahren sehr kurz sein können. Regelmäßig ist eine Reaktion
innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung erforderlich.
Die Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl
geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen behauptete
Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten die Rechtsanwälte
bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem
gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft
geltend zu machen. Hierbei haben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auch bereits
Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In
anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan
’08 geschlossen werden.
Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und
sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte stehen für Ihre
Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan
von den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung
durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail,
Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cllbprat
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
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Projekte bei. Danke!
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verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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