Dienstag, Februar 21, 2017

Klage von GarantieHebelPlan`08 gegen einen Anleger von einem weiteren Amtsgericht abgewiesen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat ein weiteres Verfahren gewonnen, bei dem GarantieHebelPlan`08 gegen einen Anleger geklagt hat.

Wie die auf Bank- und Kapitalrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei meldet, kann diese weitere Erfolge für Anleger von GarantieHebelPlan`08 verbuchen. So hat ein weiteres Amtsgericht mit Urteil vom 15.02.2017 eine Klage von GarantieHebelPlan`08 gegen einen Anleger abgewiesen.

„Wir freuen uns, dass unser Vorgehen gegen GarantieHebelPlan´08 für die Anleger weiterhin so erfolgreich ist. Die Entscheidungen in den von uns geführten Verfahren zeigen, dass Anleger in jedem Fall rechtlichen Rat einholen sollten, wenn sie Mahnbescheide oder Klagen von GarantieHebelPlan`08 erhalten. Es ist wichtig, prüfen zu lassen, ob die behaupteten Ansprüche wirklich bestehen und die Anleger die geforderten Zahlungen auch tatsächlich leisten müssen“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch. „Wir empfehlen Anlegern, die zu Zahlungen aufgefordert werden, die Forderungen nicht einfach ohne anwaltliche Prüfung zu zahlen“, so Aylin Pratsch weiter.

Das Geschäftsmodell von GarantieHebelPlan ’08 sah vor, Anlegergelder in Kapitalanlagen wie britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds zu investieren. Den Anlegern wurden überdurchschnittliche Erträge versprochen, indem die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft).

Die Einlagen konnten hierbei entweder sofort in voller Höhe oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans eingezahlt werden. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

GarantieHebelPlan ’08 hat zunächst mit Mahnbescheiden versucht, bei Anlegern vermeintlich ausstehende Raten oder – im Falle von Kündigungen – behauptete Ausschlusskosten geltend zu machen. Nach Kenntnis der Rechtsanwälte haben etliche Anleger, die sich gegen die Mahnbescheide gewehrt haben, daraufhin Klagebegründungen erhalten.

Zahlreiche Anleger haben umgehend nach Erhalt der Klage die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mit der Verteidigung gegen die Klage beauftragt – mit Erfolg!

Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern, die Mahnbescheide und/oder Klagen von GarantieHebelPlan ’08 erhalten, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Hier ist zu beachten, dass die Fristen in derartigen Verfahren sehr kurz sein können. Regelmäßig ist eine Reaktion innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung erforderlich.

Die Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen behauptete Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten die Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ’08 geschlossen werden.

Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan
 von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cllbprat

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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