Freitag, März 30, 2012

Ponaxis AG/ loginet3 AG ist zahlungsunfähig. Gericht bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter.

Die Ponaxis AG (heute: loginet3 AG) ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Anleger sind mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von bis zu Euro 35 Mio. betroffen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertritt rund 200 Investoren.

Das Amtsgericht Tostedt hat am 21.03.2012 um 12.00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren der Ponaxis AG (jetzt: loginet3 AG die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet (22 IN 54/12). Der Hamburger Rechtsanwalt Frank Dreyer wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Die loginet3 AG darf jetzt nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Verfügungen durchführen.

Die Ponaxis AG wurde 2010 in die loginet3 AG umbenannt. Das Unternehmen hatte 2005 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert in Höhe von Euro 5 Mio. (WKN A0EUCD) und 2008 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert in Höhe von bis zu Euro 30 Mio. (WKN A0XXW3) emittiert. Die meisten Wertpapiere wurden über das mittlerweile insolvente Itzehoer Wertpapierhandelshaus ACCESSIO AG vermittelt. Damals hatten sich viele Kunden darüber beschwert, nicht richtig über die erheblichen Risiken des Investments aufgeklärt worden zu sein.

Jetzt scheint sich das wesentlichste Risiko, nämlich der Verlust des eingesetzten Kapitals zu realisieren. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Die Anleihen werden nicht mehr bedient. Die Anleger müssen befürchten, dass sie einen Großteil der Gelder verlieren. Damit zeichnet sich ein neuer ganz großer Schadensfall für ACCESSIO-Kunden ab. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten über 800 geprellte ACCESSIO-Kunden und führen für über 220 betroffene Anleger Schadensersatzprozesse gegen die ehemaligen Vorstände des Wertpapierhandelshauses, die Herren Andre Driver und Carsten Bengsch. "Wir vertreten die Meinung, dass die beiden Herren persönlich haften, weil sie die Anleger nicht richtig über die Annahme der Zuwendungen aus der Vermittlung der Wertpapiere aufgeklärt haben.", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper, "das könnte unter bestimmten Voraussetzungen auch bei vielen Ponaxis-Geschädigten greifen."

Viele Anleihegläubiger hatten 2009 und 2010 auf Gläubigerversammlungen auf einen Teil ihrer Zinsen verzichtet und einer Stundung der Zinszahlungen zugestimmt. Zudem wurde die Endfälligkeit der Anleihen um ein Jahr verlängert. Mit dem Geld sollten die Tochterunternehmen der loginet3 AG, die intelis AG und die Arrivo Marketing GmbH & Co. KG mit einer Beteiligungsquote von ca. 83,5 % und die 100 %ige Tochter HDM Handels GmbH weiter entwickelt werden. Diese Ziele wurden verfehlt. Die intelis AG, die Arrivo Sales GmbH und die Arrivo Marketing GmbH & Co. KG haben 2010 Insolvenzanträge gestellt. 2011 geriet zudem die HDM Handels GmbH in die Krise; nach den Informationen der loginet3 AG konnte die Insolvenz nur noch durch die Veräußerung des gesamten Warenbestandes abgewendet werden. Die Beteiligungn an der intelis AG und an der HDM Handels GmbH wurden 2011 veräußert.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte prüft jetzt auch die Haftung des loginet3 AG-Vorstands. Zudem sollten die Anleger die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, wenn das Verfahren eröffnet wird. "Dabei kommt es allerdings entscheidend auf die richtige Begründung der Ansprüche an.", sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper und weiter "Es gelten strenge Regeln. Der Anspruch muss vollständig und richtig geltend gemacht werden. Sonst besteht das Risiko, dass an für sich bestehende Ansprüche bestritten werden und dann bekommt der Anleger nichts."

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ponaxis AG" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Donnerstag, März 29, 2012

Praktiker – „nur noch 20 % von allem“

Die Baumarktkette Praktiker steckt in akuten Finanzschwierigkeiten. Für 2011 musste ein Verlust von 554,7 Mio Euro vermeldet werden. Um das angeschlagene Unternehmen zu retten, verfällt die Konzernführung nun offensichtlich auch in Panikmaßnahmen. Nicht anders ist zu erklären, dass versucht wird, die Zinszahlungen auf eine bis 2016 laufende Anleihe in Höhe von 250 Mio Euro von 5,875 % auf 1 % zu kürzen.

„Da bleibt dann sogar noch weniger als die berühmten 20 % der ursprünglich versprochenen Rendite“ :so Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der auf Investorenschutz spezialisierten Kanzlei KWAG in Bremen.

Nachdem nun ein Versuch zur Kürzung gescheitert ist, weil die notwendige Beteiligung von 50 % der Anleihengläubiger nicht zusammen gekommen ist, greift man in die Trickkiste. Es soll nun eine Präsenzveranstaltung stattfinden. An dieser müssten nur 25 % der Anleihegläubiger teilnehmen, um beschlussfähig zu sein.

Rechtsanwalt Gieschen: „Erfahrungsgemäß ist vielen Anlegern der Weg zu einer solchen Versammlung zu weit oder zu beschwerlich, deswegen nehmen viele ihre Stimmrechte nicht aktiv wahr. Gerade bei einer solch wichtigen Abstimmung sollte man aber keine Stimmrechte verfallen lassen. Wir werden deshalb Anlegerinteressen bündeln und bieten eine Vertretung auf der geplanten Versammlung an.“

Die jetzt vorgeschlagene Kürzung der Rendite für die Anleihe ist nach Auffassung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gieschen nicht nur das falsche Signal in der Krise, sondern auch selbst bei Zustimmung nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

„Für Praktiker bringt dies eine Ersparnis von rund 12 Mio Euro. Das sind dann nicht mal mehr die berühmten 20 %, sondern nur 2 % der Gesamtverluste aus dem Jahr 2011. Kein wirklicher Beitrag zur Überwindung der Krise. Aber dafür nimmt man eine völlige Verunsicherung der Anleger in Kauf, was sich schon am deutlichen Kurssturz der Aktie zeigt.“:so Gieschen weiter.


Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Praktiker" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

SIAG Schaaf soll saniert werden

Das in die Insolvenz geratene Unternehmen SIAG soll nach Information des vorläufigen Insolvenzverwalters möglichst in Gänze erhalten werden. "Das Ziel aller Beteiligten ist es, die Produktionsstandorte und den Unternehmensverbund nach Möglichkeit zu erhalten. Wir arbeiten hier gemeinsam an konstruktiven Lösungen und kommen jeden Tag ein Stück voran", lautet die vorläufige Bilanz von Dr. Plathner.

Nach eigener Mitteilung ist der erfahrene Sanierungsexperte mit seinem Team seit dem Insolvenzantrag am 19. März dabei, den für die Produktion erforderlichen Materialfluss wiederherzustellen und die dafür nötigen Mittel zu beschaffen. Die Abspaltung oder die Veräußerung einzelner Unternehmensteile oder der Auslandsgesellschaften ist wohl nicht beabsichtigt.

Fraglich ist, ob dieses Konzept das Unternehmen retten kann, schließlich kam die schlechte finanzielle Lage für die Unternehmensführung nicht überraschend und ohne Grund. Offen ist auch die Frage, wie stark die Gläubiger in die Unternehmenssanierung eingebunden werden sollen.

"Es kann nicht sein, dass die Gläubiger der Inhaberteilschuldverschreibung am Ende die Zeche für die falsche Unternehmenspolitik zahlen sollen", meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena. "Vielmehr ist es erforderlich, dass auch die Banken im gleichen Maße an den Belastungen beteiligt werden."

Sollten sich Vermutungen bestätigen, dass die SIAG schon vor Emission der Inhaberschuldverschreibung finanzielle Nöte hatte, könnten hieraus Schadensersatzansprüche der Anleger resultieren. Anhaltspunkt für die Vermutung ist der Umstand, dass SIAG 9 Prozent Zinsen bieten musste, wohingegen ein Bankkredit wahrscheinlich günstiger zu haben gewesen wäre. Vermutlich wollten sich die Banken jedoch nicht weiter engagieren.

"Es besteht der Verdacht, dass die Zukunftsaussichten des Unternehmens gegenüber den Anlegern zu rosig dargestellt wurden", äußert Geißler weiter, "es ist daher zu prüfen, ob den Anlegern hieraus durchsetzbare Ansprüche erwachsen."

Um im anstehenden Insolvenzverfahren gegenüber den anderen Gläubigern die Position der Anleihegläubiger effektiv durchsetzen zu können, sollten die Interessen möglichst gebündelt werden, denn nur so können mögliche für die Gläubigergruppe nachteilige Entscheidungen vermieden werden.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SIAG Schaaf Industrie AG" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

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Mittwoch, März 28, 2012

Schiffsfonds Santa L Schiffe - Neues Desaster kündigt sich an.

Investoren droht Verlust von mindestens rund 20 Prozent ihres Kapitaleinsatzes!

Mit der „Santa L Schiffe“ des Fondshauses MPC ist ein weiterer Schiffsfonds in Seenot. Nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht drohen Investoren, die insgesamt knapp 110 Millionen Euro Eigenkapital in diese Schiffsbeteiligung eingebracht haben, erhebliche Verluste.

„Auch bei dieser Schiffsbeteiligung stehen Fondsinvestoren auf der Verliererseite, falls sie keine Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen“, sagt Jan-Henning Ahrens, BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner.

Auch wenn jede Schiffsbeteiligung für sich genommen ein individuelles Geschäftsmodell hat, gibt es für die aktuellen Probleme weitgehend identische Ursachen. So „reichen die Charterraten der Schiffe seit Längerem nicht aus, um neben den Kosten auch die prospektierten Ausschüttungen zu gewährleisten“, sagt Fachanwalt Ahrens.

Überdies belastet der eher schwache Euro die Bilanzen zahlreicher Schiffsfonds, die häufig in Niedrigzins-Währungen wie dem Schweizer Franken oder dem japanischen Yen (teil)finanziert wurden. Schließlich „ziehen die finanzierenden Banken die Daumenschrauben an, um ihre eigenen Bilanzen ins Reine zu bringen, und setzen bei den Fonds Sanierungskonzepte insbesondere zulasten der Investoren durch“, fügt KWAG-Partner Ahrens hinzu.

Der Schiffsfonds „Santa L Schiffe“ der börsennotierten Fondsgesellschaft MPC wurde im Jahre 2003 emittiert. Investoren konnten sich in der Platzierungsphase mit mindestens 15.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio beteiligen. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um einen so genannten Flottenfonds, der aus vier Containerschiffen mit einer Ladekapazität von insgesamt rund 8.000 TEU besteht.

Im Jahr 2009 hatte der Schiffsfonds eine Liquiditätslücke von rund 17 Millionen Euro. Seit diesem Jahr sind keine Ausschüttungen mehr erfolgt. Zwar verbesserte sich die Liquiditätssituation in den beiden darauf folgenden Jahren – auf rund plus 7,2 Millionen in 2010 und auf knapp plus 7,8 Millionen Euro im Jahr 2011. Die Ausschüttungen laut Prospekt sollten in diesen beiden Jahren acht Millionen Euro sowie knapp 7,7 Millionen Euro betragen.

„Weil das Defizit aus dem Jahr 2009 erst ausgeglichen werden musste, erfolgten in den Jahren 2010 und 2011 keine Ausschüttungen an die Investoren“, erläutert Jan-Henning Ahrens. Für das laufende Jahr sei zudem keine Besserung in Sicht. Denn im ersten Quartal fielen die Charterraten um zehn Prozent von 30.000 auf 27.000 US-Dollar. Folge: „Auch künftig wird es wohl keine Ausschüttungen geben“, betont Ahrens.

Investoren sollten nun so schnell wie möglich prüfen, ob und in welchem Umfang sie beim MPC-Flottenfonds „Santa L Schiffe“ Schadenersatzansprüche durchsetzen können, um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden. Als Begründungen kommen Pflichtverletzungen des Beratervertrags mit der Bank oder Sparkasse, die dem Anleger seinerzeit die Schiffsbeteiligung vermittelt hatte, in Betracht. Zu diesen Pflichtverletzungen zählen zum Beispiel „fehlerhafte Anlageberatung, weil etwa Kick-backs, also Rückvergütungen für den Verkauf von Fondsanteilen, verschwiegen wurden“, erklärt Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens. Geprüft werden müsse auch, ob seitens des Emissionshauses mangelhafte Prospektgestaltung vorgelegen habe.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Santa L Schiffe" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens

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Pauly Biskuit AG: BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE reicht Klage gegen Keksfabrik ein.

Die Dessauer Keksfabrik (jetzt: 1. Dessauer Beteiligungs AG) zahlt die Zinsen auf die Inhaber-Teilschuldverschreibung nicht mehr. Die Anwälte fordern für mehrere Anleger jetzt ihr Geld zurück.

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte haben für die ersten Pauly Biskuit AG-Geschädigten Klage eingereicht. Die Anleger fordern € 20.000,00.

Die Anleger hatten 2010 in zwei Tranchen die Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Pauly Biskuit AG (jetzt: 1. Dessauer Beteiligungs AG) mit der amtlichen WKN A1A6AJ jeweils im Nennwert in Höhe von € 10.000,00 gezeichnet. Ihnen wurden Zinsen in Höhe von 7,25% pro Jahr versprochen. Die Zinsen waren am 18.01.2012 fällig. Geld haben sie nicht bekommen.

Das wollte die Anleger nicht hinnehmen. Sie beauftragten die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte mit der Kündigung und der Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gröpper, der bereits mehrere Pauly-Anleger vertritt, sagt: "Zu recht. Wir haben die Anleihebedingungen geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anleger ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn die Emittentin die Zinsen mindestens 30 Tage zu spät zahlt."

Deshalb hat GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte die Keksfirma am 20.02.2012 das erste Mal in Anspruch genommen, das Sonderkündigungsrecht der Anleger ausgeübt und die Rückzahlung des Zeichnungsbetrags gefordert. Darauf hat das Unternehmen nicht reagiert. Rechtsanwalt Gröpper: "Wir haben heute Klage eingereicht. Wir rechnen mit einem schnellen Prozess. Die Sach- und Rechtslage ist klar. Pauly muss das Geld zurückbezahlen."

Betroffene sollten schnell handeln. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat die Erfahrung gemacht, dass der Zeitfaktor sehr wichtig ist: "Das Unternehmen hat nicht unendlich viel Geld und bei der Vollstreckung aus gerichtlichen Entscheidungen gilt vereinfacht gesagt der Grundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Zudem ist es auch nicht ausgeschlossen, dass Sonderkündigungsrechte durch neue Umstände erlöschen."


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Dienstag, März 27, 2012

Schiffsfonds in der Krise: Insolvenzantrag des „Atlantic Flottenfonds“

Wie nun bekannt wurde, wurde für den „Atlantic Flottenfonds", bestehend aus der MT „Chemtrans Alter" Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, der MT „Chemtrans Ems" Gmbh & Co. KG, der MT „Chemtrans Oste" Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG und der MT „Chemtrans Weser" Gmbh & Co. KG vor dem Amtsgericht Bremen Insolvenzantrag gestellt (504 IN 9/12, 504 IN 11/12, 504 IN 13/12, 504 IN 15/12). Am 21. März 2012 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Edgar Grönde bestellt.

Überraschend ist die Insolvenz der Unternehmen, in die die Anleger über 30 Millionen Euro investiert haben, aber keineswegs. Der Atlantic Flottenfonds hatte bereits in der Vergangenheit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Zum Insolvenzantrag führte nun nach Mitteilung der Geschäftsführung die Weigerung der Banken, die weitere Finanzierung mitzutragen. Zur Sanierung der Unternehmen soll nun ein Insolvenzplanverfahren durchgeführt werden.

Auch, wenn die Insolvenz des Fonds für die Anleger zu erheblichen Verlusten oder möglicherweise sogar zu einem Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater gegenüber den Anlegern nicht ihren Aufklärungspflichten nachgekommen sind", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt.

„Anlageberater haben nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu erfüllen. So haben die Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufzuklären. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen. BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/Atlantic Flottenfonds" beizutreten.

Bildquelle: © TiM Caspary / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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Schiffsfonds in hoher Not! Wo ist der sichere Hafen für betroffene Anleger?

Schon seit ihrem Beginn schlägt die Wirtschaftskrise nach und nach auf den gesamten Schiffsfondsmarkt durch. Mittlerweile sind nahezu alle Sparten betroffen. Viele Schiffsfonds können dem nichts mehr dagegen halten. Gerade für 2012 müssen betroffene Anleger mit allem rechnen!

Die Ursachen für die wirtschaftliche Schieflage der Fonds sind vielschichtig. Obwohl grundsätzlich von einer steigenden Nachfrage im Transportsektor ausgegangen wird, beklagen Fonds teils stagnierende Auftragslagen, unausgelastete Schiffe und gesunkene Frachtpreise. Konkurrenz und Wettbewerb resultieren in suboptimal ausgelasteten Schiffen, welche unterhalb ihrer Betriebskosten laufen. Die Verteilung auf eine etwaig bestehende gestreute Flotte konnte mancherorts im Ansatz die insgesamt zu niedrigen Charterraten und Umsatzausfälle kaschieren, auf Dauer können viele Schiffsfonds so freilich nicht positiv wirtschaften. Gerade auch die gestiegenen Treibstoffpreise verschärfen die ohnehin schon überspannte Ausgangslage für viele einst gut laufende Schiffsfonds.

Unüberschaubare Anzahl von Schiffsfonds in wirtschaftlicher Not

In jüngster Zeit sehen sich einige Schiffsfonds zudem ernsten Finanzierungsproblemen ausgesetzt. Da oftmals nur ein anteiliger Eigenkapitalbetrag des Fonds – vordringlich durch private Kapitalanleger mit moderaten bis mittleren Einlagesummen – erbracht wird, muss ein Teil der Finanzierung des Fondsschiffes oder der Fondsschiffe über Kredite erfolgen. Meist wurde hierbei auf Fremdwährungskredite zurückgegriffen. Anreiz ist dabei durch Wechselkursveränderungen zwischen der Kredit- und der Schuldwährung den Schuldendienst, sprich die Kreditlast, durch Währungsgewinne zu verringern. Verlaufen die Währungsentwicklungen nun anders als kalkuliert – durch die Finanzkrise sind nahezu alle Fremdwährungskredite die vor der Krise fixiert wurden betroffen – entwickeln sich die Kredite teurer als angedacht. Die Folge ist zugleich, dass die so gebundenen Mittel dem Fonds im operativen Geschäft fehlen.

Der leidtragende ist in jedem Fall der Anleger. Die prognostizierten Ausschüttungen reduzieren sich auf ein Minimum oder bleiben gar zur Gänze aus. Je nach Gesellschaftervertrag sind auch Rückforderungen der Fondsgesellschaften gegenüber den Anlegern hinsichtlich vorangegangener bereits erfolgter Ausschüttungen denkbar.

Düstere Aussichten für Schiffsfonds und betroffene Anleger für 2012.

Experten aus der Branche wie Alexander Endlweber im Interview mit foonds.com im Februar gehen für 2012 davon aus, dass Sanierungsfälle, Zweitsanierungen und Insolvenzen nochmals spürbar zunehmen werden.

Besonders bitter wird diese Prognose vor dem Hintergrund, dass bereits 2010 die Ausschüttungen von zwei Drittel aller Schiffsfonds hinter den Erwartungen der Anleger zurückblieben und 13 % der Fonds als Sanierungsfälle gewertet wurden, (Quelle: Finanztest 05/2010). Das Handelsblatt rechnet mit einer dreistelligen Zahl von Insolvenzen auf dem Sektor der Schiffsfonds für das laufende Jahr, (Quelle: Handelsblatt 11/2011).

Aktuell sollen sich den Folgen von Fremdwährungskrediten besonders viele Schiffsfonds der Emissionshäuser MPC Capital und CFB ausgesetzt sehen. Betroffen sollen insbesondere Fonds der MPC Offen Flotte, CPO Nordamerika und CFB Fonds Containerriesen 1-3 sein.

Wie das manager magazin online am 16. Februar diesen Jahres berichtete, musste das Emmissionshaus AppenCapital nun Insolvenz anmelden. AppenCapital legte die Schiffsfonds MS „Appen Hamburg“ und MS „Appen Paula“ auf.

Ebenfalls im vergangenen Monat bekannt wurden die Insolvenzen betreffend sechs Schiffe des Anbieters HCI. Aus dem HCI Fonds Shipping Select 28 sind die Tanker Hellespont Commander und Hellespont Crusader, aus dem HCI Fond Shipping Select 26 die Tanker Hellespont Centurion, Hellespont Challenger, Hellespont Charger sowie Hellespont Chieftrain somit nicht mehr auf Kurs.

Was ist Anlegern nun zu raten?

Angesichts der im Einzelnen unklaren Sach- und Rechtslage sollten betroffene Anleger von spezialisierten Kanzleien prüfen lassen, welche Optionen für sie bestehen.

Rechtsanwalt Philipp E. A. Kuhn dazu: „Angesichts der schlimmstenfalls drohenden Nachschusspflicht bezüglich einzelner Fonds, sollten Anleger etwaige Ausstiegschancen – wie etwa Rückabwicklungsansprüche gegenüber Beratern oder Banken prüfen lassen. In vielen Fällen wurden den Anlegern erfahrungsgemäß nur unzureichend die Risiken der speziellen Fonds aufgezeigt. Gerade auch über das Thema Fremdwährungskredit und die damit einhergehenden Risiken für den Fonds muss grundsätzlich ordnungsgemäß aufgeklärt werden. Sollte diesbezüglich oder hinsichtlich der sonstigen Risiken nur unzureichend aufgeklärt worden sein, können den Anlegern Schadensersatz- bzw. Rückabwicklungsansprüche zustehen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt allen Ratsuchenden dringend ihre Ansprüche von einer auf dem Gebiet des Anlegerrechts spezialisierten Kanzlei zeitnah prüfen zu lassen um gegebenenfalls die Anspruchssicherung zu verfolgen und etwaig drohende Verluste abzuwenden.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds“ beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Philipp E. A. Kuhn

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Montag, März 26, 2012

Magical Productions GmbH & Co. KG (Rush Hour 2) Investoren droht Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen.

Investoren des Medienfonds Magical Productions GmbH & Co. KG (Rush Hour 2, Hannover Leasing Fonds Nr. 142) droht Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen erfolgt taggenau.

Die Aussichten von Medienfonds-Investoren, ihre Schadenersatzansprüche gegen das Emissionshaus Hannover Leasing sowie gegen die fremdfinanzierende Bank gerichtlich durchzusetzen, sind Erfolg versprechend; der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München, den die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen, Rechtsanwälte in Partnerschaft, am Jahresende 2011 erhielt, bestätigt den Verdacht, dass ein wesentlicher Teil der Investorengelder nicht zur Herstellung von Filmprojekten verwendet wurde. Steuernachzahlungen nebst Nachzahlungszinsen wären für Investoren die Konsequenz. Nach dem strafrechtlichen Ermittlungsbericht der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München ist der Medienfonds Magical Productions GmbH & Co. KG (HL Fonds Nr. 142) auch betroffen.

Der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Münchener Steuerfahndung dokumentiert, dass bereits in den Jahren 2000 und 2001 bei Hannover-Leasing-Medienfonds Zahlungsströme gewählt wurden, die das von den Investoren aufgebrachte Eigenkapital nicht in die Filmproduktion, sondern auf Bankkonten – zum Beispiel auf Bankkonten der Landesbank Hessen Thüringen oder einer Tochtergesellschaft – lenkten. Grundlage war ein vergleichsweise kompliziertes Finanzvehikel namens ‚NPV-Letter’, das zwischen Hannover Leasing und der Hessischen Landesbank ausgehandelt und letztlich der Produktionsfirma vorgegeben wurde. Die Steuerfahndung kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass die Fondsgesellschaft bei der Filmproduktion bestenfalls als Koproduzent auftrat; es sei von vornherein beabsichtigt gewesen, in die Filmproduktion lediglich einen geringfügigen, zuvor festgelegten Betrag zu investieren und die verbleibenden Fondsmittel bei der Hessischen Landesbank quasi wie Festgeld so anzulegen, dass eine Auszahlung an den Fonds nach Ablauf der Fondslaufzeit erfolgen sollte. Die Steuerfahndung spricht deshalb dem Fonds die Herstellereigenschaft und die Gewinnerzielungsabsicht mit der Folge ab, dass den Investoren die zuerkannten steuerlichen Verlustzuweisungen rückwirkend wieder aberkannt würden. So heißt es im strafrechtlichen Ermittlungsbericht des Finanzamts München, Steuerfahndungsstelle, Auftragsbuch-Nr. 502/07, Seite 79:

„Ermittlungen der Steuerfahndung haben ergeben, dass das Studio A eigenständig und ohne Beteiligung oder Einflussnahme der Fondsgesellschaft der Hannover Leasing den Film (…) finanziert, hergestellt und verwertet hat. Die Fondsgesellschaft der Hannover Leasing kann daher nicht Herstellerin des Films (…) sein.
Investoren müssten die erhaltenen Steuervorteile an das zuständige Wohnsitzfinanzamt zurückzahlen - und zwar zuzüglich Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr seit dem Jahr der Zeichnung.

Mit der Werbung, eine verbindliche Auskunft liege bezüglich des steuerlichen Konzeptes vor, wurde irrig die Fehlvorstellung erweckt, dass das steuerliche Konzept bereits vollständig anerkannt sei. Sollten die „NPV-Letter“ nicht Gegenstand der verbindlichen Auskunft gewesen sein, so basiert die verbindliche Auskunft auf anderen Tatsachen. Sie würde daher keine Bindungswirkung für die Finanzverwaltung entfalten.

Der strafrechtliche Ermittlungsbericht legt dar, dass die Rolle der Tochter der Hessischen Landesbank, der Helaba Dublin Landesbank Hessen Thüringen International, sich nicht auf die Fremdfinanzierung beschränkte; der Helaba Dublin sei als Finanzierungspartner des Fonds das hohe steuerliche Risiko der tatsächlich gewählten Fondsstruktur von Anfang an bewusst gewesen. Insofern würde diese neben der Fondsgesellschaft aufgrund eines konkreten Wissensvorsprungs, der Investoren nicht offenbart wurde, haften.

Wenn Sie als Gesellschafter Ende 2002 der Fondsgesellschaft beigetreten sind, so verjähren Ihre Ansprüche taggenau zehn Jahre später. Das heißt, sie können nicht mehr durchgesetzt werden. Insofern wird Investoren des Medienfonds „Rush Hour 2“ in Anbetracht der drohenden Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen empfohlen, zeitnah den Rechtsrat eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen. Verjährungshemmende Maßnahmen gegen die Initiatoren und die fremdfinanzierende Bank sollten in Form der Klageerhebung oder der Einleitung eines Güteverfahrens rechtzeitig ergriffen werden.



Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen

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 Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 26. März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Investoren des Medienfonds "Dia" droht Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen!

Investoren des Medienfonds "Dia" Productions GmbH & Co. KG; Hannover Leasing Fonds Nr. 126, droht Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen erfolgt taggenau. Die Aussichten von Medienfonds-Investoren, ihre Schadenersatzansprüche gegen das Emissionshaus Hannover Leasing sowie gegen die fremdfinanzierende Bank gerichtlich durchzusetzen, sind Erfolg versprechend.

Der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München, den die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen, Rechtsanwälte in Partnerschaft, am Jahresende 2011 erhielt, bestätigt den Verdacht, dass ein wesentlicher Teil der Investorengelder nicht zur Herstellung von Filmprojekten verwendet wurde. Steuernachzahlungen nebst Nachzahlungszinsen wären für Investoren die Konsequenz. Nach dem strafrechtlichen Ermittlungsbericht der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München ist der Medienfonds "Dia" Productions GmbH & Co. KG (HL Fonds Nr. 126) auch betroffen.

Der strafrechtliche Ermittlungsbericht der Münchener Steuerfahndung dokumentiert, dass bereits in den Jahren 2000 und 2001 bei Hannover-Leasing-Medienfonds Zahlungsströme gewählt wurden, die das von den Investoren aufgebrachte Eigenkapital nicht in die Filmproduktion, sondern auf Bankkonten - zum Beispiel auf Bankkonten der Landesbank Hessen Thüringen oder einer Tochtergesellschaft - lenkten. Grundlage war ein vergleichsweise kompliziertes Finanzvehikel namens 'NPV-Letter', das zwischen Hannover Leasing und der Hessischen Landesbank ausgehandelt und letztlich der Produktionsfirma vorgegeben wurde.

Die Steuerfahndung kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass die Fondsgesellschaft bei der Filmproduktion allenfalls als Koproduzent auftrat; es sei von vornherein beabsichtigt gewesen, in die Filmproduktion lediglich einen geringfügigen, zuvor festgelegten Betrag zu investieren und die verbleibenden Fondsmittel bei der Hessischen Landesbank quasi wie Festgeld so anzulegen, dass eine Auszahlung an den Fonds nach Ablauf der Fondslaufzeit erfolgen sollte. Die Steuerfahndung spricht deshalb dem Fonds die Herstellereigenschaft und die Gewinnerzielungsabsicht mit der Folge ab, dass den Investoren die zuerkannten steuerlichen Verlustzuweisungen rückwirkend wieder aberkannt würden. Investoren müssten die erhaltenen Steuervorteile an das zuständige Wohnsitzfinanzamt zurückzahlen- und zwar zuzüglich Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr seit dem Jahr der Zeichnung.

Der strafrechtliche Ermittlungsbericht legt dar, dass die Rolle der Tochter der Hessischen Landesbank, der Helaba Dublin Landesbank Hessen Thüringen International, sich nicht auf die Fremdfinanzierung beschränkte; der Helaba Dublin sei als Finanzierungspartner des Fonds das hohe steuerliche Risiko der tatsächlich gewählten Fondsstruktur von Anfang an bewusst gewesen. Insofern würde diese neben der Fondsgesellschaft aufgrund eines konkreten Wissensvorsprungs, der Investoren nicht offenbart wurde, haften.

Wenn Sie als Gesellschafter in den Monaten März und April 2002 der Fondsgesellschaft beigetreten sind, so verjähren Ihre Ansprüche taggenau zehn Jahre später. Das heißt, sie können gegenüber Dritten nicht mehr durchgesetzt werden. Insofern wird Investoren des Medienfonds "Dia" in Anbetracht der drohenden Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen empfohlen, sehr zeitnah den Rechtsrat eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen. Verjährungshemmende Maßnahmen gegen die Initiatoren und die fremdfinanzierende Bank sollten in Form der Klageerhebung oder der Einleitung eines Güteverfahrens unverzüglich ergriffen werden.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Hannover Leasing/ Dia" Productions GmbH & Co. KG " beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 26. März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

NAVIBOTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „MARIA STAR“ KG: Schadensersatzforderung gegen die Commerzbank AG

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung einer Anlegerin des Schiffsfonds NAVIBOTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „MARIA STAR“ KG übernommen, die sich angesichts des riskanten Umfelds der Anlage geschädigt sieht. Es wird die Inanspruchnahme der Commerzbank AG auf Schadensersatz vorbereitet, die zur Anlage in diesem Fonds geraten hatte.

Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds. Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffs-Fonds/ NAVIBOTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „MARIA STAR“ KG" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 26.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Fakten zu der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo – Top - Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Samstag, März 24, 2012

IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“) Zweitmarktkurs auf 22,5 % gerutscht.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB Rechtsanwälte sehen weiterhin gute Chancen für geschädigte Anleger.

An der Hamburger Zweitmarktbörse wurden Beteiligungen an der IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG zu Kursen von teilweise unter 20 % gehandelt. Zuletzt lag der Kurs bei 22,5 %.

Ganz offensichtlich haben einige Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren. Hintergrund für den enormen Kursverfall bilden die Schwierigkeiten des Fonds im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung in Schweizer Franken. Man wollte dabei die in der Schweiz günstigeren Zinsen nutzen und hat das Währungsrisiko vollkommen unterschätzt. Da das Pfund im Verhältnis zum Franken stark an Wert verloren hat, wurde die im Darlehensvertrag vereinbarte Beleihungswertgrenze überschritten.

Kumuliert kamen gesunkene Immobilienpreise in London hinzu, die sich zwar zuletzt etwas stabilisiert haben sollen, was aber noch nicht genügte, um die Beleihungswertgrenze wieder einzuhalten.

Infolge der überschrittenen Beleihungswertgrenze verlangten die den Fonds finanzierenden Banken höhere Zinsen und eine Einfrierung der geplanten Ausschüttungen. Soweit die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte informiert ist, wurde bis heute keine endgültige Lösung mit dem Bankenkonsortium ausgehandelt. Sollte eine solche Lösung nicht ausgehandelt werden können, erscheint eine Darlehenskündigung als worst-case Szenario denkbar, was fatale Folgen für die Anleger haben dürfte.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München Berlin und Zürich, der bereits Urteile zugunsten von Anlegern des Fonds wegen fehlerhafter Anlageberatung erstritten hat, empfehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „IVG Euroselect" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

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Freitag, März 23, 2012

Green Energy Opportunity Fonds GmbH & Co KG – Liquidation soll erfolgen

Mit formlosen Schreiben vom 21.03.2012 wandte sich der Geschäftsführer der Fondsgesellschaft an die Anleger und schlug vor, über die Liquidation abzustimmen. Weiterhin sollen die Bilanzen der Jahre 2008 bis 2012 erstellt werden.

Grundsätzlich kommt dieser Vorschlag dem Anliegen der Kommanditisten entgegen. Nur über die Art der Umsetzung lässt sich trefflich streiten. Die Jahresabschlüsse hätten schon lange erledigt sein müssen. Wie erklärt die Geschäftsführung die bisherige Untätigkeit. Auch ist eine Rechenschaftslegung über den Verbleib der Anlegermillionen offensichtlich nicht vorgesehen. Die Anleger sollen der Liquidation zustimmen, ohne je zu erfahren, was mit ihrem Geld passiert ist.

In gewohnter Manier geht die Geschäftsführung wieder sehr halbherzig an die Lösung des Problems.
Um die Gesellschaft ordentlich liquidieren zu können, bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses, auch zur Vorlage beim Registergericht, inkl. Ladung zur Gesellschafterversammlung.

Das vorliegende Schreiben erfüllt jedoch schon die formellen Anforderungen nicht. Es ist nicht ersichtlich, von wem das Schreiben stammt, da der Unterzeichner zugleich Geschäftsführer der Treuhänderin als auch der Komplementärin ist. ein Kopfbogen fehlt ganz. Die Frist von gerade 10 Tagen zur Stimmabgabe widerspricht der vierwöchigen Frist des Gesellschaftsvertrages. Eine Tagesordnung, eine Bekanntgabe der Punkte, über die abgestimmt werden soll und weitere notwendige Angaben fehlen ebenso. Unter diesen Voraussetzungen wird das Registergericht zu Recht die Eintragung der Liquidation verweigern, mit der Folge, dass der steuerliche Vorgang nicht endgültig abgeschlossen werden kann.

Im Interesse aller Gesellschafter wäre eine ordentliche Gesellschafterversammlung durchzuführen. Es sollte ein Liquidator bestellt werden, der außerhalb der Gesellschaft steht. Das Belassen der Funktion bei der derzeitigen Geschäftsführung hieße, den Bock zum Gärtner zu machen.

Die Geschäftsführung wurde bereits mit dem Vorschlag einer Tagesordnung zur Durchführung einer Gesellschafterversammlung aufgefordert. Auch wurde durch Anlegervertreter gegenüber der Geschäftsführung bereits die Bereitschaft signalisiert, die Vorbereitung und Durchführung zu organisieren und einen geeigneten Kandidaten als Liquidator vorzustellen.

Die Aufgabe des Liquidators besteht darin, die Verhältnisse der Gesellschaft zu ordnen, Außenstände einzuziehen und Verbindlichkeiten auszugleichen, eventuell bestehende Überschüsse an die Gesellschafter auszukehren sowie die Fertigung der Jahresabschlüsse, die Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen und die Durchführung der formalen Liquidation. Nur so ist es möglich, das Kapitel Green Energy Opportunity Fonds für alle Beteiligten ordnungsgemäß – auch steuerlich – abzuschließen.

So wie die Geschäftsführung es nun vorschlägt, ist das angestrebte Ziel zwar grundsätzlich richtig, nur drängt sich der Verdacht auf, dass Forderungen der Gesellschaft gegen Dritte einfach ausgebucht werden sollen. Zudem würde die Verwendung der Kommanditeinlagen jeglicher Kontrolle entzogen.

Daher sollte nach § 9 Abs. 3 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages die Durchführung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung verlangt werden. Die Gründe liegen in den Tatsachen, dass die Gesellschaft offenbar über Kapital nicht mehr verfügt, der Gesellschaftszweck nicht mehr erreicht werden kann und die Gesellschaft daher zu liquidieren ist.

Um einen fehlerhaften Beschluss zu vermeiden, sollte auf das Schreiben der Gesellschaft mit Stimmenthaltung, besser jedoch mit einer Gegenstimme geantwortet werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Geschäftsführung als Alternative b) nicht einfach nur die Gegenstimme zu Alternative a) nennt, sondern sich zusätzlich eine zweijährige Stillhaltefrist einräumen lassen will.

„Ich werde daher für die von mir vertretenen Anleger erneut zur Durchführung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung mit entsprechender Tagesordnung auffordern“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena.
„Das kann jeder Anleger auch selbst unter Angaben von Gründen bei der Geschäftsführung einfordern“, so Geißler weiter.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Green Energy" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 23.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Donnerstag, März 22, 2012

NAVALIA 8 „PORT Nelson“ und „PORT Mouton“: Schadensersatzforderung gegen die Sparkasse KölnBonn

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung einer Anlegerin des Schiffsfonds NAVALIA 8 – „PORT NELSON“ GmbH & Co. KG und „PORT MOUTON“ GmbH & Co. KG übernommen, die sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht.

Es wird die Inanspruchnahme der Sparkasse KölnBonn, auf Schadensersatz vorbereitet. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ NAVALIA 8 „PORT Nelson“ und „PORT Mouton" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 22. März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Mittwoch, März 21, 2012

Morgan Stanley P2 Value/ LG Darmstadt: Bank zahlt rund 90 % Schadensausgleich im Vergleichswege

Ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht (Heidelberg / Berlin) vor dem Landgericht Darmstadt für einen Mandanten geführtes Verfahren, welches die Beratung und den Kauf von Morgan Stanley P2 Value – Immobilienfondsanteilen zum Gegenstand hatte, wurde nunmehr durch einen Prozessvergleich beendet.

Im Streit stand die Beratung sowie Empfehlung zum Erwerb des vorbenannten Immobilienfonds. Bei der prognostizierten Halbierung des Werts der Fondsanteile und der angebotenen Vergleichszahlung konnte hierdurch für den Mandanten eine Schadenskompensation bezogen auf das ursprünglich investierte Kapital von nahezu 90 Prozent erzielt werden. „Das ist nach unserer Kenntnis einer der besten in Deutschland für einen Anleger von Morgan Stanley P2 Value – Immobilienfondsanteilen erzielten Vergleiche“, freut sich Rechtsanwalt Dino Rieker, der das Verfahren betreut hat.

Grundlage des Erfolges ist die Qualität der Bearbeitung dieser Fälle. Zu beachten ist vor allem, dass bei der rechtlichen Bewertung in hohem Maße auf den Einzelfall abgestellt werden muss.

Von Seiten der Bank war im konkreten hier vorliegenden Fall bereits auf außergerichtlichem Weg eine zunächst geringe Vergleichszahlung angeboten und diese während des späteren Gerichtsverfahrens immer wieder erhöht worden, um ein negatives Urteil zu verhindern. „Wir kennen das Bemühen der Banken, in für diese schwierigen Fälle für den Kunden vermeintlich günstige Abfindungsangebote zu unterbreiten. Hier beraten wir unsere Mandanten entsprechend, im Einzelfall zu überlegen, ob die Rechtslage einen solchen Vergleich rechtfertigt; das war hier erst am Ende der Fall“, so Rechtsanwalt Dino Rieker. Einer abschließenden Entscheidung durch das Landgericht über die rechtliche Bewertung der unterlassenen Aufklärung einer eventuellen Fondsschließung, verschwiegene Provisionszahlungen an die Bank sowie dem Verlustrisiko durch Wertberichtigungen der Fondsobjekte oder die Vereinbarkeit des Morgan Stanley P2 Value Fonds mit der Empfehlung als sichere Geldanlage, bedurfte es somit nicht mehr.

Betroffene Kunden sollten vorsichtig wegen einer möglichen Verjährung Ihrer Ansprüche sein und zeitnah handeln.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Morgan Stanley P2 Value" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dino Rieker

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Zwangsumtausch griechischer Schuldverschreibungen: Privatanleger rüsten zum Gegenschlag!

Privatanleger, die griechische Staatsanleihen besaßen und sich mit dem nominalen Verlust und den zwangsweise eingebuchten Ersatzpapieren nicht zufrieden geben möchten, können zur Schadensminderung unter Umständen auch in Deutschland rechtliche Maßnahmen veranlassen.

Den Privatinvestoren wurden Ersatzpapiere über einen Nominalbetrag von 46,5 % eingebucht. Das entspricht einem Nominalverlust von 53,5 %. Da die Konditionen der Ersatzpapiere im Hinblick auf Laufzeit und Zins zudem deutlich schlechter als diejenigen der ursprünglichen Papiere sind, ist von einem Realverlust i.H.v. etwa 80 % auszugehen.

Hinzu kommt, dass es sich nicht um ein einziges Ersatzpapier, sondern um 24 verschiedene Wertpapiere handelt. Eine Liquidierung ist deshalb regelmäßig mit höheren Nebenkosten verbunden, als das ursprünglich der Fall war. Außerdem gibt es Abrundungsprobleme, die ebenfalls zu Lasten der Investoren gehen.

„Für mich besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass der Zwangsumtausch rechtlich nicht haltbar ist.“ meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen kann der ursprünglich vereinbarte Leistungsinhalt vom Schuldner nicht einseitig zu Lasten des Gläubigers korrigiert werden. Das gilt auch für Staaten, soweit sie – wie hier – privatrechtlich tätig werden, indem sie Gelder von Investoren durch die Emission von Schuldverschreibungen einwerben.“

Nach Einschätzung des Kapitalmarktrechtlers beginnt das rechtswidrige Vorgehen Griechenlands bei der Bevorzugung einzelner Schuldverschreibungsinhaber, wie etwa der EZB im Vorfeld des Zwangsumtauschs. Es setzt sich in der eigenmächtigen Änderung der Anleihebedingungen fort und endet (vorläufig) in der übermäßigen Reduzierung des Nominalbetrags und der exzessiven Stückelung der Ersatzpapiere. „Griechenland ist geradezu ein Paradebeispiel für einen Fall, in dem jedes rechtliche Ziel und Maß vollständig ignoriert und durch ein vordergründig günstiges, wirtschaftliches Ergebnis ersetzt wird. Dabei hat sich normalerweise das wirtschaftliche Ergebnis im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu bewegen. Andernfalls hat das Ergebnis nämlich keinen Bestand. Nur so kann eine Rechtsordnung funktionieren.“ so Braun.

Derzeit erarbeitet die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB eine Strategie für die Einleitung gerichtlicher Schritte gegen den Staat Griechenland. Ziel ist, einen vollstreckbaren Titel zu erwirken und anschließend auf gegebenenfalls in der Bundesrepublik vorhandenes Vermögen zuzugreifen. Nach Einschätzung der Kanzlei sollte in den allermeisten Fällen ein Gerichtsstand in Deutschland und die Anwendung deutschen Rechts in Betracht kommen. Auch die Zwangsvollstreckung sollte, anders als etwa im Fall Argentinien, realistische Aussichten auf Erfolg haben, weil der Staat Griechenland über deutlich mehr Vermögenswerte in Europa verfügt, als Argentinien.

Betroffene Anleger sollten zur Wahrung ihrer Rechte deshalb einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt mit der abschließenden Prüfung beauftragen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Griechenland-Anleihen" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun

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Pleite bei der Mittelstandsanleihe des Windanlagenzulieferers SIAG Schaaf

Mit dem Insolvenzantrag des Windanlagen-Zulieferers SIAG Schaaf beim zuständigen Amtsgericht Montabaur droht den Investoren der vom 27. Juni bis 8. Juli 2011 von SIAG Schaaf begebenen Inhaberteilschuldverschreibung in Höhe von 50 Mio. Euro (ISIN DE000A1KRAS1, WKN A1KRAS) der Totalverlust. Am 15.03.2012 wurde die Anleihe noch mit einem Kurs von 57 % gehandelt.

„Viele Anleger haben sich von der vermeintlichen Erfolgsstory als Windkraftanlagen-Zulieferer mit Aufträgen blenden lassen, ohne das Risiko der Bauverzögerungen zu sehen“ sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf Anlegerschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Hamburg und Bremen. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Plausibilität der in der Vergangenheit von SIAG SCHAAF behaupteten positiven Geschäftsentwicklung.

Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen sowie gegen Gründungsgesellschafter hält Ahrens für Erfolg versprechend. KWAG prüft derzeit die Einreichung entsprechender Prospekthaftungsklagen. „Grundsätzlich gilt: Je früher Investoren ihre Ansprüche geltend machen, desto größer die Chancen, dass noch Geld da ist, um berechtigte Forderungen zu bedienen“, ist sich Fachanwalt Ahrens sicher.

Die Vermittlung der Inhaber-Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro, hat über die Geschäfts- und Onlinebanken stattgefunden. Es gilt daher eine mögliche Beraterhaftung zu prüfen. „Es könnten somit Ansprüche gegen die Banken aufgrund der Tätigkeit als Berater der Anleihen aus einem Beratungsvertrag bestehen“, erläutert Ahrens. Grund: Der Vermittler einer Kapitalanlage hat diese auf Plausibilität zu prüfen, bevor er diese Investoren anbietet. Nach Durchsicht der Anleiheprospekte hat sich herausgestellt, dass diese nicht auf das Bauzeitrisiko umfassend hingewiesen haben, betont Ahrens. So sei an keiner Stelle des Prospektes erkennbar, durch welche konkrete Geschäftstätigkeit der prognostizierte und versprochene Unternehmenserfolg herbeigeführt werden soll.

Die Investoren bei der SIAG SCHAAF Schuldverschreibungen müssen daher in punkto Schadenersatz im Einzelfall ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt prüfen lassen.

Zwei wichtige Aspekte für alle Anleihegläubiger: Sie sind „echte“ Gläubiger in der Insolvenz der Firma. Deshalb sollten sie umgehend, falls noch nicht geschehen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Weil die Anleihen in dem Jahr 2011 gezeichnet worden ist, bestehen eine Verjährungsfrist im Jahr 2014. Grundsätzlich besteht bei Anleihen eine kurze kenntnisunabhängige Verjährung von längstens drei Jahren ab Erwerb der Anleihe. Die Vermittlung der Schuldverschreibungen erfolgte über Banken. Als Vermittlerin haftet die Bank auf Schadensersatz, sofern sie die Anlage nicht auf Plausibilität geprüft hat. „Wir gehen davon aus, dass die im Prospekt genannten Erfolgsaussichten des Unternehmens in weiten Teilen vom Prinzip Hoffnung geprägt waren und weniger von nachprüfbaren Fakten“, betont Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Ahrens.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SIAG Schaaf Industrie AG" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZe.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens

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PRORENDITA DREI GmbH & Co. KG: Schadensersatzforderung gegen die Commerzbank AG

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Lebensversicherungsfonds PRORENDITA DREI GmbH & Co. KG (PRORENDITA DREI - Britische Leben) übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wird die Inanspruchnahme der Commerzbank AG, Filiale Krefeld, auf Schadensersatz vorbereitet. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „PRORENDITA" anzuschließen.

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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Dienstag, März 20, 2012

SIAG Schaaf AG- vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Mit Beschluss des zuständigen Insolvenzgerichtes vom 19.03.2012 wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser wird zu prüfen haben, ob und wie das Unternehmen fortgeführt werden kann. Insgesamt beschäftigt SIAG mit seinen Tochterunternehmen an elf Standorten ca. 1800 Mitarbeiter in Deutschland, Tschechien, Frankreich, Ägypten, Singapur sowie in den USA.

Die finanziellen Probleme bei SIAG zeichneten sich schon seit einigen Wochen ab. Bereits am 24.02.2012 teilte SIAG mit, es erwarte „nach den vorläufigen Zahlen des Jahresabschlusses 2011 einen Verlust in Höhe von mindestens der Hälfte des Grundkapitals nach HGB-Abschluss“. Die Ursachen hierfür lägen bei Verzögerungen bei der Abwicklung von Projekten.

Laut letztem bekannten Jahresabschluss zum 31.12.2010 beendete das Unternehmen bei einer Bilanzsumme von über 136 Mio. Euro und einem Umsatz von 144 Mio. Euro das Geschäftsjahr 2010 mit einem Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 15,8 Mio. Euro.

Als Grund für die nunmehr eingetretene Insolvenz nannte das Unternehmen hohe Verluste in den USA, Verzögerungen im Projektgeschäft und eine von der Finanz- und Wirtschaftskrise verursachte Unterbeschäftigung in den Jahren 2010 und 2011. Negativ ausgewirkt haben dürften sich die Probleme bei der Anbindung von Off-Shore-Projekten an die Stromnetze, die auch bei anderen Großprojekten zu erheblichen Verzögerungen führten.

Im Sommer 2011 begab SIAG dann eine Inhaberteilschuldverschreibung, die mit 9 Prozent im Jahr verzinst wurde. Grund für die hohen Zinsen war unter anderem ein für SIAG weniger erfreuliches Rating von Standard & Poor's (S&P). Die Analysten bewerteten das Unternehmen vorläufig nur mit der Note „B-“ im mittleren spekulativen Bereich und die Anleihe erhielt sogar nur das Rating „CCC+“.
Mit den aus der Anleihe vereinnahmten Geldern in Höhe von 50 Mio. Euro sollten Investitionen als auch der Abbau von Bankverbindlichkeiten finanziert werden.

Mit der Insolvenz von SIAG stehen die Anleihezeichner nun vermutlich vor einem Totalverlust. Die Meldung über den voraussichtlichen Verlust des hälftigen Eigenkapitals vom Februar 2012 lässt darauf schließen, dass die erhoffte Konsolidierung bei SIAG nicht gelang und vielmehr weitere Verbindlichkeiten aufgelaufen sind, die das vorhandene Vermögen übersteigen. Selbst für den Fall, dass es dem Insolvenzverwalter gelingt, das Unternehmen unter Einschnitten fortzuführen, werden voraussichtlich erhebliche Opfer von den Gläubigern verlangt werden.

Betroffene Anleihezeichner sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob nicht Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zeichnung der Inhaberteilschuldverschreibung bestehen. Denkbar wären Ansprüche aus Prospekthaftung oder Ansprüche gegen verantwortliche Vorstände aus Durchgriffshaftung. Auch Ansprüche gegen die die Anleihe vermittelnden Institute und Berater wären möglich.

„Da jedoch gerade im Hinblick auf die Prospekthaftung sehr kurze Verjährungsfristen laufen, sollten sich betroffene Anleger nicht zu viel Zeit lassen, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen“, meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena.

„Einige Ansprüche verjähren bereits 6 Monate ab Kenntnis vom Anspruchsgrund“, so Geißler weiter. „Aufgrund der in diesem Bereich der Mittelstandsanleihen oft mangelhaft durchgeführten Beratung und Dokumentation derselben, sehe ich gute Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. Ebenso besteht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren und den besonderen gesetzlichen Regelungen für Schuldverschreibungen nach meiner Meinung erheblicher Beratungsbedarf bei den Anlegern“, führt Geißler aus.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SIAG Schaaf Industrie AG" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.